9 Euro Gebühr bei einer Fahrt um 50 Euro für 1300km Fahrt

Wir haben uns weitestgehend auf 10 EUR Mindesteinesatz “geeinigt” :slight_smile:

Wenn Du Pendler bist, dann sieht das natürlich etwas anders aus - Du musst dann Geduld und Spucke haben, bis sich eine Gemeinschaft gefunden hat, die sich immer wieder zusammenfindet.

Haustürservice für 5 EUR - bitte nicht! Auch “Kurzstrecken” (unter 200 km - und selbst die sind grenzwertig) - lohnt nicht.

Tja, Leipzig-Dresden sind halt nur knapp über 100 km, sowas würde ich erst gar nicht anbieten. Jedenfalls nicht über die einschlägigen Mitfahrerportale. Wenn Du diese Strecke täglich fährst - z.B. als Berufspendler - sieht das anders aus, dafür gibt es spezielle Portale. Bei mir bietet auch mein Arbeitgeber eines an - allerdings arbeiten hier auch fast 7.000 Leute. Als Berufspendler sucht man sich ohnehin besser einen festen Stamm an Mitfahrern, die regelmäßig die gleiche Strecke zurücklegen müssen. Dann sind auch 5 Euro pro Fahrt (oder ggf. sogar noch weniger) okay.

Ich stelle inzwischen keine Fahrten mehr ein (bzw. biete keine Teilstrecken mehr an), bei denen ich nicht zumindest 12 Euro pro Mitfahrer bekomme. Alles andere ist keine vernünftige Relation zwischen Kostenbeteiligung und dem dafür nötigen Aufwand.

ciao

volker

Hallo greenangel,

zunächst mal das Positive: es liegt nicht an der kurzen Distanz, und sowohl L als auch DD sind eigentlich Mitfahr-Hotspots. 
Und 3x 5 € sind auch 15,- €  ;-)

Es  ist ganz einfach eine schwierige Strecke.

Für kommenden Freitag finde ich aktuell  mehr als 50 Inserate auf Blablacar, für Sonntag schon 20 (das wird garantiert noch mehr).
Außerdem wird die Verbindung mehrmals täglich direkt von zu Hbf. zu Hbf. für 5,- bis 8,- € beflixt,  d.h. MFGs haben hier auch keinen Preisvorteil.

Es gibt auf dieser Strecke schlicht ein Überangebot.

Meine Tipps:

Mach mitfahrerfreundliche   zentrale Treff- und Absetzpunkte , die bekannt sind (DD-Neustadt oder L-Hbf./Connewitz). Schreib sie direkt bei der Fahrterstellung in die entsprechenden Felder - nicht nur in den Freitext.
Treffpunkte am Stadtrand (DD-Elbepark oder L-Schkeuditz/Messe z.B.) funktionieren unter solchen Rahmenbedingungen deutlich weniger gut.
Der Startpunkt ist dabei - psychologisch gesehen - wichtiger als der Absetzpunkt.

Wenn du flexibel bist - fahre in Zeitlagen, an denen es eine hohe Nachfrage gibt (Berufs- oder Wochenendverkehr).

Nutze neben Blablacar weitere Portale: dieses hier, Bessermitfahren (!), flinc, Pendlerportal,… Schau welche dir gelegentlich MF bringen. Bau dir einen MF-Stamm auf.

Ist das alles zu wenig, lass dein Auto stehen und fahre selber irgendwo mit!

Viel Erfolg!
Thomas

Danke für die Infos!Ich fahre nicht regelmäßig,dafür häufig und weite Strecken Bundesweit.Stammkundschaft somit ausgeschlossen.Eigentlich ist mein Fahrtziel beim ersten Versuch Bratislava,Dresden nur Zwischenstation weil es am Weg liegt.Habe auch berücksichtigt die Leute am Wunschort abzusetzten bzw aufzunehmen um mehr Treffer zu erhalten.Aber bis auf zwei Nachfragen hat sich keiner gemeldet und eine Dame ist wieder abgesprungen(MFG und Blabla)Selbst bei dieser Taktik ist die Nachfrage mau.Also drei Leute zu finden und somit lohnend zu fahren eher Traumvorstellung.Vielleicht ist ein 10er angemessen bei Haus zu Haus Service,aber Geiz ist geil und es wird wohl eher nicht verstanden.Das ist dann auch die Summe die ich so erwarte,denn es ist ja nicht nur die Fahrt an sich,es bedarf Inserate zu erstellen,ständige Erreichbarkeit,ggfs Telekosten usw.Geld sollte man gar nicht in den Vordergrund stellen,vielleicht machen das auch nur Leute die es langweilig finden allein zu fahren oder finden es reizvoll mal eine junge Frau zu fahren.

Willkommen im realen Leben :slight_smile:

Es ist entspannter, die Fahrten ohne Mitfahrer zu planen, und anschließend die freie Kapazität anzubieten.

Fährt jemand mit - gut. Fährt niemand mit - auch gut.

Spät abends/nachts biete ich Haustürservice - sonst aber keinesfalls (bzw. nur, wenn die Haustür auf der Route liegt - ist bereits ein mal vorgekommen, und der junge Mann war für ein halbes Jahr [Praktikum] Stammgast).

Wer auf Mitfahrer finanziell angewiesen ist, für den ist es natürlich weniger entspannt.

Wenn Du die Fahrten allerdings beruflich fährst, und beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt abrechnest, werden Mitfahrer kompliziert (sowohl was die AGBs der diversen Anbieter angeht, als auch Deine Steuererklärung betreffend).

Nein, als Fahrer ist es steuerrechtlich völlig gleichgültig, ob die Einnahmen durch Mitfahrer im eigenen Auto bei privaten Fahrten oder bei Fahrten zur Arbeitsstelle entstehen! Versteuert werden muss beides in gleicher Weise, sofern die Einnahmen die Grenze von 255 Euro/Jahr übersteigen. Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass wir diese Diskussion hier vor nicht allzu langer Zeit bereits einmal hatten…

ciao

volker

Die Versteuerung: ja.

Die steuerliche Geltendmachung der Fahrt aber - wenn ich mich nicht täusche - auch.

Das sind zwei verschiedene Dinge. Ersteres ist allgemein, Zweiteres “greift” schon ab dem ersten Euro…

Ich empfinde es aber auch als Unverschämtheit vom Finanzamt, wie selbstverständlich die ganze Kohle abzugreifen (sofern korrekt angegeben), und den Aufwand dafür zu ignorieren.

Deswegen biete ich NIE Mitfahrt auf beruflich bedingten Fahrten an (außer an Kollegen, die aber nix zahlen [müssen]).

Nein, es ist für beides wurscht! Für den Arbeitsweg kann jeder - also sowohl der Fahrer wie jeder einzelne Mitfahrer - die 0,3 €/km geltend machen. Die Mitfahrer allerdings gedeckelt auf 4.500 €/Jahr, der Fahrer unbegrenzt. Wobei Umwege zur Aufnahme der Mitfahrer nicht als “Arbeitsweg” gelten. Das hat alles nichts damit zu tun, ob die Mitfahrer gratis mitfahren oder eine Kostenbeteiligung erhoben wird. 

Unabhängig davon sind Einnahmen aus Mitfahrgelegenheiten gem. § 22 Satz 2 Nr. 3 EStG zu versteuern, es sei denn, die Freigrenze (_nicht_ Freibetrag) von 256 Euro wird nicht erreicht. Diese Versteuerung betrifft aber jede Art von MFG, egal ob Privatfahrt oder Arbeitsweg.

Das Finanzamt greift nicht “die ganze Kohle ab”, sondern nur Deinen persönlichen Steuersatz. Und auch den nur dann, wenn die Einnahmen die Freigrenze übersteigen. Und was den “Aufwand” angeht, so akzeptieren die Finanzämter AFAIK für Umwege zur Aufnahme von Mitfahrern als Werbungskosten die übliche Pauschale (0,3 € pro einfachem Kilometer) und als zusätzliche Werbungskosten 0,02 € pro Mitfahrer und Kilometer, die Du von Deinen Einnahmen abziehen kannst. Nur der Rest wird versteuert (sofern er nicht ohnehin unter der Freigrenze bleibt). Und eine “Unverschämtheit” ist das auch nicht, denn es ist im Gegenteil grundsätzlich üblich, seine Einnahmen zu versteuern - davon werden z.B. die Straßen gebaut, über die Du fährst.

Und last but not least: Die Versteuerung von Einnahmen aus nicht gewerblichen Mitfahrgelegenheiten ist zwar theoretisch ein überaus interessantes Thema, in der Praxis aber nicht von so außergewöhnlicher Bedeutung… B)

Aber wie schon erwähnt: Zu diesem Thema gibt es einen separaten Thread, da kannste das alles nachlesen…

ciao

volker

Drei Fakten:

  • ich komme nicht über 255 EUR

  • ich habe keinen Bock auf Berührung mit dem Finanzamt - also begebe ich mich bei Dienstfahrten(*) gar nicht in die “Gefahr” irgend etwas angeben zu müssen <- darauf zielte meine Bemerkung ab

  • käme ich bei Privatfahrten auf über 255 EUR, würde ich auch nichts angeben, die können mich mal. Für einen Porsche Panamera Hybrid aus excessiver Schwarzfahrerei wird’s damit auch nicht reichen.

Zu (*):

Während der Arbeitszeit im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführte UND vollständig bezahlte Fahrt mit einem Dienstwagen. Vom Arbeitsverhältnis her darf ich Privatpersonen mitnehmen, sofern ich dafür keine Umwege fahren muss (Abfahrt in eine Tankstelle oder zu einem Parkplatz ist kein Problem).

Insofern ist dieses Thema sehr theoretisch - sorry, dass ich es wieder angefangen habe :slight_smile:

Okay - hier muss man zwei Dinge betrachten:

  1. Die steuerliche Seite: Da bleibt alles wie von mir ausgeführt. Es ist völlig egal, ob Du Einnahmen auf privaten Fahrten erzielst, auf dem Arbeitsweg im privaten PKW oder mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeug.

  2. Das Personenbeförderungsgesetz: Da sagt § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG, dass die Fahrt nur dann nicht  den entspr. Vorschriften unterliegt, wenn “das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt”. Ich habe leider keinen Komentar zur Hand, um herauszufinden, ob damit die Betriebskosten gemeint sind, die für denjenigen anfallen, der das Gesamtentgelt erhält oder ob sich das auf die Betriebskosten des Fahrzeugs an sich bezieht. Vermutlich aber auf den zweiten Fall, denn ob die Kosten von Deinem Arbeitgeber übernommen werden oder ob Dir die Oma die Karre sponsert oder ob Du diese Kosten selbst trägst, dürfte aus grundsätzlichen Erwägungen keine Rolle spielen.

ciao

volker

@Volker

Ich meine, vor kurzem gelesen zu haben, dass bei Fahrern, die entgeltlich (auch mit Zustimmung) Personen auf Kosten des Arbeitgebers im Firmenwagen befördern, mangels Kostenträgerschaft grundsätzlich von Gewinnerzielungsabsicht auszugehen sei.

Somit liege auch keine private oder geschäftsmäßige (= z.B. Flughafentransfer eines Hoteliers u.ä.) sondern eine gewerbliche Personenbeförderung inkl. aller sich daraus ergebenden Rechtspflichten vor.

Zur Quelle kann ich leider nichts mehr sagen.

Wobei du Recht hast - das PBefG ist diesbezüglich nicht eindeutig (und unterscheidet auch nicht zwischen geschäftsmäßig und gewerblich)
Kann auch sein, dass sich das ganze auf die Ertrags- und umsatzsteuerliche Einordnung bezog.

VG Thomas

Die Gewinnerzielungsabsicht dürfte mit der Dienstkarre eindeutig festgelegt sein, denn meine eigenen Kosten sind Null, ich kassiere aber, und stecke das Geld ein.[EDIT: ich habe Thomas Posting nicht gesehen gehabt, als ich das schrieb, scheint aber tatsächlich in die Richtung zu gehen.]

Der Arbeitgeber setzt die Dienstkarren-Kosten beim Finanzamt ab, und den “Rest” (kaufmännische Trickkiste welcher Art auch immer)  berechnet er dem Kunden (indirekt oder direkt). Für ihn wäre die Einnahme also auch ein “Gewinn”.

Würde ich aber das Geld dem Arbeitgeber weiterreichen, fragt er mich vermutlich erst, ob ich alle Nüsse in der Tasse habe, und anschließend kriege ich Ärger wegen der Buchhaltung, die mehr kostet, als die Einnahmen “gebracht” haben, aber damit wäre jeder Beteiligte steuerlich sauber. Die Personenbeförderungsrechtliche Frage außen vor.

In den Bla-AGB ist übrigens verboten, Mitfahrer mit Dienstfahrzeugen mitzunehmen (da schert sich eh Keiner drum). So sehr Banana diese Bla sein mögen, ich vermute, dass hier eine korrekte Rechtsgrundlage vorliegt.

Bei Omas Mühle sieht es anders aus. Die Kosten fallen definitiv privat an.

  1. Den Sprit zahlst (vielleicht) Du, die Hardware stellt Dir Oma zur Verfügung. Du kannst blitzsauber die Kostenbeteiligung einfordern.
  2. Oma zahlt auch den Sprit, Du kassierst die Fahrtkostenbeteiligung. Daraus ergibt sich entweder:
  • die Fahrtkostenbeteiligung gehört Oma, aber sie schenkt sie Dir -> Schenkung durch Oma (keine Ahnung, für wen die 255-EUR-Grenze gilt, denn für Oma sind es keine Einnahmen und für Dich ist es eine Schenkung. Aufdröseln sinnlos - denn da kräht ohnehin kein Hahn danach :slight_smile:
  • oder die Fahrtkostenbeteiligung gehört Oma, und Du gibst ihr das Geld -> für Oma “gilt” die 255-EUR-Grenze

Wenn Du Deine Fahrt auch bei flinc anbietest (schreibst Du glaube ich in einem anderen Thread). wundert mich das nicht. Flinc erweckt schon mit der Werbung den Eindruck, dass die Mitfahrer von Tür zu Tür gebracht werden. Aus diese Grund habe ich mich bereits nach 1 Woche dort wieder abgemeldet weil mir das zu lästig war den Interessenten zu erklären, dass meine Route so gefahren wird wie es im Text steht und nicht so wie es flinc vorschlägt. Ich hätte von Sachsen nach Dortmund das ganze Auto durch flinc ausgelastet, allerdings alles Kurzstrecken und nicht über Kassel, wie ich fahre, sondern über Frankfurt/M. Die anderen Portale machen ja nur Vorschläge, die wenigstens grob auf der Strecke liegen.
Bei Kurzstrecken würde ich auch ungern Umwege fahren und lieber allein fahren.

Ich nehme auch niemanden für unter 10 EUR mit. Wenn er dafür nur 50 km mitfahren will, auch okay. Ansonsten gitl Pi mal Daumen 5 EUR je 100 Kilometer.

VG,

MVP

Bei Langstrecke gehe ich auf 3,50 EUR/km inkl Haustürservice bei Ankunft runter.

Wenn mir da Einer für 35 EUR 10-12 Stunden hinten im Auto sitzt, stört das nicht im geringsten - und der Verbrauch ist außerhalb Deutschlands ohnehin unter 6 l/100 km. Mit 3,50 EUR zahlt er schon mehr als die Hälfte des Sprits, zwei Mitfahrer führen schon in die “Gewinnzone” - wenn man die Autobahngebühr nicht rechnet.

Kann es sein, dass Du das mit einer Entscheidung des BFH zur steuerfreien Sammelbeförderung in Dienstfahrzeugen (AZ.: VI R 56/07) verwechselst? Da ging es allerdings um abzuführende Lohnsteuer für eine geldwerte Leistung, das ist mal eine ganz andere Baustelle.

“Gewinnerzielungsabsicht” ist ohnehin für die steuerliche Seite kein Kriterium. Denn grundsätzlich wird ja für jede nach § 22 Satz 2 Nr. 3 EStG zu versteuernde Einnahme eine solche unterstellt. Wenn ich privat gelegentlich gegen Entgelt Nachhilfestunden erteile, ist das ja auch ohne Zweifel mit “Gewinnerzielungsabsicht” verbunden. Versteuern muss ich das aber - genau wie die Einnahmen aus Mitfahrten -  nur dann, wenn die Einnahmen 256 Euro/Jahr erreichen.

Und was das PBefG angeht, sehe ich da nur die verlangte Deckelung in Bezug auf die “Betriebskosten”. Letztere sind aber eine Eigenschaft des Fahrzeugs, ich kann nicht erkennen, wo das PBefG darauf abzielt, zu wessen Lasten die gehen.

ciao

volker