Umstrittener Taxi-Konkurrent Französisches Gericht verurteilt Uber zu 100.000 Euro Strafe
Zum ersten Mal wird der Fahrdienst-Vermittler Uber mit einer Geldstrafe belegt. Ein Gericht in Frankreich wirft dem Anbieter betrügerische Aktivitäten vor.
16.10.2014
© dpa Harte Konkurrenz: In den Vereinigten Staaten hat Uber seinen Ruf als „Taxi-Schreck“ bereits wahrgemacht.
Der umstrittene Fahrgast-Vermittler Uber ist in Frankreich zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt worden. Ein Gericht in Paris warf dem amerikanischen Unternehmen am Donnerstag betrügerische Geschäftsaktivitäten vor. Uber habe seinen Transportdienst „UberPop“ fälschlicherweise als Mitfahrgelegenheit dargestellt, teilte das Gericht mit. Das Angebot erfülle jedoch nicht die Voraussetzung dafür.
UberPop war vor rund einem Jahr in Frankreich an den Start gegangen. Uber muss nun auf seiner Internetseite auf das Urteil hinweisen. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben gegen Teile davon Berufung einlegen.
Das kalifornische Unternehmen Uber, zu dessen Geldgebern Google und Goldman Sachs gehören, vermittelt Fahrgäste über Smartphone-Apps gegen Provision an Gelegenheitsfahrer. In Deutschland hat dagegen das Taxigewerbe geklagt, weil es um seine Einnahmen fürchtet. Uber ist bereits in 43 Ländern aktiv.
In Deutschland bisher nur Drohungen
Das Landgericht Frankfurt hatte eine einstweilige Verfügung gegen Uber im September wieder aufgehoben, obwohl die Richter die Aktivitäten des Unternehmens als rechtswidrig eingestuft hatte. Für ein Verbot habe es jedoch am „nötigen Eilbedürfnis“ gemangelt, da die Antragstellerin Taxi Deutschland ihr Anliegen nach Meinung der Richter auch früher hätte deutlich machen können. Wenig später hatte das Landgericht Frankfurt die Arbeit eines einzelnen Fahrers gestoppt, der seine Dienste über die App angeboten hatte, und bei Zuwiderhandlung mit bis zu 250.000 Euro Strafe gedroht.
In Berlin ist der Fahrdienst bereits verboten. Uber darf dort weder private Fahrer via Smartphone vermitteln noch seinen Limousinenservice Uber Black betreiben, hatte das Verwaltungsgericht entschieden und damit ein Verbot des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bestätigt. Uber betreibe ein entgeltliches Angebot ohne entsprechende Genehmigung, obwohl die nach dem Personenbeförderungsrecht erforderlich sei, hatte es zur Begründung geheißen.
In den Vereinigten Staaten hat die Taxibranche bereits hart getroffen, wovor sich deutsche Taxifahrer fürchten: So fuhren in den vergangenen Monaten zwei Drittel weniger Personen mit dem Taxi durch San Francisco als vor dem Start von Uber.