Beispielrechnung Betriebskosten gemäß PBefG Personenbeförderungsgesetz

@supernovaberlin

Die Frage ist tatsächlich, ob man wirklich Privatfahrer ist oder ob man unbemerkt zu einem gewerblichen Fahrer wird.

Ich habe kurz gegoogelt und folgendes gefunden:

Zitat:

Hingegen verwirklichen die planmäßige Mitnahme fremder Personen im Pkw im Zusammenhang mit geschäftlichen Fahrten sowie die Höhe der durch diese Mitnahme erzielten Einnahmen den Begriff der Gewerbsmäßigkeit und stellen somit eine unzulässige Personenbeförderung dar.

Zitat Ende

Fundstelle:

http://www.rechtslexikon.net/d/personenbefoerderung/personenbefoerderung.htm

Durch Lesen  einzelner Paragraphen in nur einem Gesetz kann man nie eine Aussage über einen komplexen Sachverhalt tätigen.

Wäre das so, gäbe es wohl kaum noch Anwälte und Gerichtsverfahren.

Im obigen Zitat sind mir die Worte „im Zusammenhang mit geschäftlichen Fahrten“ nicht klar.

Weiss jemand was genau geschäftliche Fahrten sind?

Gruß Robert

Hallo Robert,das von dir Gefundene steht keineswegs im Widerspruch zu dem was ich geschrieben habe.Den Knackpunkt hast du messerscharf erkannt…gemeint sind damit genau die Sportsfreunde die hier keiner mag, z.B. Kurierfahrer, die ein wenig Ware oder Dokumente ausliefern und in ihrem großen Auto MF als „Beiladung“ zur Gehaltsaufbesserung mitnehmen.Auch Dienstreisen fallen darunter, oder kurz gesagt: Es hängt vom Grund der Fahrt ab.Hier fahren die allermeisten aus einem privaten Grund, deshalb betrifft es sie NICHT.

Olaf, das bezweifele ich allerdings. Es sind die meisten. Siehe mal Karatekid, er ist Geschäftsmann und nimmt Studenten für 5Cent/Km mit. Oder das Heer der Wochenendfahrer meist geschäftlich und Berufsbedingt.

Der echte rein Privatfahrer, wer ist das schon? Der Urlaubsreisende? Der Student, der lieber mitfährt als selber ein Auto zu kaufen? Der

Liebesgeile der am Wochenende zu seiner Muschie fährt?

Ich glaube bei den meisten handelt es sich, bei Mitnahme von Personen, um wie auch immer bezeichnete Beiladung.

Gruß

Hallo Miera,

da liegst du komplett falsch.

KK mag Geschäftsmann sein, aber ein Privatleben hat er auch.

Wer eine Fernbeziehung führt ist ebenfalls kein gewerblicher Fahrer, nur weil er Geld für die Mitnahme kassiert.

Es hängt vom Anlass der Fahrt ab.

Und der ist bei den allermeisten eben privater Natur.

Nimm z.B. einen Taxifahrer als Beispiel: Wenn er seine Schicht beendet hat und beschließt, mit seinem Privatauto seine alte kranke Oma besuchen will, die weit entfernt wohnt und dabei MF mitnimmt, fährt er privat.

Das gleiche gilt für Bus- oder Straßenbahnfahrer, obwohl es ihr Job ist, Leute dienstlich von A nach B zu fahren.

Wobei die in aller Regel einen Personenbeförderungsschein haben, was aber privat keine Rolle spielt.

Wenn allerdings z. B. ein Handelsvertreter einen Kunden besucht und dabei MF mitnimmt, müsste er die Einnahmen angeben. Müsste…:-)).

Selbst dir sollte der Unterschied zwischen Privat und Gewerblich bekannt sein. Lies einfach das von Robert Geschriebene noch einmal laaaangsam durch.

Das stimmt, allerdings muss man es auch richtig interpretieren.

Lesen allein bringt noch keinen klaren Vorteil, wie allgemein oft behauptet wird…:-)).

Aber Olaf, wie kann man nur so naiv sein. Der Karatekid stellt seine Fahrtkosten voll in Rechnung. Und er nimmt sowohl auf dem Hinweg als auch auf dem Rückweg seine kleinen Studenten für 5 Cent/Km mit.

Wer seine kranke Oma während eines Dienstganges besucht, weil es gerade günstig auf dem Weg liegt, fährt auch nicht privat.

Und deine stelzigen Erklärungen zu Taxifahrern, Busfahrern und Straßenbahnfahrern lassen nur durchblicken, dass Du gar nicht raffst was geschrieben wurde.

Ich vertrete nach wie vor die Meinung, dass nur ein geringer Anteil der Fahrer zu 100%

Wirklich privat unterwegs sind.

Selbst der angestellte Wochenendheimfahrer der seine Fahrkosten bei der Einkommensteuer

in Ansatz bringt oder vom Arbeitgeber bezahlt bekommt, fällt bereits unter Gewerblich.

Also lass die Verdummung der Fahrer und schenk ihnen reinen Wein ein, damit sie zukünftig

Ihre Fahrten vorsichtiger deklarieren.

Und tue nicht so, als wärest Du der große allwissende Privatfahrer.

Gruß

@ Miera

"Ich vertrete nach wie vor die Meinung, dass nur ein geringer Anteil der Fahrer zu 100%

Wirklich privat unterwegs sind."

Du darfst gern deine Meinung haben.

Und jeder andere mag sich sein Urteil selbst bilden, wie hoch der Anteil ist und was eine Privatfahrt von einer Fahrt mit geschäftlichem Anlass unterscheidet.

Im übrigen hast du nicht verstanden, welchen Unterschied es macht zwischen Privatfahrt und einer Wochendheimfahrt.

Bitte verdrehe mir nicht die Worte.

Ich schrieb: Nimm z.B. einen Taxifahrer als Beispiel: Wenn er seine Schicht beendet hat und beschließt, mit seinem Privatauto seine alte kranke Oma besuchen will, die weit entfernt wohnt und dabei MF mitnimmt, fährt er privat.

Du verfälscht diese Aussage so:

"Wer seine kranke Oma während eines Dienstganges besucht, weil es gerade günstig auf dem Weg liegt, fährt auch nicht privat.

Also wer verdummt hier andere ?

Bleib fair und lies noch mal, beginne zu denken und du wirst verstehen…hoffe ich.

Ja Dein Oma-Beispiel war eines einer Privatfahrt. Aber weit hergeholt.

Hingegen mein Oma-Beispiel zeigt eben auf, dass viele glauben, sie würden privat fahren, obwohl es eigentlich nicht so ist.

OK, der Karate, manchmal auch ich, machen wir unsere angeblichen Ptivatfahrten…

Aber es ist uns bewusst, wie es im rechtlichen Sinne wirklich aussieht.

Darum sollte man das nicht zu hoch aufhängen und immer vorsichtig agieren.