Beispielrechnung Betriebskosten gemäß PBefG Personenbeförderungsgesetz

Hallo,

in den verschiednen Themen des Forums wird das Thema Betriebskosten heftig diskutiert.

Es spielt bei der Ermittlung der Kostenbeteiligung, wie auch bei der Betrachtung der verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen eine nicht unerhebliche Rolle.

Hier nur beispielhaft eine mögliche persönliche Betrachtungsweise :

Sicht des Gesetzgebers was als Betriebskosten anzusehen sind

Auszug (nur als Beispiel):

OLG Hamm · Beschluss vom 13. Januar 2009 · Az. 3 Ss OWi 885/08

wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Betriebskosten sind die beweglichen Kosten, insbesondere Kosten für Treibstoff, Öl und Abnutzung der Reifen. Sie sind nicht identisch mit den Selbstkosten, die darüber hinaus auch die Kosten für das Vorhalten des Fahrzeugs (Steuern, Versicherung, Abschreibung etc.) beinhalten (Bindinger a.a.O. § 1 Rdn. 41).

                  Beispiel für eine Betriebskostenberechnung Mittelklassewagen alle Werte beziehen sich auf ein Kalenderjahr       alle Werte in dem Beispiel sind Bruttowerte also incl. Umsatzsteuer       alle Kosten bei Wartung in der Vertragswerkstatt ansonsten teilweise kostengünstiger                     gefahrene Jahreskilomer : 65.000 km                             Verbrauchskosten Diesel : 7.068,75 Euro Verbrauch 7,5 l/100km Autobahnfahrt - Preis 1,45 €/l           bei Benzin hier deutlich höher     Reifen :   650,00 Euro 1/2 Satz Winter- + 1/2 Sommerreifen                       Ölwechsel :   1.200,00 Euro 4-5 Stück                           sonstige Wartungen : 1.500,00 Euro hier Bremsen, Filterwechsel, seht in Eure Wartungshefte                    sonstige Betriebskosten : 500,00 Euro hier Innen- Aussenreinigung, Betriebsmittel wie Frostschutz          Scheibenwaschanlage, Reinigungsmittel       Summe : 10.918,75 Euro                                 0,17 Euro                             bei älteren Autos noch möglich, allerdings pro mehrere Jahre                               Anteil pro Jahr Gesamt           Getriebeölwechsel : 166,67 500 € (auf 3 Jahre)                           Wartung Klimaanlage : 125,00 250 € (auf 2 Jahre)                           sonstige Reparaturen : 1.333,33 4.000 € hier Batteriewechsel,Bremsleitungen,Spurstange           (auf 3 Jahre)           Summe : 1.625,00 Euro                                 0,03 Euro                             Gesamt pro 100 km : 19,30 Euro                             Wir liegen also bei ca. 20,00 € pro 100 km, also bei 4 Insassen im Fahrzeug bei den berühmten 5,00 € pro 100 km.                    Die Kosten können je nach Fahrzeug abweichen. Bei älteren Fahrzeugen kann nicht jede Reparatur als Betriebskosten angesehen werden, zB. Getriebeschaden - Reparatur keine Betriebskosten.                         Die Aufstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.                                              

Wie Ihr ersehen könnt sind leider viele anfallende Kosten nicht als Betriebskosten anzusehen.

Insbesondere eine Abschreibung auf das Fahrzeug sind keine Betriebskosten.

Bei den Betriebskosten der Fahrt - kann bei einer Fahrt zur Arbeit die Hin- und Rückfahrt als eine Fahrt angesehen werden. Das kann bei der Betrachtung der Kostenbeteiligung der Fahrer eine Bedeutung haben, denn bei einer 500 km langen Heimfahrt hat man selten auf die gesamten 1000 km Hin- und Rückfahrt das Auto über die komplette Strecke voll.

Ihr habt hier also aus meiner Sicht Spielraum, da ich noch nirgendwo gelesen habe in welcher Form z.B.  pro Kopf / pro km die Fahrkostenbeteiligung erfolgt.

Das Gesamtentgelt darf die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen. Das wären bei 1000 km 200,00 Euro.

So kann es bei der Aufteilung sein, das ein Mitfahrer 5,00 € pro 100 km zahlt, ein anderer 6,00 €.

(weil er nicht die ganze Strecke mitfährt)

Das obligt Euch im Rahmen Eurer Handlungsfreiheit.

Wichtig ist für den Einen oder Anderen, der noch bei Carpool Fahrten einstellt , wenn von Behördenseite mal nachgefragt wird ob Ihr die Vermittlungsgebühr von 11 % auf den Fahrpreis

aufschlagt,sagt Ihr am Besten, dass Ihr das erste Mal davon hört, dass Euch Geld als Vermittlungsgebühr abgezogen wird. (wer liest schon die AGBs)

Dumm ist nur, wenn Euer Fahrpreis nachweislich bis zu einem Zeitpunkt x 5,00 € war und dann auf 5,55 € gestiegen ist. Kann man bei der genauen Kontoführung bei Carpool ja alles genau sehen.

Vermittlungsgebühren sind keine Betriebskosten.

Damit habe ich kein Problem, weil ich nur auf den freien Plattformen inseriere.

Meine Kostenbeteiligung pro 100 km und pro Mitfahrer können auch schwanken weil mein Auto ist nie voll besetzt über die ganze Strecke der Fahrt.

So noch zur Erläuterung: Dieser Forumsbeitrag stellt keine steuerliche oder Rechtsberatung dar, deshalb auch kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Ich erkläre, das ich hier wie auf allen Forumsbeiträgen, aussschließlich auf der Basis des Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland meine freie Meinung äußere.

Im Forum zum Thema

Presseartikel zur 11% Abzocke bei MFG, „Zur Kasse, bitte!“

habe ich auch noch den Einen oder Anderen Beitrag geschrieben, der im Einzelfall relevant sein kann.

Danke für Eure Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende wünscht Bernd

Schade die Formatierung für die Betriebskostenaufstellung ist nicht richtig mit rum gekommen

Die Mühe die du dir mit dem Beitrag gemacht hast, hättest du dir auch schenken können. Wer soll das denn nachvollziehen ?

Hallo versuche noch mal bessere Formatierung :

Aufstellung wie oben :

 Beispiel für eine Betriebskostenabrechnung Mittelklassewagen  
 alle Werte beziehen sich auf ein Kalenderjahr                
 alle Werte in dem Beispiel sind Bruttowerte also incl. Umsatzsteuer                
 alle Kosten bei Wartung in der Vertragswerkstatt ansonsten teilweise kostengünstiger                
               
 gefahrene Jahreskilomer :    65.000  km          
               
 Verbrauchskosten Diesel : 7.068,75 Euro  Verbrauch 7,5 l/100km Autobahnfahrt - Preis 1,45 €/l        
                                                                bei Benzin hier deutlich höher        
 Reifen :                         650,00 Euro  1/2 Satz Winter- + 1/2 Sommerreifen        
               
 Ölwechsel :                1.200,00  Euro  4-5 Stück        
               
 sonstige Wartungen :       1.500,00  Euro  hier Bremsen, Filterwechsel, seht in Eure Wartungshefte        
               
 sonstige Betriebskosten :     500,00 Euro  hier Innen- Aussenreinigung, Betriebsmittel wie Frostschutz        
                                                            Scheibenwaschanlage, Reinigungsmittel        
 Summe pro Jahr :         10.918,75  Euro          
               
                                0,17  Euro/pro km          
               
 bei älteren Autos noch möglich, allerdings pro mehrere Jahre                
               
                                      Anteil pro Jahr             Gesamt          
 Getriebeölwechsel :           166,67  Euro   500 €  (auf 3 Jahre)        
               
 Wartung Klimaanlage :   125,00  Euro         250 €  (auf 2 Jahre)        
               
 sonstige Reparaturen :    1.333,33  Euro 4.000 €  hier Batteriewechsel,Bremsleitungen,Spurstange        
                                                                    (auf 3 Jahre)        
 Summe pro Jahr  :    1.625,00 Euro          
               
                                          0,03 Euro/pro km          
               
 Gesamt pro 100 km :    19,30  Euro          
               
 Wir liegen also bei ca. 20,00 € pro 100 km, also bei 4 Insassen im Fahrzeug bei den berühmten 5,00 € pro 100 km.                
               
 Die Kosten können je nach Fahrzeug abweichen. Bei älteren Fahrzeugen kann nicht jede Reparatur als Betriebskosten                
 angesehen werden, zB. Getriebeschaden - Reparatur keine Betriebskosten.                
               
 Die Aufstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.    

           
               
             

Deine Aufstellung in Ehren, nur sie ist im Ansatz einfach falsch. Ein Auto hat nicht nur Instandhaltungs- u. Verschleißreparaturen, Unfallreparaturen, sondern auch Abschreibung für Abnutzung sowie eine Kapitalverzinsung auf das eigene Kapital bei Barzahlung oder alternativ Kapitalverzinsung der Fremdmittel. Zu sagen, ein Motor- oder Getriebschaden braucht nicht in die Betrachtung einbezogen zu werden, entschuldige bitte, ist mehr als weltfremd. Kfz.-Steuer, Versicherungsprämien, Parkgebühren etc. gehöhren ebenso in diese Berechnung. Da sind die Tabellen des ADAC und anderer Motorzeitschriften deutlich objektiver und aufschlußreicher, selbst wenn wir uns über Details noch streiten könnten.

Selbst das knausrige Finanzministerium läßt ohne Einzelnachweis eine Km-Pauschale von immerhin 30 ct zu. Dabei ist es gleich, ob es ein Fiat Punto oder der dicke Daimler wäre. Dieser Wert ist allerdings schon seit mehreren Jahren festgeschrieben und wie wir alle wissen, ist das Autofahren von Jahr zu Jahr immer günstiger geworden. :wink:

Wir können natürlich uns munter in die eigene Tasche lügen, die Autokosten schön rechnen und am Ende bekommen wir glatt mit jedem Kilometer, den wir fahren noch ´ne ordentliche Prämie erstattet. :slight_smile:

Bei einer detailierten Kostenaufstellung werden vom FA gnädigerweise aber auch die nachgewiesenen, angemessenen, wesentlich höheren Beträge anerkannt. Warum wohl? Bestimmt nicht, weil wir auf verständnisvolle Beamte stoßen, sondern weil diese Kosten nun mal bekanntermaßen nicht zu vermeiden sind.

Hallo Sven,

das die AfA und andere Kosten nicht zu den Betriebskosten gehören habe ich mir leider nicht ausgedacht.

Das sieht die deutsche Rechtssprechung so, gib mal mein oben zitiertes Urteil :

OLG Hamm · Beschluss vom 13. Januar 2009 · Az. 3 Ss OWi 885/08  bei Google ein oder, kannst Du oben auch nachlesen , Passage habe ich zitiert.

Die Tabellen des ADAC und der Motorsportclubs beziehen sich leider nicht auf die Betriebskostendefinition gemäß Personenbeförderungsgesetz (weil diese Fixkosten teilweise sogar kalkulatorische Kosten enthalten).

Ich könnte Dir das jetzt noch im Detail erläutern, warum das so ist, aber das würde zu weit führen.

Gruß Bernd

Entschuldige, das von Dir zitierte Urteil trifft auf unsere privaten Fahrten im Rahmen von Kostenumlage an die von uns jeweils gebildete fahrgemeinschaft nicht zu und geht am von uns hier diskutierten Thema vollkommen vorbei. Die Definition, was Fahrzeugkosten betrifft, wurde vom BFH eindeutig geregelt. Du versuchst eine rechtlich nicht haltbare Auslegung der gesetzlich feststehenden Fakten.

Liebe fahrgemeinschaft, bleibt solidarisch miteinander, einig und stark!

Zum Thema Fahrzeugkosten kann ich nur empfehlen, mal bei spritmonitor.de vorbeizuschauen.

Und ganz Mutige legen sich dann da ein eigenes Konto an.

Hallo Sven,

ich finde es immer gut wenn jemand die Dinge hinterfragt. Nicht jeden Blödsinn den einer (mich eingeschlossen) schreibt muß auch richtig sein.
Außerdem sind Ratschläge die nichts kosten auch meinstens nichts Wert (so wird es jedenfalls in Deutschland häufig gesehen).

Bitte meine Thema hier war „Betriebskosten gemäß PBefG Personenbeförderungsgesetz“. Das hat mit Fahrzeugkosten nur bedingt was zu tun. Es geht hier nicht um die steuerliche Betrachtung, die ist im Detail noch viel komplizierter.

Mir ging es darum, ab wann betreiben wir Fahrer Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz. Da halte ich mein zitiertes Urteil schon für relevant. Du kannst aber auch gern den im Urteil zitierten Bindinger Kommentar kaufen, da dürfte es noch mal im Detail beschrieben sein. Das Problem - wer Personenbeförderung betreibt, braucht eine Genehmigung §2 Abs.1 4 PBefG.
Wer eine Personenbeförderungsgenehmigung braucht ist Unternehmer im Sinne des PBefG.(hat vielleicht steuerliche Auswirkung)

Auf Grund des Geschäftsmodells von MFG Carpool (dort habe ich mein Konto gelöscht) wird diese Problematik immer mehr in das Blickfeld der Behörden geraten.
Bei den freien Plattformen haben wir als Fahrer deutlich mehr Spielraum, da keine Konten über unsere Einnahmen geführt werden.

Mir geht es darum, das die Fahrer sich informieren, um nicht ins messer zu laufen.

Wahrscheinlich haben wir nur aneinander vorbei geschrieben.

Gruß Bernd

zum einen um hier mal was zu berichtigen, auch wenn es evtl schlauscheißerisch wirkt…

um die 11% prozent provision der mfg heraus zu bekommen muss der neue fahrpreis wie folgt berechnet werden :wink:

alter fahrpreis getreilt durch 0,89 was letztendlich rund 12,35% sind … die man aufschlagen muss um auf seinen

alten fahrpreis zzgl provision zu kommen. Simple Finanzmathematik ist das :wink:

Das Urteil vom OLG Hamm ist schon recht hart wie ich finde,

aber das hochgerechnet betrifft es ja allenfalls die Fahrer größerer Vans und Busse mit mehr als 5 Sitzplätzen…

@All

Wenn man das Zwangs- BS nicht nutzt und einfach hier oder bei einem anderen kostenlosen Portal inseriert, braucht man sich solche tiefschürfenden Gedanken garnicht erst zu machen! :wink:

Gruß Micha

solange das ganze noch nicht auf dem neuen server läuft, ist das hier aktuell aber nicht so richtig möglich…

ich kann mir hier aktuell keine mitfahrgelegenheiten von Rostock nach Berlin anzeigen lassen :frowning: ich weiß das wird

aber bis dahin…

@ otto01 / Bernd

Es ging mir nur um die Klarstellung, daß die Berechnung der Fahrzeugbetriebskosten unvollständig und beim Leser zu falschen Schlußfolgerungen verleitet. So mancher Nichtautohalter könnte glatt an die goldene Nase der Fahrer glauben, so günstig wie das Autofahren nach dem von Dir aufgestellten Modell zu sein scheint. Dem ist aber leider wahrlich nicht so, wie wir aus eigener Anschauung jeden Tag erfahren. :angry:

Das Personenbeförderungsgesetz trifft eh nicht auf uns private Fahrer zu, es sei denn, wir würden wirklich ausschließlich nur für den Transport der Mitfahrer unterwegs sein wollen. Wird aber kein wirtschaftlich denkender Fahrer sich antun wollen. Selbst wenn wir dann 15 ct auf den km pro MF rechnen würden, die Karre bis zum Stehkragen füllen, Gewinn zu erziehlen, käme einem Wirtschaftswunder gleich. :stuck_out_tongue:

Auf einem ganz anderen Blatt stehn die steuerlichen Fragen, wenn jemand via MFG-Buchungssystem seine Fahrten abwickeln will. Hier wird eines Tages die Steuerkeule bei den Schlaumeiern, die dort weiterhin ihre Fahrten einstellen, zuschlagen. Dann sind nicht nur die vom Wegelagerer sofort eingezogenen 11% Provision für die Vermittlung eines Beförderungsvertrages weg, es droht eine Nachversteuerung mit derzeit noch 19 % Mehrwertsteuer. Wenn´s ganz dumm läuft, ist auch noch ein zusätzlicher Aufschlag auf die Einkommenssteuer, vielleicht sogar Gewerbesteuer an die Stadt fällig.

Sehr dünnes Eis, auf dem sich die doch so gut bedienten Kunden als Fahrer der carpooling-Mitfahrgemeinschaft bewegen. Mir wäre so ein unkalkulierbares Risiko nicht einen ct von einem Mitfahrer wert. Dann würd ich lieber ganz allein und völlig entspannt meine Fahrten durchführen.

Dies Problem haben wir hier nicht, da der Vertrag über die Fahrgemeinschaft und deren Kostenbeteilligung direkt zwischen Mitfahrer und Fahrer zustandekommt und nicht durch den Portalbetreiber vermittelt wird. Rechtlich also ein ganz anderer Fall, als bei MFG-BS. fahrgemeinschaft.de stellt lediglich das „schwarze Brett“ für die Suchenden der fahrgemeinschaft bereit.

Liebe fahrgemeinschaft, bleibt solidarisch miteinander, einig und stark!

Hallo Gemeinde. Wollte euch an der Antwort von MFG zum Thema Steuer teilhaben lassen :wink:

Von: mitfahrgelegenheit.de <drive@mitfahrgelegenheit.de>
Datum: 9. April 2013 08:22:02 MESZ
An: mysonic@gmx.de,
Betreff: Re: [Ticket#2013040475005174] Frage/Probleme mit Login oder Passwort

Sehr geehrter Herr Schreuer,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir können und dürfen keine steuerlichen Empfehlungen geben, zumal die Regelungen teilweise auch unterschiedlich gehandhabt werden. Normalerweise dürften durch das Angebot von Mitfahrgelegenheiten aber keine zusätzlichen Steuerzahlungen anfallen. Nutzer die hohe Einnahmen haben, sollten sich am besten von ihrem Steuerberater beraten lassen.

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Haberl

http://www.mitfahrgelegenheit.de
Klicken. Fahren. Sparen.

carpooling.com GmbH
Nymphenburger Str. 86
80636 München
drive@mitfahrgelegenheit.de
Geschäftsführer:
Markus Barnikel, Dr. Michael Reinicke, Stefan Weber, Matthias Siedler
Sitz: München | Handelsregister München HRB 165611

LG
Markus

Nachtigal ik hör dir trappsen!

Sieht sehr nach Verschleierungstaktik aus und sie scheinen sehr wohl um die Brisanz der Steuerpflicht mit ihren neuen AGB im Zusammenhang mit den über das Buchungssystem an die Fahrer vermittelten Beförderungsverträgen zu wissen, sonst käme nicht der verwaschene Hinweis, im Zweifel mal den Steuerberater befragen. Damit sind sie aus dem Schneider, falls der BFH bei eventuell später anhängigen Verfahren sehr wohl die Steuerpflicht bejahen sollte.

„Wir haben Dir doch zur Vorsicht geraten, he, he…, ach und ja, Liebesgrüße vom MFG-Team aus der Karibik“

Wird langsam unübersichtlich hier, wenn das gleiche Thema gleich mehrfach durchgekaut wird, dennoch habe ich meine in diesem Tread enthaltene Antwort in den anderen Beiträgen für die flotten Leser auch eingestellt. :ph34r:

Liebe Fahrgemeinschaft, bleibt solidarisch miteinander, einig und stark!

@ otto1, sven

Ich sehe das so:

  1. Nirgends trappst eine Nachtigall oder was anderes.

  2. Sind Mitfahrportale so neu nicht, und niemand hat bislang etwas von Steuern auf diese Art der Einnahme gehört, oder ?

  3. Müßten die FA- Leute aufhören, Beamten-Mikado zu spielen, und das wollen sie wohl kaum.

  4. Unterliegt der normale Privatfahrer nicht dem Personenbeförderungsgesetz und somit auch nicht der dazu ergangenen Rechtsprechung.

  5. Wäre eine Steuerpflicht gegeben, müßte dies in der persönlichen Einkommenssteuererklärung angegeben werden, es ließen sich dann aber auch die meisten

größeren Posten gegenrechnen.

Auch Firmen, die einen Fuhrpark haben, setzen Afa, Versicherungen, Steuern usw. für ihre Fahrzeuge ab.

  1. Richtig, der Beförderungsvertrag kommt zwischen Fahrer und Mf zustande, hat nichts mit den AGB von einem Portalbetreiber zu tun, egal aber, ob mit einem BS oder nicht.

7.„Auf Grund des Geschäftsmodells von MFG Carpool (dort habe ich mein Konto gelöscht) wird diese Problematik immer mehr in das Blickfeld der Behörden geraten.
Bei den freien Plattformen haben wir als Fahrer deutlich mehr Spielraum, da keine Konten über unsere Einnahmen geführt werden.“

Ersteres ist persönliche Spekulation, zweiteres würde dann auch die Portale treffen müssen, die kein BS verwenden.

Es wäre sehr inkonsequentvom FA und würde dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, hier die Fahrer und deren Einnahmen unbehelligt zu lassen, die beim BS von MFG.de jedoch nicht.

  1. Werden hier immer wieder völlig unterschiedliche Sachverhalte durcheinander geworfen, Berufspendler, Privatfahrer oder Dienstfahrten z.B.

Es werden „Freigrenzen“ aufgeführt als Argumentationshilfe, ohne zu sagen, was damit gemeint sein sollte.

Zum Thema Berufspendler: Der kann die Fahrtkostenpauschale in Anspruch nehmen ODER die Kosten zur Erstattung genau belegen. Er kann aber nur die Pauschale in Anspruch nehmen, wenn er Einnahmen von MF hat.

Hat er höhere Ausgaben als die Kostenpauschale, muß er diese belegen und auch diese Einnahmen angeben.

  1. Wer sich über die Höhe der Kostenpauschale aufregt: In welchem anderen Land gibt es das sonst noch, das ein Staat die Fahrt seiner Arbeitnehmer finanziert ?

Erst einmal ist es in meinen Augen reines Privatvergnügen, WO man wohnt und von dort zur Arbeit kommt. Es ist bekantlich niemandem verboten, NAH an seinem Arbeitsplatz zu wohnen.

Aber hier wird mal wieder auf sehr hohem Niveau gejammert.

  1. Fast alles wird immer teurer, auch Kosten, ein Auto zu haben. Wem dies zu viel ist, der soll gern zum MF werden, das ist sicher preiswerter. Aber über steigende Preise jammern und dies 1.1 auf MF umlegen zu wollen, ist nicht nur unfair, sondern auch dumm. Manche halten 10 ct für gerechtfertigt, ich nicht. Und man mag bitte auch nicht vergessen, dass die meisten Einnahmearten auch gestiegen sind.

Denn da befindet man sich schon im Preisbereich von Fernbussen, die zwar etwas langsamer aber deutlich zuverlässiger und oft auch sicherer sind als die MFG bei einem unbekannten Privatfahrer mit dessen alter Mühle.

Und wenn es sich nicht gerade um einen Bentley oder Rolls handelt möge man bitte mal erklären, warum man so viel mehr verlangt als die anderen Fahrer oder die Empfehlungen. Es geht um eine Kostenbeteiligung, d.h. AUCH der Fahrer hat noch etwas beizutragen. Es geht NICHT um die Abdeckung sämtlicher entstehender Kosten.

Da dann noch von Gier der MFG.de zu reden und selbst deutlich teurer zu fahren als der Durchschnitt aller Fahrer ist schon sehr grenzwertig, oder, Sven ?

DAHER kommt es auch überdurchschnittlich oft zu Kurzfristabsagen, Nichterscheinern oder Preisnörglern.

@ supernovaberlin

Ich akzeptiere das Recht der freien Meinungsäußerung - ich bitte das wirklich nicht persönlich zu nehmen - aber allerdings habe ich selten solchen Unsinn gelesen  ! 

Deshalb kein weiterer Kommentar dazu von mir.

@ otto01

Ist eben wohl deine Art der sachlichen Diskussion.

Jedoch solltest gerade du mit dem Wort Unsinn vorsichtig sein.

Du stellst hier eine Betriebskostenrechnung BEISPIELHAFT dar, die mit einer Jahreskilometerleistung von schlappen 65.000 km daherkommt.

Das ist nicht ein Beispiel, sondern ein Extrem, denn die allerwenigsten kommen auch nur auf die Hälfte.

Da erübrigt es sich, die Berechnung weiter zu betrachten.

Noch einmal für dich allein:

Als Privatfahrer unterliege ich nicht dem Personenbeförderungsgesetz.

Wäre dies so, würde ich (und alle Fahrer auf allen Portalen) auch eine Genehmigung hierfür benötigen.

Lies dazu selbst mal nach, was Wikipedia dazu schreibt.

Wenn du Fragen zur Definition hast, kannst du dich gern an mich wenden, dann erkläre ich dir das…:-)).

Und als Normalfahrer im Normalauto benötige ich somit auch keinen Personenbeförderungsschein (obwohl ich den besitze).

Es wäre hilfreicher, wenn du konkrete Aussagen ansprichst als solche Pauschalaussagen, die du sehr wohl persönlich meinst.

Damit kann ich leben, aber es wäre sicher sinnvoller, wenn du schreibst, was du genau weißt bzw. belegen kannst und die Allgemeinheit an deinem Wissen (nicht an deinem Glauben, der gehört in die Kirche) teilhaben ließest…

@ otto01

Ich habe mir mal die Mühe gemacht den $ 1 des Personenbeförderungsgesetzes zu kopieren:

„Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen
mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch
wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten
Erwerbstätigkeit erstrebt werden.“

Wie hoffentlich nun selbst erkennst, geht es nur um Erwerbstätigkeit.
Da hier alle Privatfahrer sein sollten, ist es müßig, weiter darum zu streiten.