Hallo,
in den verschiednen Themen des Forums wird das Thema Betriebskosten heftig diskutiert.
Es spielt bei der Ermittlung der Kostenbeteiligung, wie auch bei der Betrachtung der verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen eine nicht unerhebliche Rolle.
Hier nur beispielhaft eine mögliche persönliche Betrachtungsweise :
Sicht des Gesetzgebers was als Betriebskosten anzusehen sind
Auszug (nur als Beispiel):
OLG Hamm · Beschluss vom 13. Januar 2009 · Az. 3 Ss OWi 885/08
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wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Betriebskosten sind die beweglichen Kosten, insbesondere Kosten für Treibstoff, Öl und Abnutzung der Reifen. Sie sind nicht identisch mit den Selbstkosten, die darüber hinaus auch die Kosten für das Vorhalten des Fahrzeugs (Steuern, Versicherung, Abschreibung etc.) beinhalten (Bindinger a.a.O. § 1 Rdn. 41).
Beispiel für eine Betriebskostenberechnung Mittelklassewagen alle Werte beziehen sich auf ein Kalenderjahr alle Werte in dem Beispiel sind Bruttowerte also incl. Umsatzsteuer alle Kosten bei Wartung in der Vertragswerkstatt ansonsten teilweise kostengünstiger gefahrene Jahreskilomer : 65.000 km Verbrauchskosten Diesel : 7.068,75 Euro Verbrauch 7,5 l/100km Autobahnfahrt - Preis 1,45 €/l bei Benzin hier deutlich höher Reifen : 650,00 Euro 1/2 Satz Winter- + 1/2 Sommerreifen Ölwechsel : 1.200,00 Euro 4-5 Stück sonstige Wartungen : 1.500,00 Euro hier Bremsen, Filterwechsel, seht in Eure Wartungshefte sonstige Betriebskosten : 500,00 Euro hier Innen- Aussenreinigung, Betriebsmittel wie Frostschutz Scheibenwaschanlage, Reinigungsmittel Summe : 10.918,75 Euro 0,17 Euro bei älteren Autos noch möglich, allerdings pro mehrere Jahre Anteil pro Jahr Gesamt Getriebeölwechsel : 166,67 500 € (auf 3 Jahre) Wartung Klimaanlage : 125,00 250 € (auf 2 Jahre) sonstige Reparaturen : 1.333,33 4.000 € hier Batteriewechsel,Bremsleitungen,Spurstange (auf 3 Jahre) Summe : 1.625,00 Euro 0,03 Euro Gesamt pro 100 km : 19,30 Euro Wir liegen also bei ca. 20,00 € pro 100 km, also bei 4 Insassen im Fahrzeug bei den berühmten 5,00 € pro 100 km. Die Kosten können je nach Fahrzeug abweichen. Bei älteren Fahrzeugen kann nicht jede Reparatur als Betriebskosten angesehen werden, zB. Getriebeschaden - Reparatur keine Betriebskosten. Die Aufstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wie Ihr ersehen könnt sind leider viele anfallende Kosten nicht als Betriebskosten anzusehen.
Insbesondere eine Abschreibung auf das Fahrzeug sind keine Betriebskosten.
Bei den Betriebskosten der Fahrt - kann bei einer Fahrt zur Arbeit die Hin- und Rückfahrt als eine Fahrt angesehen werden. Das kann bei der Betrachtung der Kostenbeteiligung der Fahrer eine Bedeutung haben, denn bei einer 500 km langen Heimfahrt hat man selten auf die gesamten 1000 km Hin- und Rückfahrt das Auto über die komplette Strecke voll.
Ihr habt hier also aus meiner Sicht Spielraum, da ich noch nirgendwo gelesen habe in welcher Form z.B. pro Kopf / pro km die Fahrkostenbeteiligung erfolgt.
Das Gesamtentgelt darf die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen. Das wären bei 1000 km 200,00 Euro.
So kann es bei der Aufteilung sein, das ein Mitfahrer 5,00 € pro 100 km zahlt, ein anderer 6,00 €.
(weil er nicht die ganze Strecke mitfährt)
Das obligt Euch im Rahmen Eurer Handlungsfreiheit.
Wichtig ist für den Einen oder Anderen, der noch bei Carpool Fahrten einstellt , wenn von Behördenseite mal nachgefragt wird ob Ihr die Vermittlungsgebühr von 11 % auf den Fahrpreis
aufschlagt,sagt Ihr am Besten, dass Ihr das erste Mal davon hört, dass Euch Geld als Vermittlungsgebühr abgezogen wird. (wer liest schon die AGBs)
Dumm ist nur, wenn Euer Fahrpreis nachweislich bis zu einem Zeitpunkt x 5,00 € war und dann auf 5,55 € gestiegen ist. Kann man bei der genauen Kontoführung bei Carpool ja alles genau sehen.
Vermittlungsgebühren sind keine Betriebskosten.
Damit habe ich kein Problem, weil ich nur auf den freien Plattformen inseriere.
Meine Kostenbeteiligung pro 100 km und pro Mitfahrer können auch schwanken weil mein Auto ist nie voll besetzt über die ganze Strecke der Fahrt.
So noch zur Erläuterung: Dieser Forumsbeitrag stellt keine steuerliche oder Rechtsberatung dar, deshalb auch kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Ich erkläre, das ich hier wie auf allen Forumsbeiträgen, aussschließlich auf der Basis des Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland meine freie Meinung äußere.
Im Forum zum Thema
Presseartikel zur 11% Abzocke bei MFG, „Zur Kasse, bitte!“
habe ich auch noch den Einen oder Anderen Beitrag geschrieben, der im Einzelfall relevant sein kann.
Danke für Eure Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende wünscht Bernd