BlaBlaCar ab 2016 mit Buchungssystem , Onlinezahlung + Gebühren

Super…-… Olaf, frag doch mal deinen „Alexander der Große“ von damals MFG.

Der hatte doch einen Anwalt der alle Nichterscheiner am laufenden Band auf Zahlung verklagt hat.

Das Modell hatte doch angeblich gut funktioniert.

Oder hast du den Anwalt nicht mehr?  ;)  :wink:

Das ist Deine Einschätzung. Ich sehe die Chancen als durchaus gegeben. In beiden Fällen ist es eine Einschätzung und kein Wissen auf Grund geltender Urteile. Ich wüsste nicht, was daran falsch sein soll, meine Einschätzung zu teilen - oder Deine.

Meine Einschätzung basiert auf das Vertragsverhältnis, das Fahrer und Mitfahrer haben. Der Fahrer erbringt seine Leistung bereits, wenn er pünktlich am Treffpunkt ist, und bereit ist, den Mitfahrer aufzunehmen. Wenn er nicht erscheint, ist das seine Sache. Aber sein teil der Vereinbarung ist die Zahlung. Die Klage wäre dann nicht Schadenersatz (evtl. habe ich das vorher irrtümlich so formuliert?), sondern auf Vertragserfüllung.

Wer es wissen will, der wird klagen.

Ich kann mir vorstellen, es mal zu tun. Bei Bla sehe ich keinen Erfolg, weil es da bereits Regelungen gibt: die Schadenshöhe ist per AGB definiert (50% / 100%). Bei MFG war die Schadenshöhe auch definiert (100%). Da habe ich 1x den vollen Betrag erhalten, obwohl der Mitfahrer nicht erschienen ist, und niemand hat etwas dagegen unternommen.

Hier ist nichts definiert. Damit ich den Klageweg einschreite muss folgendes passieren:

  1. Ich muss hier einen Mitfahrer generiert bekommen (bisher praktisch nie, Wahrscheinlichkeit also gering)

  2. Ich muss Zeit und Lust haben, dies zu tun (Wahrscheinlichkeit gegeben, aber auch nicht hoch)

Ihre obenstehenden Bemerkungen enthalten wieder Behauptungen. Sie kennen mich überhaupt nicht. Woher wollen Sie etwas über meinen tatsächlichen Informationsstand wissen ? Ich beteilige mich hier, in diesem Rahmen, lediglich nicht an den theoretischen, juristischen Spitzfindigkeiten , obwohl mir bekannt ist, dass es angeblich Personen geben soll, die die Justiz gerne mit Klagen beschäftigen, um geringfügigste Streitwerte wie hier durchzusetzen.

Selbstverständlich habe ich alle Ihre Äußerungen der vergangenen Monate gelesen und festgestellt, dass Sie ständig durch andere Forenteilnehmer angegriffen und belehrt wurden. Haben Sie sich schon einmal gefragt, wieso das denn eigentlich geschieht ? Womöglich fühlen Sie sich dabei wohl, dass Ihnen so große Beachtung geschenkt wird, oder ?

Ihnen macht es wohl offensichtlich auch Spaß, andere zu belehren und dass, ohne irgendein Honorar zu kassieren, oder ?

Ich erwarte selbstverständlich nicht, dass Sie jemals auf meine „Ausführungen“ eingehen. 

Wenn Sie wollen, halten Sie doch getroffene Vereinbarungen nicht ein - das steht Ihnen frei - und „stornieren“ Sie die Plätze angemeldeter und bestätigter Mitfahrer. Wenn Sie damit Ihre womöglich vorhandene Unzuverlässigkeit dokumentieren wollen, bitte schön. 

Es ist völlig unerheblich, ob es jemals jemandem gelungen ist, gerichtlich irgendetwas im Zusammenhang mit Mitfahrgelegenheiten durchzusetzen, sofern nicht das Strafrecht in Frage kam (z.B. wegen tätlicher Belästigung, Vergewaltigung etc.).

Aber jede Absage , „Stornierung“ einer getroffenen Vereinbarung schadet dem Ansehen des Prinzips Mitfahrgelegenheit, unabhängig von den jeweiligen womöglich lediglich behaupteten Begründungen , die man sowieso nicht überprüfen kann und will.

Durch die Einführung der Onlinezahlung durch den „Marktführer“ wird es zweifellos zu weniger Mitfahrern insgesamt kommen, weil diese Zahlungsmethode von vielen Mitfahrern nicht akzeptiert wird. Diese geringere Anzahl wird leider auch nicht durch die alternativen Portale (wie z.B. hier), die ohne aggressive Werbung - sondern nur durch die relativ wenigen Nutzer - auskommen.

Man braucht sich nur die vielen, jetzt tatsächlich freien Plätze kurz vor der jeweiligen Abfahrtszeit auf attraktiven Fahrtstrecken mit Onlinezahlung und zu gefragten Zeiten betrachten.

Ohne Gebühren lässt sich da noch nicht viel anstoßen.

Mich irritiert hier lediglich, dass die „Hassbewertung“ sich auch auf das „Rauslassen im Nirgendwo“ beziehen soll. Also ist der besagte Mitfahrer mitgefahren und hat den Stau selbst miterlebt, oder ?

Oder handelt es sich hier um jemanden der an einem anderen, vereinbarten Treffpunkt gewartet hat und das Vorhandensein des Staus nicht geglaubt hat - trotz mehrfacher Berichte ?

Ansonsten ist Berlin-Südkreuz immer - auch nach Mitternacht - ein absolut zu akzeptierender Treffpunkt mit optimalem Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.

Taxidienst mache ich selbstverständlich auch nicht - es gelten immer die vereinbarten Treffpunkte bzw. Aussteigestellen, die in meinen Anzeigen stets exakt beschrieben sind.

Leider können oder wollen viele Mitfahrer/innen die Beschreibungstexte nicht lesen, sondern lediglich die Fahrziele. Viele lassen sich auch nur von jemandem die Telefonnummer mitteilen und wissen ansonsten überhaupt nichts über die Details des jeweiligen Angebots. Noch schlimmer ist es, wenn jemand für jemanden anderes (Freund/Freundin) anruft - dann klappt die Mitfahrt in mehr als 50% der Fälle nicht - mit den jeweiligen Folgen. 

Deshalb nehme ich stets nur solche Personen mit, deren Stimme ich persönlich am Telefon gehört und gefragt habe, ob sie die gesamte Anzeige gelesen und verstanden haben.

Ich kann mich allen obenstehenden Ausführungen anschließen, auch wenn der Administrator etwas am Ton zu kritisieren gezwungen zu sein scheint. Das finde ich nicht.

Es wäre in der Tat erforderlich schnell etwas dafür zu tun, dass Bla nicht mehr lange der „Marktführer“  bleibt und über die Miniportale, wie dieses hier, mehr Mitfahrer gewonnen werden. Ansonsten muss man vernünftigerweise bei Bla bleiben, wenn man nicht ständig ohne Mitfahrer starten will. 

Worauf wird hier denn Bezug genommen ?

@ zzz

Du meinst also, du kannst auf Vertragserfüllung klagen ?

Wie soll das den gehen ?

Die Fahrt ist bei einer Klage doch längst gelaufen…

Ein Mitfahrer müsste also dann, wenn er entsprechend verurteilt wird, eine Fahrt wie zuvor inseriert durchführen …

und diese Fahrt dann bezahlen.

Was mir dazu einfällt ?

Schreibe ich nicht, weil es Admin verboten hat… :ph34r:

aber denk dir ein paar Worte, die dazu passen…

@ stjantos

Vielen Dank für deine Unterstützung.

Admin ist halt sehr sensibel, allerdings nur bei mir…ich verteidige auch BBC gegen ungerechtfertigte Kritik.

Mir persönlich ist es völlig egal, welches Portal mir Mitfahrer vermittelt, aber seit geraumer Zeit tut dies nur ein Einziges…

dass, das hier permanent verteufelt wird.

Nun trägt mein Auto einen Aufkleber von BBC…wen ich den von einem anderen Portal zugesandt bekomme, kommt der auch drauf !

Manche haben gute Gründe dazu…entweder dort rausgeflogen und nun mit deutlich weniger Mitfahrern unterwegs,

und eine große Gruppe von Berufspendlern, die nun Sorge haben, das ihre Einnahmen gegenüber dem Finanzamt

nachgewiesen werden können…wer dem Finanzamt diese Einnahmen verschweigt und trotzdem die KM-Pauschale verlangt,

hatte bisher nichts zu befürchten.

Nun aber könnte ein Mitfahrer bei BBC nicht nur schlecht bewerten, sondern auch dem FA einen Wink geben.

Von wegen Steuerbetrug…  

Ich bekomme meinen Wagen - trotz identischen Anzeigen hier und bei mitfahren.de - auch zu über 99 % nur über Bla voll (noch ohne Online-Zahlung). Fahre fast täglich kreuz und quer durch Deutschland (Stamm-Mitfahrer passen da kaum, obwohl ich oft danach gefragt werde). 

Über 90 % der Mitfahrer/innen tun so, als würden sie die Onlinezahlung angeblich niemals akzeptieren - also künftig weniger Mitfahrer/innen insgesamt, dafür sicher noch mehr Nutzer der Fernbusse.

Mit allen Deinen Ausführungen zu den steuerlichen Aspekten der Berufspendler hast Du natürlich auch Recht.

Mir gefällt es, wenn Du nur denkst, und nicht schreibst. SO bist Du erträglich :wink:

Im Ernst: die Zahlung ist Bestandteil des Vertrages, da gibt es nichts zu deuten.

Bei Telekommunikaionsverträgen und Fitnesstudios hast Du es meist sehr deutlich. Du zahlst, obwohl Du NICHTS in Anspruch nimmst. Ist halt so vereinbart. Die stellen eine Leistung bereit und Du zahlst, ob Du sie in Anspruch nimmst, oder nicht. Ich stelle die Mitfahrgelegenheit bereit, wenn er nicht einsteigt, ist das seine Sache (ich bin kein Kidnapper, ich fahre nur von A nach B und habe für die Person einen Platz dafür bereitgestellt), aber zahlen muss er. So lautet der Vertrag.

@stjantos: Es steht doch klar geschrieben, dass miera wegen des Staus zu spät am vereinbarten Treffpunkt war. Darüber hinaus: Warum machst Du so viele Wörter in Deinem Text (gerichtet an zzz) fett?

Ansonsten würde ich mir allgemein etwas mehr Diskussionskultur erwünschen. :wacko:

Grüße,
MVP
 

@ miera

Genau den hatte ich auch noch im Hinterkopf.

Allerdings war dies lediglich eine Behauptung, belegt hat es nicht, das er jemals auch nur einen

Mitfahrer tatsächlich verklagt hätte und sein Geld bekommen hat.

Und es wäre leicht gewesen, diese Behauptung durch ein Urteil zu bestätigen…

@ mvp

Da bin ich ganz bei dir.

Und wann fängst DU damit an ?

So wie ich deinen letzten Post verstehe (you made my day), war da nichts zum Thema enthalten…

und wenn du MIR etwas schreiben willst, kannst du dies per „Persönlicher Nachricht“

Daher betrachte ich solche überflüssigen Beiträge als Bashing…den scheinen einige zu brauchen. 

@ stjantos

Das würde ich mir auch wünschen, aber ich glaube nicht daran.

Die „kleinen“ Portale nehmen sich gegenseitig die User weg, und selbst wenn sie zusammenarbeiten würden,

wäre nicht das Geld da, das Portal entsprechend zu vermarkten und zu bewerben.

Aber wer weiß…mfg.de hatte auch geglaubt, konkurrenzlos zu sein…

vielleicht wiederholt sich Geschichte auch hier und ein neuer Betreiber mit entsprechend großer Kriegskasse

macht BBC mit den gleichen Eigenschaften (kostenlos, kein Buchungssystem) wie diese damals so sehr

Konkurrenz, dass sie entweder ihr System wieder einstampfen müssen oder daran zerbrechen.

In der ersten Antwort von miera steht lediglich, dass Stau auf der Autobahn war. Später schrieb miera, dass die Verspätung (90 Minuten) ungefähr gestimmt hat, dass es nach 24:00 Uhr war und dass „zigmal … der Stand des Weiterkommens im Stau durchgegeben“ wurde.

Aber, Du scheinst das konkrete Angebot (die Anzeige und alle später persönlich getroffene Vereinbarungen) von miera mit dem Treffpunkt Südkreuz  zu kennen, oder ? 

Wieso kommt dann jemand darauf, in der „Hassbewertung“ jetzt plötzlich zu behaupten: " Herauslassen im Nirgendwo", wenn von vornherein Südkreuz vereinbart war ? Dann hat sich der Hassbewerter also mit im Stau befunden und erteilt dann eine solche Bewertung - nur wegen der Verspätung ?. 

Dieser Treffpunkt liegt fast direkt an der Autobahn, hat Anschluss u.a. an die S-Bahn und ist auch nach Mitternacht  völlig zu akzeptieren. Womöglich ist miera im vorliegenden Fall aufgrund der Verspätung nicht zum in der dazugehörigen Anzeige angegebenen oder persönlich vereinbarten Treffpunkt gefahren (der vielleicht mehr in der Innenstadt gelegen hätte) und vielleicht verlangt, dass die in Berlin zusteigenden Mitfahrer, mit denen kommuniziert wurde  - anders als ursprünglich vereinbart - zum Südkreuz kommen sollten, um insgesamt Zeit zu sparen.

Wenn alles im Zusammenhang mit dieser Fahrt stehende so verlaufen ist, wie vereinbart - abgesehen von dem unverschuldeten Stau - was durchaus möglich ist, wieso kommt es dann zu einer solchen „Hassbewertung“, die lauter Lügen enthält ?

Womöglich dadurch, dass viele Mitfahrer/innen die Beschreibungstexte überhaupt nicht lesen , und sich erst nach der Abfahrt darüber wundern, dass - besonders bei Zwischenzielen - nicht in die jeweiligen Innenstädte gefahren wird und der von manchen erwartete " Taxiservice" bis vor die Haustüre auch unterbleibt.

Das Schlimme dabei ist, dass Bla in solchen Fällen die „Rachebewertungen“ offensichtlich nicht  immer auf Verlangen löscht

Mir hat Bla einmal eine Bewertung einer telefonisch bereits abgelehnten Anruferin, da sie mir am Telefon zu unzuverlässig schien, und die nichts als Fäkalsprache enthielt, gelöscht. Diese Anruferin hatte ihre „Bewertung“ bereits mehrere Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit erteilt.

@ zzz

Ein Vertrag ist erst dann erfüllt, wenn beide Vertragspartner ihre Leistung erbracht haben.

Diese besteht für den Fahrer darin den Mitfahrer von A nach B zu bringen.

Die Leistung ist nicht schon erbracht, wenn du als Fahrer pünktlich am Treffpunkt erscheinst.

Dies ist bestenfalls eine notwendige Voraussetzung, die vereinbarte Leistung zu erbringen.

Hast du mittlerweile irgendwo einen Präzedenzfall zu Mitfahrgelegenheiten gefunden.

Irgendwann muss sich doch mal ein Fahrer gefunden haben, der das versucht hat…

Nichterscheiner gibt es jeden Tag in Mengen, und mancher Fahrer der das Vertragsrecht so auslegt wie du

wird es doch mal versucht haben…

Natürlich ist die Zahlung Vertragsbestandteil, aber der Mitfahrer ist zur Zahlung eben nur dann verpflichtet,

wenn der Fahrer seine Leistung erbracht hat.

Stell dir mal vor, du hast 3 Mitfahrer, alle sind pünktlich am Treffpunkt, nur du nicht, weil man dir eine Stunde zuvor das Auto geklaut hat.

Da du nun deine Leistung nicht erbringst, hätten nach deiner Rechtsauffassung alle 3 ein Recht auf „Vertragserfüllung“.

Da du diese Leistung ohne eigenes Auto nicht erbringen kannst, müsstest du theoretisch nach einer alternativen Transportmöglichkeit suchen.

Du könntest ein Taxi bestellen, eine andere Mitfahrgelegenheit finden oder Bahntickets bezahlen…

Nach deinen Worten haben im Umkehrschluss die Mitfahrer ihren Vertrag erfüllt weil sie pünktlich am Abfahrtsort waren…

wärst du damit einverstanden ?

Ich jedenfalls nicht.

Lediglich, um diese Wörter hervorzuheben. Im persönlichen Gespräch würde ich diese besonders stark  betonen.

 
Ich kassiere inzwischen bei jeder  meiner zahlreichen, fast täglichen Fahrt stets vor der Abfahrt. Bis dahin besteht meine Leistung lediglich im Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt mit meinem Auto.
Bisher 5 Mal hatte ich eine negative Erfahrung im Zusammenhang mit der „Bezahlung“ erst bei der Ankunft - eine weitere mache ich definitiv nicht. 
 
Da jede meiner Fahrten nicht nur wegen der bzw. für die Mitfahrer erfolgt, sondern, weil ich selbst an das jeweilige Ziel will, würde ich im Zweifel (Auto defekt, geklaut, Panne etc.) einen Mietwagen nehmen - schon wegen meines eigenen Interesses. Dafür habe ich einen Schutzbrief bei meiner Versicherung. In diesen Fällen müssten angemeldete Mitfahrer dann womöglich geringfügige Verspätungen hinnehmen - wie auch bei Bahn, Fernbus, Flugzeug - oder von der Mitfahrt zurücktreten. 
 
Wer mir nicht vertraut, sicher am Ziel anzukommen und nicht vor der Abfahrt zahlen will, muss aussteigen - bisher maximal 1% aller angemeldeten Mitfahrer.
 
Wer als zuverlässig gelten will, hält alle gegebenen Vereinbarungen ein. Glücklicherweise konnte ich bisher - seit 25 Jahren -  jede vereinbarte Fahrt durchführen, u.a. auch da ich die allermeisten Fahrten frühestens 48 Stunden vor der Abfahrtszeit anzeige. 
 
Im Krankheitsfall - noch nicht geschehen - würde ich nach anderweitigen Mitfahrgelegenheiten für die Angemeldeten suchen oder suchen lassen, um die eingegangenen Vereinbarungen zu erfüllen.
 
Nur im Falle meiner krankheitsbedingten Bewusstlosigkeit oder meines Todes … ? Pech für die Mitfahrer. 
 
Da wir hier nicht im „Juristenseminar“ sind, habe ich hier bewusst auf alle juristischen Begriffe verzichtet, obwohl mir diese selbstverständlich bekannt sind.
 
Eine Klage wegen des geringen Betrages im Zusammenhang mit einer Mitfahrgelegenheit ist wirtschaftlich sowieso nicht zu vertreten, auch wenn mir bewusst ist, dass es Leute geben soll, die die Justiz mit derartigen Bagatellfällen beschäftigen.

Auch falls es einem Fahrer jemals gelungen sein sollte, gerichtlich einen wegen „Vertrags-Nichterfüllung“ eines im Zusammenhang mit Mitfahrgelegenheit stehenden Betrages zu erstreiten, wäre keines der dazugehörigen Urteile jemals allgemeinverbindlich, sondern würde stets einen Einzelfall darstellen, der von einem anderen Gericht nicht berücksichtigt werden muss. Vom Bundesgerichtshof oder Bundesverfassungsgericht (beide in Karlsruhe) ist ein solcher Fall bisher sicher nicht entschieden worden.

Wenn Du also eine Dienstleistung bestellst, und nicht abrufst, musst Du nicht bezahlen?

  • Fitnesstudio?

  • Stadtführung? (Ich musste zahlen, hatte auch einen Mahnbescheid, weil ich nicht abgesagt habe - vergessen!)

  • TK-Vertrag?

Wenn Du jemanden irgendwo hinbestellst, und nicht abholst, heißt das noch lange nicht, dass Du dafür nicht zahlen musst. Frage in einem Juraforum Deiner Wahl nach.

Aus Spaß an der Freude werde ich auch den Nächsten, der mich eindeutig versetzt, zahlen lassen - und die ganze Sache durchziehen, falls er nicht zahlt. Das geht natürlich nur, wenn es noch keine Onlinezahlung gibt.

Auf Bla behaupten deren AGB entegegen meiner Äußerungen weiter oben, meine Anzeige sei ein verbindliches Angebot (die halten sich wohl für eBay), dies ist also auch eine Frage der gerichtlichen Klärung, da das Produkt eine Dienstleistung ist, die auf pesönlichen Umgang basiert. Ich wüsste aber nicht, wo ich eine Beförderungspflicht hätte, solange ich kein Taxi bin. Das Aushändigen einer Ware ist da etwas ganz Anderes. Bei Hotels ist es auf eBay z.B. so, dass die Verfügbarkeit abgefragt werden muss. Wenn ich eine Übernachtung ersteigere, und dann erzähle, dass ich gerne Möbel kleinhacke, ich deswegen nur ein Echtholzmöbelzimmer haben will, KANN es sein, dass die rechtlich sauber aus der Buchung rauskommen (wenn sie das Geld zurück überweisen), und mir die Übernachtung im teureren Hotel nebenan NICHT bezahlen müssen.

Was mich als Fahrer angeht, sehe ich mich allerdings absolut Schadenersatzpflichtig (in diesem Fall tatsächlich Schadenersatz) in Höhe der Preisdifferenz der Bus- oder Bahnfahrkarte verglichen mit meinem Preis, wenn ich den Mitfahrer versetze. Durch das Schadensminimierungsgebot für den Mitfahrer muss ich natürlich KEIN Taxi oder Mietwagen zahlen (DU kriegst auch keinen Taxi- oder Mietwagenpreis, wenn Du zugeparkt bist, es sei denn, Du kannst die Notwendigkeit nachweisen - und das wird wirklich schwer bis unmöglich). Die Schadenersatzpflkicht hilft auch nix, wenn der Bus billiger gewesen wäre.  :-) 

Meine Fahrten sind natürlich nicht aus Spaß, sondern ich WILL oder MUSS diese Fahrt durchführen, also führe ich sie auch durch. Da ich nicht überbuche, habe ich auch keine Veranlassung, Mitfahrer stehenzulassen.

Meine Meinung: Fahrer, die Mitfahrer versetzen, handeln böswillig.

Sollte ich erkranken, sehe ich mich durch §275 BGB geschützt. Im Fall einer Panne würde ich entweder eine schnelle Reparatur veranlassen (ich bin schon mit einem Platten inkl. Mitfahrer zum Reifenhändler gefahren und habe mir neue Reifen aufziehen lassen, bin dann normal weitergefahren, und die Mitfahrer waren zufrieden - war zur MfG-Zeit), wahlweise würde ich einen Mietwagen nehmen, wenn das Problem größer ist. z.B. ein Motorplatzer (ADAC Schutzbrief). Den hatte ich mal in Ungarn, 1989, meine Mitfahrer waren allerdings Freunde und Verwandte. Lösung: abschleppen lassen (telefoniert über Notrufsäule), Transport meines PKW nach Deutschland organisiert (von der Werkstatt, wo das Auto hingestellt wurde, über den ADAC), Mietwagen genommen (one way, ADAC - das Auto war einMazda 323Limousine :slight_smile: ). Verzögerung: ca. 3 Stunden. Trotzdem sehe ich mich in allen obigen Fällen durch §275 BGB geschützt, wenn ich die Fahrt absage oder unterbreche.

 

Ich würde aber auch keinen Mitfahrer verurteilen, wenn er wegen eines wesentlichen Problems absagt. Einem ist ein Verwandter gestorben (wenn er einen Tod herbeilügen müsste, wäre er echt eine arme Sau - aus Glauben am Menschen habe ich also die Begründung akzeptiert), Andere hatten Probleme mit dem ÖPNV (da habe ich mit Einverständnis der anderen Mitfahrer gewartet - oder bin weggefahren, wenn andere Mitfahrer dadurch Probleme kriegen konnten, weil sie zu spät am Ziel ankommen, und nicht weiterkommen, usw.). In keinem Fall würde ich den Fahrpreis einklagen, wahrscheinlich hätte ich auch keinen Erfolg damit.

 

In einem Fall, über MfG, ist der Mitfahrer erst in Duisburg von zu Hause gestartet, als der Treffzeitpunkt in Düsseldorf Süd war. Da bin ich weggefahren, MfG hat mir das Geld anstandlos ausgezahlt.

 

In einem Fall, das fällt mir jetzt bei der Auflistung auf, habeich ca. eine Stunde vor der Fahrt noch eine SMS geschickt, ob der Mitfahrer schon unterwegs sei. Da rief er mich an, und berichtete, dass er am Vortag gesoffen habe, jetzt einen Brummschädel habe, und nicht mitfährt. Das war bei MfG vor der Onlinezahlung. Jedenfalls hat mir der Mitfahrer das Geld nach Aufforderung anstandslos per PayPal überwiesen, und sich auch entschuldigt. Sprich: ich musste nicht klagen.

 

Einer hat mir nach der Fahrt (Ziel: Essen) 20 EUR statt 25 gegeben, und versprochen, den Rest per PayPal zu überweisen. Auf das Geld warte ich heute noch. Er kam über mitfahrzentrale.de. Ich habe ihn nicht verklagt.

 

Das waren alles Bio-Deutsche.

 

Ansonsten waren noch ein paar „Brüder“ nicht am Treffpunkt - aber damit hatte ich gerechnet. Ich habe bisher keinen der „Brüder“ verklagt.

Ich lasse seit einigen ebenfalls schlechten Erfahrungen auch vor der Ankunft zahlen, aber nicht beim Einsteigen. Kassieren am Anfang erscheint mir unfreundlich (meine Meinung, meine Burg :slight_smile: ).

Ich kassiere bei einem Stopp nach ca. 2/3 der Fahrt (wenn kein Stopp dann während der Fahrt - meine Frau kriegt das Geld ohnehin, also keine Gefahr soweit).

Einer hatte trotz 2x nachfragen, ob das Geld passend vorliegt, das Geld NICHT passend. Meine Frau konnte nur auf 5 EUR genau rausgeben, da hat er 5 EUR zugezahlt (wohl, als er mein sich verdunkelndes Gesicht sah).

Siehe mein Beitrag oben - dafür hat mich einer mal um 5 EUR geneppt… Naja…

@ stjantos, zzz

Und genau das kann beim Buchungssystem von BBC bei Kurzfristabsagern oder Nichterscheinern eben nicht mehr passieren.

Die werben damit, das es 95 % weniger von der Sorte gibt.

Halte ich für übertrieben, aber es wird schon so sein, das es deutlich weniger sind als ohne 50% Einbehalt.

Ich bin ebenfalls schon ab und an in die Falle gegangen, das der/die Mitfahrer/in kein Geld hatte und ich auf Freund/Mama warten mußte, oder zum nächsten Geldautomat gefahren bin…

da dies aber sehr selten passiert, stelle ich nicht alle Mitfahrer unter Generalverdacht, sondern verfahre nach dem alten kaufmännischen Grundsatz:

Erst die Ware, dann das Geld. 

Da ich nach mehr als 2.500 Mitfahrern in 10 Jahren eine gewisse Erfahrung habe, habe ich immer ausreichend Wechselgeld dabei…

„zzz“, ich wünsche dir zwar keinen Nichterscheiner, aber nur um die Sache auch dir einleuchtend zu machen, wären es wirklich gut, wenn du die Chance erhalten würdest, einen Nichterscheiner zu verklagen auf Zahlung des vereinbarten Preises.

Dann könntest du deinen Glauben in Wissen umwandeln und könntest all die Gebühren, Honorare und Zeit als Lehrgeld betrachten.

Denn ganz sicher weißt du, das du es bist, der nachweisen muss, was am Telefon vereinbart wurde, und auch das der Mitfahrer schuldhaft bzw. aus nichtigem Grund

die Mitfahrt nicht angetreten hat.

Wenn ich demnächst einen habe, darfst du das auch gern stellvertretend für mich tun, denn ich habe normalerweise Besseres zu tun.

Ich brauche meine Nerven für andere Dinge.

Ich hoffe sehr, du berichtest dann hier.