BlaBlaCar ab 2016 mit Buchungssystem , Onlinezahlung + Gebühren

@ maxidriver

Sicher kannst du alles Mögliche einklagen, die Frage ist nur, ob man Erfolg damit hat,

und das bezweifle ich ebenfalls sehr.

Es ist ein verbindliches Angebot, dem hast du als Nutzer im Nutzungsvertrag mit BBC zugestimmt.

Auch ist genau geregelt, was im Falle der Absage mit dem Geld passiert, und ich kann nicht erkennen,

das da eine Regelung nicht gültig sein könnte.

Übrigens wird ja bei BBC die Anzahl der freien Plätze automatisch angepasst.

Es ist schon eigenartig, das trotz vieler Jahre Online-Mitfahrportale und vieler Tausend Nichterscheinern es offenbar noch niemanden gegeben hat,

der erfolgreich auf Zahlung geklagt hat.

Erfolglose Klagen lassen sich Naturgemäß nicht finden… 

@ zzz

Eine EMA-Anfrage ist legal. Mußt nur behaupten, der Mensch hat Schulden bei dir.

Vielen Dank für die Beschreibung der Aufgaben eines Gerichtsvollziehers…

als Konkurrenz zu Fleurop war mir dieser bislang unbekannt.

Wenn du nicht nur behaupten sondern auch beweisen möchtest, schreibe doch mal die Anschrift von wegcars@yahoo.com hier rein.

Ich habe die Möglichkeit, dies zu prüfen.

Weitere Angaben brauchst du nicht, hast du auch hier nicht.

Wie schon mehrfach gesagt - es handelt sich höchstens um ein verbindliches Angebot im BBC-Sinne - ich spreche hier aber von Verbindlichkeit im Sinne des deutschen(!) Rechts. Auch BBC sieht das letztlich so, denn kurz nach dem Teil mit dem verbindlichen Angebot schreiben sie:

„…Nachdem eine Onlinereservierung durch einen Mitfahrer erfolgt ist, oder, soweit diese Option für das Mitfahrangebot mit Onlineabwicklung dem Fahrer zur Verfügung stand und durch diesen aktiviert wurde, eine Reservierungsanfrage durch den Fahrer angenommen wurde, sendet BlaBlaCar an den Fahrer und Mitfahrer eine Bestätigung der Onlinereservierung per E-Mail (“ Reservierungsbestätigung „). N…“

Der Grund für dieses Vorgehen ist die Tatsache, dass es sich bei der Anzeige eben nicht um einen (rechtsverbindlichen) Antrag/Angebot i.S.d. BGB handelt - das Angebot kommt vom Mitfahrer und der Fahrer muss annehmen oder dies durch seinen Erfüllungsgehilfen BBC automatisch tun lassen.

Ich kann jederzeit nahezu ALLES in die AGB reinschreiben - die Frage ist, ob diese klauseln dann wirksam sind.

Ich denke BBC will hier vor Allem deutlich machen, dass nur ernst gemeinte Angebote eingestellt werden dürfen.

Wie gesagt…

Bisher konnte ich nicht erfolglos klagen, weil ein Telefonanruf bei dem Betreffenden bereits erfolgreich war. Ich habe nur EIN mal selbst die Fahrtkosten eingefordert.

Ein mal hat MfG überwiesen laut deren AGB.

Ein mal hat einer die Fahrt nicht voll bezahlt, den habe ich (5 EUR) NICHT verklagt (zu viel Aufwand).

Bei Bla sehe ich wenig Chancen auf Klage (bzw. Null). Dort ist die Sache per AGB geregelt, der ich zugestimmt habe. Heißt, die AGB von Bla wird zum vertragsbestandteil zwischen dem Mitfahrer und mir - nach meiner Ansicht.

Hier, bei fahrgemeisnchaft.de sehe ich es allerdings als möglicherweise erfolgreich an, zu klagen, wenn mich denn einer versetzen würde (wenn sich je einer über dieses Portal mal meldet).

Es gibt auch einen anderen legalen Weg, als die EMA-Anfrage.

Ansonsten ist der Gerichtsvollzieher ein Dienstleister. Den kannst Du gegen Geld buchen. Das mit den Blumen war eine Überzeichnung. Außerdem wird Dir der Mann keine Blumen besorgen, die musst Du persönlich vorbeibringen. Und dann ist noch das Problem, dass der Gerichtsvollzieher nicht sofort losmarschiert, sondern irgendwann in den nächsten Tagen, wenn er Dich eintaktet. In der Zeit müssten die Blumen auch irgendwie versorgt werden. Das mit den Blumen wird also eher nicht klappen. Aber wenn Du etwas gerichtsfest nachweisbar zustellen musst, dann kannst Du da über den Gerichtsvollzieher organisieren - MUSST das sogar über den Gerichtsvollzieher organiseren (oder selbst hinfahren). Die Kosten hierfür trägst Du natürlich selbst. Ob Du sie dem Gegenüber in Rechnung stellen kannst, ist eine andere Sache.

Rufe einen Gerichtsvollzieher Deiner Wahl an, und frage ihn, ob er bereit ist, für Dich etwas persönlich zuzustellen. Wahrscheinlich sagt er „ja“ und sagt Dir auch die Kosten. 

Wenn Du es wirklich WISSEN willst, bist Du in der Holschuld. Ich werde Dir jetzt keinen Gerichtsvollzieher organisieren, der Dich anschreibt, und dies in meinem Namen bestätigt.

Die gerichtsfeste Zustellung einer Mahnung kostet im Raum Stuttgart, um 2013, nur 10 EUR. Du schickst dem Gerichtsvollzieher Deinen Brief, überweist 10 EUR, und er schickt ihn per Post an den Empfänger. Davor hat er den Inhalt bezeugt. Damit hast Du den Briefverkehr gerichtsfest dokumentiert. Die zweitbesten Möglichkeiten sind Fax und E-Mail. Total ungeeignet sind Einschreiben jeglicher Natur. Selbstverständlich ist es fast nie nötig, Dokumente gerichtsfest nachgewiesen zuzusenden. Wenn es aber wirklich um eine wichtige Sache geht, führt am Gerichtsvollzieher kein Weg vorbei.

Dass der Gerichtsvollzieher auch Titel vollstreckt - klar.

Aber soweit sind wir noch nicht. Auf dem Weg dahin kann er auch schon gebucht werden. Privat, formlos und die meisten sind auch sehr freundlich.

@maxidriver

…noch kein rechtskräftiges Urteil ??

Kann ich mir nicht vorstellen.

Wie gesagt: Zu Internetauktionen gab es schon viele Urteile (die meisten zu eBay-Auktionen / Sofortkauf auch von Privat-Verkäufern)

Anderes Beispiel: Tankstellen.

Muss ich vorher zum Tankwart rennen und seine Willenserklärung abholen? Nein! Die Willenserklärung der Tankstelle gilt für Jeden.

Kann mir nicht vorstellen, dass es hier noch nie zu einem Verfahren gegen Tankbetrüger kam.

Gruß robert

@maxidriver

Logisch verstehe ich Deine Argumentation nicht. Und zwar genau wegen diesen von Dir zitierten Worten:

„“…Nachdem eine Onlinereservierung durch einen Mitfahrer erfolgt ist, oder"

Da steht oder d.h. es genügt, die erste Bedingung um eine Reservierungsbestätigung zu bekommen.

Siehst Du das anders?

Ich weiß, Du sagst man kann ALLES in die AGBs schreiben (was ich auch so sehe) aber ich finde ein blabla Angebot nicht viel anders eine eBay Auktion 

Gruß robert

@Robert: Ich beziehe das ausschließlich auf Urteile im Umfeld von Mitfahr-Angeboten - bei deJure(nur dort habe ich gesucht) gibt es schon Urteile, aber die stehen nicht im Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Anzeigen um die es uns ja momentan geht.

Das mit der Tankstelle ist ja so - Du kommst hin nimmst den Rüssel ab und bekommst den Preis angezeigt (der durchaus 5Sekunden vorher noch anders an der großen Tafel gestanden haben kann) - das ist jetzt ein im Bezug auf den Preis verbindliches Angebot, welches Du durch konkludentes Handeln(Tanken) annimmst- in dem Moment fällt der Strom, Der Bunker ist leer aus oder die einzige Zapfsäule geht kapput - da wirst Du keinen Sprit bekommen - Du kannst Dir auch keinen einklagen.  Solche Angebote sind immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Ergo: eingeschränkt verbindlich.

Aber ich glaube, dass hat mit dem eigentlichen Thema des Threads nichts zu tun - ich würde dieses Rechtsthema mal eher offline sehen - wenn es Dich wirklich interessiert - lass Dich mal beraten - wenn es nicht interessant ist, brauchen wir ja auch keine Zeit reinzustecken.

In der Tat musst Du das. Du sammelst eine Menge Sprit in einem Gefäß und bietest der Tankstelle an, diesen für 1,239 EUR je Liter zu kaufen. Er kann - rein rechtlich gesehen - auch „Nein“ sagen, den Sabber wieder abpumpen. Du kannst ihm auch 1 ct/l anbieten. Kann sein, dass er dann auch „Nein“ sagt, und Du den Sprit dann wieder 1:1 zurückfüllen musst. Wenn Du das nicht kannst, musst Du Dir etwas SEHR gutes einfallen lassen, denn jetzt bist Du im Besitz von etwas, was Du ab dem „Nein“ nicht besitzen darfst…

An der Supermarktkasse kannst Du das dann einfach stehen lassen. Wenn Du die Milch aber schon ausgetrunken hast, und an der Kasse 10 ct dafür bietest, könntest Du auch Ärger kriegen. Rein rechtlich könntest Du auch vorher Ärger kriegen, aber darauf verzichten die meisten Supermärkte soweit.

An einer automatischen Zapfsäule sieht es aber so aus:

Du machst ein Angebot, für 80 EUR/150 EUR (mal so, mal so) Sprit zum angewiesenen Preis zu kaufen. Der Tankstellenpächter prüft Deinen Kontostand und sagt „Ja“. Du tankst aber nicht für 80 EUR, sondern nur 40 EUR. Die genaue Beschreibung dieses Rechtsgeschäft kann ich jetzt nicht sauber fortführen - aber da wird wohl irgend etwas mit Vorbehalt oder AGB, die sicherlich aushängen, dazwischen liegen… Jedenfalls bucht die Tankstelle nur die Summe ab, die Du tatsächlich abgezapft hast.

In Österreich kannst Du Dir bei Jet auf diesem Weg den Gang zur Kasse praktisch immer sparen - was schade ist, denn ein wenig Bewegung schadet beim Tanken nicht.

…letztlich ist die Frage der Verbindlichkeit auch für die Fahrer nicht sehr relevant, da BBC zumindest den Fahrern eine volles und jederzeitiges Stornierungsrecht kostenfreies einräumt - mit der Regelung in den AGB hat sich ja auch der Mitfahrer einverstanden erklärt.

Nur wenn man als Fahrer nicht absagt/storniert kann ggf. eine verbindliche Vereinbahrung entstanden sein - aber ob da jemand klagen würden - ich wäre da entspannt.

Mein Vorrat an Popcorn ist aus.
Könnt ihr wieder über Themen reden die etwas mit Fahrgemeinschaft/BlaBlub zu tun haben?
Ansonsten wie wäre es, wenn ihr euch als Skriptschreiber für RTL2 bewerben würdet?

Dieser Thread handelt von den Gebühren von Bla. Bei der Gestaltung dieser Gebühren bin ich der Meinung, dass Bla uns für dumm verkaufen will (ausser stjantos und robert, die sind klüger). Insofern wäre mein Anliegen, vernünftige Fahrer zu gewinnen, die Mitfahrer mit den passenden Argumenten aufzuklären, dass sie auch nur verarscht wurden, und sie somit zur Abkehr von Bla zu bewegen.

Passende Argumente gibt es Viele. Eines KANN sich auch darauf berufen, dass die suggerierte Verbindlichkeit durch Bla eine Irreführung sein könnte.

Jenseits von Bla gibt es aber auch echte Verbindlichkeit. Es kann ein positives Argument sein, kompetent zu erklären, warum eine Fahrt für BEIDE Seiten verbindlich vereinbart sein kann. Das gibt dem Mitfahrer ebenso Sicherheit, wie auch Kenntnis darüber, dass seine mögliche Unzuverlässigkeit auch (finanzielle) Folgen haben kann. Beidseitige Sicherheit über die Natur der getroffenen Vereinbarung erhöht meiner Meinung nach auch das Vertrauen in ein Angebot oder in eine Vereinbarung.

Die beiden schmerzbefreiten Jungs, die geltende Rechtslage einvernehmlich als „uralte Paragraphen“ einordnen, mag ich nicht überzeugen. Beispielsweise unzuverlässige Leute haben natürlich alles Interesse dieser Welt, saubere Absprachen zu verhindern, bis hin zur schamlosen Leugnung geltenden Rechts oder mit versuchter (aber durchsichtiger)  Ablenkung über Rechtschreibung und Grammatik. Auf die sollte man dann besser nicht hören :slight_smile:

Für die Anderen hoffe ich, geeignete Ideen mitgegeben zu haben, sich zu erkundigen, ihre Anzeigen bewusster zu gestalten und die Fahrtabsprachen ebenfalls bewusst zu strukturierten. Ja, damit kann man sich ein Druckmittel selbst aufbauen, was aber nur funktionieren kann, wenn man im Gegenzug ebenfalls 100% zuverlässig ist. 

Die BlaBla-Zensurellas haben wieder zugeschlagen :slight_smile:

Ich habe meinen Profiltext geändert (lediglich den Passus gelöscht, in dem ich beschreibe, dass ich max. 4 Personen im Auto habe - weil Bla das jetzt per Häkchen festlegen lässt).

Versuch 1: ZENSIERT

Versuch 2: ein paar Leerzeichen geändert -> DURCHGEGANGEN

Dann habe ich noch Fahrten veröffentlicht… Zwei Stück. Einziger Unterschied: die Treffpunkte.

Einer ist durchgegangen, einer nicht. Da habe ich den Text bei beiden geändert (den letzten Absatz verkürzt, da war eine Wiederholung drin). Beide sind durchgegangen.

Juhu? Oder LOL?

Hier habe ich meine Texte eingestellt und veröffentlicht. Sie waren sofort online. Allerdings mag fahrgemeinschaft meine Anführungsstriche immer noch nicht :smiley:

Keinkörper ist perfekt… (das war Englisch)

Vielleicht schon früher. habe es aber erst heute bemerkt. Die online Buchung ist für uns Berliner endlich angekommen. Ein dreifach Hurra! Hurra! Hurra!

Meine letzten, bereits eingegebenen Fahrten scheinen noch ohne dieser online Buchung zu laufen. Das war’s dann wohl.

Bye Bye bla bla

Übrigens sind auch die bisher einsehbaren Handynummern versteckt, also auch von jenen Mitfahrern, bei denen sie aufgrund von älteren Mails noch zu sehen waren. Wie süß, bla bla. Bei mir führt das zu einer Verstimmung und damit zu der bereits genannten und nun erst recht unwiderruflichen Entscheidung.

Ich würde/werde bei Bla weiter inserieren. Und woanders das Selbe noch mal billiger.

@ maxidriver

Für mich wäre es selbstverständlich, dass, wenn ich die geplante Fahrt nicht durchführen kann (oder will), meine Mitfahrer schnellst möglich zu informieren.

Eine Haftung diesen gegenüber kann ich nicht erkennen, egal ob bei BBC oder hier.

Bei BBC ist dies entsprechend so geregelt.

Auf den anderen Portalen sind die Folgen einer Absage gar nicht geregelt, so das dann Forderungen zwar gestellt werden dürfen, aber eine Klage

erfolglos bliebe.

Die bedingte Kommunikation mit dem Mitfahrer á la bla …

Kein direkter Kontakt zum Mitfahrer. Das allein ist für mich Grund genug, bla nicht nur in frage zu stellen.

Die Mail hättest Du Dir sparen können.

Erstens: Das mit dem schamlosen Leugnen geltenden Rechts war robert mit seinen „alten Paragraphen“, und nicht Du. Suchen kannst Du selbst, ich habe zwei der Komiker hier mittlerweile auf Ignore.

Zweitens: weder hast Du, noch die anderen beiden Komiker jemals einen INHALTLICHEN Beitrag zu dem Thema verfasst, insofern: PLONK. Auch dieser Beitrag von Dir… PLONK? Ich frage mich, wie Du dieses Posting überhaupt auf Dich beziehen konntest? Eventuell weil er auf Dich doch zutrifft, ohne dass ich es ahnen konnte? „Getroffene Hunde bellen“ heißt es so schön…

Drittens: ich habe bereits die Fahrtkosten von einem Kurzfristabsager FREIWILLIG überwiesen bekommen. Kannst DU etwas vorweisen? Nein? Nun gut, außer Lebenserfahrung?

Viertens: dass Bla die Kurzfristabsagen geregelt hat, die Anderen nicht, habe ich selbst auch geschrieben, darüber brauchst Du mich nicht aufzuklären. Und deswegen kann der Fahrer bei Bla keine ANDERE Regelung festlegen - weil er die AGB anerkannt hat, und dies eine Regelung ist, die (auch nach meiner Einschätzung) nicht rechtswidrig ist. Das habe ich auch bereits geschrieben. Aber bei anderen Mitfahrportalen KANN der Fahrer eigene Regelungen festlegen. GENAU dazu möchte ich die Fahrer ausdrücklich ermutigen! Du möchtest die Verbindlichkeit lieber nicht? Oder warum leugnest Du die Möglichkeit, Verbindlichkeit rechtsgültig regeln zu KÖNNEN (wenn man will)?

Ob ICH das richtig regele, sei mal dahingestellt. Immerhin hat meine einzige Forderung in diesem Zusammenhang keinen Widerspruch ergeben. Tipps, wie man es besser machen kann wären allemal sinnvoller, als zu behaupten, der Ansatz sei Schwachsinn (aus der Lebenserfahrung heraus? Welche Lebenserfahrung übrigens?).

Ich regele die Mitfahrt als beiderseits verbindlich - auch unter Verwendung dieses Wortes: „verbindlich“, und immer schriftlich (SMS, Mail, oder per Messenger). Dem stimmt mein Gegenüber IMMER zu (sonst nehme ich ihn nicht mit). Damit haben wir ein Rechtsgeschäft nach BGB und keine „Gefälligkeit“. Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Manitous Hand - das ist ein Fakt. Ob eine Klage Erfolg hätte, kann ich nicht einschätzen. Durch die Regelung der Verbindlichkeit sehe ich Chancen. Ich sehe auch Chancen für mein Gegenüber, von mir Schadenersatz zu verlangen, wenn die Fahrt verbindlich geregelt war. Das Risiko gehe ich aber ein - mir selbst kann ich nämlich meistens vertrauen :slight_smile:

Gäbe es keine Verbindlichkeit, und keine Möglichkeit, Kurzfristabsagen rechtlich zu regeln, wäre Bla wohl kaum auf die Idee gekommen, dennoch Geld an den Fahrer auszuzahlen? Wer schreibt denn hier Schwachsinn: wer meint, es gäbe keine (mögliche) Regelung dazu, oder wer die Fakten berücksichtigt: es GIBT eine Regelung dazu (und bei MfG gab es sie auch).

Wenn es eine Regelung zur Auszahlung der Kostenbeteilung GAB (Mfg), und GIBT (Bla), ist die Mitfahrt ein Rechtsgeschäft, und keine Gefälligkeit. Wenn MfG und Bla diesbezüglich Regelungen rechtswirksam treffen können, was genau hindert den einzelnen Fahrer, der NICHT über MfG oder Bla gebucht wird, die Regelung ebenso zu treffen? Die Lebenserfahrung?

Wer schreibt dann Schwachsinn: ich, der schreibt. „Jungs, regelt das analog zu MfG/Bla, wenn Ihr Mitfahrer über dieses Portal mitnimmt, weil es eine Rechtsgrundlage hierzu gibt!“ oder wer schreibt „zzz schreibt Schwachsinn!“

Und zur Verbindlichkeit, die eine Fahrtanzeige hat. Wer schreibt Schwachsinn: ich, der behauptet, „die Fahrtanzeige ist nicht verbindlich, und die ‚Buchung‘ über das Buchungssystem von Bla ist für den Fahrer ebenfalls nicht verbindlich, weil die Details des Rechtsgeschäfts bis dahin nicht  geklärt werden konnten“, oder diejenigen, die meinen, die Buchung sei verbindlich, aber die Mitfahrt sei gleichzeitig eine Gefälligkeit? Ich kann verstehen, dass es Leute gibt, die wirklich der Meinung sind, die „Buchung“ bei Bla sei verbindlich. Die Mindestvoraussetzung für das Vertreten dieser Meinung wäre aber eine Begründung. Die fehlt von den Vertretern dieser Ansicht leider VÖLLIG. An dessen stelle treten persönliche Schmähungen - nun gut, aber als Begründung sind die nicht viel wert und (dis)qualifizieren damit lediglich den Poster.

Bearbeiten:

Update: man kann die Details VOR der „Reservierung“ regeln - falls die Zensurellas nicht „zuschlagen“. Die Spekulation, ob die Fahrt verbindlich gebucht werden kann, ohne mit einander in Kontakt getreten zu sein, ist hiermit obsolet. Die Frage nach der Verbindlichkeit der Reservierung, falls die Kommunikation von den Zensurellas manipuliert oder beeinträchtigt wurde, bleibt, ist dann aber sehr theoretisch

Wer 1+1 zusammenzählt, dem muss folgendes klar sein:

  1. Über mich: ich bin kein Jurist, und meine Jura-Fächer im Studium sind mehr als ein Vierteljahrhundert her. Da juristische Fächer mein Schwächsten waren, ist bei mir auch nicht viel hängengeblieben (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Themen sind mir näher) - aber immerhin ist da noch was in meiner Erinnerung, wonach ich in der Lage bin, mal nachzulesen, ob das, was ich behaupte, stimmen KÖNNTE. Würde ich behaupten, ich sei firm, würde ich mir den Strick um den Hals legen. In dem Moment begebe ich mich in eine „Garantenstellung“ UND gebe Rechtsauskünfte über Internet. Besser beides nicht :slight_smile:

Was ich versuche, ist Anregungen für rechtliche Ansätze zu geben, um dasselbe zu erreichen, wie unter MfG (und teilweise unter Bla) gegeben ist: die Fahrtkostenbeteiligung auch von unzuverlässigen Leuten zu erhalten. Was der Leser daraus macht, von wem er sich beraten lässt - seine Sache. Ich bin lediglich über eine Sache sicher: es GIBT einen Weg (MfG und Bla führ(t)en es vor), wenn der Mitfahrer nicht erscheint, das Geld auch einzufordern. Das „Wie“ wäre nett gewesen zu diskutieren, aber da scheinen Einige extrem dagegen vorzugehen. Eventuell Lohnschreiber von Bla, damit diese Absicherung Alleinstellungsmerkmal von Bla bleiben soll?

  1.  Bei allen drei, die mir (unqualifiziert) widersprochen haben, fehlt jedoch JEGLICHER Ansatz einer Begründung für den Widerspruch (also auch bei Dir). Deine „Lebenserfahrung“ reicht als Argument sicher nicht. Über die, die meinen, ich würde Schwachsinn schreiben: die eigenen Texte mal selbst durchlesen - und weinen. Vor dem Fakt, dass es zu Zahlungen trotz Nichterscheinen kam und kommt, dass es Regelungen gab und gibt, zu behaupten, mein Ansatz sei Unsinn - hinter dieser „Logik“ muss sich etwas ganzganz schmerzhaftes befinden.

Ich habe gerade eine Fahrt von Hamburg nach Berlin herausgesucht und versucht zu buchen.

Man KANN vor der Fahrt Fragen stellen. Meine Frage ist zwei Minuten nach dem Posting „freigegeben worden“. Uh, da sind aber Zensurellas am Werk, meine Güte…! Zu Spitzenzeiten dürften es aber länger dauern…

Durch die korrekte Reihenfolge: erst Fragen stellen, dann reservieren, habe ich keine Einwände dagegen, dass ein Rechtgeschäft zustande kommt.

Mal sehen, wie Bla reagiert, wenn ich mal als Antwort reinschreibe:

„Ich nehme aber Dich und Dein Gepäck nur mit, wenn Du absoluter Nichtraucher bist, die Sauberkeit gegeben ist, und wenn Du pünktlich an dem Treffpunkt bist , der in der Fahrtbeschreibung steht (oder wir beide gemeinsam kurzfristig einem anderen Treffpunkt oder Zeitpunkt zustimmen). Alles andere darf ich als Nichterscheinen am vereinbarten Treffpunkt bewerten.“

Daraufhin erwarte ich natürlich ein „Ja“ oder „OK“  sonst keine „Reservierung“.

Oder wenn ich schreibe:

„Bitte Ändere Deine Buchung von ‚B nach C‘ auf ‚A nach D‘. Du darfst trotzdem in B zusteigen und in C aussteigen“.

Kann sein, dass sich Bla bei mir von selbst erledigt, weil meine Antworten nicht veröffentlicht werden.

Allerdings gibt es bei Bla dennoch Chancen bei der Zensur „durchzukommen“. Einfach dasselbe mehrmals posten (nur kleine Veränderungen bei den Leerzeichen, oder ein überflüssiges Wort dazu/oder weg). Was die eine Zensurella nicht durchlässt, kann bei der Anderen durchaus durchgehen.

@ zzz

Ich denke, du wirst nicht lange ein Problem mit BBC haben…und die nicht mit dir.

Deine Bewertungen und deine Versuche, in deinem Sinn zu tricksen, werden dich schnell dort zur

unerwünschten Person machen bzw. dir die Mitfahrer vergraulen.

Ein Mitfahrer, der von B nach c will, soll aber von A nach D buchen und entsprechend zahlen…oder wie ???

Genau solche Abzockfahrer will sicher KEIN Portal, das ruiniert den Gedanken an privates Mitfahren !!!  

Bleib gern bei deiner Meinung, schreibe in deine Inserate was du willst und klage, so oft wie du möchtest…

du scheinst es zu brauchen.

Wer hatte hier behauptet, du seist NICHT gefährlich ?

Umdenken ist angesagt !

Chat mit Bla. Ergebnis:

  • der Fahrer kann die Fahrt beim Treffpunkt ablehnen, wenn der Mitfahrer unangenehm auffällt

  • das Überweisen des Fahrpreises hängt von einer Einzelfallprüfung durch Bla ab

  • man solle in solchen Fällen den Mitgliederservice kontaktieren, man solle aber den Fall möglichst gut dokumentieren (Chatverläufe usw.)

  • wenn einer reserviert, mich aber nicht anschreibt, habe ich als Fahrer keine Möglichkeit, den Mitfahrer zu kontaktieren, bevor ich bestätigt habe. Solche „Reservierungen“ sehe ich demnach als keinesfalls bindend an. Evtl. Abhilfe: im Freitext hineinschreiben, dass der Mitfahrer IMMER erst im Mailsystem eine Nachricht hinterlassen MUSS; sonst wird nicht bestätigt :slight_smile: Alternativ: die junge Dame aus dem Chat hat meinen Einwand aufgenommen und will ihn weiterreichen.

Ich komme mir jetzt ekelhaft vor, dass ich Bla auch noch „helfe“…

Genau das.

Und das ist KEINE Abzocke.

Sagen wir mal so…

Ich fahre von Nürnberg nach Köln.

Zustieg: Nürnberg, Fürth, Erlangen

Ausstieg: Bonn, Köln.

Ich bepreise Nürnberg-Köln so, dass ich für die Strecke Erlangen-Bonn noch unter den preiswertesten bin.

Aber Bla zwingt mich, von Nürnberg nach Fürth 1 EUR zu bepreisen, von Fürth nach Erlangen 1 EUR zu bepreisen und von Bonn nach Köln ebenso. Ich habe also drei EUR im Plan, die ich gar nicht haben will.

Also senke ich den Preis von Erlangen nach Bonn so, dass der Preis Nürnberg - Köln absolut konkurrenzfähig ist. Entsprechend bin ich nicht bereit, noch mal 3 EUR Nachlass zu geben, wenn einer in Erlangen einsteigt. Ich wüsste nicht, wo da die Abzocke ist.

Zumal der Stop in Erlangen Mehrkosten verursacht (Umweg), und nicht preismindernd wirkt, da die Strecke nach Bonn nun soooo viel kürzer sei? Aus Boxdorf in Nürnberg ist Köln sogar näher, als vom HBf Erlangen

Außerdem: wenn einer von Würzburg nach Koblenz will, angenommen ich gehe drauf ein, ist der Platz von Nürnberg nach Köln auch nicht mehr verfügbar. Warum soll ich dem Rabatt geben, wenn er den Platz komplett besetzt? Ein Platz = ein Preis. Ende der Diskussion (und hat NICHTS mit Abzocke zu tun).

Wenn Du meinst, stundenlange Umwege zu fahren, um jemanden für drei Kröten herumzukutschieren - Deine Sache. ich tue das nicht - und von Abzocke sehe ich mich GANZ weit entfernt. Dich sehe ich für 1 EUR von Aschaffenburg nach Seligenstadt fahrend, während Du einem Mitfahrer von Erlangen nach Bonn abgesagt hast, weil der 1-EUR-Platz auf einem Teilstück belegt ist :smiley:

Deine Unterstellungen kannst Du Dir also nach wie vor sparen.