BlaBlaCar ab 2016 mit Buchungssystem , Onlinezahlung + Gebühren

@Robert: Ich beziehe das ausschließlich auf Urteile im Umfeld von Mitfahr-Angeboten - bei deJure(nur dort habe ich gesucht) gibt es schon Urteile, aber die stehen nicht im Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Anzeigen um die es uns ja momentan geht.

Das mit der Tankstelle ist ja so - Du kommst hin nimmst den Rüssel ab und bekommst den Preis angezeigt (der durchaus 5Sekunden vorher noch anders an der großen Tafel gestanden haben kann) - das ist jetzt ein im Bezug auf den Preis verbindliches Angebot, welches Du durch konkludentes Handeln(Tanken) annimmst- in dem Moment fällt der Strom, Der Bunker ist leer aus oder die einzige Zapfsäule geht kapput - da wirst Du keinen Sprit bekommen - Du kannst Dir auch keinen einklagen.  Solche Angebote sind immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Ergo: eingeschränkt verbindlich.

Aber ich glaube, dass hat mit dem eigentlichen Thema des Threads nichts zu tun - ich würde dieses Rechtsthema mal eher offline sehen - wenn es Dich wirklich interessiert - lass Dich mal beraten - wenn es nicht interessant ist, brauchen wir ja auch keine Zeit reinzustecken.