Die Mail hättest Du Dir sparen können.
Erstens: Das mit dem schamlosen Leugnen geltenden Rechts war robert mit seinen „alten Paragraphen“, und nicht Du. Suchen kannst Du selbst, ich habe zwei der Komiker hier mittlerweile auf Ignore.
Zweitens: weder hast Du, noch die anderen beiden Komiker jemals einen INHALTLICHEN Beitrag zu dem Thema verfasst, insofern: PLONK. Auch dieser Beitrag von Dir.. PLONK? Ich frage mich, wie Du dieses Posting überhaupt auf Dich beziehen konntest? Eventuell weil er auf Dich doch zutrifft, ohne dass ich es ahnen konnte? „Getroffene Hunde bellen“ heißt es so schön…
Drittens: ich habe bereits die Fahrtkosten von einem Kurzfristabsager FREIWILLIG überwiesen bekommen. Kannst DU etwas vorweisen? Nein? Nun gut, außer Lebenserfahrung?
Viertens: dass Bla die Kurzfristabsagen geregelt hat, die Anderen nicht, habe ich selbst auch geschrieben, darüber brauchst Du mich nicht aufzuklären. Und deswegen kann der Fahrer bei Bla keine ANDERE Regelung festlegen - weil er die AGB anerkannt hat, und dies eine Regelung ist, die (auch nach meiner Einschätzung) nicht rechtswidrig ist. Das habe ich auch bereits geschrieben. Aber bei anderen Mitfahrportalen KANN der Fahrer eigene Regelungen festlegen. GENAU dazu möchte ich die Fahrer ausdrücklich ermutigen! Du möchtest die Verbindlichkeit lieber nicht? Oder warum leugnest Du die Möglichkeit, Verbindlichkeit rechtsgültig regeln zu KÖNNEN (wenn man will)?
Ob ICH das richtig regele, sei mal dahingestellt. Immerhin hat meine einzige Forderung in diesem Zusammenhang keinen Widerspruch ergeben. Tipps, wie man es besser machen kann wären allemal sinnvoller, als zu behaupten, der Ansatz sei Schwachsinn (aus der Lebenserfahrung heraus? Welche Lebenserfahrung übrigens?).
Ich regele die Mitfahrt als beiderseits verbindlich - auch unter Verwendung dieses Wortes: „verbindlich“, und immer schriftlich (SMS, Mail, oder per Messenger). Dem stimmt mein Gegenüber IMMER zu (sonst nehme ich ihn nicht mit). Damit haben wir ein Rechtsgeschäft nach BGB und keine „Gefälligkeit“. Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Manitous Hand - das ist ein Fakt. Ob eine Klage Erfolg hätte, kann ich nicht einschätzen. Durch die Regelung der Verbindlichkeit sehe ich Chancen. Ich sehe auch Chancen für mein Gegenüber, von mir Schadenersatz zu verlangen, wenn die Fahrt verbindlich geregelt war. Das Risiko gehe ich aber ein - mir selbst kann ich nämlich meistens vertrauen ![]()
Gäbe es keine Verbindlichkeit, und keine Möglichkeit, Kurzfristabsagen rechtlich zu regeln, wäre Bla wohl kaum auf die Idee gekommen, dennoch Geld an den Fahrer auszuzahlen? Wer schreibt denn hier Schwachsinn: wer meint, es gäbe keine (mögliche) Regelung dazu, oder wer die Fakten berücksichtigt: es GIBT eine Regelung dazu (und bei MfG gab es sie auch).
Wenn es eine Regelung zur Auszahlung der Kostenbeteilung GAB (Mfg), und GIBT (Bla), ist die Mitfahrt ein Rechtsgeschäft, und keine Gefälligkeit. Wenn MfG und Bla diesbezüglich Regelungen rechtswirksam treffen können, was genau hindert den einzelnen Fahrer, der NICHT über MfG oder Bla gebucht wird, die Regelung ebenso zu treffen? Die Lebenserfahrung?
Wer schreibt dann Schwachsinn: ich, der schreibt. „Jungs, regelt das analog zu MfG/Bla, wenn Ihr Mitfahrer über dieses Portal mitnimmt, weil es eine Rechtsgrundlage hierzu gibt!“ oder wer schreibt „zzz schreibt Schwachsinn!“
Und zur Verbindlichkeit, die eine Fahrtanzeige hat. Wer schreibt Schwachsinn: ich, der behauptet, „die Fahrtanzeige ist nicht verbindlich, und die ‚Buchung‘ über das Buchungssystem von Bla ist für den Fahrer ebenfalls nicht verbindlich, weil die Details des Rechtsgeschäfts bis dahin nicht geklärt werden konnten“, oder diejenigen, die meinen, die Buchung sei verbindlich, aber die Mitfahrt sei gleichzeitig eine Gefälligkeit? Ich kann verstehen, dass es Leute gibt, die wirklich der Meinung sind, die „Buchung“ bei Bla sei verbindlich. Die Mindestvoraussetzung für das Vertreten dieser Meinung wäre aber eine Begründung. Die fehlt von den Vertretern dieser Ansicht leider VÖLLIG. An dessen stelle treten persönliche Schmähungen - nun gut, aber als Begründung sind die nicht viel wert und (dis)qualifizieren damit lediglich den Poster.
[EDIT] Update: man kann die Details VOR der „Reservierung“ regeln - falls die Zensurellas nicht „zuschlagen“. Die Spekulation, ob die Fahrt verbindlich gebucht werden kann, ohne mit einander in Kontakt getreten zu sein, ist hiermit obsolet. Die Frage nach der Verbindlichkeit der Reservierung, falls die Kommunikation von den Zensurellas manipuliert oder beeinträchtigt wurde, bleibt, ist dann aber sehr theoretisch [/Edit]
Wer 1+1 zusammenzählt, dem muss folgendes klar sein:
- Über mich: ich bin kein Jurist, und meine Jura-Fächer im Studium sind mehr als ein Vierteljahrhundert her. Da juristische Fächer mein Schwächsten waren, ist bei mir auch nicht viel hängengeblieben (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Themen sind mir näher) - aber immerhin ist da noch was in meiner Erinnerung, wonach ich in der Lage bin, mal nachzulesen, ob das, was ich behaupte, stimmen KÖNNTE. Würde ich behaupten, ich sei firm, würde ich mir den Strick um den Hals legen. In dem Moment begebe ich mich in eine „Garantenstellung“ UND gebe Rechtsauskünfte über Internet. Besser beides nicht

Was ich versuche, ist Anregungen für rechtliche Ansätze zu geben, um dasselbe zu erreichen, wie unter MfG (und teilweise unter Bla) gegeben ist: die Fahrtkostenbeteiligung auch von unzuverlässigen Leuten zu erhalten. Was der Leser daraus macht, von wem er sich beraten lässt - seine Sache. Ich bin lediglich über eine Sache sicher: es GIBT einen Weg (MfG und Bla führ(t)en es vor), wenn der Mitfahrer nicht erscheint, das Geld auch einzufordern. Das „Wie“ wäre nett gewesen zu diskutieren, aber da scheinen Einige extrem dagegen vorzugehen. Eventuell Lohnschreiber von Bla, damit diese Absicherung Alleinstellungsmerkmal von Bla bleiben soll?
- Bei allen drei, die mir (unqualifiziert) widersprochen haben, fehlt jedoch JEGLICHER Ansatz einer Begründung für den Widerspruch (also auch bei Dir). Deine „Lebenserfahrung“ reicht als Argument sicher nicht. Über die, die meinen, ich würde Schwachsinn schreiben: die eigenen Texte mal selbst durchlesen - und weinen. Vor dem Fakt, dass es zu Zahlungen trotz Nichterscheinen kam und kommt, dass es Regelungen gab und gibt, zu behaupten, mein Ansatz sei Unsinn - hinter dieser „Logik“ muss sich etwas ganzganz schmerzhaftes befinden.