BlaBlaCar ab 2016 mit Buchungssystem , Onlinezahlung + Gebühren

@ maxidriver

Für mich wäre es selbstverständlich, dass, wenn ich die geplante Fahrt nicht durchführen kann (oder will), meine Mitfahrer schnellst möglich zu informieren.

Eine Haftung diesen gegenüber kann ich nicht erkennen, egal ob bei BBC oder hier.

Bei BBC ist dies entsprechend so geregelt.

Auf den anderen Portalen sind die Folgen einer Absage gar nicht geregelt, so das dann Forderungen zwar gestellt werden dürfen, aber eine Klage

erfolglos bliebe.

Die bedingte Kommunikation mit dem Mitfahrer á la bla …

Kein direkter Kontakt zum Mitfahrer. Das allein ist für mich Grund genug, bla nicht nur in frage zu stellen.

Die Mail hättest Du Dir sparen können.

Erstens: Das mit dem schamlosen Leugnen geltenden Rechts war robert mit seinen „alten Paragraphen“, und nicht Du. Suchen kannst Du selbst, ich habe zwei der Komiker hier mittlerweile auf Ignore.

Zweitens: weder hast Du, noch die anderen beiden Komiker jemals einen INHALTLICHEN Beitrag zu dem Thema verfasst, insofern: PLONK. Auch dieser Beitrag von Dir… PLONK? Ich frage mich, wie Du dieses Posting überhaupt auf Dich beziehen konntest? Eventuell weil er auf Dich doch zutrifft, ohne dass ich es ahnen konnte? „Getroffene Hunde bellen“ heißt es so schön…

Drittens: ich habe bereits die Fahrtkosten von einem Kurzfristabsager FREIWILLIG überwiesen bekommen. Kannst DU etwas vorweisen? Nein? Nun gut, außer Lebenserfahrung?

Viertens: dass Bla die Kurzfristabsagen geregelt hat, die Anderen nicht, habe ich selbst auch geschrieben, darüber brauchst Du mich nicht aufzuklären. Und deswegen kann der Fahrer bei Bla keine ANDERE Regelung festlegen - weil er die AGB anerkannt hat, und dies eine Regelung ist, die (auch nach meiner Einschätzung) nicht rechtswidrig ist. Das habe ich auch bereits geschrieben. Aber bei anderen Mitfahrportalen KANN der Fahrer eigene Regelungen festlegen. GENAU dazu möchte ich die Fahrer ausdrücklich ermutigen! Du möchtest die Verbindlichkeit lieber nicht? Oder warum leugnest Du die Möglichkeit, Verbindlichkeit rechtsgültig regeln zu KÖNNEN (wenn man will)?

Ob ICH das richtig regele, sei mal dahingestellt. Immerhin hat meine einzige Forderung in diesem Zusammenhang keinen Widerspruch ergeben. Tipps, wie man es besser machen kann wären allemal sinnvoller, als zu behaupten, der Ansatz sei Schwachsinn (aus der Lebenserfahrung heraus? Welche Lebenserfahrung übrigens?).

Ich regele die Mitfahrt als beiderseits verbindlich - auch unter Verwendung dieses Wortes: „verbindlich“, und immer schriftlich (SMS, Mail, oder per Messenger). Dem stimmt mein Gegenüber IMMER zu (sonst nehme ich ihn nicht mit). Damit haben wir ein Rechtsgeschäft nach BGB und keine „Gefälligkeit“. Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Manitous Hand - das ist ein Fakt. Ob eine Klage Erfolg hätte, kann ich nicht einschätzen. Durch die Regelung der Verbindlichkeit sehe ich Chancen. Ich sehe auch Chancen für mein Gegenüber, von mir Schadenersatz zu verlangen, wenn die Fahrt verbindlich geregelt war. Das Risiko gehe ich aber ein - mir selbst kann ich nämlich meistens vertrauen :slight_smile:

Gäbe es keine Verbindlichkeit, und keine Möglichkeit, Kurzfristabsagen rechtlich zu regeln, wäre Bla wohl kaum auf die Idee gekommen, dennoch Geld an den Fahrer auszuzahlen? Wer schreibt denn hier Schwachsinn: wer meint, es gäbe keine (mögliche) Regelung dazu, oder wer die Fakten berücksichtigt: es GIBT eine Regelung dazu (und bei MfG gab es sie auch).

Wenn es eine Regelung zur Auszahlung der Kostenbeteilung GAB (Mfg), und GIBT (Bla), ist die Mitfahrt ein Rechtsgeschäft, und keine Gefälligkeit. Wenn MfG und Bla diesbezüglich Regelungen rechtswirksam treffen können, was genau hindert den einzelnen Fahrer, der NICHT über MfG oder Bla gebucht wird, die Regelung ebenso zu treffen? Die Lebenserfahrung?

Wer schreibt dann Schwachsinn: ich, der schreibt. „Jungs, regelt das analog zu MfG/Bla, wenn Ihr Mitfahrer über dieses Portal mitnimmt, weil es eine Rechtsgrundlage hierzu gibt!“ oder wer schreibt „zzz schreibt Schwachsinn!“

Und zur Verbindlichkeit, die eine Fahrtanzeige hat. Wer schreibt Schwachsinn: ich, der behauptet, „die Fahrtanzeige ist nicht verbindlich, und die ‚Buchung‘ über das Buchungssystem von Bla ist für den Fahrer ebenfalls nicht verbindlich, weil die Details des Rechtsgeschäfts bis dahin nicht  geklärt werden konnten“, oder diejenigen, die meinen, die Buchung sei verbindlich, aber die Mitfahrt sei gleichzeitig eine Gefälligkeit? Ich kann verstehen, dass es Leute gibt, die wirklich der Meinung sind, die „Buchung“ bei Bla sei verbindlich. Die Mindestvoraussetzung für das Vertreten dieser Meinung wäre aber eine Begründung. Die fehlt von den Vertretern dieser Ansicht leider VÖLLIG. An dessen stelle treten persönliche Schmähungen - nun gut, aber als Begründung sind die nicht viel wert und (dis)qualifizieren damit lediglich den Poster.

Bearbeiten:

Update: man kann die Details VOR der „Reservierung“ regeln - falls die Zensurellas nicht „zuschlagen“. Die Spekulation, ob die Fahrt verbindlich gebucht werden kann, ohne mit einander in Kontakt getreten zu sein, ist hiermit obsolet. Die Frage nach der Verbindlichkeit der Reservierung, falls die Kommunikation von den Zensurellas manipuliert oder beeinträchtigt wurde, bleibt, ist dann aber sehr theoretisch

Wer 1+1 zusammenzählt, dem muss folgendes klar sein:

  1. Über mich: ich bin kein Jurist, und meine Jura-Fächer im Studium sind mehr als ein Vierteljahrhundert her. Da juristische Fächer mein Schwächsten waren, ist bei mir auch nicht viel hängengeblieben (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Themen sind mir näher) - aber immerhin ist da noch was in meiner Erinnerung, wonach ich in der Lage bin, mal nachzulesen, ob das, was ich behaupte, stimmen KÖNNTE. Würde ich behaupten, ich sei firm, würde ich mir den Strick um den Hals legen. In dem Moment begebe ich mich in eine „Garantenstellung“ UND gebe Rechtsauskünfte über Internet. Besser beides nicht :slight_smile:

Was ich versuche, ist Anregungen für rechtliche Ansätze zu geben, um dasselbe zu erreichen, wie unter MfG (und teilweise unter Bla) gegeben ist: die Fahrtkostenbeteiligung auch von unzuverlässigen Leuten zu erhalten. Was der Leser daraus macht, von wem er sich beraten lässt - seine Sache. Ich bin lediglich über eine Sache sicher: es GIBT einen Weg (MfG und Bla führ(t)en es vor), wenn der Mitfahrer nicht erscheint, das Geld auch einzufordern. Das „Wie“ wäre nett gewesen zu diskutieren, aber da scheinen Einige extrem dagegen vorzugehen. Eventuell Lohnschreiber von Bla, damit diese Absicherung Alleinstellungsmerkmal von Bla bleiben soll?

  1.  Bei allen drei, die mir (unqualifiziert) widersprochen haben, fehlt jedoch JEGLICHER Ansatz einer Begründung für den Widerspruch (also auch bei Dir). Deine „Lebenserfahrung“ reicht als Argument sicher nicht. Über die, die meinen, ich würde Schwachsinn schreiben: die eigenen Texte mal selbst durchlesen - und weinen. Vor dem Fakt, dass es zu Zahlungen trotz Nichterscheinen kam und kommt, dass es Regelungen gab und gibt, zu behaupten, mein Ansatz sei Unsinn - hinter dieser „Logik“ muss sich etwas ganzganz schmerzhaftes befinden.

Ich habe gerade eine Fahrt von Hamburg nach Berlin herausgesucht und versucht zu buchen.

Man KANN vor der Fahrt Fragen stellen. Meine Frage ist zwei Minuten nach dem Posting „freigegeben worden“. Uh, da sind aber Zensurellas am Werk, meine Güte…! Zu Spitzenzeiten dürften es aber länger dauern…

Durch die korrekte Reihenfolge: erst Fragen stellen, dann reservieren, habe ich keine Einwände dagegen, dass ein Rechtgeschäft zustande kommt.

Mal sehen, wie Bla reagiert, wenn ich mal als Antwort reinschreibe:

„Ich nehme aber Dich und Dein Gepäck nur mit, wenn Du absoluter Nichtraucher bist, die Sauberkeit gegeben ist, und wenn Du pünktlich an dem Treffpunkt bist , der in der Fahrtbeschreibung steht (oder wir beide gemeinsam kurzfristig einem anderen Treffpunkt oder Zeitpunkt zustimmen). Alles andere darf ich als Nichterscheinen am vereinbarten Treffpunkt bewerten.“

Daraufhin erwarte ich natürlich ein „Ja“ oder „OK“  sonst keine „Reservierung“.

Oder wenn ich schreibe:

„Bitte Ändere Deine Buchung von ‚B nach C‘ auf ‚A nach D‘. Du darfst trotzdem in B zusteigen und in C aussteigen“.

Kann sein, dass sich Bla bei mir von selbst erledigt, weil meine Antworten nicht veröffentlicht werden.

Allerdings gibt es bei Bla dennoch Chancen bei der Zensur „durchzukommen“. Einfach dasselbe mehrmals posten (nur kleine Veränderungen bei den Leerzeichen, oder ein überflüssiges Wort dazu/oder weg). Was die eine Zensurella nicht durchlässt, kann bei der Anderen durchaus durchgehen.

@ zzz

Ich denke, du wirst nicht lange ein Problem mit BBC haben…und die nicht mit dir.

Deine Bewertungen und deine Versuche, in deinem Sinn zu tricksen, werden dich schnell dort zur

unerwünschten Person machen bzw. dir die Mitfahrer vergraulen.

Ein Mitfahrer, der von B nach c will, soll aber von A nach D buchen und entsprechend zahlen…oder wie ???

Genau solche Abzockfahrer will sicher KEIN Portal, das ruiniert den Gedanken an privates Mitfahren !!!  

Bleib gern bei deiner Meinung, schreibe in deine Inserate was du willst und klage, so oft wie du möchtest…

du scheinst es zu brauchen.

Wer hatte hier behauptet, du seist NICHT gefährlich ?

Umdenken ist angesagt !

Chat mit Bla. Ergebnis:

  • der Fahrer kann die Fahrt beim Treffpunkt ablehnen, wenn der Mitfahrer unangenehm auffällt

  • das Überweisen des Fahrpreises hängt von einer Einzelfallprüfung durch Bla ab

  • man solle in solchen Fällen den Mitgliederservice kontaktieren, man solle aber den Fall möglichst gut dokumentieren (Chatverläufe usw.)

  • wenn einer reserviert, mich aber nicht anschreibt, habe ich als Fahrer keine Möglichkeit, den Mitfahrer zu kontaktieren, bevor ich bestätigt habe. Solche „Reservierungen“ sehe ich demnach als keinesfalls bindend an. Evtl. Abhilfe: im Freitext hineinschreiben, dass der Mitfahrer IMMER erst im Mailsystem eine Nachricht hinterlassen MUSS; sonst wird nicht bestätigt :slight_smile: Alternativ: die junge Dame aus dem Chat hat meinen Einwand aufgenommen und will ihn weiterreichen.

Ich komme mir jetzt ekelhaft vor, dass ich Bla auch noch „helfe“…

Genau das.

Und das ist KEINE Abzocke.

Sagen wir mal so…

Ich fahre von Nürnberg nach Köln.

Zustieg: Nürnberg, Fürth, Erlangen

Ausstieg: Bonn, Köln.

Ich bepreise Nürnberg-Köln so, dass ich für die Strecke Erlangen-Bonn noch unter den preiswertesten bin.

Aber Bla zwingt mich, von Nürnberg nach Fürth 1 EUR zu bepreisen, von Fürth nach Erlangen 1 EUR zu bepreisen und von Bonn nach Köln ebenso. Ich habe also drei EUR im Plan, die ich gar nicht haben will.

Also senke ich den Preis von Erlangen nach Bonn so, dass der Preis Nürnberg - Köln absolut konkurrenzfähig ist. Entsprechend bin ich nicht bereit, noch mal 3 EUR Nachlass zu geben, wenn einer in Erlangen einsteigt. Ich wüsste nicht, wo da die Abzocke ist.

Zumal der Stop in Erlangen Mehrkosten verursacht (Umweg), und nicht preismindernd wirkt, da die Strecke nach Bonn nun soooo viel kürzer sei? Aus Boxdorf in Nürnberg ist Köln sogar näher, als vom HBf Erlangen

Außerdem: wenn einer von Würzburg nach Koblenz will, angenommen ich gehe drauf ein, ist der Platz von Nürnberg nach Köln auch nicht mehr verfügbar. Warum soll ich dem Rabatt geben, wenn er den Platz komplett besetzt? Ein Platz = ein Preis. Ende der Diskussion (und hat NICHTS mit Abzocke zu tun).

Wenn Du meinst, stundenlange Umwege zu fahren, um jemanden für drei Kröten herumzukutschieren - Deine Sache. ich tue das nicht - und von Abzocke sehe ich mich GANZ weit entfernt. Dich sehe ich für 1 EUR von Aschaffenburg nach Seligenstadt fahrend, während Du einem Mitfahrer von Erlangen nach Bonn abgesagt hast, weil der 1-EUR-Platz auf einem Teilstück belegt ist :smiley:

Deine Unterstellungen kannst Du Dir also nach wie vor sparen.

@ zzz

Warum inserierst du dann überhaupt Teilstrecken ?

Wenn du einfach von A nach B fährst, und das tut der normale Fahrer, gibt es kein Problem.

Wenn du von einem Mitfahrer den vollen Preis verlangst, obwohl er nicht die gesamte Strecke mitfährt,

ist es Abzocke, denn du hast die Möglichkeit, auch die verbleibenden Teilstrecken zu besetzen.

Den Preis von 1 € kann man übrigens ändern, der ist nur vorgegeben, aber änderbar.

Und man muss die Mitfahrt für 1 € auch nicht bestätigen.

Und bitte schließe nicht daraus, das es dir gelungen ist (wie du behauptest), jemanden ins Bockshorn zu jagen auf die Gültigkeit deiner

Rechtsauffassung zu schließen.

Von mir hättest du nur eines bekommen: Ein Achselzucken ! 

Schreib doch mal, wann du von wo nach wo fährst… :slight_smile:

@ stjantos

„zzz“ hat auch in einem anderem Punkt Recht:

ER kann machen, was er will, d.h. er kann einen Vertrag mit dem Mitfahrer nach seinen Regeln eingehen…

wenn der Mitfahrer mitspielt.

Das aber werden die wenigsten tun.

Und ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz ließe sich dieser nur dann realisieren, wenn er

a. einen Schaden nachweisen kann (dies ist nach Auskunft eines Rechtsanwaltes bei Privatpersonen nicht der Fall) und

b. dieser Schadenersatz im „Vertrag“ entsprechend geregelt wurde. Dies war in seinem Entwurf nicht der Fall.

Die Zwischenhalte gebe ich an, damit schon bei der Suche klar ist, dass ich bereit bin, an diesen Stellen anzuhalten.

In der Tat ist eine Option, dies nicht mehr zu tun (sondern nur im Freitext anzugeben, wo ich zu halten bereit wäre, den lesen aber nur max. 20% der Interessenten). Auf meiner Stammstrecke ist allerdings ein möglicher Halt 60 km vor dem Ziel. Wenn ich den nicht als Zwischenhalt angebe, kommen ständig Nachfragen, ob ich denn dort halten würde.

Mein Gesamtpreis entspricht dem günstigsten Preis auf der Strecke bis zu diesem besagten Zwischenhalt. Ich wüsste nicht, warum ich noch einen Nachlass einpreisen soll, nur weil Bla Teilstrecken zwangsweise mit min. 1 EUR bepreisen lässt.

Mir geht es auch grundsätzlich darum, den niedrigsten Preis auf der Gesamtstrecke anzubieten. Mir geht es nicht um Geld, sondern um Fairness. Ich bin bereit, die Strecke A nach D (ebenso, wie B-C oder A-C oder B-D) mit dem günstigsten Preis auszuzeichnen - und da gibt es eben KEINEN Rabatt für B nach C. Ansonsten nehme ich nur Mitfahrer mit, die mir zumindest nicht unsympathisch sind. Es wäre schade, das Auto halb leer zu bewegen. Und die Kohle sehe ich ohnehin nie - kriegt alles meine Frau.

Hier inseriere ich die Fahrten so, dass die Kernstrecke, sagen wir mal Erlangen-Bonn mit 15 EUR bepreist ist, die restlichen Teilstrecken alle mit Null EUR belegt sind. So sehen HIER alle Mitfahrer nur einen und den selben Preis und buchen die Fahrt für 15 EUR, egal wo zugestiegen oder ausgestiegen wird.

Bei Bla wird zwangsweise mit mindestens 1 EUR bepreist. Was soll das?

Deswegen bepreise ich dort Erlangen-Bonn mit 12 EUR und akzeptiere nur Buchungen von Nürnberg nach Köln (15 EUR).

Bisher hat mir niemand widersprochen, oder diese Maßnahme als Abzocke bezeichnet. Man KANN Aber auch etwas konstruieren, wenn man will.

Übrigens sind meine Bewertungen allesamt sehr positiv. Das war auch unter MfG so. Man kann mit mir wirklich über alles reden, aber wenn einer meint, mich ausnutzen oder verarschen zu wollen, KÖNNTE passieren, dass ich ein wenig gegensteuere.

Im übrigen würde ich als Fahrer nicht auf Schadenersatz klagen, sondern auf Vertragserfüllung (Zahlung des vereinbarten Preises).

Als Mitfahrer würde ich auf Schadenersatz klagen, und die Schadenshöhe mit einer Quittung belegen. Für den Schadenersatz muss man keine vorherige Vereinbarung haben - wozu auch? Wer einen Schaden verursacht, muss dafür gerade stehen, da bedarf es keiner vorherigen Vereinbarung.

Zum Vertragswiderruf habe ich Folgendes gefunden:

http://meine-kuendigung.de/widerrufsrecht/

Nach meinem Verständnis wird dort unter „Wann besteht Widerrufsrecht“ erklärt,

das dieses Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen existiert.

14 Tage Frist !

Ob das „zzz“ mit seinen Mails, SMS oder Telefonaten aushebelt ???

Und unter „Folgen des Widerrufs“ she ich es so: Keine Ware/Dienstleistung, also auch kein Geld an „zzz“ .

Und noch einmal extra für dich:

Erfüllt ist ein Vertrag dann, wenn beide Seiten ihre Leistung erbracht haben.

Erscheint der Mitfahrer nicht, kannst du deine Leistung, nämlich den Transport von A nach , nicht erbringen

bzw. hast du diese Leistung NICHT erbracht.

Ohje…

Hast Du  in Deinem eigenen Link gelesen: für welche Art von Verträgen gilt der Widerrufsrecht?

Aber nehmen wir trotzdem an, es wäre ein Geschäft nach Fernabsatzrecht.

Dann hätten wir aber  das „Reiserecht“, wonach wir hier urteilen müssen, und zwar nach BGB Â§ 312 g Abs. 2 Nr. 9. Dort ist explizit vermerkt, dass es keinen Widerrufsrecht  bei Dienstleistungen gibt, wie wir sie (zum Glück aber nicht gewerblich) anbieten.

Also: 2 x nein:

  • Kein Verbraucher - Unternehmer Verhältnis (Voraussetzung für einen Widerruf überhaupt)

  • Und auch sonst kein Widerrufsrecht

Meinen Vertragsteil habe ich aber erfüllt. Ich war zur vereinbarten zeit am vereinbarten Treffpunkt und war bereit, den Mitfahrer mitzunehmen. Wenn der nicht da ist, oder plötzlich nicht mitfahren will, weil ihm meine Hackfresse nicht passt - ich werde ihn nicht zwingen (dürfen), einzusteigen. Ein Rechtsgeschäft wird nicht dadurch nichtig, dass er einseitig nicht eingehalten wird, einseitig gekündigt wird oder einseitig nicht abgerufen wird. Den Fahrpreis werde ich, wenn mir danach ist, trotzdem verlangen. Erfolgchancen? VIEL größer als Null, aber keine 100% (das ist klar). Wahrscheinlich gibt es auch hier keine pauschale Beurteilung, sondern würde im Einzelfall entschieden werden müssen.

Gerne wird auch E-Bay zitiert. Wenn ich im Privatrecht (Du kaufst meine alten Socken) meine Ware übergebe(n will), und der Betreffende einfach nichts mehr davon wissen will: Geld zurück? Wir sind unter der Brücke verabredet, ich habe meine Socken dabei (trage sie noch ein letztes mal), Du kommst nicht: Geld zurück? Bzw… Sehe ich dann kein Geld von Dir? Du MUSST ja meine Socken nicht haben wollen, aber wir haben einen Vertrag geschlossen. Du gibst mir Geld, ich gebe Dir meine Socken. Nun kannst DU auf MEINE Socken verzichten, aber was, wenn ICH auf DEIN Geld nicht verzichten will? Kannst Du durch Deinen Sockenverzicht mir das Geld verweigern? NEIN! Und da gibt es auch schon rechtskräftige Urteile zu…

Aber OK - aber selbst wenn ich Dir jetzt erneut widerspreche, ich finde es gut, dass Du wenigstens Argumente einbringst - denen man mit eben solchen widersprechen kann. Das nennt sich dann Diskussion - meinerseits vollkommen i.O., und ich lasse mich gerne eines besseren belehren - wenn die Argumente für mich nachvollziehbar sind. Im Moment ist es noch nicht gelungen :slight_smile:

@ zzz

Google einfach mal Reiserecht…bei Wiki erfährst du sofort, warum dies hier nicht greifen KANN.

All dieses ist für Reiseveranstalter gedacht sowie beispielsweise für Hotels.

Du giltst als Privatperson eben nicht als Reiseveranstalter.

Deshalb greift eher, wenn überhaupt, das frühere Fernabsatzgsetz, das nun im BGB steht.

Alles was sich sonst noch so findet (außer den AGB bei BBC) geht vor allem von Verträgen zwischen Verbraucher und gewerblichem Anbieter aus.

Überall wird allerdings bestätigt, das in unserem Fall davon ausgegangen wird, das zum Thema Schadenersatz/Vertragserfüllung es keine aktuelle Rechtsprechung gibt.

Und wenn du in DEINEM Vertrag vergißt, entsprechende Regelungen zum Widerruf oder Stornierung zu treffen zum Punkt Kostenbeteiligung, hast du schon gar keine Chance

vor Gericht.

Tust du dies aber, evt. auch verbunden mit einer Haftungsbeschränkung für den Fall eines Unfalls, hast du keine Mitfahrer mehr…

Ich denke, der Grund liegt darin, das es vielleicht welche gab, die die Kostenbeteiligung (allein das ist schon etwas anderes als ein „Preis“ wie im gewerblichen Taxi oder Bus)

einklagen wollten, aber dann nach Konsultation mit ihrem Anwalt/RS-Versicherung die Erfolgsaussichten als gegen 0 tendierend ansehen mussten…

Ich hatte es schon mehrfach, das MF anriefen, einen Platz reservierten und 1-2 Stunden erneut anriefen, um abzusagen.

Ok, ist ein wenig nervig, aber : That`s life !

Darüber solltest auch du einfach stehen und dich nicht weiter aufregen…das schadet der Schönheit.

Vielleicht sehe ich deshalb so überdurchschnittlich gut aus, wie mir immer wieder bestätigt wird… :wub:

Bitte , bitte, bitte schreib mal wenigstens halbwegs vernünftige Beispiele…deine alten Socken taugen dazu nicht gerade.

Mit ein ganz klein wenig Phantasie gfallen dir vielleicht bessere Beispiele ein.

Wofür, d.h. für welche Leistung von dir, zahlt ein Mitfahrer seine Kostenbeteiligung ?

Dafür, das du zur vereinbarten Zeit am Treffpunkt bist oder dafür, von dir an den vereinbarten Zielort gebracht zu werden ???

Würde es den Sachverhalt ändern, wenn der Mitfahrer ebenfalls pünktlich am Treffpunkt erscheint und dir erklärt, das er nun doch nicht mitkommt und daher auch nicht zahlt ?

Und noch mal die Frage: Wann fährst du wieder von wo nach wo ?

Meine jüngsten Erfahrungen:

Für meine nächste Fahrt habe ich über bla zwar mehrere Anfragen erhalten, aber nicht eine Zusage! Das war vorher völlig anders: diverse Anfragen, und am Ende musste ich relativ vielen Leuten sogar absagen.

Du - dass das Reiserecht für uns NICHT gilt, habe ich doch geschrieben…

Wir sind Privatmenschen - das schreibst Du auch selbst.

Und dann schreibst Du, dass das Fernabsatzgesetz evtl. gilt. Nein! Dieses Gesetz gilt NICHT für private Rechtsgeschäfte, egal ob online oder face2face. Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich zwischen Unternehmen und Verbrauchern (und auch nicht für jedes Geschäft). Für Geschäfte zwischen Verbrauchern gibt es keinen Widerruf. Besonders Ebay demonstriert das eindrucksvoll - und in jeder Privtauktion ist dies auch explizit vermerkt: Kein Widerruf, keine Rückgabe. Gleichwohl KANN ein Privatmensch Rückgaberechte einräumen (ich mache das bei komplizierten Geräten oft - aber nur für Selbstabholer, zum Beispiel habe ich das bei einer Schneefräse mit Benzinmotor gemacht - die durfte er ausprobieren und wenn er damit nicht klarkommt, hätte er sie zurückgeben dürfen, aber er ist klargekommen).

Bezüglich Schadenersatz oder Klage auf vertragserfüllung gibt es in der Tat keine Rechtsprechung. Die Vermutung, dass dies deswegen sei, weil alle rechtsanwälte beraten haben, nicht zu klagen, kann ich nicht annehmen. Es gibt wesentlich blödere Dinge, für und gegen die geklagt wurde. Das Schöne für den Rechtsanwalt ist, dass er krachend verlieren kann, und trotzdem die ganze Kohle sieht. Von daher glaube ich einfach nicht, dass die Zunft BESONDERS bezüglich Mitfahren so „ehrlich“ ist, den fall nicht zu übernehmen. Vielmehr gehe ich davon aus, dass die Beteiligten nicht auf die Idee kommen, zu klagen. Oder, wenn die Forderung in den Raum gestellt wird, dass dann gezahlt wird (wie bei mir).

Von daher können wir beide nur spekulieren und wahrscheinlich haben wir beide Chancen, mit unserer Ansicht der möglichen Wahrheit nahe zu kommen. Wenn jemand, wie ich, der ganz konkrete Festlegungen macht, und der sich das alles schriftlich (SMS, Mail, App) bestätigen lässt, den Klageweg wählt, gibt es möglicherweise andere Chancen auf Erfolg, als für jemanden, der nur Zeiten und Orte abspricht.

Ich gebe meinen Buchungen durchaus einen relativ deutlichen Vertragscharakter, indem ich die beiderseitige Verbindlichkeit auch noch betone. Widerruf und Stornierung muss ich nicht regeln: es handelt sich imer noch um einen privaten Rechtsgeschäft. Widerruf und Stornierung ist nur bei Verbraucher-Unternehmensgeschäften vorgeschrieben. Privatverträge kennen immer noch kein Widerrufsrecht.

Eine Haftungsbeschränkung bei Unfällen wird vom ADAC empfohlen. Hier habe ich noch mal nachgelesen und bin zum Schluss gekommen, dass eine unterschriebene Haftungsbeschränkung oder eine Klärung vor dem Kadi zum selben Ergebnis kommen wird. Wenn ich vorsätzlich oder grob fahrlässig handle, dann hafte ich ohnehin, wenn ich fahrlässig handele, springt die Versicherung ein, und der Mitfahrer kann mit der Versicherung alles klären. Wenn mir ein Vollpfosten reinfährt, habe ich mit der Sache rechtlich nichts zu tun. Das Verhältnis des Rechtsgeschäftes „Fahrgemeinschaft“ wird dadurch aber in keiner Weise beeinflusst.

Bei anrufen, damit reservieren - und anschließend anrufen und absagen ist das so eine Sache. EIGENTLICH hat eine Verbindlichkeit vorgelegen, aber ich habe schon §275 BGB erwähnt, wenn es einem Vertragspartner unmöglich ist, seinen Teil zu erfüllen. Das kann sein, wenn ich als Fahrer krank (und transportunfähig) werde (sonst kann auch meine Frau fahren), dem Mitfahrer können auch Dinge dazwischenkommen (Schadenersatz kann aber prinzipiell eingefordert werden, wenn ein ursächlich mit der Nichterfüllung des Vertrages ein Schaden nachgewiesen werden kann). Als Fahrer ist mir klar, dass schon ziemlich etwas Krasses passieren muss, dass ich nicht fahre (wie gesagt - ganz schlimme Krankheit). Eine Autopanne würde bestenfalls eine Verspätung verursachen, aber keinen Fahrtausfall. Man kann auch fünfe grade sein lassen, wenn der Mitfahrer absagt, aber das Auto ohnehin noch nicht voll war/wäre. Auch, wenn eigentlich ein verbindlicher Vertrag geschlossen war, sagt mein gesunder Menschenverstand: jemanden zu verklagen, der eine Woche vor der Fahrt zu- und dann absagt, wäre völliger Hirnriss - menschlich ohnehin, jurstisch sehr wahrscheinlich (ich könnte jetzt aber nicht ausführen warum - das sagt mir nur mein Gefühl).

Wenn aber jemand einfach nicht erscheint, und noch nicht einmal abgesagt hat, oder jemand einen Platz blockiert hat, und ich deswegen keinen Anderen mitnehmen konnte, dann kann es passieren, dass ich ihn zum zahlen auffordere Dies habe ich bisher EIN mal getan, und ich habe das Geld auch ohne Kommentaren gekriegt. In letzter Zeit habe ich ZWEI unzuverlässige Mitfahrer bei Bla NICHT zum zahlen aufgefordert - habe aber verheerende Bewertungen gegeben. Ich hätte den Platz ohenhin nicht jemand anderem geben können, und die „Umwege“ zum treffpunkt waren jeweils wenige 100 m. Wenn ich 5 km bis zur Dormitte hätte fahren müssen, hätte ich womöglich anders reagiert.

Mein Beispiel mit den Socken war sorgfältig gewählt. Zum einen sollte ein wenig Humor in die Sache (hoffentlich), zum anderen wollte ich etwas wirklich völlig Sinnloses „verkaufen“, was dem Käufer spätestens bei der Übergabe auffallen MUSS. Was die Zahlung angeht, ist das in dem Fall zu spät. Was die Entgegennahme der Ware angeht, kann er die Notbremse ziehen. Rein rechtlich gesehen muss er die Ware abtransportieren, andererseits wird der Eigentümer auch kaum Chancen auf Erfolg haben, wenn das Produkt einfach weggeworfen werden kann. Im Moment bin ich bei Ebay übrigens im Annahmeverzug. ich habe kleine Möbelstücke ersteigert, und KANN sie nicht abholen. Als ich sie ersteigert habe, wusste ich nicht, dass ich just zu diesem Zeitpunkt kein Auto haben werde. Am Mittwoch ist dieser Mißstand dann auch wieder vorbei - und dann hole ich auch die Kleinmöbel. Der Verkäufer war einverstanden. Es handelt sich übrigens um einen Kauf für 1 EUR…

Zurück zur fahrt. Eine Fahrt von A nach B ist ein eher virtuelles Produkt, das nicht eingelagert werden kann - zur späteren Abholung - und dessen Inanspruchnahme auch nicht eingeklagt werden kann. Ich gehe da von Pragraphen im Bereich Nötigung/Freiheitsberaubung aus, wenn die Mitfahrt erzwungen werden soll. In den 80-ern war mal ein lustiger Sketch im TV. Ein Mann hat einen Brief frankiert, und dann weggeworfen. Damit meinte er die Post betrogen zu haben. Ebenso: wenn Du (schlechter Vergleich, weil Verbraucher-Unternehmer, aber in diesem Fall relativ egal) einen Vertrag im Fitnesstudio hast, aber nicht hingehst - musst Du zahlen. Ebenso, wenn Du eine Stadtführung telefonisch buchst, nicht absagst, und nicht hingehst - musst Du zahlen. Die Fürherin war da, ich aber nicht (das habe ich selbst erlebt, bis zum Mahnbescheid, Titel und SCHUFA-Eintrag - ich war weggezogen und habe die Mahnungen nicht gesehen/erhalten). Es gibt ausreichend Beispiele, in denen eine Dienstleistung gebucht wird, nicht in Anspruch genommen wird, aber im Privatrecht bleibt man zahlungspflichtig. Diese Tatsache gibt mir den Hinweis, dass auch das Mitfahren ähnlich gelagert sein wird.

Aber - wie ich schon schrieb - es wird wohl sehr stark auf den Einzelfall ankommen, und ich vermute, dass auch die Deutlichkeit der Verbindlichkeit eine Rolle spielt. Eine Vereinbarung der Sorte: „Ich fahre ohnehin. Wenn Du um 20h an der Kirche stehst, und ich noch Platz habe, nehme ich Dich für 15 EUR mit.“ düfte keine Rechtsverbindlichkeit haben. Ein „Ich habe den Platz für Dich verbindlich reserviert. Wir treffen uns 20:00h vor der Kirche, Deine Spritkostenbeteiligung beträgt 15 EUR.“ dürfte bessere Chancen haben. Hinzuzufügen, dass „Wenn Du nicht pünktlich bist, oder ohne abzusagen nicht da bist, oder wenn Du kurzfristig absagst (weniger 12 Stunden vor der Fahrt), dann möchte ich die Spritbeteiligung von Dir trotzdem haben. Immerhin hast Du den Platz reserviert, und ich konnte ihn nicht anderweitig vergeben.“ könnte den Mitfahrer verschrecken, oder ihm einen OK abringen. Spätestens dann sehe ich die Erfolgchancen vor Gericht bei Nahe 100%.

Ich kann mir aber auch vorstellen, dass ich erst nachweisen müsste, dass ich für zwei Plätze drei Interessenten hatte, und der, der mich versetzt hat, den Platz von jemandem, der gezahlt hätte, weggenommen hat. Dies wäre dann ein Fall „Schadenersatz“. Ansonsten wäre es nur eine Klage auf „Vertragserfüllung“.

Auf die Frage „Wann fährst Du nach wo“ möchte ich nicht antworten. Nicht umsonst nutze ich hier ein anderes Pseudonym, als für die Fahrtanzeigen. Es gibt einfach zu viele „Elemente“, mit denen ich nichts zu tun haben will (Du warst hiermit nicht gemeint - bevor Du Dir diesen Schuh auch noch anziehen willst :smiley: ).

LOL - Fahrt gesehen, ahhhh… DA will ich buchen! WAS? Kreditkarte? PayPal? Wiebitte? Geht’s noch? Ach nöööö…

LOL? :smiley:

Bis zur Frage nach der Zahlmethode ist der Kontakt gar nicht erst gekommen.

Zufällig erhielt ich die letzte Ausgabe der FAZ am Sonntag. Eine geschlagene Seite von bla im redaktionellen Teil. Interessant fand ich dabei, dass die F.A.S. bla nicht hinterfragt hat. Ich vergaß leider nachzulesen, wer den Artikel geschrieben hatte. Online findet er sich nicht. Allerdings glaube ich nicht, dass das eine Breitenwirkung hat: die F.A.S. ist nicht gerade die Standardpostille der Mitfahrer.

Vorher haben wir es prima geschafft? Nichts wurde geschafft. Anfangs hatten wir sogar ganz fette Vermittlungsgebühren an die Mitfahrzentralen mit ihren Büros bezahlen müssen. Dies nur mal so zur Erinnerung…

@ Guido M.

Richtig, aber viele werden diese Zeit nicht kennen, sondern nur die Onlinevermittlung, als mfg.de kostenlos daher kam.

@ zzz

Wieder einmal irrst du dich, was die Haftungsbeschränkung angeht.

Obwohl du sicher nicht nur Jurist sondern auch Versicherungsexperte bist, darf ich dir

sagen, das die Haftungsbeschränkung sich auf Sachschäden erstreckt, die im von dir verursachten Schadenfall

den Mitfahrern entstehen.

Dein Kommentar zum Beitrag von „langstreckenfahrer“ war erneut voreilig.

Ohne Kenntnis der genauen Umstände weißt du was der Mitfahrer gedacht hat und lachst über deine eigene Fehleinschätzung.

@ robert

Das Buch muss einfach kommen…lol :ph34r:

Dafür gab es damals nicht einen einzigen Mitfahrer, der nicht erschienen ist :slight_smile:

Und ich habe den Druck empfunden, unbedingt alle Regeln einzuhalten, sonst konnte es teurer werden.