Ich stelle hier mal eine Anfrage eines Nutzers mit Antwort zur Information/ Diskussion für andere Nutzer ein:
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Hallo,
ich biete gerne Fahrten an, die auch angenommen werden. Was passiert eigentlich, wenn man einen Unfall baut und Fahrgäste dabei gesundheitlich geschädigt werden? Sind solche Unfälle durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Danke für eine kurze Info.
solange du deine Mitfahrer nicht selbst fahren lässt, sind sie natürlich versichert. Entweder über deine Haftpflicht, wenn du den Unfall verursachst, oder aber über der Unfallverursacher.
„Im Falle eines Unfalls tritt üblicherweise die Haftpflichtversicherung des Fahrers in Kraft. „Bei Unfällen deckt die Haftpflicht alle Schäden an Personen und Auto“, so Häcker. Probleme kann es laut Häcker nur dann geben, wenn der Fahrer betrunken oder anderweitig nicht fahrtüchtig ist und der Beifahrer sich in diesem Wissen in das Fahrzeug setzt. Aber auch hier sollte laut Häcker die Haftpflichtversicherung des Fahrers einspringen.
Einige Portale empfehlen Fahrern und Beifahrern, vor Fahrtantritt eine Haftungsbeschränkungserklärung auszufüllen. Diese kann man auf den Internetseiten herunterladen. So können Ersatzansprüche über die Haftpflicht hinaus ausgeschlossen werden, heißt es bei mitfahrzentrale.de.“
Obiger Kommentar ist so nicht korrekt, weil nicht hinreichend differenziert. Richtig ist:
Der –> Schadensverursacher wird -grundsätzlich- in Regreß genommen, der Schadensersatzpflicht kann über eine gültige Haftpflichtversicherung (Beiträge
gezahlt?!) zu eben –> deren Versicherungsbedingungen (u.a. deren Haftungsgrenzen –> s.Vertrag) „vorgebeugt“ werden.
Hat ein Anderer (Fahrer) den Unfall verursacht, steht DER in der Schadensersatzpflicht
Gibt es mehrere Verursacher (deut. Gerichte teilen häufig die Prozessschuld - zu schnell, zu geringer Abstand), wird die Schadensersatzpflicht geteilt.
Hast du als Fahrer einen Unfall verursacht, …
= gilt es die Schadens- (und Regreßansprüche) mit Hilfe eines Anwaltes ggf. „zu teilen“ - wenn dies die Sachlage hergibt
= brauchst du eine Haftpflichtversicherung (mit max. Haftungsgrenzen, insbes, für Personenschäden)
= muss du vorbereitet sein, dass u.a. die Versicherung dir eine Mitschuld gibt, um selbst nicht bzw. nicht die volle Haftungssumme zahlen zu müssen,
= bei Personenschäden (insbes. wg. ggf. lebenslanger Folgeschäden) –> immer eigenen Anwalt von Beginn an einschalten ( –> bedingt idR. entspr.
Rechtsschutzversicherung)
= IMMER zu empfehlen ist, von Mitfahrern VOR Fahrtantritt die Haftungsbeschränkung (z.B. vom ADAC) unterzeichnen zu lassen (nach dem Unfall ist es „to late“)
letztens meinte eine Mitfahrerin, wenn sie schon *vor* der Fahrt bezahle sei sie versichert (hatte ihr mal jmd. so gesagt, genaueres wusstre sie auch nicht), wenn sie erst am Ziel zahle nicht?! Weiss da jemand von Euch was zu?
Ich fand’s gut, denn wenn einer anfaengt zu zahlen lasse ich gleich alle zahlen - „dann komme ich spaeter nicht durcheinander“