Fahrgemeinschaften sind gesetzlich unfallversichert

Ich stelle hier mal eine Anfrage eines Nutzers mit Antwort zur Information/ Diskussion für andere Nutzer ein:

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Hallo,
ich biete gerne Fahrten an, die auch angenommen werden. Was passiert eigentlich, wenn man einen Unfall baut und Fahrgäste dabei gesundheitlich geschädigt werden? Sind solche Unfälle durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Danke für eine kurze Info.

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siehe hierzu auch: http://ots.de/2463c6/st

Wer kann weitere Infos geben?

Hat schon jemand einen Unfall mit Mitfahrern gehabt und kann evtl. Erfahrungen berichten?

Hallo,

solange du deine Mitfahrer nicht selbst fahren lässt, sind sie natürlich versichert. Entweder über deine Haftpflicht, wenn du den Unfall verursachst, oder aber über der Unfallverursacher.

http://www.forium.de/redaktion/auch-als-mitfahrer-im-fremden-auto-versichert/

Gruß

@ jan e.

Das stimmt nicht so ganz.

Die Haftpflicht zahlt bei selbstverschuldeten Unfällen immer, auch für Mf als Insassen.

Fährt ein Mf, z.B. weil es dir schlecht geht (Armbruch bei Zwischehalt?), ändert das nichts daran.

Diese von dir genannte Einschränkung findet sich auch nicht in deinem fast 6 Jahre alten Link.

Es gibt geringe Ausnahmen, welche Schäden übernommen werden und gewisse Unfallursachen sind nicht bei jeder Gesellschaft gleich versichert.

Dies ist in der Praxis aber vernachlässigenswert.

Es kann aber u.U. dazu kommen, dass die Versicherung bei dir in Regress geht. 

@ svendomroes

Dein Link bezieht sich auf gemeinsame Fahrten zur Arbeit und deren gesetzliche Behandlung.

Das ist eine ganz andere Baustelle als die meisten Fahrten hier.

Ein Beitrag der flinc-Kollegen zum Thema:
http://blog.flinc.org/mit-der-fahrgemeinschaft-zur-arbeit-wer-zahlt-bei-einem-unfall/#more-5540

http://www.ruv.de/de/r\_v\_ratgeber/fahrzeug\_verkehr/recht\_geld/6\_mitfahrportale.jsp

In diesem Link heißt es:

„Im Falle eines Unfalls tritt üblicherweise die Haftpflichtversicherung des Fahrers in Kraft. „Bei Unfällen deckt die Haftpflicht alle Schäden an Personen und Auto“, so Häcker. Probleme kann es laut Häcker nur dann geben, wenn der Fahrer betrunken oder anderweitig nicht fahrtüchtig ist und der Beifahrer sich in diesem Wissen in das Fahrzeug setzt. Aber auch hier sollte laut Häcker die Haftpflichtversicherung des Fahrers einspringen.
Einige Portale empfehlen Fahrern und Beifahrern, vor Fahrtantritt eine Haftungsbeschränkungserklärung auszufüllen. Diese kann man auf den Internetseiten herunterladen. So können Ersatzansprüche über die Haftpflicht hinaus ausgeschlossen werden, heißt es bei mitfahrzentrale.de.“

Obiger Kommentar ist so nicht korrekt, weil nicht hinreichend differenziert.   Richtig ist:

  • Der –> Schadensverursacher wird -grundsätzlich- in Regreß genommen, der Schadensersatzpflicht kann über eine gültige Haftpflichtversicherung (Beiträge
    gezahlt?!)  zu eben –> deren Versicherungsbedingungen (u.a. deren Haftungsgrenzen –> s.Vertrag) „vorgebeugt“ werden.

  • Hat ein Anderer (Fahrer) den Unfall verursacht, steht DER in der Schadensersatzpflicht

  • Gibt es mehrere Verursacher (deut. Gerichte teilen häufig die Prozessschuld :wink: - zu schnell, zu geringer Abstand), wird die Schadensersatzpflicht geteilt.

  • Hast du als Fahrer einen Unfall verursacht, …

  = gilt es die Schadens- (und Regreßansprüche) mit Hilfe eines Anwaltes ggf. „zu teilen“ - wenn dies die Sachlage hergibt
  = brauchst du eine Haftpflichtversicherung (mit max. Haftungsgrenzen, insbes, für Personenschäden)

  = muss du vorbereitet sein, dass u.a. die Versicherung dir eine Mitschuld gibt, um selbst nicht bzw. nicht die volle Haftungssumme zahlen zu müssen,

  = bei Personenschäden (insbes. wg. ggf. lebenslanger Folgeschäden)  –> immer eigenen Anwalt von Beginn an einschalten ( –> bedingt idR. entspr.
Rechtsschutzversicherung)

  = IMMER zu empfehlen ist, von Mitfahrern VOR Fahrtantritt die Haftungsbeschränkung (z.B. vom ADAC) unterzeichnen zu lassen (nach dem Unfall ist es „to late“)

wünsche allzeit eine unfallfreie Fahrt.

letztens meinte eine Mitfahrerin, wenn sie schon *vor* der Fahrt bezahle sei sie versichert (hatte ihr mal jmd. so gesagt, genaueres wusstre sie auch nicht), wenn sie erst am Ziel zahle nicht?! Weiss da jemand von Euch was zu?

Ich fand’s gut, denn wenn einer anfaengt zu zahlen lasse ich gleich alle zahlen - „dann komme ich spaeter nicht durcheinander“ :wink: