Moin in die Runde,
es kommt immer mal wieder vor, dass sich Mitfahrer und Mitfahrerinnen genötigt sehen, um Fahrer oder Fahrerinnen anzuzeigen, wenn sie denn meinen, wo sie eben mitgefahren sind, eine gewerblich tätige Fahrerin oder gewerblich tätigen Fahrer entlarvt zu haben.
Was sollte vom anzeigenden Beschwerdeführer bzw. Beschwerdeführerin beherzigt werden…
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Nicht mit Nickname, sondern mit vollen amtlichen Vor- und Zunamen die Anzeige verfassen
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Wohnanschrift, wie Straße nebst Hausnummer, Postleitzahl und Ort bekanntgeben ggf. auch den Staat benennen, da auch ausländische Freunde diese Plattform nutzen
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Mobilnummer und/oder Mailadresse
… das macht sich viel einfacher, als aus der Anonymität heraus einfach nur was zu behaupten, um anderen Menschen (hier die Fahrerin oder Fahrer), weil vielelicht ihm / ihr oder es die Nase nicht passt, zu belasten.
Der- oder diejenige, der oder die solch Anzeige ordentlich vergibt, sollte sich nur ins Bewusstsein rufen, dass der oder die belastende Fahrer/in den ordentlichen Rechtsweg beschreiten kann. Mit anderen Worten… es könnte bereits, wenn bloße Behauptungen zum Ausschluss der Nutzung dieser Plattform geführt haben, ein Strafantrag wegen übler Nachrede des oder die Beschuldigten und eine Vorladung zum Gericht erfolgen. Es wäre dann zuerst zu klären, wer war eigentlich Beschwerdeführer oder Beschwerdeführerin. Es macht sich schlecht, wann dann nur „Süßemaus“ oder „Supermann“, als einzige Indentität zur Anzeige geführt haben. Die Redaktion Fahrgemeinschaft könnte anhand der eingegangenen Mail zwar die IP-Adresse zuordnen, aber die wird richterlich angeordnet nur aufgelöst, wenn hier der Verdacht zur Vermeidung einer Straftat auf Leib & Seele gegeben ist. Ich denke nicht, dass ein Vorteil erwächst, nämlich kostengünstig befördert zu werden, eine Gefahr für Leib & Seele widerum abgeleitet werden kann.
Die Redaktion der Fahrgemeinschaft hätte dann nebenbei den Nachweis zu erbringen, wieviele tatsächlich mitfahrenden Personen in einem Veranlagungsjahr das jeweilige Personenbeförderungsangebot angenommen haben. Dann wird nach Abzug der Betriebskosten zur Nutzung und Abnutzung eines zur Fahrt geeigneten Fahrzeugs in Abzug gebracht. Sollte ein Überschuss ständig, permanent und dauerhaft nachzuweisen sein, ist der Verdacht der gewerblichen Fahrt zumindest im Anschein vorhanden.
Wenn sich Alle, die hier fleißig Richter oder Richterin spielen wollen, diese Vorgehensweise mal genauer überdenken würden, hätte die Redaktion viel weniger… sagen wir mal… Stressfälle. So was senkt u.a. die Personalkosten und so kann diese Plattform vielleicht noch bis auf weiteres kostenlos und ggf. mit Werbung gegenfinanziert werden.
Ich wünsche uns nun eine zuvorkommende, untereinander faire und allseits gute Fahrt,
Christian