Keine Gewinnerziehlungsabsicht / Uber

Ich erkenne Paralellen im Verhältnis Uber/Taxi und Fernbus/Privatfahrer.

Mal sehen, ob da nicht irgend wann mal etwas von den Bussen kommt, um unliebsame Konkurrenz zu eliminieren.

Habe dazu was im Netz vom Bundesverfassungsgericht 1964 gefunden:

http://opinioiuris.de/entscheidung/1347

Tschau …Ulf

Weiß nicht ob es noch so gilt.

Ein Satz daraus lautet:

  1. Die Bundesregierung hält die Regelung für verfassungsmäßig. Sie ist der Meinung, das Mitnehmen von Fahrgästen gegen Beteiligung an den Betriebskosten sei „Gelegenheitsverkehr“; jeder Kraftfahrer, der Fahrgäste durch öffentliche Vermittlung oder Werbung gewinnen wolle, könne also eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erhalten. Deshalb sei die Vermittlertätigkeit der Mitfahrerzentralen rechtlich durch das Gesetz nicht unterbunden.

Äh und was daran soll ein „unfaires“ Argument sein?

Es ist nun einmal so: Uberfahrer fühlen sich laut diesem Artikel in die Falle gelockt.

I kann dies nachvollziehen, weil eigentlich jedem denkenden Mensch klar sein muss, dass ein wirtschaftliches Auskommen (Einkünfte-Kosten = Gewinn sollte Auskommen in vergleichbarer Höhe einer Normalanstellung sein) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für Uber-Fahrer nicht erreichbar sein wird. 

Gegenargumente, die sachlich begründet sind, werden gerne entgegengenommen.

@ foreni

Du solltest die 2 Geschäftsmodelle von Uber bei deiner Argumentation nicht unterschlagen:

Das ist einmal der völlig legale Taxi-Service mit fest angestellten Fahrern und Uberpop, wo private unterwgs sind.

Diese fahren NICHT, um, wie du es nennst, ein „Auskommen in vergleichbarer Höhe einer Normalanstellung“ zu generieren.

Entweder fahren sie, wie auch die meisten hier, SOWIESO, oder sie tun es FREIWILLIG um sich etwas (!) nebenher zu verdienen.

Da ist auch wenig deutlich mehr als gar nichts !!!

Nach wie vor sehe ich große Parallelen im Verhältnis Taxi/Uber bei Fernbus/Privatfahrer.

Auch für uns gelten viele Regelungen nicht, die Fernbusanbieter einhalten müssen…

Unsere Autos müssen z.B. alle 2 Jahre zum TÜV, ein Bus jedes Jahr.

Lenk- und Ruhezeiten müssen Privatfahrer nicht beachten.

Und wer von den Privatfahrern zahlt Steuern auf seine Einnahmen ???

Unfair ist es, zur Rechtfertigung deiner Meinung nur die negativen Punkte eines Berichtes heraus zu picken, die positiven aber geflissentlich zu unterschlagen.