MFG hat in seinen AGB folgenden Absatz drin:
"6.3 Haftung gegenüber Nutzern der Mitfahrplattform
Gegenüber Nutzern der Mitfahrplattform haftet carpooling uneingeschränkt (…) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. (…)"
Also wer fühlt sich noch von MFG arglistig getäuscht, in dem bei Einführung eines kostenpflichtigen Services für Fahrtenanbieter vorsätzlich der Eindruck erweckt werden sollte, dass man als Anbieter im Gegenzug mehr Einnahmen durch mehr gesicherte Mitfahrten generieren könne, hierbei aber biligend und ebenfalls vorsätzlich in Kauf genommen wurde, das der eingeführte Teilservice die Qualität des Gesamtservices massiv beeinträchtigen könnte und im Gegensatz zur Argumentation von MFG zu Mindereinnahmen führt…?