Regeln zur Unterscheidung von gewerblichen und privaten Fahrern bei Fahrgemeinschaft.de

Um bei fahrgemeinschaft.de nicht als gewerblicher Fahrer eingestuft zu werden, müssen folgende Regeln eingehalten werden:

R1) Mitfahrverdienst nicht über den Betriebskosten
R2) keine Beförderung in Transportmitteln für mehr als 9 Personen
R3) Kein Anbieten einer Fahrt ähnlich eines Linienverkehrs (betrifft Regelmäßigkeit und Hauptzweck der Fahrt*)

Sofern man gewerbliche Fahrten als private Angebote tarnt, kommt man in Konflikt mit:

K1) Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz
K2) Steuerhinterziehung
K3) Anbieten von Linienverkehr ohne Genehmigung
K4) Fahren ohne Versicherungsschutz für Mitfahrer

Das Inserieren gewerblicher Fahrten wird bei Fahrgemeinschaft.de gedulded, sofern uns folgende Nachweise des Anbieters vorliegen:

G1) Gewerbeanmeldung
G2) Personenbeförderungsschein des Fahrers
G3) Linienlizenz

* Anmerkung zu R3):
Eine regelmäßige Fahrt zur Arbeit ähnelt einem Linienverkehr, jedoch ist der Hauptzweck der Fahrt das Erreichen des Arbeitsplatzes und nicht das kostenpflichtige Befördern von Passagieren.