Auch ich kann Dich, Franziska, aus eigener Kenntnis beruhigen, was die Veröffentlichung deiner Ergebnisse hier betrifft: solange Du die Arbeit an einer rein staatlichen/vornehmlich von öffentlichen Mitteln geförderten Hochschule geschrieben hast, bist Du (nach dem Bestehen/der Notengebung spätestens) sogar dazu verpflichtet, die Ergebnisse Deiner Arbeit der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Die übliche Form dazu hat g30rg gepostet. Aber über den Eingang in das Bibliothekswesen hinaus, darfst Du es auch hier z.B. veröffentlichen (und überall sonst, solang Du mit der Publikation keine Gewinnerzielungsabsichten hegst). Doktorarbeiten müssen sogar an vielen Fakultäten üblicherweise auch über einen entsprechenden (Fach)Verlag publiziert werden, aber das betrifft Dich ja (noch) nicht. Sollte/n der/die Betreuer Dir das in dem Fall untersagen, wäre ich mal gespannt auf die Begründung. Dies gilt übrigens auch in dem Fall, wenn das evtl. dahinterstehende Projekt vornehmlich durch Drittmittel finanziert wurde, solange diese Drittmittel aus größtenteils staatlich unterstützten Institutionen stammt. Einschränkungen hierzu kann es bestenfalls an rein privaten Hochschulen geben (wobei diese meist das übliche Publikationsprozedere übernehmen, da sie es sonst schwer hätten, entsprechendes wissenschaftliches Personal und ggf. Studenten zu bekommen) oder wenn bestimmte Arbeiten, wie railach schon ausgeführt hat, je nach Fakultät/Institut von der jeweiligen Industrie hptsl. gefördert werden (aber auch nur dann/das davon, was firmenspezifische/s Kenntnisse/know-how betrifft).
Gibts dazu schon was Neues?