Einen Link habe ich nicht, nur meine Meinung:
Dadurch, dass die Bezahlung von carpooling bargeldlos für jede Fahrt gemacht wird, steht
auf den carpooling-Konten Schwarz auf Weiß, was die einzelnen Fahrer wann eingenommen haben.
Und zu der carpooling GmbH kommen natürlich die Steuerprüfer.
Die haben es dann leicht, anhand der Lastschriften hochzurechnen,
welcher Fahrer welche Einnahmen in bestimmten Zeiträumen gemacht hat.
Da werden aus Sicht des FA schnell Begehrlichkeiten wach.
Ein Gewerbe hast du nicht auf Antrag oder Anmeldung. Ein Gewerbe hast du durch dein Tun automatisch, wenn du gewisse Voraussetzungen erfüllst (siehe eBay).
Sogar Prostituierte müssen Steuern zahlen (ist ja auch das älteste Gewerbe ;-).
Die wichtigste Voraussetzung ist meines Erachtens: Regelmäßige Einnahmen (nicht Gewinnerzielung).
Ich würde mich nicht wundern, wenn das Finanzamt den einen oder anderen Top-Fahrer anschreibt mit der Bitte diese Einnahmen zu erklären.
Vielleicht waren das Fahrten, deren Kosten schon steuerlich geltend gemacht wurden?
Oder es ist ein Geschäftswagen mit Tankkarte und man hatte gar keine Kosten?
Und wenn du dem Finanzamt dann mit Kosten kommst, die du von diesen Einnahmen abziehen willst, musst du diese erst mal nachweisen. Kann schwierig werden, die wollen Belege sehen.
Und dann ist fraglich, welche Kosten-Arten überhaupt abgezogen werden dürfen .
Also ich bin mir nicht sicher und will keine Panik machen, aber nach meiner Erfahrung halte ich das für die logische Konsequenz.
Ich hatte diese Befürchtung übrigens schon lange vor dem Zwangsbuchungssystem und habe eine entsprechende Frage an den mfg-Kundenservice gestellt.
Es kam eine Antwort mit folgendem Tenor:
„Wir dürfen keine Steuerberatung machen, falls sie hohe Einnahmen, mit ihren Fahrten erzielen, fragen sie bitte ihren Steuerberater“.
Nicht gerade beruhigend diese Antwort.
Es kommt sicher auf die Höhe der Einnahmen an.
„Zwei Dinge sind sicher: der Tod und die Steuer. (Benjamin Franklin)“
Gruß Robert