Der Verfasser dieses Textes hätte sich in diesem Fall, nicht die Mühe machen müssen explizid die Arbeitskollegen als Beispiel zu nennen.
Das ist aber der Personenkreis der in den Pendlerportalen am häufigsten vorkommt. Tägliche Fahrgemeinschaften zum und vom Arbeitsort.
Diese Personenkreise sind meines erachtens hier nicht so sehr vertreten.
Dann hätte es heißen müssen, „alle erdenklichen Personen inklusive Tramper die sich noch mit eigener Kraft in das Auto setzen und wieder Austeigen können“.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine „nicht regelmäßige“ Urlaubsfahrt unter diese Bestimmung fällt.
Oder auch unregelmäßige gelegentliche wöchentliche Fahrten amouröser Zielsetzung, die hunderte Kilometer entfernt liegen, aber bewältigt werden müssen.
Ich behaupte auch, dass jede privat veranlasste Fahrt, auf der ich mal einen Tramper mitnehmen kann, nicht unter diese Aufzählung passt.
Einnahmen sind in diesem Sinne hier aber die gezahlten Mitfahrgebühren abzüglich der entstandenen Kosten. Letztere werden leider nicht vollständig aufgezählt, sondern es gibt diese Passage:
Ihre Kosten müssen Sie nachweisen, da es keinen Werbungskosten-Pauschbetrag gibt. Infrage kommt etwa die AfA auf vermietete Gegenstände oder Fahrtkosten. Bei einer Fahrgemeinschaft, bei der der Fahrer Benzingeld von seinen Mitfahrern erhält, darf er wie bei einer Auswärtstätigkeit für jeden Kilometer Umweg zum Abholen der Mitfahrer die Reisekostenpauschale von 0,30 € und zusätzlich für jeden Mitfahrer die Mitnahmepauschale von 0,02 € pro Kilometer als Werbungskosten abziehen.
Als Kosten kann man auf jeden Fall das Benzin absetzen und ein paar Euro fürs Rumtelefonieren. Und danach wird es schon fast schwierig, über die Freigrenze (Achtung, kein Freibetrag!) zu kommen.
Der Verfasser des von Dir zitierten Textes kennt sich offensichtlich aus.
Er hat doch einen ganz klaren und leicht verständlichen deutschen Satz geschrieben:
Zu den Einkünften aus sonstigen Leistungen zählen beispielsweise Einnahmen
[…]
aus der regelmäßigen Mitnahme von Personen im eigenen Pkw, z.B. Arbeitskollegen
…Mitnahme von Personen… Es wir keine Einschränkung gemacht.
Wieso hätte es dann heissen müssen (wie Du schreibst):
„alle erdenklichen Personen inklusive Tramper“
??
Wenn Du einen Mitfahrer suchst, schreibst Du dann auch:
ich suche einen Mitfahrer und zwar alle erdenklichen Mitfahrer (also Männer, Frauen, Deutsche, Franzosen, kleine, große, Schüler…)??
Ich verstehe nicht, wie man zu so einer Schlussfolgerung kommen kann.
Das regelmäßige Mitnehmen von Personen ist (unter gewissen Voraussetzungen) zu versteuern.
Das hast Du mit Deinem Zitat hier klar gemacht.
(hat übrigens nicht direkt mit gewerblicher Fahrer zu tun)
„Das regelmäßige Mitnehmen von Personen ist (unter gewissen Voraussetzungen) zu versteuern.“
Was heist denn „regelmäßiges mitnehmen von Personen“?
Bei den Arbeitskollegen nehme ich regelmäßig immer die gleichen mit.
Bei den anonymen fremden Mitfahrern, nehme ich „unregelmäßig“ auf meinen Urlaubsfahrten Personen mit, das ist der Unterschied.
Ich bin kein Berufspendler wie manch anderer hier. Ich nehme keine Arbeitskollegen oder andere Pendler auf meinem Berufsweg mit.
Sollte es in Zukunft tatsächlich mal Probleme mit dem Fiskus geben, fahre ich mit leerem Tank und dem Mitfahrer an die Zapfsäule, verschwinde für einige Zeit in der Cafeteria, und wenn ich wieder losfahre, sollte der Tank wie von Zauberhand gefüllt sein. Somit habe ich keine Kostenbeteiligung verlangt und hatte keine Einnahmen.
Was _regelmäßig _in steuerlicher Hinsicht genau bedeutet, weiß ich auch nicht.
Wenn Du halt Personen mit nimmst (egal ob immer die gleichen oder wechselnde Personen) und Geld kassierst (oder Naturalien) und Du das _regelmäßig machst, _muss das theoretisch in der Steuererklärung angegeben werden.
Solange Du aber immer bar kassierst, wirst Du nicht wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
Das Schöne an Steuern ist, dass man Kosten gegenrechnen kann. Am Ende mag man die Einnahmen angegeben haben, aber durch die Kosten springt noch eine Erstattung raus. Bei 30 ct/km eigene Kosten kann man bei 4 gepferchten Mitfahrern 7 EUR/km verlangen, und es gibt noch Geld zurück.
Bis zu 6 Mitfahrern zu 5 EUR ist man locker im Plus, da schon 1 km mit 4 Mitfahrern zur steuerlichen anrechnung führt. Das ist eine Minimaleinschätzung meinerseits. Zu 99,9% behaupte ich: Wer seine Mitfahrer-Zahlungen 1x angibt, der wird freundlich aufgefordert, dies nicht mehr zu tun.
Besonders nett ich auch die schwammige Formulierung der Regelmäßigkeit.
Wenn ich 1 × im Jahr in den Sommerferien von AT nach DE zu meinen Kindern und Enkeln fahre, ist das auch “regelmäßig”.
Auch wenn das Intervall recht groß ist.
Diese Formulierungen der Vorschriften schreien gerade dazu, nach Lücken zu suchen. Und den möchte ich sehen, der mir bei meinen Fahrten — auch wenn sie 2 × im Jahr stattfinden sollten — eine gewerbliche Aktion gerichtsfest nachweisen könnte. Der primäre Fahrtgrund ist immer der Verwandtenbesuch, nicht die Einsammlung von Mitfahrern oder deren Kohle.
In einem anderen Thread hatte ich bereits geschrieben, dass das mit der Kostenteilung absolute Grütze ist. Wenn ich auf einer beliebigen Plattform Mitfahrgelegenheiten anbiete, weiß ich vorher natürlich nicht, ob und in welcher Anzahl Mitfahrer buchen.
Wenn ich den Kostenansatz so wähle, dass bei nur einem Mitfahrer die Kosten etwa halbe/halbe aufgeteilt würden, würde ein zweiter Mitfahrer bereits meinen ursprünglichen Anteil übernehmen und ein dritter dazu führen, dass mehr als die eigentlich entstehenden Kosten eingenommen wird.
Aber das wird eh nur bei Leuten interessant, die beispielsweise alle 14 Tage die selben Routen befahren.
Sauber wäre eine Staffelung der Kosten. Bei einem Buchungssystem wäre dies technisch leicht realisierbar (pearl-Skript).
Dann gebe ich z.B. an:
Full House mit 3 Richtigen: 40 EUR geteilt durch drei (wären gerundet 13,50 EUR je Person, damit bei Bargeldzahlung die Centstücke nicht Überhand nehmen)
Zwei Richtige: 15 EUR je Person
Einer: 20 EUR
Dies wiederum widerspricht EU-Recht, weil der Preis bei Buchung eindeutig bestimmt sein muss. Hier beißt sich die Gewerblichkeit des Vermittlers mit den Problemen, die das Recht für Privatpersonen bereitstellt (Gewerblichkeit der Einnahmen bzw. der Nutzung des Fahrzeuges).
Fakt ist, dass wir uns in einer rechtlich unsicheren Zone bewegen, die uns finanziell ruinieren kann, während bei Anderen über Recht und Gesetz hinweggesehen wird (insbesondere bei Muttis Team, bei ihren Gästen und bei ihr selbst).
Wie auch immer - einzige Chance hiermit “ruhig zu schlafen” ist die Rechtschutzversicherung und ein guter Anwalt.
Einen direkten Angriff gegen mich hatte ich noch nicht.
Im Verdachtsfall habe ich aber durchaus schon Fahrer auf meiner Strecke dem Betreiber gemeldet.
@sven - falls Du mitliest und Dich erinnerst (war ja nicht oft) - waren meine Verdachtsmomente nachvollziehbar?
Bei jemanden den/die ich “anschwärze” anzurufen, auf DIE Idee käme ich nicht…
Bei Bla hat mich mal jemand wegen meines Namens angeschwärzt. Dort nutze ich meinen ungarischen Vornamen, aber wenn sich Deutsche melden, nutze ich meinen deutschen Vornamen - das kam Einem wohl komisch vor, konnte aber mit Bla schnell geklärt werden (hat mich sehr gewundert). Der, den ich hierfür in Verdacht habe, ist nicht mitgefahren.