ich fahre ein Auto mit 7 Sitzen, davon kann ich aber nur 6 nutzen, weil ich sonst keinen Kofferraum habe, demnach habe ich fünf Mitfahrer.
Nun bin ich am überlegen, ob ich mir so eine Heckbox anschaffe. Dann könnte ich 6 Leute mitnehmen. Verhalte ich mich dann illegal?
Ich fahre niemals Strecken nur der Mitfahrer wegen, allerdings bin ich so viel unterwegs, da ich woanders arbeite als ich aufgewachsen bin und somit oft wieder in der Heimat bin.
jo ich darf das…wenn ich 6 leute mitnehme, dann darf ich vom gesetz lt. pauschale: 30 cent + 6*2 cent = 42 cent einnehmen pro km.
Und auf so einen Wert komme ich ja niemals, eher so 30 cent ca.
Ein (wie ihr es bezeichnet) " gewerblicher fahrer kann sogar 30 cent + 8*2 cent = 46 cent verlangen, das sind 5,75 cent.
Dieser Wert wird (denk ich) meistens auch nicht überschritten, demnach verhaltetn sich „gewerbliche fahrer“ im hinblick auf steuerrechtliche aspekte legal
und was die lenk- und ruhezeiten angeht…die gelten imho auch nur bei berufs-fahrten bzw. glaub ich nur bei lkw oder so?
Lass mich insgesamt gerne eines besseren belehren…
der letzte Satz ist noch der richtigste am ganzen, lieber h0rst…
Wo bitte steht denn diese 30-Cent-Sache? Das ist ganz was anderes und hat mit diesen Einnahmen nunmal garnix zu tun!
Ganz einfach ausgedrueckt, faellt alles unter das PBefG (Personenbefoerderungsgesetz), was hier deutlich ‚gefaehrlicher‘ ist als die Steuer, was mehr als die reinen Betriebskosten einbringt - und das sind zB. *nicht* die Versicherungen oder der Wertverlust des Autos…
Lenk- und Ruhezeiten gelten zB. auch fuer Taxifahrer, also nix „erst ab LKW“! Und da Du hier schnell in einem ‚gewerblichen‘ Bereich bist… Das zeigt auch schon das „damit ich 7 Leute im Auto habe“ - diese Notsitze hinten sind eine Zumutung fuer Fahrten ueber 30 Minuten!
mhh, naja wenn ich das ganze Jahr durch Deutschland fahren würde um z.B. zu Vorstellungsgesprächen zu fahren und ich immer die Fahrkosten von den Firmen bekommen würde, wären dies 30 cent pro Kilometer die ich Netto bekomme. Davon muss ich nix versteuern.
Was die Lenk und Ruhezeiten angeht sollte jeder aus eigenem Interesse die einhalten - ich selbst fahr maximal 2,5 h am Stück, sonst macht das Autofahren auch keinen Spaß.
Im Übrigen beschweren sich die Leute auf den „Notsitzen“ weniger als die 3 auf der Rückbank
Ich könnte auch insgesamt nur 3 mitnehmen…einen aufm Beifahrersitz, zwei auf der Rückbank - aber die Nachfrage ist einfach riesig, und wenn ich die ganze Plätze nicht anbieten würde, müssten diese Mitfahrer dann mit dem Zug fahren, und das würde mir Leid tun…sorry, aber ich hab nun mal ein Herz für Mitfahrer und möchte dass alle günstig ans Ziel kommen.
Zeig mir doch mal Auszüge aus dem PBefg womit man was anfangen kann.
Ich hab mich erneut belesen und sehe eine Grauzone…die dazu führt, dass ich von der Heckbox Abstand nehme [auch viel zu teuer, Anhängerkupplung, Fahrradträger, Heckbox, Montage] macht zusammen über 1000 eur.
3 Leute zusammengepfercht auf der Rückbank und einer aufm engen Notsitz sorgen ohnehin immer schon für neidvolle Gesichter wenn sich das Portemonnaie füllt, beim Tanken sieht den Leerungsvorgang sowieso niemand…aber wer nur 1/4 oder 1/3 des Bahnpreises zahlt muss schon gewisse Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen.
Also ich fahre einen VW T3 von 1989 aus Überzeugung, der gleichzeitig für mich Hobby und Mobilitätsgarant ist. Ich habe 6 Plätze, den Fahrer nicht mitgerechnet. Leute mitnehmen ist für mich eigentlcih die einzige Möglichkeit dieses Fahrzeug auf der Straße zu halten und ich beruhige mein Gewisssen mit folgender Regelung: auf kürzeren Strecken bis 2 h Fahrzeit mach ich die Mühle voll, auf allem was drüber liegt nehme ich, aus Fahrkomfortgründen, max. 4 Leute mit. Danach teile ich Anrufern am Telefon mit, dass sie weiter nach Fahrern suchen sollen, und dass, wenn sie niemand anderes finden, sie mich noch einmal anrufen können.
Der Spaß hört für mich bei abgesagten Fahrten bei nicht-Komplettbelegung und Fake-Belegung als „Mitfahrer“ von anderen Autos als Konkurrenzausschaltung auf.
Wenn ich wo hin fahre, fahre ich wo hin, und wenn ich die Kapazität habe, Leute, die ebenfalls da hin fahren, zum Normalpreis von 5 €/100 km mitnehmen zu können, ohne dass es zu Unannehmlichkeiten kommt, ist das nach meinen Menschenverstand kein gewerbliches Fahren. Mal habe ich ein volles Auto und mache Gewinn, mal habe ich ein halb volles Auto und zahle drauf. Dürfte sich unterm Strich die Waage halten. Das hat bis jetzt auch jeder Mitfahrer verstanden, dem ich das auf Nachfrage so gesagt habe.
Ob da wirklich ein Gewinn übrig bleibt wage ich, selbst bei ständiger mitnahme von 6 Personen, zu bezweifeln. Angenommen dein T3 schluckt 9l/100km bei einem „realistischen“ Preis von 1,60€ (= 14,40€/100km), dazu noch Steuer und Versicherung, sagen wir 600€/Jahr (= 3€/100km bei 20.000km/Jahr), dann bleiben 12,6€/100km oder 2560€/Jahr von denen du zumindest noch Wartung und Verschleißteile (Bremsen,Reifen,…) bezahlen musst. Viel wird dabei nicht übrig bleiben. Und das ganze auch nur wenn du wirklich ständig 6 Leute mitnehmen würdest. Viele vergessen eben was so ein Auto kostet. Schaffe mir gerade selbst eines an und bin jemand der sich schon im Vorhinein Gedanken über so etwas macht
Solange man eine so faire Einstellung wie du gegenüber den MF hat und es gesetztlich keine eindeutige Regelung gibt, finde ich es durchaus in Ordnung. Auch wenn man aus diesem Grund etwas an seinem Auto verändert um mehr Leute „bequemer“ mitnehmen zu können!
Glaube mir, ich vergesse nicht, dass das Auto was kostet .
Nach dem Personenbeförderungsgesetz darfst du nicht die vollen Kosten ansetzen: Siehe:§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG
Du darfst nur die Betriebskosten in Betracht ziehen.
Betriebskosten sind dabei nicht mit den Selbstkosten gleichzusetzen. Der Begriff umfasst hier nur die „beweglichen“ Kosten der Fahrt für Treibstoff, Öl.
Feste Kosten wie Steuern, Versicherung, Wartung und Garagenmiete werden nicht mit berechnet.
Nimmst du mehr ein als die Betriebskosten, wird es genehmigungspflichtig!
gibt es also doch eine eindeutige Regulierung? Ich hab ja davon auch noch keine Ahnung, aber aus dem vorangegangenem Gespräch las ich heraus das es diese nicht geben würde, bzw. das es eine Grauzone wäre!?
gibt es also doch eine eindeutige Regulierung? Ich hab ja davon auch noch keine Ahnung, aber aus dem vorangegangenem Gespräch las ich heraus das es diese nicht geben würde, bzw. das es eine Grauzone wäre!?
Das PBefG mag eindeutig sein.
Aber dafür gibt es viele andere Gesetze, die es nicht sind.
Da ich seit längerer Zeit von einem Mitfahrer, der auch mal Fahrer ist, angesprochen wurde, wie es sich mit der Gesamtsumme verhält, wann ich es gewerblich ist, wann noch nicht. Ich fahre ein größeres Fahrzeug, da nehme ich auch mehr Gepäck mit, ebay Einkäufe usw., aber gewerblich bin ich nie. Ich habe einen maximalen Tarif, und der liegt bei 20 Cent je km. So bin ich fern von jedem gewerblichen Tarif. Nur bei Auslandsfahrten mit Mautstrecken kann es höher sein, ebenso bei Umwegen auf Wunsch des/r Mitfahrer*in. Da muss ich schon mal einen Abstecher fahren und denselben Weg wieder zurück zu meiner eigentlichen Strecke.
Das „nicht gewerblich“ würde ich nicht am Preis festmachen. Man kann gewerblich auch in die Miesen fahren. Wenn Du Deine Fahrt extra anbietest, und nicht ohnehin fährst, bist Du schon bei einem kostenlosen Angebot gewerblich… Zwar nicht gewinnträchtig, aber gewerblich. Das ist keine Rechtsauskunft, sondern die Abschätzung der Problemwahrscheinlichkeit.
Naja, eine Fahrt extra anbieten? So etwas mache ich eigentlich nie. Entweder ich fahre sowieso, weil ich von A nach B will, oder ich fahre gar nicht. Welche Gründe ich für die Fahrt von A nach B habe, ist ja mir überlassen, ob Verwandten besuchen, Ausflug ans Meer, Urlaubsreise, oder nur so zum Spaß. Alles plausible Gründe. Gründe genug, um kein gewerblicher Fahrer zu sein.
Liebe Leute, vonwegen 20 Cent/km !!, ich fahr eh nur um mal schnell zu helfen und dass ich nicht so alleine die Fernfahrten mach !
eingebürgert haben sich ein fünfziger auf 10 km, also 5€/100 km. Da hab ich bei normal 3 Mitfahrern grad so die Betriebskosten und das Auto ist nicht immer voll. Verlangt man mehr , fährt eh schon keiner mehr mit.
Und die Fernbusse nehmen z. B. auch etwa diesen Preis pro Person.
Das habe ich in einer Info in Steuerangelegenheiten gefunden:
Das einzige was für uns Fahrer und Mitfahrer relefant ist, ist die Tatsache dass es sich um berufliche oder geschäftlich veranlasste Fahrten handeln muss.
Der Hinweis auf „Arbeitskollegen“ macht das deutlich.
Bei Urlaubsfahrten oder anderen z. B. zur liebsten an den Wochenenden, und wenn es sein muss auch öfter, dürfte kein Finanzamt interessieren.
Einkünfte aus sonstigen Leistungen Einkünfte aus Leistungen, soweit sie nicht einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind, bleiben steuerfrei, wenn sie weniger als 256,00 € im Kalenderjahr betragen haben (§ 22 Satz 2 Nr. 3 EStG). Erreichen oder übersteigen die Einkünfte diesen Betrag (Freigrenze!), sind sie voll zu versteuern und in der Anlage SO Seite 1 einzutragen. Für Einkünfte aus sonstigen Leistungen reicht es aus, dass für ein Tun, Dulden oder Unterlassen ein Entgelt bezahlt wird, auch im Nachhinein (BFH-Urteil vom 21.9.2004, IX R 13/02, BStBl. 2005 II S. 44). Voraussetzung ist, dass kein Arbeitsvertrag vorliegt (sonst Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) und die Einkünfte nicht nachhaltig (sonst gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte), sondern nur gelegentlich oder einmalig erzielt werden. Zu den Einkünften aus sonstigen Leistungen zählen beispielsweise Einnahmen
aus gelegentlichen Vermittlungen (z.B. von Versicherungsverträgen),
aus gelegentlichen Vermietungen beweglicher Gegenstände (z.B. Wohnmobil oder Segeljacht an Urlauber, nicht in die Luftfahrtrolle eingetragenes Flugzeug, Container-Leasing), für das Ausleihen privater Gegenstände (z.B. Handwerkszeug),
aus der regelmäßigen Mitnahme von Personen im eigenen Pkw, z.B. Arbeitskollegen,
für ehrenamtliche Verbandstätigkeit (Tagegelder), als Schiedsrichter bzw. Assistent auf nationaler Ebene (Spesenersatz),
Tätigkeit eines Wertungsrichters bei Turnieren im Pferdesport (FG Nürnberg vom 15.4.2015, 5 K 1723/12, EFG 2015 S. 1425),
als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer oder Vormund nach § 1835a BGB,
aus Bestechung (Schmiergeld), für werthaltige Tipps (Belohnung), als Kandidat einer Fernsehshow (Preisgeld),
für eine einmalige Testamentsvollstreckung,
für den Verzicht auf Nachbarrechte durch den Grundstückeigentümer,
Entgelte für Rettungsschwimmer der DLRG,
für von Automobilherstellern an private Autotester gezahlte Entgelte.