Übersicht Verkehrsmittelvergleiche und Mobilitäts-Metaportale

Und wenn er nicht reicht (der Gewinn)? Bei zu vielen Taxen WIRD es nicht reichen, und dann geht das Dumping los… Zulasten der Fahrer…

Da ist schon ein bisserl Träumerei dabei, oder? juhu.gif

Die Taxifahrer bekommen doch jetzt kaum den “Mindestlohn”, wie sollen sie den nach Wegfall der Tarifbindung bekommen? Das ist doch der Plan wenn die Tarifbindung abgeschafft werden soll.

Kapitalismus und Ausbeutung gehören zusammen! Dazu müßte man sich aber näher mit dem befassen, der diese Zusammenhänge erkannt und begründet hat (Karl Marx), und diese Wissensvermittlung ist im hiesigen Bildungssystem nicht gewollt. palaver.gif

Wir vergewaltigen lediglich den Begriff der “Sozialen Marktwirtschaft”. Kapitalismus will hier eigentlich kein Wähler - aber politisch sieht die Sache anders aus.

Ja, eine korrekte Arbeitszeitabrechnung von Taxifahrern ist eine Illusion.

Und ja, der Mindestlohn an sich ist auch Fake - andere Branchen rechnen Arbeitszeiten auch nicht korrekt ab - unsanktioniert.

Wenn in September Wahlen wären, würde ich dazu aufrufen, eine demokratische Partei zu wählen.

So aber müssen wir mit Tucholskys Spruch leben “Wenn Wahlen etwas änderten, wären sie längst verboten”.

In Österreich gilt für das Taxi- und Mietwagengewerbe ein kollektivvertraglicher (Mindest-)Lohn von 1.200,- Euronen im Monat. Allerdings bei 55 (!) Wochenstunden.

Der einzige Lichtblick, ist dass in den Kollektivverträgen für Löhne und Gehälter in Österreich 2 weitere Monatseinkommen für Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld enthalten sind.

(Meinen lieben Landsleuten aus Deutschland erspare ich mal die österreich-typischen geschraubten Begriffe dafür.) :wink:

Das Kuriosum in Österreich ist allerdings, dass das Gegenstück zum deutschen Personenbeförderungsschein nur für Taxis (Taxilenkerausweis) erforderlich ist.

Einen Mietwagen darf jeder fahren, der den B-Schein hat.

Ebenso (für mich) kurios ist der Umstand, dass für Mietwagen keine geeichten separaten Wegstreckenzähler (ähnlich Taxameter, aber ohne Zeitzählung und Anzeige der Wegstrecke statt des Betrages) erforderlich sind, sondern dass nach dem Wegstreckenzähler im Kombiintrument des Fahrzeuges abgerechnet wird.

Selbst Taxameter sind nicht überall vorgeschrieben! 

Beispiel Niederösterreich:

In Tarifgebieten (Stadt Krems, Stadt St. Pölten, Stadt Schwechat inkl. Flughafen, Stadt Wr. Neustadt, Bezirk Baden) müssen die Taxis mit einem Fahrpreisanzeiger (Taxameter) ausgestattet sein.
 
In den übrigen Gebieten von Niederösterreich steht es dem einzelnen Unternehmer frei, seine Taxis mit Taxameter auszustatten.

In Wien sind Taxameter allerdings vorgeschrieben.

Ansonsten erfolgt die Abrechnung analog des Systems bei Mietwagen.

In jedem Bundesland können andere Regelungen und Vorschriften zur Anwendung kommen.