eine eBay-Auktion oder Sofortkauf ist z.B. bindend ohne das sich das Angebot an eine bestimmte Person richtet. Damit ist Deine Aussage durch Deine Wortwahl „immer“ schon falsch.
Es reicht bei Weitem nicht aus Jahrzehnte alte Paragraphen aus einem Gesetz zu lesen. Dann bräuchten wir keine teuren Anwälte.
Dein angegebener Link hilft hier nicht weiter.
Gruß robert
Google mal Offerta ad incertas personas
Gruß robert
Für mich ist diese juristische Diskussion hiermit beendet. Ich erscheine stets in meinen Auto am vereinbarten Treffpunkt, bin zuverlässig und daran gewöhnt, dass andere das eben anders sehen und handhaben.
Das werde ich sowieso nicht ändern können.
Ich werde wegen solcher Bagatellen jedenfalls niemanden anzeigen, verklagen etc. .
Andere dürfen selbstverständlich gerne tun, was sie wollen. Was geht das mich an ?
@ robert
Sehr gut gekontert !
Übrigens habe ich mir die AGB von BBC noch einmal angesehen. Dort schließen alle User einen „Nutzungsvertrag mit BBC“
Dieser wiederum beinhaltet, dass das Angebot verbindlich ist…wer es nicht glaubt: Nachlesen !
@ stjantos
„zzz“ meint, er bräuchte nur zum Gerichtsvollzieher marschieren und wie bei einem Kellner ordern…und schon sprintet der
11,50 € los…
er sollte es wirklich einmal ausprobieren.
Ich habe wegen einer Forderung einen GV beauftragt.
Dazu brauchte ich erst einmal einen Titel, der schon mehrere Monate dauerte.
Ich habe wenigstens die Anschrift des Schuldners.
„miera“ glaubt, ein Anwalt bekäme problemlos von einer Firma Auskunft über die persönlichen Daten der Firmenkunden…
das ginge vielleicht, wenn es eine Staatsanwaltschaft autorisiert oder selbst fordert.
Als ob ein Anwalt mehr Rechte hätte in solchen Dingen…er ist kein Beamter (Amtshilfeersuchen), sondern schlicht der rechtliche
Vertreter des Klägers.
Allerdings gibt es da noch einen kleinen Haken:
Da die Verfolgung einer solchen Bagatelle nicht im öffentlichen Interesse liegt, würde man auf den Privatklageweg verwiesen werden…
Ich freue mich immer wieder darüber, wie einfach die Welt doch ist…vor allem mit Basiswissen und ohne Erfahrung.
Stimmt, ich revidiere mich in diesem Punkt. Mit meinem „Scheinbuchungesversuch“ habe ich versucht, eine Fahrt zu buchen in einem Gebiet wo nur online-Zahlung möglich ist. Dort bekommt man nach einem Button, wo man die AGB von BBC anerkennen muß folgende Buttons angezeigt, die man jeweils mit „weiter“ bestätigen muß:
-
„Sie können sehen, wie viele Plätze noch verfügbar sind.“
-
„Fragen Sie nach, wenn Sie mehr Informationen benötigen.“
-
„Die Handynummer des Fahrers/der Fahrerin erhalten Sie nach der Reservierung.“
-
„Reservieren Sie ihren Platz indem Sie online bezahlen.“
Man kann also wohl vorher Fragen _ über das Nachrichtensystem _ an den Fahrer stellen. Sorry, mein Fehler.
Vor dem Bezahlen mit dem Fahrer telefonieren geht allerdings nicht. BBC weist darauf hin, daß die Nachrichten mehrere Minuten zeitversetzt übermittelt werden, womit man wohl die Übermittlung von Kontaktdaten verhindern will.
@all
Meinen Vorstellungen entspricht dieses Modell von BBC nicht. Welche Zukunft BBC oder die anderen Portale haben müssen die Fahrer durch ihr Verhalten selbst entscheiden.
Es sind halt die, die nicht lesen können, die keine Ahnung haben…
Der Gerichtsvollzieher macht alles, wofür Du ihn bezahlst (innerhalb der Menschenwürde). Wenn Du ihn bittest, Person X an der Adresse Y einen Brief zu übergeben, dann macht er das. Du kannst Deiner Mutter so ihre Geburtstagsblumen zukommen lassen.
Wichtig sind nur zwei Dinge:
-
DEIN Wille, dass die Sache PERSÖNLICH übergeben wird.
-
Du bezahlst das
Die Rechtsfolgen hiervon sind nahe Null. Allein, Du hast einen Nachweis, dass Dein Anliegen PERSÖNLICH zugestellt wurde.
Das ist viel wert.
Denn der Gerichtsvollzieher wird die Person suchen - wie ein Bluthund. Du hast ihn ja losgeschickt.
Und DU hast einen NACHWEIS über den INHALT dessen, was Du abgegeben hast.
Kosten: irgendwo zweistellig. In meinem Fall waren das 40 oder 60 EUR - ich weiß es nicht mehr genau. Bzw - WÄREN es gewesen.
Der Betreffende, Herr Dogan Kibaroglu, mittlerweile verurteilter Betrüger des ex-„Küchen Paradies“ in Fellbach, hat mir als EINZIGEN Geschädigten die Anzahlung für die bestellte und nicht gelieferte Küche zurückgezahlt. Die Anderen haben Anwälte eingeschaltet…
Von Mitfahrern habe ich in EINEM Fall das Geld gefordert, obwohl er nicht mitgefahren ist, und ich habe es bekommen (ohne juristische Schritte zu unternehmen).
Wer will, kann lachen, Anwälte bezahlen oder aufgeben. Ich kriege mein Geld, wenn ich dahinter bin. Wer keine Ahnung hat, widerspricht mir. Wer meinen Vorschlägen folgt, hat die besten Chancen (sicher ist nichts).
So einfach ist das.
Es gibt übrigens eine Methode, an die ladungsfähige Adresse des Gegenübers zu kommen - ohne Anwalt (ganz legal).
So habe ich auch die privaten Adressen der Manager von TelDaFax gekriegt (allerdings kaum Geld zurück - war aber auch nicht mein Geld).
Den Trick schreibe ich aber nicht ins Forum Die Info gebe ich nur ungern an die drei Forentrolle weiter…
@Robert: Offerta ad incertas personas muss ich nicht googeln - das hab ich im ersten Semester gehabt - obwohl es eben dazu meines Wissens noch kein rechtskräftiges Urteil gibt, könnte man das hier ggf. heranziehen - womit wir aber bei dem Punkt wären, dass die angebotene Ware, Diesnstleistung o.ä. noch verfügbar ist - also noch ein Platz ist, das Auto funktioniert u.s.w. Die Verbindlichkeit ist hier nur eingeschränkt gegeben und das war ja der Ausgangspunkt.
Egal was bbc hier erklärt, es handelt sich bei einer Anzeige im Portal definitiv nicht um ein uneingeschränkt einklagbares Angebot/Antrag(iS.d. §145 BGB) - man könnte sich sogar darüber streiten, ob es überhaupt eine Form von wirtschaftlichem Vertrag(zwischen Fahrer und Mitfahrer) ist - es gibt viele Juristen, die hier eher eine Gefälligkeit sehen - aber letztlich könnte das natürlich nur ein Richter entscheiden.
Ich denke, die Diskussion ist mangels rechtskräftigen Entscheidungen deshalb auch nicht abschließend zu klären und keiner kann behaupten, dass er Recht hat - es gibt einfach noch keine entsprechende Entscheidung - zumindest habe ich keine finden können.
@ railach
Es gibt m.M. nach Vor- und Nachteile.
Mir wäre es wichtig, weitere Zahlungsmethoden zuzulassen und die praktische Abwicklung zu vereinfachen (Stichwort „Code“).
Auch das wird mit entscheiden, wohin die Richtung geht bzw. wie weit das Modell akzeptiert wird.
Vorbild könnte da z.B. die Regelung zur Buchung/Zahlung bei MeinFernbus sein.
Die halte ich für sicher, einfach und zuverlässig.
Das aber BBC der Platzhirsch bleibt, daran habe ich bis zum Auftauchen eines neuen finanzkräftigen Portals keine Zweifel.
Wenn man vorher miteinander kommunizieren kann (MUSS aber nicht), kann die Buchung durchaus zu einem verbindlichen Rechtsgeschäft werden. Wenn nicht, dann sehe ich wenig Chancen auf Verbindlichkeit.
@ maxidriver
Sicher kannst du alles Mögliche einklagen, die Frage ist nur, ob man Erfolg damit hat,
und das bezweifle ich ebenfalls sehr.
Es ist ein verbindliches Angebot, dem hast du als Nutzer im Nutzungsvertrag mit BBC zugestimmt.
Auch ist genau geregelt, was im Falle der Absage mit dem Geld passiert, und ich kann nicht erkennen,
das da eine Regelung nicht gültig sein könnte.
Übrigens wird ja bei BBC die Anzahl der freien Plätze automatisch angepasst.
Es ist schon eigenartig, das trotz vieler Jahre Online-Mitfahrportale und vieler Tausend Nichterscheinern es offenbar noch niemanden gegeben hat,
der erfolgreich auf Zahlung geklagt hat.
Erfolglose Klagen lassen sich Naturgemäß nicht finden…
@ zzz
Eine EMA-Anfrage ist legal. Mußt nur behaupten, der Mensch hat Schulden bei dir.
Vielen Dank für die Beschreibung der Aufgaben eines Gerichtsvollziehers…
als Konkurrenz zu Fleurop war mir dieser bislang unbekannt.
Wenn du nicht nur behaupten sondern auch beweisen möchtest, schreibe doch mal die Anschrift von wegcars@yahoo.com hier rein.
Ich habe die Möglichkeit, dies zu prüfen.
Weitere Angaben brauchst du nicht, hast du auch hier nicht.
Wie schon mehrfach gesagt - es handelt sich höchstens um ein verbindliches Angebot im BBC-Sinne - ich spreche hier aber von Verbindlichkeit im Sinne des deutschen(!) Rechts. Auch BBC sieht das letztlich so, denn kurz nach dem Teil mit dem verbindlichen Angebot schreiben sie:
„…Nachdem eine Onlinereservierung durch einen Mitfahrer erfolgt ist, oder, soweit diese Option für das Mitfahrangebot mit Onlineabwicklung dem Fahrer zur Verfügung stand und durch diesen aktiviert wurde, eine Reservierungsanfrage durch den Fahrer angenommen wurde, sendet BlaBlaCar an den Fahrer und Mitfahrer eine Bestätigung der Onlinereservierung per E-Mail (“ Reservierungsbestätigung „). N…“
Der Grund für dieses Vorgehen ist die Tatsache, dass es sich bei der Anzeige eben nicht um einen (rechtsverbindlichen) Antrag/Angebot i.S.d. BGB handelt - das Angebot kommt vom Mitfahrer und der Fahrer muss annehmen oder dies durch seinen Erfüllungsgehilfen BBC automatisch tun lassen.
Ich kann jederzeit nahezu ALLES in die AGB reinschreiben - die Frage ist, ob diese klauseln dann wirksam sind.
Ich denke BBC will hier vor Allem deutlich machen, dass nur ernst gemeinte Angebote eingestellt werden dürfen.
Wie gesagt…
Bisher konnte ich nicht erfolglos klagen, weil ein Telefonanruf bei dem Betreffenden bereits erfolgreich war. Ich habe nur EIN mal selbst die Fahrtkosten eingefordert.
Ein mal hat MfG überwiesen laut deren AGB.
Ein mal hat einer die Fahrt nicht voll bezahlt, den habe ich (5 EUR) NICHT verklagt (zu viel Aufwand).
Bei Bla sehe ich wenig Chancen auf Klage (bzw. Null). Dort ist die Sache per AGB geregelt, der ich zugestimmt habe. Heißt, die AGB von Bla wird zum vertragsbestandteil zwischen dem Mitfahrer und mir - nach meiner Ansicht.
Hier, bei fahrgemeisnchaft.de sehe ich es allerdings als möglicherweise erfolgreich an, zu klagen, wenn mich denn einer versetzen würde (wenn sich je einer über dieses Portal mal meldet).
Es gibt auch einen anderen legalen Weg, als die EMA-Anfrage.
Ansonsten ist der Gerichtsvollzieher ein Dienstleister. Den kannst Du gegen Geld buchen. Das mit den Blumen war eine Überzeichnung. Außerdem wird Dir der Mann keine Blumen besorgen, die musst Du persönlich vorbeibringen. Und dann ist noch das Problem, dass der Gerichtsvollzieher nicht sofort losmarschiert, sondern irgendwann in den nächsten Tagen, wenn er Dich eintaktet. In der Zeit müssten die Blumen auch irgendwie versorgt werden. Das mit den Blumen wird also eher nicht klappen. Aber wenn Du etwas gerichtsfest nachweisbar zustellen musst, dann kannst Du da über den Gerichtsvollzieher organisieren - MUSST das sogar über den Gerichtsvollzieher organiseren (oder selbst hinfahren). Die Kosten hierfür trägst Du natürlich selbst. Ob Du sie dem Gegenüber in Rechnung stellen kannst, ist eine andere Sache.
Rufe einen Gerichtsvollzieher Deiner Wahl an, und frage ihn, ob er bereit ist, für Dich etwas persönlich zuzustellen. Wahrscheinlich sagt er „ja“ und sagt Dir auch die Kosten.
Wenn Du es wirklich WISSEN willst, bist Du in der Holschuld. Ich werde Dir jetzt keinen Gerichtsvollzieher organisieren, der Dich anschreibt, und dies in meinem Namen bestätigt.
Die gerichtsfeste Zustellung einer Mahnung kostet im Raum Stuttgart, um 2013, nur 10 EUR. Du schickst dem Gerichtsvollzieher Deinen Brief, überweist 10 EUR, und er schickt ihn per Post an den Empfänger. Davor hat er den Inhalt bezeugt. Damit hast Du den Briefverkehr gerichtsfest dokumentiert. Die zweitbesten Möglichkeiten sind Fax und E-Mail. Total ungeeignet sind Einschreiben jeglicher Natur. Selbstverständlich ist es fast nie nötig, Dokumente gerichtsfest nachgewiesen zuzusenden. Wenn es aber wirklich um eine wichtige Sache geht, führt am Gerichtsvollzieher kein Weg vorbei.
Dass der Gerichtsvollzieher auch Titel vollstreckt - klar.
Aber soweit sind wir noch nicht. Auf dem Weg dahin kann er auch schon gebucht werden. Privat, formlos und die meisten sind auch sehr freundlich.
…noch kein rechtskräftiges Urteil ??
Kann ich mir nicht vorstellen.
Wie gesagt: Zu Internetauktionen gab es schon viele Urteile (die meisten zu eBay-Auktionen / Sofortkauf auch von Privat-Verkäufern)
Anderes Beispiel: Tankstellen.
Muss ich vorher zum Tankwart rennen und seine Willenserklärung abholen? Nein! Die Willenserklärung der Tankstelle gilt für Jeden.
Kann mir nicht vorstellen, dass es hier noch nie zu einem Verfahren gegen Tankbetrüger kam.
Gruß robert
Logisch verstehe ich Deine Argumentation nicht. Und zwar genau wegen diesen von Dir zitierten Worten:
„“…Nachdem eine Onlinereservierung durch einen Mitfahrer erfolgt ist, oder"
Da steht oder d.h. es genügt, die erste Bedingung um eine Reservierungsbestätigung zu bekommen.
Siehst Du das anders?
Ich weiß, Du sagst man kann ALLES in die AGBs schreiben (was ich auch so sehe) aber ich finde ein blabla Angebot nicht viel anders eine eBay Auktion
Gruß robert
@Robert: Ich beziehe das ausschließlich auf Urteile im Umfeld von Mitfahr-Angeboten - bei deJure(nur dort habe ich gesucht) gibt es schon Urteile, aber die stehen nicht im Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Anzeigen um die es uns ja momentan geht.
Das mit der Tankstelle ist ja so - Du kommst hin nimmst den Rüssel ab und bekommst den Preis angezeigt (der durchaus 5Sekunden vorher noch anders an der großen Tafel gestanden haben kann) - das ist jetzt ein im Bezug auf den Preis verbindliches Angebot, welches Du durch konkludentes Handeln(Tanken) annimmst- in dem Moment fällt der Strom, Der Bunker ist leer aus oder die einzige Zapfsäule geht kapput - da wirst Du keinen Sprit bekommen - Du kannst Dir auch keinen einklagen. Solche Angebote sind immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Ergo: eingeschränkt verbindlich.
Aber ich glaube, dass hat mit dem eigentlichen Thema des Threads nichts zu tun - ich würde dieses Rechtsthema mal eher offline sehen - wenn es Dich wirklich interessiert - lass Dich mal beraten - wenn es nicht interessant ist, brauchen wir ja auch keine Zeit reinzustecken.
In der Tat musst Du das. Du sammelst eine Menge Sprit in einem Gefäß und bietest der Tankstelle an, diesen für 1,239 EUR je Liter zu kaufen. Er kann - rein rechtlich gesehen - auch „Nein“ sagen, den Sabber wieder abpumpen. Du kannst ihm auch 1 ct/l anbieten. Kann sein, dass er dann auch „Nein“ sagt, und Du den Sprit dann wieder 1:1 zurückfüllen musst. Wenn Du das nicht kannst, musst Du Dir etwas SEHR gutes einfallen lassen, denn jetzt bist Du im Besitz von etwas, was Du ab dem „Nein“ nicht besitzen darfst…
An der Supermarktkasse kannst Du das dann einfach stehen lassen. Wenn Du die Milch aber schon ausgetrunken hast, und an der Kasse 10 ct dafür bietest, könntest Du auch Ärger kriegen. Rein rechtlich könntest Du auch vorher Ärger kriegen, aber darauf verzichten die meisten Supermärkte soweit.
An einer automatischen Zapfsäule sieht es aber so aus:
Du machst ein Angebot, für 80 EUR/150 EUR (mal so, mal so) Sprit zum angewiesenen Preis zu kaufen. Der Tankstellenpächter prüft Deinen Kontostand und sagt „Ja“. Du tankst aber nicht für 80 EUR, sondern nur 40 EUR. Die genaue Beschreibung dieses Rechtsgeschäft kann ich jetzt nicht sauber fortführen - aber da wird wohl irgend etwas mit Vorbehalt oder AGB, die sicherlich aushängen, dazwischen liegen… Jedenfalls bucht die Tankstelle nur die Summe ab, die Du tatsächlich abgezapft hast.
In Österreich kannst Du Dir bei Jet auf diesem Weg den Gang zur Kasse praktisch immer sparen - was schade ist, denn ein wenig Bewegung schadet beim Tanken nicht.
…letztlich ist die Frage der Verbindlichkeit auch für die Fahrer nicht sehr relevant, da BBC zumindest den Fahrern eine volles und jederzeitiges Stornierungsrecht kostenfreies einräumt - mit der Regelung in den AGB hat sich ja auch der Mitfahrer einverstanden erklärt.
Nur wenn man als Fahrer nicht absagt/storniert kann ggf. eine verbindliche Vereinbahrung entstanden sein - aber ob da jemand klagen würden - ich wäre da entspannt.
Mein Vorrat an Popcorn ist aus.
Könnt ihr wieder über Themen reden die etwas mit Fahrgemeinschaft/BlaBlub zu tun haben?
Ansonsten wie wäre es, wenn ihr euch als Skriptschreiber für RTL2 bewerben würdet?