Regelmäßige Wartungskosten ist auch relativ. Öle/Flüssigkeiten, Bremsen und die diversen Filter unterliegen auch einem Verschleiß. Wartungskosten sind - wenn ich meine eigene Spitzfindigkeit bemühen darf - demnach nur die Kosten, die anfallen, um nachzusehen, ob alles andere noch OK ist.
Heisst, nach 20.000 km oder einem Jahr:
-
öffnen der Motorhaube: Wartung
-
Sichtprüfung der Bremsleitungen, Batteriecheck: Wartung
-
Ölwechsel, Filterwechsel: Verschleiß = Betriebskosten
-
Prüfung der Scheibenwischer, Bremsbeläge: Wartung
-
Austausch des Heckscheibenwischers: Verschleiß
-
Prüfung der Profiltiefe, Wechsel auf Sommer/Winterreifen: Wartung
-
Reifen abgefahren, wird gewechselt: Verschleiß
Wenn mir einer ans Bein Pisst, dann kannst Gift drauf nehmen, dass ich die Sache verfolge, bis einige Grundsatzentscheidungen gekippt oder neu gefunden werden. Dass ich das Auto nach X km zum Kundendienst gebracht habe, und eine Rechnung bezahlt habe, heisst noch LANGE nicht, dass die GANZE Rechnung “Wartungskosten” heißt.
[Zitat](Wettbewerbsrecht Fachanwalt füt IT-Recht Ferner personenbefoerderungsrecht-zu-den-betriebskosten-der-fahrt rechtsanwalt-alsdorf__51559/) (<- Quelle im Link):
“Zwar ist umstritten, was das Gesetz unter Betriebskosten versteht. Der Wortlaut enthält keinen Hinweis auf bestimmte Kostenarten, so dass im Ausgangspunkt alle Kosten einer Fahrt einschließlich anteiliger Festkosten erfasst sind. Zweck der Vorschrift ist es, Beförderungen ohne Gewinnerzielungszweck von der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungspflicht auszunehmen. Wortlaut sowie Sinn und Zweck sprechen mithin dafür, alle Kosten (auch Festkosten wie Abschreibungen und Zinsen) einzuberechnen, die der Fahrt (anteilig) zugeordnet werden müssen, denn ob ein Gewinn erzielt wird, ist erst nach Feststellung der Kosten erkennbar (…) Sämtliche auf die Fahrt bezogene Kosten sind (ggf. anteilig) zu veranschlagen.”
[Anm: die Auslassungen in Klammern (…) sind nicht von mir, sondern aus dem Originalzitat]
Insofern - gehe ich von 40 ct/km aus, durchaus realistisch bei meinem Fahrzeug. Also kann ich bei voller Bude 10 ct/km ansetzen, oder mit 5 ct/km NIEMALS Probleme bekommen. Zumindest nicht mit dem PBefG…
Die andere Seite ist die steuerliche Seite, die Mitfahren auf ominöse 256 EUR/Jahr (<- Quelle) steuerfrei stellt. Hier beißt Steuerrecht das PBefG…
Nach PBefG habe ich keinen GEWINN erzielt, aber diesen “keinen Gewinn” soll ich als Einnahme versteuern… Mit dem Risiko, als Pendler gewerblich zu fahren, und USt.-pflichtig zu sein… Aha…
Ich gehe davon aus, dass diese Regelung keinen Bestand hat, wenn man damit durch die Instanzen geht. Wahrscheinlich ist noch NIEMALS ein Fahrer einer Fahrgemeinschaft mit dieser Situation konfrontiert worden, sondern nur die, die TATSÄCHLICH gewerblich gefahren sind, und sich als Fahrgemeinschaft getarnt haben. Diese Elemente unterscheiden sich bei der Organisation der Fahrt DEUTLICH von der privaten Fahrgemeinschaft.
Die von mir verlinkte Infoquelle schreibt aber auch…
"Um dem [Anm: Ärger mit dem Finanzamt] zu begegnen, sollte man von Anfang an die Karten auf den Tisch legen. Immerhin lassen sich auch von diesen Einnahmen die anteiligen Ausgaben abziehen."
… und damit wären die 256 EUR eine sinnlose Zahl.