BlaBlaCar ab 2016 mit Buchungssystem , Onlinezahlung + Gebühren

Beachte: Regelmäßige Wartungskosten, die nach Zeitablauf anfallen, sind keine Betriebskosten!

Meine Karre muss entweder alle 20.000 km oder einmal im Jahr zu Inspektion, je nach dem, was eher eintritt. Wer mit so einer Regelung nicht mehr wie 20.000 km/a fährt, kann gar keine Wartung umlegen. Derjenige, der >20.000 km/a fährt, nur den durch die höhere Kilometerleistung entstehenden Anteil.

ciao

volker

Regelmäßige Wartungskosten ist auch relativ. Öle/Flüssigkeiten, Bremsen und die diversen Filter unterliegen auch einem Verschleiß. Wartungskosten sind - wenn ich meine eigene Spitzfindigkeit bemühen darf -  demnach nur die Kosten, die anfallen, um nachzusehen, ob alles andere noch OK ist.

Heisst, nach 20.000 km oder einem Jahr:

  • öffnen der Motorhaube: Wartung

  • Sichtprüfung der Bremsleitungen, Batteriecheck: Wartung

  • Ölwechsel, Filterwechsel: Verschleiß = Betriebskosten

  • Prüfung der Scheibenwischer, Bremsbeläge: Wartung

  • Austausch des Heckscheibenwischers: Verschleiß

  • Prüfung der Profiltiefe, Wechsel auf Sommer/Winterreifen: Wartung

  • Reifen abgefahren, wird gewechselt: Verschleiß

Wenn mir einer ans Bein Pisst, dann kannst Gift drauf nehmen, dass ich die Sache verfolge, bis einige Grundsatzentscheidungen gekippt oder neu gefunden werden. Dass ich das Auto nach X km zum Kundendienst gebracht habe, und eine Rechnung bezahlt habe, heisst noch LANGE nicht, dass die GANZE Rechnung “Wartungskosten” heißt.

[Zitat](Wettbewerbsrecht Fachanwalt füt IT-Recht Ferner personenbefoerderungsrecht-zu-den-betriebskosten-der-fahrt rechtsanwalt-alsdorf__51559/) (<- Quelle im Link):

“Zwar ist umstritten, was das Gesetz unter Betriebskosten versteht. Der Wortlaut enthält keinen Hinweis auf bestimmte Kostenarten, so dass im Ausgangspunkt alle Kosten einer Fahrt einschließlich anteiliger Festkosten erfasst sind. Zweck der Vorschrift ist es, Beförderungen ohne Gewinnerzielungszweck von der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungspflicht auszunehmen. Wortlaut sowie Sinn und Zweck sprechen mithin dafür, alle Kosten (auch Festkosten wie Abschreibungen und Zinsen) einzuberechnen, die der Fahrt (anteilig) zugeordnet werden müssen, denn ob ein Gewinn erzielt wird, ist erst nach Feststellung der Kosten erkennbar (…) Sämtliche auf die Fahrt bezogene Kosten sind (ggf. anteilig) zu veranschlagen.”

[Anm: die Auslassungen in Klammern (…) sind nicht von mir, sondern aus dem Originalzitat]

Insofern - gehe ich von 40 ct/km aus, durchaus realistisch bei meinem Fahrzeug. Also kann ich bei voller Bude 10 ct/km ansetzen, oder mit 5 ct/km NIEMALS Probleme bekommen. Zumindest nicht mit dem PBefG…

Die andere Seite ist die steuerliche Seite, die Mitfahren auf ominöse 256 EUR/Jahr (<- Quelle) steuerfrei stellt. Hier beißt Steuerrecht das PBefG…

Nach PBefG habe ich keinen GEWINN erzielt, aber diesen “keinen Gewinn” soll ich als Einnahme versteuern… Mit dem Risiko, als Pendler gewerblich zu fahren, und USt.-pflichtig zu sein… Aha…

Ich gehe davon aus, dass diese Regelung keinen Bestand hat, wenn man damit durch die Instanzen geht. Wahrscheinlich ist noch NIEMALS ein Fahrer einer Fahrgemeinschaft mit dieser Situation konfrontiert worden, sondern nur die, die TATSÄCHLICH gewerblich gefahren sind, und sich als Fahrgemeinschaft getarnt haben. Diese Elemente unterscheiden sich bei der Organisation der Fahrt DEUTLICH von der privaten Fahrgemeinschaft.

Die von mir verlinkte Infoquelle schreibt aber auch…

"Um dem [Anm: Ärger mit dem Finanzamt] zu begegnen, sollte man von Anfang an die Karten auf den Tisch legen. Immerhin lassen sich auch von diesen Einnahmen die anteiligen Ausgaben abziehen."

… und damit wären die 256 EUR eine sinnlose Zahl.

Ist ohnehin alles sehr theoretisch.

  1. Bei Einstellung der Fahrt weiß der Fahrer nicht, ob er überhaupt Mitfahrer bekommt, oder anderenfalls wie viele.
  2. Wenn bei der Preisgestaltung “sicherheitshalber” von nur einem bei drei möglichen Mitfahrern ausgegangen wird, ist das vielleicht etwas “fett”, aber bei der aktuellen Marktlage nicht mal so sehr daneben. Der Mitfahrpreis wären dann 50% der Kosten.
  3. Bucht ein zweiter Mitfahrer, geht das Theater los, weil mit dessen angenommenem gleichen Anteil wäre quasi der Anteil des Fahrers neutralisiert und auf 0 gesetzt, bei einem dritten Mitfahrer erfolgt eine “Kosten-Überdeckung”.
  4. Angebotene und akzeptierte Preise können auf BBC aber nicht nach Buchung bearbeitet werden, allenfalls für nachfolgende Interessenten. Die Frühbucher würen dann zu Recht über den Frühbucher-Malus meckern. Eine eventuelle Rückzahlung einer Überzahlung könnte dann nur cash Kralle erfolgen …

Zu 1: korrekt. MFG-Zeiten: Auto wird voll, ich nehme 25% pro Person. Bla-Zeiten: es kommt ohnehin niemand. Ich nehme das, was Bla vorgibt.

Zu 2: Joh.

Zu 3: Mir Wurscht :slight_smile:

Zu 4: Utopie! Was mich angeht…

Da sind mal wieder die Technikbären.
Absolut daneben und keine Ahnung von Physik.
Z.b benötigt mein Motor 6 liter Hochleistungsöl. Da kostet nur der Ölwechsel wie beim Duster doe ganze Inspektion. Aber
später mehr, wenn ich am PC schreibenkann.

Hallo in die Runde,

interessant ist die Frage für mich, da ich ja immer mit einem extra für diese Fahrt gemieteten Mietwagen fahre. Welcher Teil der Kosten sind Betriebskosten? Wobei, wenn man zzz’s Post heranzieht "Sämtliche auf die Fahrt bezogene Kosten sind (ggf. anteilig) zu veranschlagen." wären ja sämtliche Mietkosten mit umlegbar.

Die ominösen 256 € ist übrigens die allgemein gültige Frei grenze für sonstige Einnahmen. Die gilt z.B. auch für Verkäufe auf ebay. Wahrscheinlich sogar, wenn man Flaschen sammeln ginge. Das waren halt früher 500 DM. Wenn man über die Grenze kommt, muss man die gesamten Einnahmen (und nicht nur die über 256) versteuern.

VG,

MVP

In der Tat… Mietkosten setzen sich zusammen aus Fahrzeugkosten (wie privat auch, allerdings mit Null Wertverlust) zzgl. USt. und Gewinnmarge…

Mietkosten sind zudem je km günstiger als mit Privat-PKW, wenn man fährt (nur stehende Mietautos sind teurer als Privat-PKW). Insofern sollte sich der Fiskus nicht beschweren, wenn man Mietautos absetzt.

Auf der anderen Seite ist der Steuerzahler mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er ein Auto mietet, und diese Kosten absetzt. Ich setze in dem Fall die 30 ct/km ab (oder stelle sie der Firma als Privat-PKW mit 30 ct/km in Rechnung - in der entsprechenden Konstellation).

Wahrscheinlich nicht, dann müßte Bla die Fakes besser streuen und nicht nur für einige wenige.

Ich z. B. habe bei meinen Fahrten noch nie Fake Besuche erlebt. Die Besuche meiner nächsten drei Fahrten sieht so aus: 19, 3, 3

Ich glaube, dass zzz diese Fake Besuche hat, aber wieso immer er und ich nie, das verstehe ich nicht.

@zzz hast du diese Fakes bei bestimmten Fahrten (z.B. Auslandsfahrten?) oder bei allen Fahrten? Gibt es eine Start -> Ziel bei dir welches betroffen ist und ein anderes ohne Fakes?

Das nächste mal, wenn ich Fake-Zugriffe habe, schreibe ich Dich per PM an, und bitte Dich, die SELBE Route zum GLEICHEN Preis einzusetzen! Und dann mal sehen… Anonymität muss natürlich gewahrt werden… Vertrauenswürdige Mitschreiber sind ebenfalls eingeladen. Deal? [Es würde mich nicht wundern, wenn auf Grund dieses Posts die Fake-Zugriffe schlagartig aufhören würden… Die lesen ja hier mit :-D]

Die Fakes sind für Inland und Ausland. Dabei ist nur EINE Fahrt der letzten Fahrten reines Ausland: Wien - Ungarn. Auch auf dieser Fahrt marschieren die Fakes im Gleichschritt. Betrifft: Fahrt 2 aus dieser Auflistung.

Meine letzten Fahrten waren im Bereich (Großraum):

Allgäu - München - Hannover - Würzburg - Allgäu, mit Aufschlüsselung nach:

Fahrt 1 Tag 1: Allgäu München (mit Buchung)

Fahrt 2 Tag 1: München - Hannover (mit Buchung)

Fahrt 3 Tag 2: Hannover - Allgäu (mit Buchung)

Allgäu - München - Wien - Ungarn (und zurück), mit Aufschlüsselung:

Fahrt 1 Tag 1:  Allgäu - Wien (mit Buchung)

Fahrt 2 Tag 1: Wien - Ungarn (keine Buchung)

Fahrt 3 Tag 2: Ungarn - Allgäu (mit Buchung)

[Tag 2 bedeutet NICHT “einen Tag später”, sondern “anderer Tag”]

Ich hatte aber auch Fahrten OHNE Fake-Views: AUSNAHMSLOS alle Fake-Fahrten, die ich als “Köder” ausgelegt habe, waren ohne Fake-Views.

Ausnahmslos alle Köder waren zu Unzeiten und viel zu teuer, Einige waren nicht nur teuer und zu Unzeiten, sondern auch noch zwischen Zielen, die absolut nicht in Frage kommen (z.B. benachbarte Kleinstkäffer in der Norddeutschen Tiefebene) - um jaaaa keine echten Mitfahrer vorm Kopf stoßen zu müssen. Das ist gelungen - aber ich konnte mit denen keine Fake-Views generieren. Von daher vermute ich, dass der Fake-View-Skript erst startet, wenn ein Betrag X an echten Views stattgefunden hat.

Seit Anfang des Jahres haben aber ausnahmslos ALLE meine echten Fahrten, zu reelen Preisen und zu vernünftigen Zeiten, hunderte bis Tausende Fake-Views.

ich möchte mal meine meinung loswerden zum thema, dass bla bei vermeintl. gewerblichen einschreitet bzw. der hier gelesenen meinung, dieses einschreiten/einmischen sei auch richtig.

ich bin kann mich dieser haltung nämlich ganz und gar nicht anschließen!

bla ist eine vermittlerplattform.

daher hat sie sich auch auf diese aufgabe zu beschränken.

alles, was darüber hinaus geht, ist nicht deren sache und führt, wie wir wissen, zu überflüssigen regelungen (z.b. mitnahme von beiladungen/tieren, es dürfen nur 4 plätze feilgeboten werden, einmischungen etc. - miera schilderte gerade sowas) etc. etc.

zwar sollte bla durchaus in ihren agb´s auf die rechtlichen grundlagen hinweisen.

was aber jeder einzelne bei benutzung dieser plattform daraus macht, ist sache eines jeden einzelnen und in dessen verantwortungsbereich.

bla ist dahingehend absolut übergriffig.

denn bla ist nicht der verlängerte arm des gesetzes bzw. ein teil der exekutive und hat auch dazu keine befugnis.

wir haben in deutschland jede menge behörden, die missetäter verfolgen darf und auch soll… in diesem bereich: zoll, finanzamt, polizei.

es ist allein deren aufgabe, missachtungen des gesetzes zu verfolgen und gfls zu bestrafen.

es ist in keinem fall die aufgabe einer i-net-plattform (die i.ü. bald ein furz in der geschichte sein wird, denn bla hat sich i.v.m. entstehen des busmarktes sein eigenes geschäftsfeld systematisch zerstört… aber das ist eine andere geschichte)

jm2c

steff

 

Gerne, so machen wir es und wenn du mich via PM anschreibst, dann können die bla fuzzies auch nicht mitlesen :slight_smile:

Auf eine Kleinigkeit sollten die trotzdem achten, und bei Verdacht sofort unterbinden: gewerbliche Fahrer, die als Fahrgemeinschaft inserieren. Die werden hier und woanders übrigens ebenso gesperrt.

In zweierlei Hinsicht ist das wichtig: Wettbewerbsverzerrung durch Nutzung einer kostenlosen Plattform gegenüber ehrlichen Anbietern, Verbraucherschutz.

Der Rest, was Bla veranstaltet, ist tatsächlich übergriffig.

Da hast Du natürlich Recht.

Aber diese Behörden würden auch gegen bla ermitteln, wenn bla billigend in Kauf nehmen würde, dass über deren Plattform illegale Vermittlungen zu Stande kommen.

Oder die Konkurrenz (z.B. Flixbus) könnte rechtlich tätig werden.

Ich begrüße es, dass versucht wird, die schwarzen Schafe rauszuschmeißen.

Gruß Robert

Wobei wir klarstellen müssen, dass folgende Dinge NICHT illegal sind, aber Bla den Fahrer bedroht:

  • Tiertransporte (warum soll jemand keine Pferde mitnehmen dürfen, wenn er z.B. mit einem leeren Hänger zurückfährt?)
  • Gegenstände transportieren (habe ich trotzdem gemacht, zwei Plätze, 500 km)
  • abweichende Preise vereinbaren (Rabatte bei gemeinsamer Buchung, Aufpreis für Umwege, die ausschließlich für den Mitfahrer gefahren werden)
  • Angabe der Koordinaten des Treffpunktes

Früher haben die den Fahrer auch bedroht, wenn:

  • der Wortfetzen “-bar” in der Anzeige war
  • man ausgeschlossen hat, zwischen A und B jemanden mitzunehmen (A bis B << 50 km)
  • Raucher von der Fahrt ausgeschlossen hat

Immerhin kann man davon ausgehen, dass die Bedrohungen langsam nachlassen. Vermutlich sparen die damit zum einen viel Personal ein, zum anderen merken die auch langsam (sehr langsam), wie man Fahrer vergrault…

sieht man mal davon ab, dass “billigend in kauf nehmen” üblicherweise eine formulierung aus dem strafrecht ist…

bla nimmt in der aktuellen praxis gar nichts “billigend in kauf”:

bla formuliert seine agb´s und der nutzer muss diese anerkennen.

ansonsten kann er auf der seite gar nicht aktiv werden.

somit geht die verantwortung auf ein mögliches schuldhaftes vergehen auf den missbrauchenden user über.

und dieses wie auch jedes andere gesetzwidrige verhalten ist von der exekutive zu ahnden, nicht vom betreiber einer plattform bzw. einer privaten, gewinnorientierten organisation, die diesen auftrag qua gesetz nicht hat.

nun kann man persönlich ja begrüßen, wenn internetplattformen dieses dennoch tun.

allerdings zeigt die praxis, dass immer nur “auf verdacht hin” eingegriffen bzw. gesperrt wird bzw. wurde (s. unsere gute alte “mitfahrgelegenheit.de”).

dieses “verdachtsmoment”, geäußert von mitbürgern wie dir und mir, hat schon in der historie in vielen totalitären staaten zum denunziantentum und zur verunglimpfung vieler mitbürger geführt… mit fatalen folgen!

wollen wir das im demokratiscchen deutschland zu beginn des 21. jahrhunderts wieder?

allein die äußerung eines verdachts von z.b. neidischen, unwissenden, unzufriedenen mitfahrern führt doch bereits zu repressalien.

genau das passiert bei bla - mit der folge all dieser unerträglichen übergriffigkeiten.

bestraft werden darf erst bei nachweis der schuld, nicht “auf reinen verdacht” hin.

formulierungen wie bei miera drehen aber den spieß um:

nach verdachtsäußerung muss der user seine unschuld beweisen.

diese verdrehung zeigt die immanente absurdität.

nicht die exekutive weist die schuld nach, sondern der verdächtige, muss eine mögliche unschuld beweisen, etwas, was eigentlich gar keines beweises bedarf - absurd!

i.ü. dürfte es bla bzw. den denunziantten mehr als schwer fallen, den betroffenen (den vermeintlich gewerbetreibenden) dieses überhaupt nachzuweisen…

und dieser nachweis ist (ich wiederhole mich) von den entsprechenden behörden zu führen ist - nicht von irgendeiner privaten organisation.

es gilt: in dubio pro reo!

jm2c

steff

Steff, Deine Argumentation ist für mich nicht akzeptabel. Zum einen betrifft Denunzianntentum ausschließlich Gedankenverbrechen, wie untreue zum Staat, Kritik usw. Natürlich kann man auch Taten denunzieren, wie das Verstecken verfolgter Minderheiten - aber in allen Fällen handelt es sich um Regelungen, die von Diktaturen zur Durchsetzung ihrer Macht und ihrer kriminellen Absichten vorliegen gegen Leute, die den Machtanspruch in Frage stellen.

Auf der anderen Seite ist geltendes Recht in einer Demokratie nur dann geltend, wenn ALLE über ihre Einhaltung wachen. Im Fall gewerblicher Fahrer ist es das Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Verbraucherschutz usw., das zum Vorteil des Schwarzfahrenden auf Kosten der Rechtstreuen stattfindet. So etwas zu unterbinden ist Bürgerpflicht und dient dem Gemeinwohl.

So etwas als Denunziantentum zu diffamieren zeugt von einem Rechtsverständnis, das kritisch zu bewerten ist. Wenn Du Demokratie für erstrebenswert hältst, solltest Du Dir vielleicht mehr Gedanken darüber machen, wer tatsächlich die Verantwortung trägt (nämlich JEDER Bürger) und was sein persönlicher Beitrag dazu ist (selbst gesetzestreu zu handeln, und Rechtsbrecher aufzuhalten).

Im übrigen hat jeder Bürger das Recht, bei Straftaten selbst physische Gewalt anzuwenden. Gewerbliche Fahrer, die sich als Fahrgemeinschaft tarnen, dürfen natürlich nicht physisch angegangen werden. Aber da sie Leute betrügen, um Geld und ihre Rechte, müssen sie aufgehalten werden - durch Ausschluss vom Portal, und Anzeige bei der Polizei.

Im Fall von Fahrtvermittlern ist der Eingriff also mehr als logisch: sie wollen nicht, dass die Kunden auf ihrer Plattform Betrügern aufsitzen. Das hat nichts mit Strafen, Exekutive oder Judikative zu tun, sondern mit einem Kundenverhältnis auf Vertrauensbasis. Die rechtlichen Komsequenzen für den Täter kommen nach wie vor von der Judikativen und Exekutiven. Du hingegen verwechselst parasitären Mißbrauch eines Unternehmens, und den Schutz der eigener Kunden des Untenehmens davor, mit Strafen durch den Staat.

Es gibt auch keine Umkehr der Beweispflicht. Wenn Du mit jemandem in eine Geschäftsbeziehung gehst, geht das nur auf Gegenseitigkeit. Dein Gegenüber kann NATÜRLICH fordern, dass Du einen Nachweis erbringst, dass Du dazu würdig bist. Wenn er Dich ablehnt, ist das keine Verurteilung, sondern das verdammte Recht des Kaufmanns, keine einseitigen Geschäfte gegen sich hinnehmen zu müssen.

Das schreibe ich nicht zur Verteidigung von Bla, sondern sehr allgemein. Aber auch Bla hat das verdammte Recht, sich seine Vertragspartner auszusuchen. Wer durchfällt, ist NICHT “bestraft”, sondern lediglich kein Vetragspartner (mehr). Das muss jederzeit klar sein!

Ich habe noch mal nachgeschaut:

Meine Fahrtangebote in 2017 bis zum 14.02.2018 hatten normale Besucherzahlen: Einige Null, Viele einstellig, wenige Fahrten hatten 10-40 Besuche. Zwei Fahrten waren dreistellig: Beide nach Ungarn vor Feiertagen (ca. 150 und ca. 250 Besucher).

Mit der Fahrt am 23.02.1018 sind die Fake-Zugriffe bei mir gestartet.

Die Fahrten im Februar haben nun den Status “Archiviert”. Die Zugriffszahlen haben sich nicht mehr geändert.

Die Fahrten im Mai haben derzeit den Status “Vergangen”. In diesem Status haben noch über 300 Zugriffe stattgefunden - ohne einem Profil dahinter!

Die Fake-Zugriffe sind bei mir also in der zweiten Februarhälfte losgegangen.

 Weil das nicht stimmt, ist die folgende Argumentation für die Tonne.

Diese Formulierung ist im Zivilrecht genauso in Gebrauch.

Das ist die Judikative.

gruß

robert

Ich musste zwar meine Erklärung dreimal erneuern bzw. anders begründen, aber dann hat es gefruchtet.

Das lag wohl auch an deren Standartantworten, die von den kleinen indischen Mädels eingepflegt werden.

Bis dann endlich eine sachgerechte professionelle Antwort kam.

Jetzt bin ich mit Bla wieder eingeschränkt, bis auf weiteres, zufrieden :wink: