Mein Rechtswissen ist Basisniveau. Ich unterstelle Bla auch keinerlei Rechtswissen oder Unwissen. Die Grundlage einer Geschäftstätigkeit hat nichts damit zu tun, wie weit man sich rechtlich auskennt, sondern nur damit, wovon man sich die besten Geschäfte verspricht. Es ist nicht illegal, Kunden Bedingungen zu diktieren, die gesetzlich keine Grundlage haben. Es ist allerdings auch nicht möglich, diese Regelungen gegenüber Kunden per Gerichtshilfe durchzudrücken. Darauf weise ich im Grunde in meinen Postings hin.
Wir befinden uns hier außerdem im Bereich des Zivilrechts - Bla kann also keine Rechtverletzung begehen, und schon gar nicht zwischen Fahrer und Mitfahrer. Was Bla macht, ist also eindeutig LEGAL - für uns Fahrer jedoch extrem ungünstig. Wenn wir uns dagegen wehren, und andere Regelungen treffen, sind wir durch das BGB davor geschützt, dass uns renitente Mitfahrer oder Bla für vermeintliche Schäden, Verluste oder Nachteile haftbar machen.
Bla kann auch nicht per AGB das Vertragsverhältnis zwischen Fahrer und Mitfahrer beeinflussen - es ist in der Bundesrepublik nicht möglich, Verträge im Namen Dritter abzuschließen. Die AGB regelt MEIN Verhältnis zu Bla, und jeder AGB-Punkt, der Gesetzen widerspricht, ist ungültig - selbst dann, wenn ich „zugestimmt“ habe.
Ich versuche nur Leuten, die sich mit dem Thema Vertrag nicht auseinandergesetzt haben, zu helfen, nicht auf das Angebot von Bla hereinzufallen, sondern GENAU hinzusehen, worauf sie sich einlassen.
Aber egal - Dein gesamtes Posting schreit vor Unwissenheit. Für Dich gilt auch: ich werde Dir keine Nachhilfe geben - zumindest nicht kostenlos :-)
Ansonsten kannst Du an Deinen Nonsens glauben, oder nicht - ist mir auch egal.
Für die Anderen ist wichtig zu wissen, wann der Vertrag zustande gekommen ist, und nicht mehr anfechtbar ist.
Kurz zusammengefasst:
Anzeige online ist die Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung
„Buchung“ ist die Abgabe einer Willenserklärung seitens des Mitfahrers
Annahme der Willenserklärung (automatisch oder manuell), also die „Buchung“, begründet den ZIVILRECHTLICHEN Vertrag. Meine Empfehlung: schriftliche Dokumentation (SMS, E-Mail, Kommunikation über das Mailsystem der Webseite)
ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Es gibt keinen Widerruf.
Der Vertrag kann frei gestaltet werden. Ein Rücktritt vom Vertrag kann unter bestimmten Bedingungen vereinbart werden (Vertragsfreiheit).
Bla schlägt zu diesem Punkt vor, 50% des Fahrpreises bei 24h-Storno und 100% des Preises bei Nichterscheinen. Durch Anerkennung der AGB von Bla durch Fahrer und Mitfahrer gilt diese Vereinbarung stillschweigend als getroffen. Zwischen Fahrer und Mitfahrer kann aber auch Anderes vereinbart werden. Einzige Handhabe von Bla dagegen: Hausrecht (Rausschmiss). Das dürfen sie.
Bei fahrgemeinschaft.de kann ich knallhart über BGB gehen und wenn ich schlecht gelaunt bin, den vollen Fahrpreis und alle Zusatzkosten des Rechtstreits einklagen.
ABER
Verträge können angefochten werden, wenn über das Wesen des Vertragsgegenstandes wesentliche Informationen gefehlt haben.
Für Bla bedeutet das:
Fahrer fordert zur Abgabe einer Willenserklärung auf
Mitfahrer gibt die Willenserklärung ab
Fahrer nimmt die Willenserklärung an, Vertrag ist geschlossen, aber anfechtbar, da wesentliche Informationen fehlen
Fahrer (oder Mitfahrer) fechtet den Vertrag ERFOLGREICH an
Vertrag ist nichtig. Blas Anteile sind hier zu Ende. Dann beginnt die persönliche Kommunikation:
Fahrer fordert Mitfahrer wieder zur Abgabe einer Willenserklärung auf.
Mitfahrer gibt die Willenserklärung ab
Fahrer nimmt die Willenserklärung an, Vertrag ist geschlossen und nicht mehr anfechtbar
Beide Parteien sind zur Vertragserfüllung verpflichtet
Bla könnte den Weg verkürzen, indem die Kommunikation schon vorher ermöglich wird. Wollen die nicht - also keine Verträge, die eine Chance auf Fortbestand haben, bei Bla… Außer im Ausnahmefall.
Bla könnte es wieder mit dem Hausrecht versuchen, Fahrer auszuschließen. Hier müssten die Erfolgchancen gerichtlich geklärt werden. Wenn Bla eine Monopolstellung unterstellt wird (das kann ich nicht vorhersehen), sind die Chancen gut, dass Bla damit nicht durchkommt.
Leider werden meine Fragen nicht ausreichend beantwortet. Ich bin selbstverständlich auch kein Linienbus und suche meistens - nicht immer - eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist. IMMER ist das nicht möglich, 3 unterschiedlichen Personen gerecht zu werden.
In a l l e n meinen Fahrtangeboten - seit es Internet gibt - steht, dass ich n u r telefonische Anmeldungen annehme. Sobald ich eine Anfrage erhalte, warte ich eine gewisse Zeit auf den entsprechenden Anruf bzw. rufe die anfragende Person selbst an, sofern ich zufällig gerade an meinem Laptop bin.
Sollte sich während eines solchen Telefonates herausstellen, dass mir der/die Mitfahrer/in aus irgendeinem Grunde nicht passt (mehrere negative Bewertungen, also womöglich unzuverlässig, Forderungen nach anderem Treffpunkt, umsympathisches bzw. nicht verständliches Gerede, weil womöglich betrunken, etc.), wird die Mitfahrt bereits am Telefon nicht bestätigt. Somit kommt der anstrebte „Vertrag“ eben nicht zustande, oder ?
Auch wenn die anfragende Person bereits online „bezahlt“ hat gilt doch wohl das gleiche, oder ? Wenn die Anfrage nicht innerhalb einer vorher eingestellten Zeitdauer bestätigt wird, erhält der/die Anfragende doch wohl den gezahlten Betrag zurück und zwar automatisch, oder ? Das funktioniert natürlich nur, wenn der Fahrer „manuelle Bestätigung“ gewählt hat.
„Stornieren“ kann man bei Bla doch wohl nur das gesamte Fahrtangebot, oder ? Das wäre doch völlig unsinnig, nachdem ich womöglich bereits 1 oder 2 Anmeldungen angenommen habe und mir lediglich die Anmeldung der 3. Person nicht passt. .
Die unterstrichene Aussage stimmt leider nicht. Ich bekam eine Bewertung seitens einer Anfragenden, die am Telefon bereits andeutete ggf. eben wieder abzusagen, wenn sie nicht mehr mitfahren wolle und deren Mitfahrt ich daraufhin bereits am Telefon abgelehnt hatte.
Diese Person rief nach meiner Ablehnung noch mehrmals an, immer in primitiver Art und Weise, und ich habe sie nicht mitgenommen.
Trotzdem erteilte sie mir umgehend eine Bewertung - bereits vor dem Abfahrtstermin. Ich selbst habe diese Person nicht bewertet.
Da diese „Bewertung“ nur Fäkalsprache enthielt, habe ich erfolgreich bei Bla die Löschung derselben beantragt. Das muss aber nicht immer klappen. Die negative Bewertung einer nicht erschienenen und nicht erreichbaren Person kann schnell auch zu einer „Rachebewertung“ führen, die nicht grundsätzlich durch Bla gelöscht werden muss.
Nach einer Anfrage, die seitens des Fahrers bestätigt wurde, kann der/die Mitfahrer/in zwar selbstverständlich jederzeit „stornieren“, muss aber die Konsequenzen hinnehmen, also womöglich auf 50 % der gezahlten Betrages verzichten - wie Du selbst einräumst (s.o.).
Wollen das gewisse, unzuverlässige Personen denn, die sich erst einmal anmelden, einen Platz blockieren und vielfach kurzfristig - bisher ohne Konsequenzen und ohne einen Grund zu nennen - absagen oder nicht erscheinen ?
Ist nicht der Streit vorprogrammiert - zumindest über Bewertungen ?
Man kann nicht immer allen Personen gerecht werden. Kommunikation und guter Wille geht aber IMMER Erfolg geht nicht immer.
Wenn Du nicht bestätigst, kommt kein Vertrag zustande - richtig. Nun meint Bla vielleicht, dass Du per Knopfdruck bestätigt hast. Wie viel eine Bestätigung wert ist, wenn man über die Natur des Produktes nicht aufgeklärt wurde, sei mal dahingestellt. Auf jeden Fall ist die Sache anfechtbar. Du wolltest aber nur die Telefonnummer des Betreffenden. Normal faselt man ja mit dem Mitfahrer nicht über Verträge. Aber wenn Du trotz „Buchung“ jemanden nicht mitnimmst, ist das von der rechtlichen Bewertung her IMO eine Anfechtung des Vertrages. Dein Gegenüber muss mit der Anfechtung nicht einverstanden sein. Dann steht ihm der Klageweg frei, und Bla hat eine Umgebung geschaffen, in der Du nach allem Ermessen eine sichere Ausgangsposition hast, Recht zu bekommen.
Der Mitfahrer hat auch nicht „bezahlt“. Er hat Lediglich einen Betrag zur Abbuchung freigegeben, aber wenn er nicht mitfährt, passiert auch nichts.
Ich weiß nicht, was Bla für den Fahrer zur Stornierung freigibt - die ganze Fahrt oder nur eine Person. Es kann ja sein, dass der Fahrer nur einen Sitz weniger hat, weil sein siamesischer Zwilling plötzlich auch mitfahren will. Dann wird der letzte Anmelder gecancelt und gut is’.
Bedenklich finde ich auch, dass der Mitfahrer einseitig belastet wird. Bei dem Citynetz „damals“ musste der Fahrer den Schaden für den Mitfahrer ersetzen, wenn er nicht nachweisen konnte, dass es zwingende Gründe für den Fahrtausfall (Defekt, Krankheit) gab. Dies wäre hier ebenfalls angemessen.
Wobei - zivilrechtlich könnte der versetzte Mitfahrer ebenfalls Erfolgreich klagen.
Natürlich kannst du, wie auf allen Portalen, dein Inserat löschen.
Oder du stornierst bei BBC die Mitfahrt eines bestimmten Mitfahrers bzw. nimmst gar nicht erst an,
wenn es , warum auch immer, nicht passt.
Alles nachzulesen unter den FAQ`s bei BBC…ein wenig zu kompliziert für den einen oder anderen…
@ zzz
Du wirst immer kurioser…
Bitte versuche Leuten nur zu helfen, wenn du Ahnung von dem hast, worüber du schreibst.
Das ist hier absolut nicht der Fall.
Auch andere Äußerungen sind schlicht so was von falsch…
z.B.: Vertrag ist Vertrag. Es gibt keinen Widerruf !
Schlicht falsch. Ich habe immer ein Widerrufsrecht, wenn dieser Widerruf begründet ist.
z.B. dein Beispiel mit dem „knallharten Vorgehen“ bei Fahrgemeinschaft.de über BGB.
Da ist es genau das selbe: Vorgehen könntest du natürlich, würdest aber einen Rechtsstreit so was von verlieren.
Denn DU müsstest
erst einmal nachweisen, das dir ein konkreter Schaden entstanden ist, Der Einnahmeverlust reicht nicht, da du privat fährst.
nachweisen, das eine entsprechende Vertragsstrafe mit dem Mitfahrer vereinbart war.
Nenne mir einen, nur einen solchen Fall, der vor Gericht gelandet ist und der Fahrer Recht bekommen hat.
Den gibt es NICHT.
Bei BBC wird keine Strafe ausgesprochen, sondern der Mitfahrer erklärt sich generell bereit, bei kurzfristiger Absage auf 50 % des Preises zu verzichten.
Deine ganze Argumentation ist so was von hanebüchen, da attestiere ich dir nicht einmal ein Basiswissen…
Die Anwälte und Firmenberater von BBC haben dir da ganz vielleicht ein ganz wenig voraus… :wub:
Das mag gut sein, allerdings bedarf es wohl einiger plakativer Aussagen, damit sich noch mehr Betroffene mit dem Thema befassen. Das die Zusammenstellung von möglichen Vor- und Nachteilen nicht das Gelbe vom Ei ist, darin sind wir uns einig. Es werden aber immerhin Alternativportale genannt und aufgezeigt, dass es noch kostenlose Portale gibt. Ob man dann den dort geforderten Preis zahl bleibt jedem selbst überlassen. Warum bin ich bei BBC auf der sicheren Seite, nur weil dort meine Rufnummer/Mailadresse/Facebook verifiziert ist? Was hilft mir das in dem Moment, wenn der Fahrer/Mitfahrer mir persönlich unsympathisch ist und/oder sich wie ein Arsch benimmt und dabei die anderen noch gefährdet.
Grundsätzlich find ich ein Bewertungssystem auch nicht schlecht und schaue mir die Bewertungen von möglichen Mitfahrern an. Aber letztlich wurden all diese Argumente schon mehrfach ausgetauscht, wir drehen uns im Kreis.
Mir geht es einfach drum, dass die Alternativportale mehr Zuspruch erfahren und womöglich BBC aufgrund einer neuen Konkurrenzsituation wieder kundenfreundlicher wird. Wenn nicht, dann hoffe ich einfach auf mehr Mitfahrer über die Alternativen… Und bis dahin werde ich nicht müde, dafür zu werben.
OK - ich liege angeblich falsch… Dein Widerrufsrecht gilt nur für einen Verbrauchervertrag. Der Mitfahrer ist kein Verbraucher. Setzen, Sechs.
Das Einzige, was bei Deinem Posting stimmt, ist, dass es eine Vereinbarung über den Schadenersatz geben muss, oder der Schaden nachgewiesen wird. Ich sehe mein Erscheinen am Treffpunkt als Erfüllung des Vertrages. Das Nichterscheinen des Mitfahrers (und entsprechend nicht Zahlung des Betriebskostenzuschusses) ist die Nichterfüllung des Vertrages. Ich muss lediglich beweisen, dass es eine Vereinbarung über die Zahlung gibt (Mailverkehr, SMS), und dass die Zahlung nicht erfolgt ist (z.B. mit Zeugen). Anschließend kann ich die Zahlung auf Basis des rechtsgültigen Vertrages einfordern.
Der Mitfahrer, der versetzt wurde, kann den Schaden auch nachweisen: es ist der Preisunterschied zwischen Mitfahrt (schriftliche Vereinbarung) und Bahnfahrkarte (unter Einsatz aller schadensmindernden Rabatte).
Es ist klar, dass darin kein Automatismus ist, und dass es Unwägbarkeiten gibt. Das wäre dennoch die Grundausrichtung in dem gesamten Vorgang.
Fakten:
Am BGB führt kein Weg vorbei
Das Verhältnis zwischen Fahrer und Mitfahrer ist ein Rechtsgeschäft (Vertrag)
Ein Rechtsgeschäft kommt nur durch Willenserklärung und deren Annahme zustande
Ein Rechtsgeschäft ist bindend
Ein Rechtsgeschäft kann unter bestimmten Bedingungen erfolgreich angefochten werden (s. BGB), s. Wikipedia: Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum, Übermittlungsirrtum, Irrtum über wesentliche Eigenschaften des Erklärungsobjekts, Arglistige Täuschung
MEINE Schlussfolgerungen:
durch die Kommunikationsblockade durch Bla vor Vertragsschluss sind alle Irrtumsmöglichkeiten im Prozess inkludiert - für Fahrer UND Mitfahrer. Die Vertragspartner sind sich gegenseitig noch nicht mal bekannt!
von daher zweifle ich sogar die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes massiv an, entsprechend zweifle ich die Notwendigkeit der Anfechtung an
Mag Bla super Juristen haben. Wenn die der Meinung sind, dass die Bla-Methode ein gutes Geschäft ist, dürfen sie das so gestalten, wie Bla es tut. Diejenigen, die sich dagegen wehren, sind so Wenige, dass eine finanzielle Relevanz nicht vorliegt. Ein Rechtstreit wäre wohl auch keine Angelegenheit von Bla, sondern rein zwischen Fahrer und Mitfahrer. Was Blas Juristen NICHT müssen: den Usern der Webseite in irgend einer Weise beistehen. Sie dürfen sie sogar verarschen - es GIBT kein Gesetz dagegen. Sie können uns per AGB zwingen, uns zu küssen, und uns ausschließen, wenn wir es nicht tun. Es wäre legal.
Was ich hier LEDIGLICH versuche zu erklären ist, dass mit der Bestätigung der Fahrt durch Fahrer KEIN wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Zu Behaupten, durch den Klick auf die Bestätigung des Fahrt sei ein wirksamer Vertrag zustandegekommen, ist legal.
Ich mache mir da auch keine Sorgen um Blas rechtliche Position.
Stimmen muss das trotzdem nicht.
Lange Rede, kurzer SInn:
Wer ist der Meinung, einen…
rechtvserbindlichen [ ]
nicht mehr anfechtbaren [ ]
Vertrag [ ]
… zu haben, wenn er die Fahrt im Buchungssystem bestätigt?
Ich lasse alle drei Kästchen offen. Begründung s. oben. Man muss meine Begründung weder verstehen, noch anerkennen - mir ist das auch egal.
Leuten, die mit Bla oder Mitfahrern Stress kriegen, könnte obige Info helfen. Zu wissen, dass sie verarscht wurden, und sich dagegen wehren können, ist nicht verkehrt. Rechtsbeistand gibt es nur beim Anwalt. Ich bin Laie, hatte aber im Studium zu genau diesen Themen Kontakt. Deswegen habe ich mich erdreistet, meine MEINUNG hierzu kundzutun. Das war’s von meiner Seite. Punkt.
Das steht im 2. Absatz und bezieht sich hier zwar auf Fahrer, die dies angeblich machen, aber wenn man etwas verpönt, ist es absolut falsch, das selbst zu machen. Und genau das haben sie vor!
Und mit der Wortklauberei das hat sich auf Dich bezogen, ich hab dir das ja auch in meinem Post erklärt.
Ja den Insidern war das möglicherweise bekannt, aber die große Masse schaut bloß nach der Werbung und nicht nach rechts und links, leider!
Deine Ausführungen enthalten viele Widersprüche, Unterstellungen und Behauptungen, aber behaupten kann ja jeder alles.
Auf der einen Seite findest Du immer eine für beide Seiten akzeptable Lösung - an anderer Stelle beschreibst Du, wie Du eine „Schnalle“ abgewimmelt hast.
Nachdem ich den mir genehmen Anmeldern die Mitfahrt bestätigt habe, will ich doch nichts mehr stornieren. Dann würde ich mich ja auf das Niveau der nicht erscheinenden bzw. kurzfristig absagenden Mitfahrer/innen hinab begeben.
Die „Hassbewertung“ kam dann wohl von jemandem der/die selbst mitgefahren war und mit in Deinem Wagen im Stau gestanden hatte, oder ?
Dann hast Du doch mit ihm/ihr im Wagen kommuniziert, oder ? Hast Du ihn/sie woanders als vereinbart aussteigen lassen und wieso das ? Wie lange war denn die aufgrund des Staus zweifellos völlig unverschuldete Verspätung tatsächlich ?
Mir ist einmal erfolgreich die Löschung einer unflätigen Bewertung von einer primitiven Person, deren telefonische Anmeldung ich nicht akzeptiert hatte, seitens Bla gelungen.
Technisch ja. Allerdings löschen die (zumindest schlechte) Bewertungen, wenn die Fahrt gar nicht stattgefunden hat, weil mindestens einer der Beteiligten das nicht wollte.
" Wenn Sie nicht mit dem Mitglied gereist sind: Geben Sie nur dann eine Bewertung ab, wenn Sie die gemeinsame Reise klar vereinbart hatten, aber diese nicht stattgefunden hat."
Sorry, Dein Informationsstand reicht leider nicht aus, um zu diesem Thema beizutragen. Bitte lies den Thread ab weiter hinten (ca. 2-3 Monate), oder entschuldige mich, dass ich auf Deine jetztigen Ausführungen nicht eingehen kann, weil sie einfach total neben dem Thema liegen.