BlaBlaCar ab 2016 mit Buchungssystem , Onlinezahlung + Gebühren

@ stjantos, zzz

Und genau das kann beim Buchungssystem von BBC bei Kurzfristabsagern oder Nichterscheinern eben nicht mehr passieren.

Die werben damit, das es 95 % weniger von der Sorte gibt.

Halte ich für übertrieben, aber es wird schon so sein, das es deutlich weniger sind als ohne 50% Einbehalt.

Ich bin ebenfalls schon ab und an in die Falle gegangen, das der/die Mitfahrer/in kein Geld hatte und ich auf Freund/Mama warten mußte, oder zum nächsten Geldautomat gefahren bin…

da dies aber sehr selten passiert, stelle ich nicht alle Mitfahrer unter Generalverdacht, sondern verfahre nach dem alten kaufmännischen Grundsatz:

Erst die Ware, dann das Geld. 

Da ich nach mehr als 2.500 Mitfahrern in 10 Jahren eine gewisse Erfahrung habe, habe ich immer ausreichend Wechselgeld dabei…

„zzz“, ich wünsche dir zwar keinen Nichterscheiner, aber nur um die Sache auch dir einleuchtend zu machen, wären es wirklich gut, wenn du die Chance erhalten würdest, einen Nichterscheiner zu verklagen auf Zahlung des vereinbarten Preises.

Dann könntest du deinen Glauben in Wissen umwandeln und könntest all die Gebühren, Honorare und Zeit als Lehrgeld betrachten.

Denn ganz sicher weißt du, das du es bist, der nachweisen muss, was am Telefon vereinbart wurde, und auch das der Mitfahrer schuldhaft bzw. aus nichtigem Grund

die Mitfahrt nicht angetreten hat.

Wenn ich demnächst einen habe, darfst du das auch gern stellvertretend für mich tun, denn ich habe normalerweise Besseres zu tun.

Ich brauche meine Nerven für andere Dinge.

Ich hoffe sehr, du berichtest dann hier.

Die Vereinbarung einer Mitfahrgelegenheit zwischen  - nicht gewerblichen - Personen stellt nicht das Zustandekommen eines Beförderungs- Vertrages im rechtlichen Sinne dar. Das ist unabhängig davon, ob diese Vereinbarung mittels eines Internet-Portals erfolgt, am Telefon oder anderweitig. Ansonsten müsste der Fahrer ein angemeldetes Gewerbe (Firma) haben.

Eine solche Vereinbarung stellt lediglich eine Gefälligkeit  (wie Nachbarschaftshilfe) dar, auch dann, wenn im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Gefälligkeitsleistung ein Entgelt vereinbart und gezahlt wird.

Deshalb versucht zumindest Bla die gewerbliche Nutzung des Portals zu unterbinden und „deckelt“ den Kosten-Beitrag derart, dass kein „Gewinn“ entsteht, wenn man unter den Kosten nicht nur die für den Kraftstoff versteht, sondern den Gesamtaufwand des Fahrers.  

Somit hat das alles hier mit „Vertragsrecht“ überhaupt nichts zu tun, aber ich vermute, Sie werden jetzt anschließend über den Unterschied zwischen Vereinbarung  zwischen Privatpersonen und Vertrag im rechtlichen Sinne diskutieren, denn dieser ist Ihnen womöglich nicht bekannt, oder sollte ich mich etwa täuschen ?  Der Beweis sind Ihre obenstehenden Beispiele.

Versuchen Sie doch mal eine Klage bei einem deutschen Gericht in diesem Zusammenhang unterzubringen - wundern Sie sich aber nicht, wenn Sie dort ausgelacht werden.

Aber Sie sind doch lediglich ein Meister im Ankündigen, oder ? 

Ob es nun ein Beförderungsvertrag oder sonstwas ist scheint mir unerheblich. Meines Erachtens wurde jedoch ein Vertrag geschlossen, wenn auch nicht schriftlich. Angebot und Annahme sind erfolgt. Ich hab mich bisher noch nicht weiter damit beschäftigt, werde aber mal bei Gelegenheit meinen Anwalt fragen, wie er das beurteilt und welche Erfolgschancen er einem anwaltichen Verfahren einräumen würde.

Ich wünsche mir das auch nicht, aber es wird wohl noch vorkommen. Aber…

Ich vereinbare zwar Dinge am Telefon, aber die Vereinbarung wird IMMER schriftlich festgehalten (Mailsystem der Webseite/SMS/E-Mail/whatsapp/viber/…). Die sieht dann in etwa so aus:

„Ich bestätige Dir hiermit die Reservierung eines Platzes von A nach B, mit Handgepäck/zwei großen Taschen/Koffer groß wie Leichentransport und ein Bluthund/…, als absoluter Nichtraucher um XX.XX h. Treffpunkt ist In der hohlen Gasse 0, GPS XXX YYY. Sollte es meinerseits eine Verzögerung geben (z.B. Stau) informiere ich Dich per SMS oder rufe an. Wenn Du buchen willst, bitte ich um eine Bestätigung der verbindlichen Buchung per SMS/Viber/Whatsapp/…“

Dann bekomme ich eine Nachricht in diesem Stil: „Ich bestätige die verbindliche Buchung eines Platzes wie von Dir beschrieben“

Damit habe ich eine schriftliche Buchung und Kontaktdaten - mindestens die Telefonnummer, oft auch E-Mail und Namen.

Allerdings fahre ich auch oft ins Ausland. Wenn im Ausland jemand nicht erscheint, mache ich mir die Mühe der Nachforderung eher nicht (es sei denn, es ist ein deutscher Kontakt).

Kann mir mal zwischendurch einer erklären, warum ich jeden einzelnen Beitrag hier komplett per Mail zur Kenntnis bekomme bzw. wie ich das abstellen kann? Ich hab doch schon alle möglichen Häkchen entfernt :huh:

Korrekt. Es ist nur ein Vertrag, kein Beförderungsvertrag.

Jede zwischenmenschliche Handlung ist auf Basis eines Vertrages. Wenn Dir Deine Frau, Mutter/Tochter/Sohn/Lebenschabschnittsgefährte das Essen auf den Tisch stellt, und Du anfängst zu löffeln, handelt es sich auch um einen Vertrag - obwohl kein Wort gewechselt wurde, und nichts Schriftliches vorliegt.

Kritisch wird es, wenn Du gerade Deinen Teller auslöffelst, und die Person, die den Teller serviert hat, den Teller einfach so, ohne Vorwarnung und Begründung (wie: „Ich habe Gift rein getan und es mir jetzt doch anders überlegt, Du darfst noch ein wenig leben!“) wegnimmt, das Essen in die Biotonne kippt und den Teller abwäscht. Alles wortlos.

Hast Du einen rechtlichen Anspruch auf das Essen (gehabt), oder hast Du keinen Anspruch auf das Essen (gehabt)? Muss Dir die Person die entgangene Mahlzeit ersetzen?

Begründe Deine Antwort mithilfe des BGB (und NICHT mithilfe empathischer Überlegungen) :slight_smile:

Gefälligkeiten sind auch auf Verträge basierend. Bitter wird es, wenn man jemandem etwas aus Gefälligkeit „hilft“, aber die Sache komplett versaut. Da ist man tatsächlich im vollen Umfang schadenersatzpflichtig.

Was denn dann für ein Vertrag, wenn nicht  ein Beförderungsvertrag ?

 
Gegenstand der Vereinbarung  der Gefälligkeit einer Mitfahrgelegenheit ist die Beförderung einer oder mehrerer Personen, aber kein Vertrag im rechtlichen Sinne.

Alle weiter unten aufgeführten Beispiele (Teller mit Suppe …) sind nicht mal Vereinbarungen, geschweige denn Verträge. Wer eine kriminelle Handlung begeht (Ihr weit hergeholtes Beispiel Gift etc.), hat dazu auch keinen Vertrag mit dem Geschädigten abgeschlossen.

Sie können mit jeder Privatperson etwas vereinbaren. Sogar, wenn Sie auf eine solche schriftliche Vereinbarung „Vertrag“ schreiben, bleibt es eine Vereinbarung, sofern keine kommerziellen Interessen - Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmens - dahintersteht.

Daher wird hier nur der Kostenbeitrag, der nicht höher sein darf, als die Gesamtkosten, fällig.

Sobald sich Bla - als gewerbliches  Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht -  die Vermittlung der Mitfahrgelegenheit bezahlen lässt (nach Einführung der Onlinezahlung), dann haben sowohl der Fahrer als auch der Mitfahrer jeweils einen Vertrag mit der Firma Bla - keinen Beförderungsvertrag, sondern einen Vermittlungsvertrag. 

In der Beziehung zwischen Fahrer und Mitfahrer bleibt es eine Gefälligkeit. Deshalb ist der Fahrer auch jederzeit berechtigt, einen angemeldeten Mitfahrer ohne Begründung abzulehnen bzw. jede angefragte Mitfahrt nicht zu bestätigen.

Niemand ist verpflichtet, jedem eine Gefälligkeit zu erweisen.

Das darf z.B. ein Taxifahrer - als Vertreter eines Transportunternehmens - nicht. Der muss zwar keinen total Betrunkenen (als Beispiel) mitnehmen, ist aber ansonsten verpflichtet, jeden zumutbaren Beförderungsvertrag einzugehen. Den Fahrpreis kann er - im Gegensatz zu uns Privatfahrern - selbstverständlich einklagen lassen.

Gut - es ist kein Vertrag. Es ist ein „Rechtsgeschäft“, vulgo „Vertrag“. Du hast nun zwei Möglichkeiten:

  1. Dich informieren

  2. In Deinem Glauben bleiben

Ich sehe mich nicht in der Lage, hier den Sachverhalt zu erklären - das wäre zu aufwendig gegen Deinen Widerstand.

Welche Paragraphen im BGB können Sie denn als Beweis für Ihre Behauptungen anführen ? Aber Sie kennen - im Gegensatz zu mir - womöglich nur das Wort BGB, oder ?

Behaupten kann natürlich jeder alles. Das ist ja heute so Mode, besonders im Internet - aber beweisen können Sie garnichts.

Vielleicht haben Sie ja nicht einmal ein Auto, oder ? Ich habe mit dieser Frage natürlich nichts behauptet. 

§ 823 BGB

Ob man für Beschädigungen am Eigentum der Person, der man die Gefälligkeit erweist, haftet, sei mal dahingestellt. Für Schäden, die am Eigentum Dritter entstehen, gibt es nicht viel Diskussion… Der Empfänger der Gefälligkeit haftet jedenfalls nicht dafür, dass der, der die Gefälligkeit erweist, das Klavier auf den neuen BMW des Nachbarn fallen lässt.

Auch eine Haftung für das Klavier kommt in Frage - je nach Grad der Fahrlässigkeit.

Aber da wir kein Juraforum sind, und ich auch keine Lust auf Deine Pöbeleien habe - EOT.

Eine Sache noch: ich habe tatsächlich kein Auto :slight_smile:

Natürlich war das themenbezogen. Du behauptest, dass Werbung nicht richtig sein muss. Das ist falsch. Werbung darf nicht falsch sein, sie darf nicht mal irreführend sein. Und genau das habe ich hinter dem Link gepostet. Gehe einfach auf meinen Link und dann klicke z.B. den Text bei Wikipedia an.

„Lustigerweise“ wirfst Du aber anderen Leuten vor, keine Ahnung zu haben… Magst Du ein paar Steine kaufen?

Also aus den beiden Posts von miera geht imho eindeutig hervor, dass die mitgenommene Person wegen des Staus rund 90 Minuten auf miera warten musste und dann -vereinbarungsgemäß- am Südkreuz abgesetzt wurde. Und genau deswegen spricht ja miera auch von einer Hassbewertung, weil der Mitgenommene aus nicht von miera zu vertretenden Ursachen eine sehr negative Bewertung geschrieben hat. Die dann von Blabla nicht gelöscht wird.

Denn Blabla löscht schlechte Bewertungen nur in absoluten Ausnahmefällen (war hier irgendwo zu lesen). Bei Dir war es einer, denn Du konntest ja nachweisen, dass die Person gar nicht mit Dir mitgefahren ist, weil sie schon vor Start der Fahrt bewertet hat.

Als allgemeine Info zum Bewertungssystem: Man kann jetzt jeden (Mit)Fahrer nur noch 1x bewerten.

Viele Grüße,

MVP

PS: Und ja, die meisten Leute wären erstaunt, wenn ihnen klar würde, wieviele Rechtsgeschäfte sie regelmäßig abschließen. Es gelten dafür auch keinerlei Formerfordernisse (z.B. Schriftform). Aber trotzdem könnten wir jetzt mal die juristischen Feinheiten ad acta legen. Ich glaube, darüber wurden genug Worte geschrieben.

PPS: Ich hatte seinerzeit bei dem Fahrer, der den Anwalt bei nichterscheinenden Mitfahrern ins Spiel gebracht hat, nachgefragt, wie das ausgegangen sei. Er antwortete, dass er es bisher nicht umsetzen musste, da spätestens bei der Drohung mit dem Anwalt die Zahlung erfolgt sei.

Dann weiß ich auch nicht, wie man es den Leuten von Bla beibringen könnte, sich eingehender mit dem Thema Bewertungen in solchen konkreten Fällen zu beschäftigen, um letztlich zu erreichen, dass derartig ungerechte Bewertungen doch noch gelöscht werden. Als Antwort seitens Bla bekommt man bekanntermaßen meist sowieso nur Textbausteine, die mit den angefragten Anliegen nichts zu tun haben.

Grundsätzlich kann man auch hier klagen, wenn man nachweisen kann, dass die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält. Bevor ich hier aber den Eindruck erweckte, ich würde jeden verklagen - NEIN! Je nach Wichtigkeit des Themas (für mich) rede ich mit dem Gegenüber, weise ihn auf mögliche Folgen und Konsequenzen hin, da reicht in den allermeisten Fällen. In einem Fall (Küche angezahlt, wurde nicht geliefert) habe ich angedroht, den Gerichtsvollzieher am nächsten Tag im Geschäft erscheinen zu lassen. Er hätte zwar nur mein Mahnschreiben überreicht, und sich das quittieren lassen, aber das war dem Geschäftsführer zu viel, und er hat überwiesen. Kosten bis dahin: NULL. Gerichtsvollzieher wäre nicht teuer geworden, der kostet für solche Sachen zweistellig. Danach würde ich, wenn ich eine Adresse habe, einen Mahnbescheid schicken, und wenn da ein Widerspruch käme, den Anwalt einschalten. Wie gesagt, die Androhung des Gerichtsvollziehers hat bis jetzt im krassesten Fall (Google: Küchen-Paradies Fellbach) gerecht.

Im Fall von Bla würde ich also den Zensurellas schreiben, „Löschung, oder ich mahne die Löschung per Gerichtsvollzieher an.“ Könnte reichen.

Wichtig: Mahnungen per Einschreiben und Co. sind sinnlos. Auch ein Anwalt ist relativ wenig Angsteinflößend. Und er kostet Geld. Mehr, als einen Mahnbescheid kann er auch nicht produzieren. Wer weiss, was er will, und was das kostet, kann einen Mahnbescheid selbst ausfüllen. Wenn DEM widersprochen würde, DANN Anwalt, weil dann geht es vor Gericht. Vorher lohnt sich die Investition nicht. Meine Methode… Meine Meinung…

Wobei ein Mahnbescheid bei Bewertungen nichts bringt. Da springt man von der Mahnung mit Gerichtsvollzieher in die Klage mit Anwaltshilfe.

Witzig wäre noch eine kleine Pressemitteilung… AM xx.xx.xxxx steht der Gerichtsvollzieher bei XXX vor der Tür. Könnte auch Wirbel verursachen :slight_smile:

Die Überlegungen bezüglich einer Rechtsverbindlichkeit bei Mitfahrten sind doch rein spekulativ. Natürlich sollte man sich darüber bewusst sein, dass eine zugesagte Mitfahrt von beiden Seiten, Fahrer UND Mitfahrer, zuverlässig und geplant durchgeführt werden sollte.

Dennoch, oder sogar gerade deswegen, sollten sich alle Beteiligten, und das bedeutet: Fahrer UND Mitfahrer, vorher direkt kontaktieren, um sicherzustellen, dass die Fahrt auch tatsächlich passen wird. Schließlich sitzt man eine längere Zeit auf weniger als 2 m² zusammen. Da ist eine eingeschränkte Kommunikation im Vorfeld, so wie es bla betreibt, natürlich Gift. Und wer will schon Gift schlucken? Ich nicht.

Gerade deswegen musst Du dir über die möglichen Rechtsfolgen einer Zu- oder Absage im Klaren sein…

Wenn Bla die persönliche Kontaktaufnahme im Vorfeld der „Bezahlung“ ermöglichen würde, was selbstverständlich erforderlich wäre, welcher Mitfahrer zahlt nach Vereinbarung mit dem Fahrer eine Vermittlungsgebühr an Bla ? Diese könnte nur - wie ehemals von mfg.de - nach erfolgter Fahrtanmeldung vom Fahrer eingezogen werden, was damals jedoch bekanntermaßen sehr oft umgangen wurde.

Der Hauptgeschäftszweck des kommerziellen Unternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht ist Vermittlung vom MFG - natürlich nicht kostenlos.

Leider haben die vorhandenen anderweitigen, kostenlosen Mini-Portale viel zu wenige Nutzer, sind viel zu unbekannt und bei Google erst ganz weit hinten zu finden. Dagegen müssten die Betreiber dieser kleinen Portale etwas tun, wollen sie aber nicht, denn das kostet … . 

Manche Fahrer verteilen während ihrer Fahrten Reklamezettel für die kleinen Portale und glauben damit tatsächlich gegen die Macht von Google ankämpfen zu können.

Die meisten deutschen  Gelegenheits-Mitfahrer akzeptieren das Online-Bezahlsystem angeblich sowieso nicht, im Gegensatz zu den französischen, spanischen etc. . Ich habe mindestens 500 Mitfahrer persönlich gefragt. Viele fahren dann eben - bis sich die Alternativen allmählich herumsprechen - mit den Fernbussen. Diese haben zu unserem Glück die Fahrpreise zu gefragten Zeiten schon erhöht.

@ langstreckenfahrer

Wie kommst du zu der Behauptung, die Kommunikation sei bei BBC eingeschränkt.

Wie ich bereits schrieb: Ganz im Gegenteil !

Ich werde als Fahrer sofort per Mail UND SMS über jede Anfrage informiert.

Das gibt es hier nicht.

Hier hat der Mitfahrer dafür die Telefonnummer, was ich prinzipiell für praktischer halte,

da nicht jeder Fahrer permant online sein kann.

Wenn ich allerdings mein Handy zu Hause vergesse (ist mir letzte Woche passiert), hat der

Mitfahrer auch nichts davon.

@ zzz

Deine Beispiele hinken, da du nur gewerbliche Anbieter beispielhaft aufführst, die entsprechende AGB formuliert haben.

Deine Vorgehensweise ist ja ganz nett, aber funktioniert NICHT, um Forderungen erfolgreich einklagen zu können.

Und warum ?

Weil du in diesen Mailabsprachen keine Vereinbarung getroffen hast, wer welche Pflichten im Falle eines Widerrufes hat…z.B.

eine entsprechende Vertragsstrafe.

Du kannst es drehen und wenden wie du willst:

Das Einzige, was dir bei einem Nichterscheiner finanziell bleibt, ist das dein Fahrtkostenanteil steigt und nur bei BBC

zumindest ein Teil auf dein Konto überwiesen wird.

Man wird sehen, ob die das entsprechend umsetzen können.

Zu deiner Aussage, das Fahrer, die Mitfahrer versetzen, böswillig sind:

BÖSWILLIGKEIT pauschal zu unterstellen, ist Quatsch.

Wenn der Fahrtgrund wegfällt, hat der Fahrer anständiger Weise sofort die Fahrt zu löschen und seine Mitfahrer zu unterrichten.

Wieso sollten sich auch Fahrer respektive Mitfahrer böse gegenüber der anderen Seite verhalten bzw. gewillt sein, die sie gar nicht kennen ?

Manchmal wären da andere Attribute angebracht: Mutwilligkeit (Platzblockierer z.B.) , Gedankenlosigkeit, Irrtum (mir sind schon Mitfahrer untergekommen, die erst am nächsten Tag fahren wollten oder bei der Suche die Strecke falsch rum eingegeben haben), oder sie sind schlicht verpeilt (verschlafen, sich anders entschieden, das Wetter ist nicht gut usw.).

Das hat mit Böswilligkeit nichts zu tun.

Und ich denke, damit muss man ein Stück weit leben…that`s life !

Wenn ich dir z.B. verspreche, dir einen Kredit zu gewähren oder beim Umzug zu helfen und es mir dann anders überlege…VERKLAG MICH DOCH !

Demnächst erfahren wir ja über Ihre gewonnenen Gerichtsprozesse, die entsprechenden Klagen gegen Nichterscheiner und andere Verbrecher sind ja Ihrerseits angekündigt. Ich wünsche Ihnen wirklich viel, viel Erfolg.

Sie werden aber sowieso sicher Erfolg haben, denn Sie kennen ja die   ladungsfähigen Anschriften Ihrer Prozessgegner.

Dorthin schicken Sie auch, wie Ihrerseits angekündigt bzw. angedroht , Mahnbescheide, Gerichtsvollzieher etc. .

Vor Angst  zittern ja schon jetzt alle potentiellen Fahrer und Mitfahrer, die sich natürlich überlegen, ob sie mit Ihnen irgendeinen Kontakt aufnehmen.