Du hast mit allem, was Du oben schreibst 100% - ig Recht ( keine Ironie ). Trotzdem haben über 500 Gelegenheits-Mitfahrer während meiner Fahrten gesagt, dass sie die Online-Zahlung angeblich nicht akzeptieren wollen.
Was tatsächlich momentan geschieht, kann man feststellen, wenn man nach freien Plätzen auf gefragten Strecken mit bereits eingeführter Onlinezahlung kurz vor den jeweiligen Abfahrtszeiten sucht. Diese freien Plätze sind ja jetzt echt - im Gegensatz zu Gebieten, die noch ohne Onlinezahlung sind und die Fahrer die Plätze manuell ändern können bzw. das aus Bequemlichkeit womöglich oftmals nicht tun.
Mir ist nicht bekannt, ob es in anderen Ländern kostenlose Alternativen gab und jetzt gibt - vielleicht weißt Du da mehr ?
In Ungarn gibt es ein Portal - ich weiß aber keine Einzelheiten mehr.
Bla kennt meine Anschrift, Tel.-Nr. Autokennzeichen etc. natürlich (wie von jedem angemeldeten Fahrer, meine Angaben stehen womöglich sogar im öffentlichen Telefonbuch). Man wird mir aber bestimmt nicht die Adressen von nicht erscheinenden, relativ anonymenMitfahrern mit wechselnden Prepaid -Telefonkarten herausgeben, oder ? Nichts ist unmöglich, aber wirtschaftlich sinnvoll … ? Außerdem gibt es auch Internetcafes.
Mir ist klar, dass zzz - mit seinen weit hergeholten „Rechts“-Beispielen - ungefährlich ist. Trotzdem verwende ich solchen, eher komischen Personen gegenüber, gerne die „Sie-Anrede“. Künftig werde ich auf die Äußerungen von zzz nicht mehr reagieren, ist mir zu langweilig und widerspüchlich.
Ich zahle selbstverständlich gerne selbst vieles per Kreditkarte oder anderweitig online - das ist sehr praktisch etc. .
Vielleicht hängt die Anti-Haltung damit zusammen, dass es bisher - auch selbst bei Bla - nicht nötig war, per Kreditkarte (auch wenn die leicht zu bekommen ist) oder Pay-Pal zu zahlen und die Fahrer fremde Privatpersonen sind, im Gegensatz zu Firmen, wie Ebay, Amazon … ? Manche junge oder übertrieben vorsichtige Mitfahrerinnen steigen heute bei manchen Allein-Fahrern einfach nicht ein (das ist mir noch zwar nicht passiert, denn ich fahre fast nie allein, habe das aber schon mehrmals während/vor einer Fahrt gehört), aber künftig (nach Einführung der Onlinezahlung) haben sie die Mitfahrt schon vollständig „bezahlt“ + Vermittlungsprovision… .
Ich selbst bin grundsätzlich für die Onlinezahlung. Wenn mein Wagen trotzdem weiterhin genau so voll wie bisher werden würde, wäre alles
bestens … . Wir werden es merken, wenn die Onlinezahlung und die Forderung der Vermittlungsprovision auch südlich von Berlin eingeführt sein werden.
Über die öffentlichen und privaten Nachrichten über die App. Das geht doch vor der Buchung. Dein ursprünglicher Link war ja ein Beispiel dafür. Komfortabel ist das natürlich nicht.
" Juristen sind uneins über Schadenersatzansprüche
Ob die Vereinbarung einer Mitfahrt rechtlich verbindlich ist, darüber streiten Juristen. Einige gehen davon aus, dass ein mündlicher Vertrag geschlossen wird, wenn Fahrer und Mitfahrer verbindlich eine gemeinsame Fahrt vereinbaren. Das bedeutet, dass Schadenersatz gefordert werden könnte, wenn eine Seite die Fahrt sehr kurzfristig absagt oder nicht erscheint. Aber selbst wenn rechtlich ein Schadenersatzanspruch bestünde, wäre es schwierig, ihn in der Praxis geltend zu machen. Die Ansprüche müssten vor Gericht eingeklagt werden und dafür wären der Name und die vollständige Anschrift des Fahrers oder Beifahrers nötig. Gerichtsurteile dazu sind bisher keine bekannt.
Andere Juristen betrachten die Verabredung rechtlich als Gefälligkeitsverhältnis, woraus sich keine Ansprüche ableiten ließen. Eine eindeutige Rechtsprechung fehlt.
ICH gestalte meine Zusagen so, dass eine Verbindlichkeit und ein Vertragscharakter darin festgelegt sind.
ICH kann mir auch gut vorstellen, dass eine mögliche Rechtsprechung entsprechend verschieden ausfallen würde. Dass ein Telefonat mit dem Inhalt „Ey, ich will mitfahren“ und als Antwort „Yo, steig ein“ anders bewertet werden könnte, als eine Mail/SMS mit dem Inhalt „Hiermit buche ich verbindlich…“, ist durchaus vorstellbar.
Diejenigen, die eher einen Streit aus dem Thema machen, denn einen Gedankenaustausch, können mich natürlich ebenfalls gern haben
Wie kommst Du darauf, dass ich denken könne, zzz und supernovaberlin seien ein und dieselbe Person.
Ich weiß nicht, welche Daten Bla von Mitfahrern hat, die zwar angemeldet sind, aber ansonsten stets neue Prepaid -Telefonkarten mit ständig wechselnden Nummern haben. In Gebieten, in denen die Onlinezahlung bereits eingeführt ist, hat sich das vielleicht inzwischen geändert. Bei der Anmeldung in einem Portal kann man doch leicht irgendeine Adresse nennen - diese wird bestimmt nicht intensiv überprüft.
Außerdem gibt es überall Internetcafes (sogar völlig ohne jegliches Personal), wo man völlig anonym ist und lediglich z.B. 1 Stunde in einen Automaten bezahlt, E-Mails schreiben kann etc. und wieder geht.
Jeder Anwalt, der sich mit Mandaten im Zusammenhang mit Mitfahrgelegenheiten befassen muss, weil er ansonsten zu wenig Mandanten hat, um zu überleben, tut mir wirklich leid.
Es wird womöglich solche Anwälte geben, die jedes noch so geringwertige Mandat - natürlich gegen Vorkasse , aber unabhängig vom Erfolg - übernehmen. Ich würde als privater Anwalt nur Mandate mit Streitwerten von über EUR 1.000,00 annehmen. Der Zeitaufwand wäre mir ansonsten viel zu hoch im Verhältnis zu den damit erzielbaren Honoraren.
Ich bin mir aber außerdem nicht sicher , ob man - schon aufgrund diverser Bestimmungen des Datenschutzes - Anschriften von Personen herausgibt, nur, weil jemand ein höfliches Schreiben mit einem Anwaltsbriefkopf geschrieben hat und weil eine Person nicht an einem vereinbarten Treffpunkt erschienen ist und dafür womöglich sogar noch einen triftigen Grund hatte. Solche Gründe kann man auch immer leicht behaupten, aber beweisen … . Die meisten Nichterscheiner sind zudem meist plötzlich nicht mehr erreichbar - deshalb rufe ich meistens überhaupt nicht mal mehr zurück, sondern fahre fast immer schnell ab.
Theoretisch sind zwar größere Schäden im Zusammenhang mit Mitfahrgelegenheit konstruierbar, mich jedoch langweilt dieses Thema aber inzwischen zu sehr.
Darum wird und kann sich gerne zzz kümmern, der das ja vielfach angekündigt hat.
Also ich arbeite bei einem Online-Shop Betreiber (allerdings nicht in der Rechts-Abteilung, die sitzt in Hamburg)
Soviel ich weiß sind unsere Online-Angebote per se verbindlich also kein IAO, da bei den Angeboten immer auch eine Verfügbarkeit (noch x auf Lager, Lieferung innerhalb x Werktagen) steht.
Wir selbst schließen die Verbindlichkeit deswegen in den AGBs extra aus.
Mir schien das bei bla ähnlich zu sein, da man dort ja auch eine begrenzte Anzahl an Plätzen anbietet. So ist klar, dass sich das Angebot nur an bsw. 3 Mitfahrer richtet und nicht an die gesamte Allgemeinheit.
Ich bin wegen 70 EUR im SCHUFA gelandet. Ich hatte eine Dienstleistung bestellt, vergessen abzusagen, da wurde gemahnt und Inkasso eingeschaltet - ich war allerdings von dem Ort schon weggezogen und habe die Briefe nicht erhalten (kein Nachsendeantrag, ich war Student und es war mir egal, wer mir geschrieben hat). Und ZACK war plötzlich mein Dispo weg und nix mehr Handyvertrag.
Das war mir eine Lehre.
Entsprechend übel könnte es auch für Mitfahrer kommen, wenn sie nicht zahlen. Es geht nicht um 5 EUR, es geht darum, andere nicht zu verarschen. Nicht um 5 EUR, und auch nicht um den Organisationsaufwand, die Anfahrt und die Wartezeit.
„Mir ist klar, dass zzz - mit seinen weit hergeholten „Rechts“-Beispielen - ungefährlich ist. Trotzdem verwende ich solchen, eher komischen Personen gegenüber, gerne die „Sie-Anrede“. Künftig werde ich auf die Äußerungen von zzz nicht mehr reagieren, ist mir zu langweilig und widerspüchlich.“
Deshalb komme ich darauf!!
Du hattest doch auf meinen Post geantwortet, oder?
„wenn ein Anwalt aus geg. Anlass höflich um die Daten bittet,“
Ein „gegebener Anlass“, im Zusammenhang mit einer juristischen Auseinandersetzung, dieser höflich formuliert (warum deiner Meinung nach sollte so etwas unhöflich formuliert werden?) hat zur Folge, dass die ladungsfähige Anschrift bzw. Daten dazu herausgegeben werden müssen. Das hat im Falle eines Rechtsstreites mit Datenschutz nichts mehr zu tun. ;)
Das ist aber Wettbewerbsrecht. Ihr dürft Fehler machen - es dürfen nur nicht zu viele sein
Die „Verbindlichkeit“ ergibt sich also aus dem Wettbewerbsrecht. Der Kunde hat keine Chance. Wenn Ihr aber lauter Dinge anbietet, die Ihr nicht habt, haben Wettbewerber phantastische Abmahnmöglichkeiten. Deswegen passt Ihr auch so auf.
Ein Angebot ist immer an eine bestimmte Person oder einen konkret bestimmbaren Personenkreis gerichtet - das ist bei einem Online-Shop meist nicht der Fall - wenn Du in eine BlaBla-Anzeige reinschreiben würdest, „…dieses Mitfart-Angebot richtet sich an Lieschen Müller, Milchstrasse 2 in 90815 Hintertupfingen, Geboren am 01.01.1970,…“ dann wäre das ggf. tatsächlich ein Angebot…
Wenn Dich das Thema interessiert - schau Dir mal den §145 ff BGB an
Und für eine kurze Zusammenfassung ist wie immer Wikipedia gut geeignet:
eine eBay-Auktion oder Sofortkauf ist z.B. bindend ohne das sich das Angebot an eine bestimmte Person richtet. Damit ist Deine Aussage durch Deine Wortwahl „immer“ schon falsch.
Es reicht bei Weitem nicht aus Jahrzehnte alte Paragraphen aus einem Gesetz zu lesen. Dann bräuchten wir keine teuren Anwälte.