Mitfahrgelegenheit und Steuer

Profis werden bestimmt auch bei Flohmärkten Steuer zahlen müssen. Wieso sollte es dort eine Ausnahme geben?

gruß robert

Wirklich geniale Idee !

Natürlich sind Flohmarkt-Einnahmen (bzw. natürlich nur die Gewinne daraus) nur zu versteuern, wenn man das gewerbsmäßig macht. Wenn man 4 Mal im Jahr auf den Flohmarkt die abgetragenen Kindersachen verkauft, muss man das mit Sicherheit nicht versteuern.

Grüße,
MVP
 

Hallo,

das Anbieten von Mitfahrgelegenheiten ist in den seltesten fällen Steuerpflichtig und die Finanzämter werden euch eher selten dafür beheligen. Generell sind Einnahmen lediglich steuerpflichtig wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist und eine Regelmäßigkeit nachweisbar ist. Das ist bei Mitfahrgelegenheiten meist nicht der Fall bzw kann entsprechend gestaltet werden.

Sollte das Finanzamt anfragen sollte man sich zuerst auf die beiden obengenannten Argumente berufen und wenn das Finanzamt das nicht akzeptiert ist der Gang zum Steuerberater oder befreundeten Steuerfachangestellten o.ä, äußerst zu empfehlen, da es dann sehr stark auf den Einzelfall ankommt.

Gruß Mahciaty

(Im bereich Steuern tätig)

Müssen und tatsächlich tun sind halt zwei paar Schuhe.

Fakt ist: zumindest ICH fahre nicht in Abhängigkeit von Mitfahrern. Insofern fahre ich nicht geschäftsmäßig, sondern „ohnehin“ (das aber regelmäßig). Wenn sich jetzt jedesmal Mitfahrer melden würden, und ich das Auto voll habe - mein „Glück“. Wenn nicht - mein „Pech“.

Meinung: Wenn ich für „Glück“ Steuern zahlen muss, setze ich „Pech“ von den steuern ab. Zum „Glück“ musste ich noch keine Steuern auf Mitfahrgelegenheiten zahlen :slight_smile:

Ich hätte aber kein Problem damit, dies mit dem Finanzamt auszudiskutieren. Interessehalber frage ich mal meinen Steuerberater, aber erst, wenn er meine Unterlagen von 2014 hat. Da wartet er nun seit vier Wochen schon drauf, peinliche Rückfragen will ich mal nicht „riskieren“ :frowning: Also - wenn ich das Ergebnis hier im Forum poste, habe ich meine steuerunterlagen 2014 abgegeben :  :smiley:

Wenn ich Glück habe, dann mache ich mit Aktien Gewinne, aber zum Glück habe ich jetzt deinen Beitrag gelesen und muß nie wieder den Gewinn versteuern.

@ all

Es ging dabei allein um Berufspendler.

Wenn ich als Berufspendler die Kostenpauschale geltend mache, bin ich verpflichtet, auch Einnahmen für diese Fahrten anzugeben.

Ich kenne da einen speziellen Fall… :ph34r:

Nehmen wir mal an, ich fahre mit meinem 7-Sitzer aus beruflichen Gründen wöchentlich von A nach B.

Die Strecke beträgt 300 km, und ich fahre dies etwa 45x im Jahr.

Das entspricht 13.500 km.

Bei 30 ct pro km sind dies 4.050 €, die mir vom Finanzamt für Fahrtkostenaufwendungen erstattet werden.

Gleichzeitig jedoch habe ich auf beiden Strecken jeweils 3-6 Mitfahrer, die mir 15 € pro Person zahlen…

das wären 90-180 € pro Wochenende, also 4.050 - 8.100 € im Jahr…

Gebe ich diese Einnahmen bei der Steuererklärung nicht an, habe ich zwischen 8.100 und 16.200 €, die mir für die Kosten meines Autos zur Verfügung.

stehen. 

Nicht so schlecht, oder ???

Da kommt es natürlich gar nicht gut, wenn die Einnahmen von Mitfahrern nachvollziehbar sind wie es bei BBC ist.

Deshalb MUSS man auf dieses System schimpfen (und möglichst gleichzeitig auf die mit den Briefkastenfirmen in Panama oder anderswo).

@  zzz

Und wieder kommst du mit Beispielen, die dermaßen an den Haaren herbei gezogen sind…sei gern mal mit dieser Angelegenheit renitent beim Finanzamt.

Und berichte dann mal…

Als Pseudo-Gewerblicher hättest du übrigens auf keinem der Mitfahrportale etwas zu suchen…das ist für PRIVATE Mitfahrten !

Da würdest du dir den Ast absägen, auf dem du sitzt.

Und woher kämen sonst deine Mitfahrer, wenn nicht über ein Mitfahrportal ?

Allein FB wird da wohl nicht viel bringen…

Wochenendheimfahrer ist auch „Berufspendler“ in diesem Sinne…?

Bis Februar bin ich zwischen zwei Wohnsitzen hin- und her gependelt. Ab Februar bin ich zwischen Immobilie und Wohnort hin und her gependelt. Die „Einnahmen“ waren definitiv unterhalb der Freigrenze an Einkünften, die pro Jahr um die 800 EUR herum sein dürften…

Mangels Interesse auf meiner Strecke (max. knapp über 10 Klicks, schon immer) habe ich auch nicht viele Mitfahrer zu „befürchten“.

Das mit der Verrechnung der Einnahmen klingt logisch, aber die Einnahmen decken die Kosten des Fahrzeugs immer noch nicht. Man hat ja auch die Wahl, die realen Kosten des Fahrzeuges (mit Nachweis) abzusetzen (zumindest als Selbständiger - bei Angestellten weiß ich es nicht, denn als Angestellter habe ich immer Pauschalen abgesetzt). Die „Not“, knapp 1200 km Wochenendfahrten zu produzieren, habe ich erst seit letztem Frühjahr. Ich kann einen Wertverlust von 12.000 EUR für das Fahrzeug und Betriebskosten in Höhe von ca. 5000 - 6000 EUR nachweisen, sowie Spritkosten für 100.000 km = ca. 10.000 EUR. Jetzt setze ich Einnahmen von… Sagen wir mal auf allen Fahrten ausverkaufte Bude an (10 ct/km - zwei Plätze, weil meine Frau immer mitfuhr, waren immer nur zwei Plätze verfügbar). Dann wäre der Sprit genullt, aber die restlichen Kosten wären immer noch offen. Witzig kommt noch hinzu, dass meine Frau und ich zusammen veranlagt sind - also doppelte Pendlerpauschale? LOL? Ich zahle nie wieder Steuern :slight_smile:

Bitte nicht am Obigen rumzicken - das mit einer Frau war nur ein Gedankenspiel von mir, ohne jeglichem Wissenshintergrund.

Und wie gesagt - Mitfahrer kann ich an einer Hand abzählen (besser als nichts - aber ich denke mal, so ca. 400-800 EUR dürften rein gekommen sein…)

Die Anderen, die mehr Mitfahrer haben, brauchen definitiv einen Steuerberater, falls sich das Finanzamt meldet. Bei ALG I/II wird es dann auch nicht einfach. Die Kostenseite des Autos sollte aber im nicht gewerblichen Bereich höher sein als die Einnahme, und damit - ich weiß es nicht, aber ich hoffe es - steuerlich trotzdem absetzbar sein… Immerhin ist die Steuererstattung eine „Pauschale“ - und keine Abrechnung.

Apropos Steuererstattung - Du kriegst die Aufwendungen nicht erstattet, Du kriegst nur die Steuer auf 30 ct EInnahmen je km erstattet. Bei mir sind es also keine keine 10 ct pro km, die erstattet werden. Geringverdiener mit ca. 12.000 EUR/Jahr brutto schauen in die Röhre: die kriegen NICHTS zurück (weil sie nach der Steuererklärung ohnehin ihre gesamte Steuer wiederkriegen: ~9000 steuerfrei + ~ 2000 [oder waren es 100?] Werbungskostenpauschale + Aufwendungen für Altersvorsorge und Gesundheit, also die ca. 1500 EUR Krankenkassenbeiträge, ~250 EUR Pflegeversicherung und evtl. äh… 800 EUR? Riesterzeuchs).

Ernsthaft: wie verrechnen Geringverdiener ihre Einnahmen mit der Pendlerpauschale? Und wie sieht die Steuergerechtigkeit gegenüber Höchststeuersatz-Zahlern aus? Oder ist da gar keine Steuergerechtigkeit gewollt… Naja,. meinerseits ist auch Obiges nur Spekulation.

Was mich selbst angeht, werde ich den Steuerberater fragen. Die Antwort kann ich ja gerne posten.

Bei 45 Fahrten a 300Km, so entspricht dies bei einer Hin- u. Rückfahrt genau 27.000Km.

Beim Finanzamt kann man jedoch nur den Weg zur Dienststelle steuerlich geltend machen, was dann heißt, dass man nur 13.500Km zu 30ct/Km, also 4.050,- Euro ansetzen kann. Die Rückerstattung vom Finanzamt bemisst sich meines Wissens jedoch nur vom persönlichen Steuersatz aus der Spitze. Angenommen dieser wäre 25%, und alle Pauschalbeträge wären ausgeschöpft, so wäre hier maximal eine ungefähre Rückerstattung von 1.013,- Euro möglich.

Bei also einer z.B. 1.013,- Euro Steuerrückerstattung und 8.100,- Euro Mitfahrerentgelt, also gesamt 9.113,- Euro Gesamtertrag stehen aber 27.000 Fahr Km gegenüber.

Wir reden also hier von 33,75ct/km.  

Gerade du also Versicherungsvollprofi müsstest die ADAC Kostencheck Liste kennen.

Und aus dieser Liste ziehe ich mir mal den Dacia Lodgy raus, der mit 33,40ct/Km angegeben ist, weil ich annehme, dass in deinem Beispiel ein deutsches Wertprodukt herangezogen wurde welches erheblich kostenintensiver ist. Normal liegt aber der Satz bei 7 Sitzer Fahrzeuge normal weit über 70ct/km. Also wäre noch sehr viel Luft nach oben vorhanden.

Ich komme da dann zum Ergebnis, dass dein Beispiel ganz unproblematisch in einer Steuererklärung angegeben werden kann, und zwar ohne Angst etwas Illegales gemacht zu haben, und auch ohne Angst, dass man Steuern dadurch weniger erstattet bekommt :wink:

als geneigter leser fragt man sich, was das dich oder irgendwen anders überhaupt angeht.

jeder ist immer noch für sich selbst verantwortlich…

und das ist in meinen augen der „ganz spezielle fall“, der allein für sein handeln ganz im speziellen und höchstselbst ganz alleine für sich vor dem gesetz und für sich selbst verantwortlich ist.

akzeptiert man das, kann man sich eigentlich solche rechenbeispiele ersparen und muss sie auch nicht mit leicht denunziatorischem unterton in die öffentlichkeit bringen.

jm2c

@ mahciaty

Wenn du aus dem steuerlichen Bereich kommst, kennst du sicher auch den Unterschied zwischen privaten (Zusatz-) Einnahmen und denen , die man als Berufspendler generiert, oder ?

Der private Gelegenheitsfahrer wird sicher nicht ins Visier des Finanzamtes geraten, schon aus dessen Eigeninteresse, denn dann könnte ich auch nett Ausgaben für mein Auto absetzen und sogar

Fahrten ohne Mitfahrer erfinden.

Der berufliche Pendler hingegen macht in der Regel mindestens die Fahrtkostenpauschale geltend und hat dementsprechend die Einnahmen anzugeben.

Deshalb will m.M. nach auch der Eine oder Andere ungern sein Bankkonto sowie Name und Anschrift öffentlich machen…

@ Guido M.

Deine Rechnung ist aus folgendem Grund falsch:
Bei Fahrten von und zur Arbeitsstelle wird nur der einfache Weg vom Finanzamt anerkannt, also NICHT Hin- und Rückfahrt.

Hingegen werden natürlich sowohl auf Hin- wie auch Rückfahrt Einnahmen erzielt.

@ andy.frey

Als „geneigter Leser“ und bestimmt nicht als Fake-Account hast du sicher auch gelesen, was ich vorher geschrieben habe:
Ich meine und sehe mich durch ein konkretes Beispiel in meiner Ansicht bestärkt, das gerade Berufspendler sich mit dem Buchungssystem von BBC nicht anfreunden können,

da sie befürchten müssen, das sich das Finanzamt für ihre Nebeneinkünfte interessiert.

Da bleibt eine objektive Betrachtung auf der Strecke und es wird gern gegen die Onlinezahlung bei BBC hergezogen.

Sicher kann und soll jeder machen, was er/sie für richtig ist, mich geht das nichts an.

Ich fahre aus rein privaten Gründen und bin eben überzeugt, das es viele Berufspendler unter den regelmäßigen Fahrern gibt.

Und ich bin weiterhin davon überzeugt, das nicht jeder seine Einnahmen bei der Steuererklärung angibt und daher die Fahrtkostenpauschale  zu Unrecht

in voller Höhe erstattet bekommt.

Der selbstverständlich laienhafte Ausdruck hierfür ist Steuerbetrug.

Wen das konkrete Beispiel interessiert und schon länger hier schreibt, kann mich gern mal fragen (wenn es den Insidern noch nicht aufgefallen sein sollte).

@ railach @ robert

„zzz“ hat, sagen wir mal, überlesen, das im Link ausschließlich von beruflich notwenigen Fahrten die Rede ist.

Von allen privaten Fahrten wie zum Bäcker auszugehen ist deshalb meilenweit am Problem vorbei geschrieben.

Im letzten Absatz steht ganz gut beschrieben und eigentlich verständlich, was ich auszudrücken versuche.

Und „mvp“ hat überlesen, das bei der steuerlichen Fahrt-bzw. Werbungskostenerstattung  nur jeweils die einfache Strecke angesetzt wird.  

Also ich auch habe nichts anderes behauptet!

Ich weiß nun nicht was du mir mit dieser Wiederholung meiner sinngemäßen Erklärung sagen willst?

@ mvp

Du hast Recht, ich weiß nicht was ich da gelesen habe…oder hast du deinen Post bearbeitet ?

Falls nicht: Sorry !

Dennoch ist ein Fehler drin:

Fahrtkosten sind Werbungskosten und als solche nach meinem Wissen voll absetzbar.

Natürlich kann eine Rückerstattung nicht höher sein als die gezahlte Steuer.

Und, wie auch aus dem Link von „svenR“ hervorgeht, sind solche Einnahmen grundsätzlich anzugeben, was dann zur Folge hätte,

das es keine Fahrtkostenerstattung gibt.

Allerdings sind solche Einnahmen auch nicht illegal, man muss sie halt nur angeben…und welcher Berufspendler tut dies schon ?

Nur darum geht es mir.

Jeder bescheißt eben so gut wie es geht…die Großen mit Briefkastenfirmen, die Kleinen mit Tricksereien bei der Steuer oder BBC.

Also ich mache schon seit Jahren eine Kfz.-Vollkostenrechnung gegenüber dem FA, im Rahmen der Werbungskosten meiner St-erklärung.

Das ist allemal effektiver als die Kilometerpauschale.

 

Aber Grundsätzlich nochmal zur Info für die die das nicht wissen:

Das was man zurück bekommt ist nicht das was man angibt, sondern ein Betrag der im Verhältnis zur gezahlten Steuer steht.

Wer also viel Steuern zahlt bekommt mehr von den Fahrkosten zurück, als derjenige der wenig Steuern zahlen muss.

Hast Du beispielsweise einen 450-Euro Job, liegst du unter der Beitragsbemessungsgrenze, und bekommst gar nichts zurück.

Würdest Du aber deine „sehr vielen Mitfahrten“ mit angeben, kann es passieren, dass du über die Progressionsgrenze gerätst, und im Gegenteil dafür auch noch Steuer zahlen musst.

Weiterhin hat man die Möglichkeit eines Verlustrücktrages oder Verlustvortrages.

Das ist etwas komplizierter, aber dadurch hat man Gestaltungsmöglichkeiten, doch noch von einer höheren Rückerstattung zu provitieren.

Aber dazu können ja die anwesenden Steuerexperten etwas sagen, wenn sie dies kostenlos tun möchten. :slight_smile:

Gehen wir davon aus, dass man als Fahrer „legal“ handelt, und keine Gewinne erwirtschaftet. Hierzu gibt es einschlägige Informationen - an welchen Kosten der Mitfahrer beteiligt werden dürfen, und an Welchen nicht, um keinen „Gewinn“ zu erzielen, also und um nicht „gewerblich“ zu werden.

Nehmen wir an, der Fahrer handelt hier 100% korrekt (für mich nehme ich das ohnehin an). DANN hat er noch einen eigenen Anteil der Kosten am Fahrzeug zu tragen.

Fakten:

Fahrzeuge (inkl. den zwei maximalen Extrembeispiele für PKW):

Bei einem Bugatti Veyron kostet der Kilometer einige Euro (und hat nur einen weiteren Sitz = Schrottkarre…)

Kompaktwagen bis Mittelkalssefahrzeug fährt für ~ 40 - 80 ct/km inkl. Wagenpflege (wenn gebraucht gekauft).

Mit einem Ford Fiesta vom Flohmarkt (Anschaffung inkl. Zulassung: ~500 EUR, Distanz ~10.000 km bis zum nächsten Defekt, Steuer ~100 EUR/Jahr, Versicherung ~300 EUR/Jahr) kostet der Kilometer ~15 ct (ohne Wagenpflege, nur Ölwechsel, und statt Reparatur = Schrottplatz und den nächsten Schrotti kaufen).

Alle oben Genannten (ob verheiratet oder nicht, ob Kinder, oder nicht) erhalten vom Finanzamt die 30 ct Kilometerpauschale abgesetzt (einfache Strecke) - weil es sich EBEN um eine Pauschale handelt. Die Pauschale berücksichtigt also die TATSÄCHLICHEN Kosten, und auch die Lebensumstände des Steuerzahlers nicht.

Nun haben die Meisten einen Wagen, den sich jeder Normalsterbliche leisten kann (ich bezeichne alle Autos zwischen ~60 und ~200 PS, mit einem Realverbrauch unter 10l/100 km, als Auto, das für Normalsterbliche bezahlbar ist). So ein Auto ist mit 15 ct/km (30 ct einfache Strecke) für den Arbeitsweg durchaus angemessen bewertet(!) - aber noch LANGE nicht bezahlt.

Normalsterbliche haben einen Steuersatz um 15 - 30%, erhalten also de facto zwischen ~2,3 und ~5 ct/km Steuererstattung, sofern andere Faktoren nicht schon längst alle gezahlten Steuern rückerstatten lassen (Immobilien, Steuersparmodelle, Nebenbeschäftigung gewerblich, pflegebedürftige Angehörige, Behinderung usw.)

So viel zu den Fakten.

Nun die Annahmen:

Der Pendler mit seinem Auto für Normalsterbliche hat Einnahmen durch Mitfahrer, durch eine Hundezucht oder weil er Nachhilfe gibt.

Wirkt sich das auf die PenderPAUSCHALE aus? Ich sehe da KEINEN rechtlichen Weg, eine Verbindung herzustellen, weil die Pauschale auch die AUSGABEN für das Fahrzeug nicht berücksichtigt (entsprechend kann die Pauschale die EINNAHMEN mit dem Fahrzeug nicht berücksichtigen).

Dass eine PAUSCHALE anders verrechnet wird, weil während der Fahrt Einnahmen generiert werden, sehe ich nicht!

Fakten:

Wer Einnahmen hat, muss sie nach EStG versteuern (wobei der Steuersatz zwar mit 0% sein kann, aber das ist jetzt egal).

§27 EStG sagt zu privaten Veräußerungsgeschäften: „Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat“, sagt aber auch, dass Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden (plus eine Million Erklärungen und EInschränkungen gegenüber gewerblichen Verkäufen, aber egal).

Annahme - eine Kostenbeteiligung für eine Mitfahrt wäre „ein privates Veräußerungsgeschäft“ (kann auch falsch sein)…

Auf diese Annahme aufbauend: fahre ich einen Wagen für Normalsterbliche zu 50 ct/km, und erhalte die Pauschale von 5 ct pro km Rückerstattung, kann ich mit den MAXIMAL 30 ct/km, die mir zurückläuft, immer noch keinen steuerpflichtigen Gewinn erzielen - es SEI denn, ich fahre oben besagten Fiesta und streiche mehr als 600 EUR aus „privaten Veräußerungsgeschäften“ an Reingewinn ein. Wenn die Schrottkarre 501 EUR pro Jahr kostet (nur die Hardware), ist man steuerlich schon raus aus der Geschichte. 

So gesehen wäre ich bei einer Anfrage vom Finanzamt tiefenspannt.

Aber - wie gesagt - ich frage mal meinen Steuerberater (demnächst).

Noch ein Hinweis gegen die Steuerrelevanz der Einkünfte aus Mitfahrten: wenn Einkünfte als Fahrer steuerpflichtig wären, GLAUBE ich nicht, dass das Finanzamt dem Treiben Jahrzehntelang zusieht und sich nicht rührt.

Wenn supernova einen Hinweis auf einen realen Fall hat, wo das Finanzamt zugeschlagen hat, würde mich dieser Fall sehr interessieren - insbesondere, ob da nicht auch (erfolgreich) Einspruch erhoben wurde.

In Berlin und Hamburg ist ansonsten alles möglich. In diesen gesetzesvergessenen Stadtstaaten passieren viele merkwürdige Dinge. Einer der kürzesten Witze des Landes lautet. „Das OLG Hamburg…“ <- und schon kann man loslachen… Was darauf noch folgt, ist meist kaum auszuhalten.

@ zzz

FAST hätte ich bei deinem letzten Post auf „Gefällt mir“ gedrückt.

Allerdings war dieser Gedanke wieder weg, als du deine Annahme bekannt gegeben hast…

Es geht hier um die steuerliche Veranlagung eines Arbeitnehmers.

Und es handelt sich nicht um ein „Veräußerungsgeschäft“… veräußern ist ein selten benutztes deutsches Wort, das du mit „verkaufen“

übersetzen kannst.

Du kannst als Privatmensch dein Schrottauto zum Preis eines Bentley verkaufen, ohne auf den Gewinn Steuern abführen zu müssen.

Du kannst ebenso deine Münzsammlung teuerer verkaufen als zum Nennwert der Münzen.

Bei der steuerlichen Veranlagung geht es darum , das du entweder die Kostenpauschale (ohne Prüfung durch das FA) oder die tatsächlich entstandenen Kosten

geltend machen kannst.

Dieser Teil der Werbungskosten steht in direktem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit, hat also nichts mit sonstigen privaten Fahrten zu tun.

Die Kosten dafür sind dein Privatvergnügen.

Egal, ob du die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten für deine Beruflichen Fahrten absetzen willst: Die Einnahmen die du bei diesen beruflich notwenigen Fahrten generierst,

werden vom Finanzamt gegengerechnet.

Sind die Einnahmen z.B. höher als der Betrag der Kostenpauschale, wird auch nichts von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Gibst du diese Einnahmen an, würde der Pauschalbetrag dein zu versteuerndes Einkommen verringern und du somit weniger Steuer zahlen.

Darin läge dann der Steuerbetrug begründet.

Aber du hattest ja bereits geschrieben, einen Anwalt/Steuerberater danach zu fragen…ich warte darauf und auf deine neuen Erkenntnisse danach. 

Zum realen Fall:

Den wird es bislang aus einem einfachen Grund nicht geben:

Die alternativen Portale sind anonym und Vermittlungen/Einnahmen nicht nachweisbar.

Dies ändert sich beim System von BBC.

Es kann dir dort auf den Cent genau nachgewiesen werden, wie hoch deine Einnahmen über dieses Portal sind.

Sieh dir mein Beispiel noch einmal an, es ist nämlich real.

Ich gebe zu, mich mit der Steuergesetzgebung nicht ausreichend auszukennen, sonst wäre ich Steuerberater, hätte von den Beratungstantiemen eine Yacht in der Karibik und würde mir von exotischen schönheiten aller bisher bekannter Geschlechter Leckereien servieren lassen.

UND DESWEGEN…

Ist mir NICHT bekannt, dass Einnahmen und Ausgaben, sofern steuerlich relevant, mit einander im direkten Bezug stehen MÜSSEN.

Mal blöd spekuliert: wenn ich während der steuerlich geltendgemachten Fahrt ein Lied einsinge, das zum Millionehit wird ( lalala ), kriege ich keine Pendlerpauschale? Das Pendeln hat nunmal stattgefunden, und es hat Geld gekostet (trotz Einnahmen durch Mitfahrer). Was ist mit JENEN kosten, nicht absetzbar? Würde mich wundern…

Zum „Veräußern“ - das geht auch mit einer Dienstleistung.

Wie gesagt - ich bin mal gespannt. „Recht haben“ ist in diesem Forum sinnlos. Inspiration und Gedankenanstöße zu holen ist allerdingsmehr als sinnvoll.

Ansonsten: "damals " war es nur privat, aber bei MfG habe ich nach der Einführung von gebühren ausschließlich die Onlinezahlung akzeptiert. Der Grund war, dass ich Carpooling keinen Zugriff auf MEIN Konto geben wollte.

Sehr schön…  ja, und auch deshalb effektiver wenn die tatsächlichen Kosten die Kilometerpauschale übertreffen…