Mitfahrgelegenheit und Steuer

@ mahciaty

Wenn du aus dem steuerlichen Bereich kommst, kennst du sicher auch den Unterschied zwischen privaten (Zusatz-) Einnahmen und denen , die man als Berufspendler generiert, oder ?

Der private Gelegenheitsfahrer wird sicher nicht ins Visier des Finanzamtes geraten, schon aus dessen Eigeninteresse, denn dann könnte ich auch nett Ausgaben für mein Auto absetzen und sogar

Fahrten ohne Mitfahrer erfinden.

Der berufliche Pendler hingegen macht in der Regel mindestens die Fahrtkostenpauschale geltend und hat dementsprechend die Einnahmen anzugeben.

Deshalb will m.M. nach auch der Eine oder Andere ungern sein Bankkonto sowie Name und Anschrift öffentlich machen…

@ Guido M.

Deine Rechnung ist aus folgendem Grund falsch:
Bei Fahrten von und zur Arbeitsstelle wird nur der einfache Weg vom Finanzamt anerkannt, also NICHT Hin- und Rückfahrt.

Hingegen werden natürlich sowohl auf Hin- wie auch Rückfahrt Einnahmen erzielt.

@ andy.frey

Als „geneigter Leser“ und bestimmt nicht als Fake-Account hast du sicher auch gelesen, was ich vorher geschrieben habe:
Ich meine und sehe mich durch ein konkretes Beispiel in meiner Ansicht bestärkt, das gerade Berufspendler sich mit dem Buchungssystem von BBC nicht anfreunden können,

da sie befürchten müssen, das sich das Finanzamt für ihre Nebeneinkünfte interessiert.

Da bleibt eine objektive Betrachtung auf der Strecke und es wird gern gegen die Onlinezahlung bei BBC hergezogen.

Sicher kann und soll jeder machen, was er/sie für richtig ist, mich geht das nichts an.

Ich fahre aus rein privaten Gründen und bin eben überzeugt, das es viele Berufspendler unter den regelmäßigen Fahrern gibt.

Und ich bin weiterhin davon überzeugt, das nicht jeder seine Einnahmen bei der Steuererklärung angibt und daher die Fahrtkostenpauschale  zu Unrecht

in voller Höhe erstattet bekommt.

Der selbstverständlich laienhafte Ausdruck hierfür ist Steuerbetrug.

Wen das konkrete Beispiel interessiert und schon länger hier schreibt, kann mich gern mal fragen (wenn es den Insidern noch nicht aufgefallen sein sollte).

@ railach @ robert

„zzz“ hat, sagen wir mal, überlesen, das im Link ausschließlich von beruflich notwenigen Fahrten die Rede ist.

Von allen privaten Fahrten wie zum Bäcker auszugehen ist deshalb meilenweit am Problem vorbei geschrieben.

Im letzten Absatz steht ganz gut beschrieben und eigentlich verständlich, was ich auszudrücken versuche.

Und „mvp“ hat überlesen, das bei der steuerlichen Fahrt-bzw. Werbungskostenerstattung  nur jeweils die einfache Strecke angesetzt wird.  

Also ich auch habe nichts anderes behauptet!

Ich weiß nun nicht was du mir mit dieser Wiederholung meiner sinngemäßen Erklärung sagen willst?

@ mvp

Du hast Recht, ich weiß nicht was ich da gelesen habe…oder hast du deinen Post bearbeitet ?

Falls nicht: Sorry !

Dennoch ist ein Fehler drin:

Fahrtkosten sind Werbungskosten und als solche nach meinem Wissen voll absetzbar.

Natürlich kann eine Rückerstattung nicht höher sein als die gezahlte Steuer.

Und, wie auch aus dem Link von „svenR“ hervorgeht, sind solche Einnahmen grundsätzlich anzugeben, was dann zur Folge hätte,

das es keine Fahrtkostenerstattung gibt.

Allerdings sind solche Einnahmen auch nicht illegal, man muss sie halt nur angeben…und welcher Berufspendler tut dies schon ?

Nur darum geht es mir.

Jeder bescheißt eben so gut wie es geht…die Großen mit Briefkastenfirmen, die Kleinen mit Tricksereien bei der Steuer oder BBC.

Also ich mache schon seit Jahren eine Kfz.-Vollkostenrechnung gegenüber dem FA, im Rahmen der Werbungskosten meiner St-erklärung.

Das ist allemal effektiver als die Kilometerpauschale.

 

Aber Grundsätzlich nochmal zur Info für die die das nicht wissen:

Das was man zurück bekommt ist nicht das was man angibt, sondern ein Betrag der im Verhältnis zur gezahlten Steuer steht.

Wer also viel Steuern zahlt bekommt mehr von den Fahrkosten zurück, als derjenige der wenig Steuern zahlen muss.

Hast Du beispielsweise einen 450-Euro Job, liegst du unter der Beitragsbemessungsgrenze, und bekommst gar nichts zurück.

Würdest Du aber deine „sehr vielen Mitfahrten“ mit angeben, kann es passieren, dass du über die Progressionsgrenze gerätst, und im Gegenteil dafür auch noch Steuer zahlen musst.

Weiterhin hat man die Möglichkeit eines Verlustrücktrages oder Verlustvortrages.

Das ist etwas komplizierter, aber dadurch hat man Gestaltungsmöglichkeiten, doch noch von einer höheren Rückerstattung zu provitieren.

Aber dazu können ja die anwesenden Steuerexperten etwas sagen, wenn sie dies kostenlos tun möchten. :slight_smile:

Gehen wir davon aus, dass man als Fahrer „legal“ handelt, und keine Gewinne erwirtschaftet. Hierzu gibt es einschlägige Informationen - an welchen Kosten der Mitfahrer beteiligt werden dürfen, und an Welchen nicht, um keinen „Gewinn“ zu erzielen, also und um nicht „gewerblich“ zu werden.

Nehmen wir an, der Fahrer handelt hier 100% korrekt (für mich nehme ich das ohnehin an). DANN hat er noch einen eigenen Anteil der Kosten am Fahrzeug zu tragen.

Fakten:

Fahrzeuge (inkl. den zwei maximalen Extrembeispiele für PKW):

Bei einem Bugatti Veyron kostet der Kilometer einige Euro (und hat nur einen weiteren Sitz = Schrottkarre…)

Kompaktwagen bis Mittelkalssefahrzeug fährt für ~ 40 - 80 ct/km inkl. Wagenpflege (wenn gebraucht gekauft).

Mit einem Ford Fiesta vom Flohmarkt (Anschaffung inkl. Zulassung: ~500 EUR, Distanz ~10.000 km bis zum nächsten Defekt, Steuer ~100 EUR/Jahr, Versicherung ~300 EUR/Jahr) kostet der Kilometer ~15 ct (ohne Wagenpflege, nur Ölwechsel, und statt Reparatur = Schrottplatz und den nächsten Schrotti kaufen).

Alle oben Genannten (ob verheiratet oder nicht, ob Kinder, oder nicht) erhalten vom Finanzamt die 30 ct Kilometerpauschale abgesetzt (einfache Strecke) - weil es sich EBEN um eine Pauschale handelt. Die Pauschale berücksichtigt also die TATSÄCHLICHEN Kosten, und auch die Lebensumstände des Steuerzahlers nicht.

Nun haben die Meisten einen Wagen, den sich jeder Normalsterbliche leisten kann (ich bezeichne alle Autos zwischen ~60 und ~200 PS, mit einem Realverbrauch unter 10l/100 km, als Auto, das für Normalsterbliche bezahlbar ist). So ein Auto ist mit 15 ct/km (30 ct einfache Strecke) für den Arbeitsweg durchaus angemessen bewertet(!) - aber noch LANGE nicht bezahlt.

Normalsterbliche haben einen Steuersatz um 15 - 30%, erhalten also de facto zwischen ~2,3 und ~5 ct/km Steuererstattung, sofern andere Faktoren nicht schon längst alle gezahlten Steuern rückerstatten lassen (Immobilien, Steuersparmodelle, Nebenbeschäftigung gewerblich, pflegebedürftige Angehörige, Behinderung usw.)

So viel zu den Fakten.

Nun die Annahmen:

Der Pendler mit seinem Auto für Normalsterbliche hat Einnahmen durch Mitfahrer, durch eine Hundezucht oder weil er Nachhilfe gibt.

Wirkt sich das auf die PenderPAUSCHALE aus? Ich sehe da KEINEN rechtlichen Weg, eine Verbindung herzustellen, weil die Pauschale auch die AUSGABEN für das Fahrzeug nicht berücksichtigt (entsprechend kann die Pauschale die EINNAHMEN mit dem Fahrzeug nicht berücksichtigen).

Dass eine PAUSCHALE anders verrechnet wird, weil während der Fahrt Einnahmen generiert werden, sehe ich nicht!

Fakten:

Wer Einnahmen hat, muss sie nach EStG versteuern (wobei der Steuersatz zwar mit 0% sein kann, aber das ist jetzt egal).

§27 EStG sagt zu privaten Veräußerungsgeschäften: „Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat“, sagt aber auch, dass Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden (plus eine Million Erklärungen und EInschränkungen gegenüber gewerblichen Verkäufen, aber egal).

Annahme - eine Kostenbeteiligung für eine Mitfahrt wäre „ein privates Veräußerungsgeschäft“ (kann auch falsch sein)…

Auf diese Annahme aufbauend: fahre ich einen Wagen für Normalsterbliche zu 50 ct/km, und erhalte die Pauschale von 5 ct pro km Rückerstattung, kann ich mit den MAXIMAL 30 ct/km, die mir zurückläuft, immer noch keinen steuerpflichtigen Gewinn erzielen - es SEI denn, ich fahre oben besagten Fiesta und streiche mehr als 600 EUR aus „privaten Veräußerungsgeschäften“ an Reingewinn ein. Wenn die Schrottkarre 501 EUR pro Jahr kostet (nur die Hardware), ist man steuerlich schon raus aus der Geschichte. 

So gesehen wäre ich bei einer Anfrage vom Finanzamt tiefenspannt.

Aber - wie gesagt - ich frage mal meinen Steuerberater (demnächst).

Noch ein Hinweis gegen die Steuerrelevanz der Einkünfte aus Mitfahrten: wenn Einkünfte als Fahrer steuerpflichtig wären, GLAUBE ich nicht, dass das Finanzamt dem Treiben Jahrzehntelang zusieht und sich nicht rührt.

Wenn supernova einen Hinweis auf einen realen Fall hat, wo das Finanzamt zugeschlagen hat, würde mich dieser Fall sehr interessieren - insbesondere, ob da nicht auch (erfolgreich) Einspruch erhoben wurde.

In Berlin und Hamburg ist ansonsten alles möglich. In diesen gesetzesvergessenen Stadtstaaten passieren viele merkwürdige Dinge. Einer der kürzesten Witze des Landes lautet. „Das OLG Hamburg…“ <- und schon kann man loslachen… Was darauf noch folgt, ist meist kaum auszuhalten.

@ zzz

FAST hätte ich bei deinem letzten Post auf „Gefällt mir“ gedrückt.

Allerdings war dieser Gedanke wieder weg, als du deine Annahme bekannt gegeben hast…

Es geht hier um die steuerliche Veranlagung eines Arbeitnehmers.

Und es handelt sich nicht um ein „Veräußerungsgeschäft“… veräußern ist ein selten benutztes deutsches Wort, das du mit „verkaufen“

übersetzen kannst.

Du kannst als Privatmensch dein Schrottauto zum Preis eines Bentley verkaufen, ohne auf den Gewinn Steuern abführen zu müssen.

Du kannst ebenso deine Münzsammlung teuerer verkaufen als zum Nennwert der Münzen.

Bei der steuerlichen Veranlagung geht es darum , das du entweder die Kostenpauschale (ohne Prüfung durch das FA) oder die tatsächlich entstandenen Kosten

geltend machen kannst.

Dieser Teil der Werbungskosten steht in direktem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit, hat also nichts mit sonstigen privaten Fahrten zu tun.

Die Kosten dafür sind dein Privatvergnügen.

Egal, ob du die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten für deine Beruflichen Fahrten absetzen willst: Die Einnahmen die du bei diesen beruflich notwenigen Fahrten generierst,

werden vom Finanzamt gegengerechnet.

Sind die Einnahmen z.B. höher als der Betrag der Kostenpauschale, wird auch nichts von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Gibst du diese Einnahmen an, würde der Pauschalbetrag dein zu versteuerndes Einkommen verringern und du somit weniger Steuer zahlen.

Darin läge dann der Steuerbetrug begründet.

Aber du hattest ja bereits geschrieben, einen Anwalt/Steuerberater danach zu fragen…ich warte darauf und auf deine neuen Erkenntnisse danach. 

Zum realen Fall:

Den wird es bislang aus einem einfachen Grund nicht geben:

Die alternativen Portale sind anonym und Vermittlungen/Einnahmen nicht nachweisbar.

Dies ändert sich beim System von BBC.

Es kann dir dort auf den Cent genau nachgewiesen werden, wie hoch deine Einnahmen über dieses Portal sind.

Sieh dir mein Beispiel noch einmal an, es ist nämlich real.

Ich gebe zu, mich mit der Steuergesetzgebung nicht ausreichend auszukennen, sonst wäre ich Steuerberater, hätte von den Beratungstantiemen eine Yacht in der Karibik und würde mir von exotischen schönheiten aller bisher bekannter Geschlechter Leckereien servieren lassen.

UND DESWEGEN…

Ist mir NICHT bekannt, dass Einnahmen und Ausgaben, sofern steuerlich relevant, mit einander im direkten Bezug stehen MÜSSEN.

Mal blöd spekuliert: wenn ich während der steuerlich geltendgemachten Fahrt ein Lied einsinge, das zum Millionehit wird ( lalala ), kriege ich keine Pendlerpauschale? Das Pendeln hat nunmal stattgefunden, und es hat Geld gekostet (trotz Einnahmen durch Mitfahrer). Was ist mit JENEN kosten, nicht absetzbar? Würde mich wundern…

Zum „Veräußern“ - das geht auch mit einer Dienstleistung.

Wie gesagt - ich bin mal gespannt. „Recht haben“ ist in diesem Forum sinnlos. Inspiration und Gedankenanstöße zu holen ist allerdingsmehr als sinnvoll.

Ansonsten: "damals " war es nur privat, aber bei MfG habe ich nach der Einführung von gebühren ausschließlich die Onlinezahlung akzeptiert. Der Grund war, dass ich Carpooling keinen Zugriff auf MEIN Konto geben wollte.

Sehr schön…  ja, und auch deshalb effektiver wenn die tatsächlichen Kosten die Kilometerpauschale übertreffen…

@superoberlehrer:

„MVP“ hat gar nichts überlesen.

Und „MVP“ weiß auch nicht, warum er hier angesprochen wird. Bitte belehre mit Deiner netten Art den richtigen… :wink:

@zzz: Mal losgelöst vom konkreten Thema - Du wirfst einen Steuersatz von 15 bis 30% in den Raum. Meinst Du damit den Durchschnitts- oder den Spitzensteuersatz? Weil für eine Steuererstattung ist der Spitzensteuersatz relevant; und der beträgt bereits bei einem Bruttoeinkommen von gut 25.000 EUR mehr als 30% - und das ist noch ohne Soli gerechnet.

Grüße,
MVP
 

Ich habe den durchschnittlichen Steuersatz gemeint, aber wenn der Spitzensteuersatz relevant ist, verschiebt sich meine Schätzung etwas zu Ungunsten des Fahrers bis 42%, aber prinzipiell kann man mit einem normalen Fahrzeug nicht in Berichte kommen, wo der Eigenanteil des Fahrers an den Fahrtkosten geringer wäre, als die steuerliche Erstattung. Nirgendwo steht, dass die Kilometerpauschale die eigenen Kosten nicht zu 100% decken darf…?

@ mvp

Warum ich dich angeschrieben habe ?

Weil du auf meinen Post , gerichtet an alle, am 25.4., 15:17 Uhr geantwortet hast.

Ist es nicht ein ganz klein wenig provokativ, mich als „superoberlehrer“  bzw. „Versicherungsvollprofi“ zu titulieren ?

Habe ich dich jemals auf diese Weise angeredet ?

Und es ist immer noch ein Fehler in deiner Rechnung: Du gehst davon aus, das du trotz angegebener Einnahmen von bis 8.100 €

eine Rückerstattung bekämst…das ist schlicht falsch.

Die eben bekämst du nur, wenn du die entsprechenden Einnahmen verschweigst, und das ist dann der Betrug.

Wie kommst du darauf, das jedem Versicherungsangestellten die ADAC Kostencheckliste bekannt sein muß ?

Ähnliches gibt es zuhauf von anderen Quellen.

Ich sehe auch nicht, das diese Listen hier eine Rolle spielen, denn es geht dabei um ALLE Kosten, die ein Auto verursacht.

Hier geht es um eine Kostenbeteiligung an der betreffenden Fahrt, oder ?

Diese sind zu aller erst die Spritkosten, alles andere ist in Relation auf Gesamtkilometerleistung und auf das Jahr gesehen

nur Peanuts.

Wenn dann jemand die Organisation der Mitfahrerei als Grundlage der eigenen Kalkulation hernimmt, kann er das gern tun, hat aber nichts damit zu tun, was man bekommen kann und welche Kosten jedes Portal vorgibt.

Stell dir mal vor, was ein Fahrer eines geleasten Hyperluxusautos, mit hohem SFR, teurer Versicherung, Handwäsche, verbauten Extras,

5-7 Liter-Maschine (Steuer)usw. dann verlangen könnte ???

Der kann dann dank Preisdeckelung evt. nur 20-30 % des durchschnittlichen Preises ansetzen…da wäre er hier besser aufgehoben,

da kann man verlangen was man will und sich so alle Autokosten vom Mitfahrer bezahlen lassen.

Am besten noch mit der Begründung, das der Mitfahrer sich ja die Gebühr bei BBC spart… 

@ zzz

Bitte verstehe: Es geht ausschließlich um Kosten und Einnahmen im Zusammenhang mit beruflich notwendigen Fahrten.

Wenn du Einnahmen durch deinen Millionenhit hättest: Das hat nichts mit den Einnahmen zu tun die du wegen der Mitnahme

hast.

Fahrtkosten von bzw. zur Arbeitsstelle sind Teil der Werbungskosten, die du absetzen kannst.

Allerdings bist du eben auch verpflichtet, Einnahmen für diese Fahrten (d.h. das Geld der Mitfahrer, die für die Fahrten zahlen und nicht für anderes) anzugeben.

Liegen die Einnahmen über den Kosten, gibt es keine Rückerstattung.

Das ist ja der Punkt, zu dem ich keine Regelung gefunden habe… Die Relevanz der Einnahmen auf GENAU der Fahrt, die ich absetze…

Der Mitfahrer kann 4500 km pro Jahr absetzen, ohne einen Cent dafür aufzuwenden.

Warum soll ich dann für meine Kilometer etwas aufwenden - zumindest, wenn ich unter 4500 km bleibe?

Und: warum soll ich auf meinen Arbeitsweg mit einem Mittelklassefahrzeug (oder mit einem hochwertigen Kompakten) mehr Geld aufwenden, als ein Kleinwagenfahrer? Wir fahren beide von zu Hause zur Arbeit. Pauschale ist Pauschale, da gilt NICHT: „teurer Wagen - mehr zahlen“, sondern es gilt: „Du machst was, Du kriegst was - alle gleich!“).

Wie gesagt, solange ich keine einschlägigen Rechtsnormen oder Urteile sehe, schließe ich nicht aus, dass Zahlungen durch Mitfahrer auf Dienstfahrten für die Steuergutschrift irrelevant sind. Ich schließe aber auch Deine Argumente nicht aus.

Übrigens: Dienstwagenfahrer (Edit: ich war bis Ende 2014 selbst so Einer) setzen die Kilometerpauschale auch ab, obwohl sie NULL Kosten haben. Sie versteuern nur den „geldwerten Vorteil“. Warum sollen DIE 99,x% der Fahrzeugkosten auf dem Weg zur Arbeit geschenkt kriegen, und ich darf nicht mal 50 - 70% an den Kosten mindern, ohne dafür richtig heftig zur Kasse gebeten zu werden?

Last but not least - ich kann auch mit dem Fahrrad fahren und die 30 ct absetzen. Erzeugt NULL Kosten, ist NULL nachweisbar, und Radfahrer werden auch nicht auf Steuerbetrug geprüft. Der Arbeitsweg mit dem Fahrrad entspricht also finanziell einer möglichen 100%-Kostendeckung durch mögliche Mitfahrer plus Steuererstattung in der Summe.

Wie gesagt - ich habe da meine Zweifel, dass GENAU diese EINE Einnahme plötzlich steuerlich anders behandelt werden soll, als alle anderen Möglichkeiten, keine Kosten zu haben, aber die PAUSCHALE trotzdem erstattet zu bekommen.

Da will ich widersprechen, bezüglich der möglichen Mitfahrer.

So ein Gepäckträger, die Reifen, die Speichen, das Tretlager, die Kette usw. das geht ins Geld.

Oder du hängst hinten so einen Sitzanhänger drann. Aber auch der wird nicht lange halten, bei täglicher Pendelei

mit Mitfahrer. Das wird dann fast so viel kosten wie beim Kleinwagen.

Vor allem auch die Regenschutzkleidung und das viele Deo, wenn du eine zweite Person mitziehst,

oder willst du das deinen KollenInnen zumuten. Dann würde ich doch lieber alleine fahren. :smiley: :smiley:

Du kennst die Kalkulation von meinem Bierbike gar nicht :wink:

Hallo du da (aka superirgendwas),

noch mal zum mitmeiseln und in ganz einfach Worten für Dich: Die von Dir angesprochenen Beiträge stammen nicht von mir. Ich vermute mal, dass Du auf die Posts von Guido M. Bezug nimmst. Ich beispielweise habe am 25.04. keinen einzigen Post verfasst. Um 16:17 Uhr (also auch nicht um 15:17 Uhr, wie von Dir hier geschrieben) hat aber Guido M. was geschrieben, auf das Du dann eingegangen bis.

Ich habe Dich daher auch niemals als „Versicherungsvollprofi“ tituliert. Wohl aber als „superoberlehrer“. Dazu stehe ich allerdings weiterhin. Und wenn Du also weiterhin allen möglichen Leuten die Welt erklären möchtest, dann bitte ich in Zukunft um ein wenig mehr Sorgfalt!

Gute Nacht!

MVP

Grüne für Steuerentlastung von Fahrgemeinschaften
Die Einnahmen von Autofahrern aus Fahrgemeinschaften sollten aus Sicht der Grünen künftig komplett von der Steuer freigestellt werden.

https://www.heise.de/autos/artikel/Gruene-fuer-Steuerentlastung-von-Fahrgemeinschaften-3753769.html

“Derzeit müssen Privatpersonen, die regelmäßig nicht gewerbliche Mitfahrgelegenheiten anbieten, laut Einkommensteuergesetz Einkünfte aus der Mitnahme über einer Freigrenze von 255 Euro versteuern.”

Bitte beachten, dass von diesen Einkünften noch Kosten abgezogen werden können und eine Versteuerung erst erfolgt, wenn die Einnahmen abzüglich der Kosten den Betrag von 256 Euro erreichen. Bei einer Fahrgemeinschaft, bei der der Fahrer Benzingeld von seinen Mitfahrern erhält, darf er wie bei einer Auswärtstätigkeit für jeden Kilometer Umweg zum Abholen der Mitfahrer die Reisekostenpauschale von 0,30 € und zusätzlich für jeden Mitfahrer die Mitnahmepauschale von 0,02 € pro Kilometer als Werbungskosten abziehen.

Wer also im Mittel zwei Mitfahrer im Auto hat und dabei 5% der Strecke für Umwege zum Ein- und Aussteigen derselben veranschlagt, kann schon 5,50 EUR/100km gefahrener Strecke abziehen.

Je nach verlangter Kostenbeteiligung kommen da schon einige Kilometer zusammen, bevor man in den Bereich der Steuerpflicht gerät.

Abgesehen davon, dass das Ganze ein eher akademisches Problem aus dem Bereich der steuerlichen Erdnüsse ist… :wink:

ciao

volker

Nun mit der Bezeichnung Erdnüsse würde ich vorsichtig sein. Wenn etwas gefunden werden will, dann reichen auch “Ernüsse” völlig aus.

Aber richtig ist schon, dass die besagten €255,- der Betrag ist der nach Abzug der bekannten Pauschalen bzw. Kosten übrig bleibt.

Auch ist zu berücksichtigen, dass mit jeden zusätzlichen Mitfahrer und Gepäck, die Betriebskosten aufgrund Mehrverbrauch durch Verschleiß und Gewicht steigen gegenüber Fahrten ohne Mitfahrer.

Das man Gewinne aus Fahrgemeinschaften erwirtschaften könnte, könnte ich mir nur vorstellen bei Fahrzeugen mit mehr als 5 Sitze, also die Gruppe der Van’s,. Bei diesen dann aber nur wenn sue fast voll ausgelastet wären…