Gehen wir davon aus, dass man als Fahrer „legal“ handelt, und keine Gewinne erwirtschaftet. Hierzu gibt es einschlägige Informationen - an welchen Kosten der Mitfahrer beteiligt werden dürfen, und an Welchen nicht, um keinen „Gewinn“ zu erzielen, also und um nicht „gewerblich“ zu werden.
Nehmen wir an, der Fahrer handelt hier 100% korrekt (für mich nehme ich das ohnehin an). DANN hat er noch einen eigenen Anteil der Kosten am Fahrzeug zu tragen.
Fakten:
Fahrzeuge (inkl. den zwei maximalen Extrembeispiele für PKW):
Bei einem Bugatti Veyron kostet der Kilometer einige Euro (und hat nur einen weiteren Sitz = Schrottkarre…)
Kompaktwagen bis Mittelkalssefahrzeug fährt für ~ 40 - 80 ct/km inkl. Wagenpflege (wenn gebraucht gekauft).
Mit einem Ford Fiesta vom Flohmarkt (Anschaffung inkl. Zulassung: ~500 EUR, Distanz ~10.000 km bis zum nächsten Defekt, Steuer ~100 EUR/Jahr, Versicherung ~300 EUR/Jahr) kostet der Kilometer ~15 ct (ohne Wagenpflege, nur Ölwechsel, und statt Reparatur = Schrottplatz und den nächsten Schrotti kaufen).
Alle oben Genannten (ob verheiratet oder nicht, ob Kinder, oder nicht) erhalten vom Finanzamt die 30 ct Kilometerpauschale abgesetzt (einfache Strecke) - weil es sich EBEN um eine Pauschale handelt. Die Pauschale berücksichtigt also die TATSÄCHLICHEN Kosten, und auch die Lebensumstände des Steuerzahlers nicht.
Nun haben die Meisten einen Wagen, den sich jeder Normalsterbliche leisten kann (ich bezeichne alle Autos zwischen ~60 und ~200 PS, mit einem Realverbrauch unter 10l/100 km, als Auto, das für Normalsterbliche bezahlbar ist). So ein Auto ist mit 15 ct/km (30 ct einfache Strecke) für den Arbeitsweg durchaus angemessen bewertet(!) - aber noch LANGE nicht bezahlt.
Normalsterbliche haben einen Steuersatz um 15 - 30%, erhalten also de facto zwischen ~2,3 und ~5 ct/km Steuererstattung, sofern andere Faktoren nicht schon längst alle gezahlten Steuern rückerstatten lassen (Immobilien, Steuersparmodelle, Nebenbeschäftigung gewerblich, pflegebedürftige Angehörige, Behinderung usw.)
So viel zu den Fakten.
Nun die Annahmen:
Der Pendler mit seinem Auto für Normalsterbliche hat Einnahmen durch Mitfahrer, durch eine Hundezucht oder weil er Nachhilfe gibt.
Wirkt sich das auf die PenderPAUSCHALE aus? Ich sehe da KEINEN rechtlichen Weg, eine Verbindung herzustellen, weil die Pauschale auch die AUSGABEN für das Fahrzeug nicht berücksichtigt (entsprechend kann die Pauschale die EINNAHMEN mit dem Fahrzeug nicht berücksichtigen).
Dass eine PAUSCHALE anders verrechnet wird, weil während der Fahrt Einnahmen generiert werden, sehe ich nicht!
Fakten:
Wer Einnahmen hat, muss sie nach EStG versteuern (wobei der Steuersatz zwar mit 0% sein kann, aber das ist jetzt egal).
§27 EStG sagt zu privaten Veräußerungsgeschäften: „Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat“, sagt aber auch, dass Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden (plus eine Million Erklärungen und EInschränkungen gegenüber gewerblichen Verkäufen, aber egal).
Annahme - eine Kostenbeteiligung für eine Mitfahrt wäre „ein privates Veräußerungsgeschäft“ (kann auch falsch sein)…
Auf diese Annahme aufbauend: fahre ich einen Wagen für Normalsterbliche zu 50 ct/km, und erhalte die Pauschale von 5 ct pro km Rückerstattung, kann ich mit den MAXIMAL 30 ct/km, die mir zurückläuft, immer noch keinen steuerpflichtigen Gewinn erzielen - es SEI denn, ich fahre oben besagten Fiesta und streiche mehr als 600 EUR aus „privaten Veräußerungsgeschäften“ an Reingewinn ein. Wenn die Schrottkarre 501 EUR pro Jahr kostet (nur die Hardware), ist man steuerlich schon raus aus der Geschichte.
So gesehen wäre ich bei einer Anfrage vom Finanzamt tiefenspannt.
Aber - wie gesagt - ich frage mal meinen Steuerberater (demnächst).
Noch ein Hinweis gegen die Steuerrelevanz der Einkünfte aus Mitfahrten: wenn Einkünfte als Fahrer steuerpflichtig wären, GLAUBE ich nicht, dass das Finanzamt dem Treiben Jahrzehntelang zusieht und sich nicht rührt.
Wenn supernova einen Hinweis auf einen realen Fall hat, wo das Finanzamt zugeschlagen hat, würde mich dieser Fall sehr interessieren - insbesondere, ob da nicht auch (erfolgreich) Einspruch erhoben wurde.
In Berlin und Hamburg ist ansonsten alles möglich. In diesen gesetzesvergessenen Stadtstaaten passieren viele merkwürdige Dinge. Einer der kürzesten Witze des Landes lautet. „Das OLG Hamburg…“ <- und schon kann man loslachen… Was darauf noch folgt, ist meist kaum auszuhalten.