Mitfahrgelegenheit und Steuer

Eigentlich müssten alle Fahrer die Einnahmen aus Mitfahrten steuerlich angeben. Man würde eine fette Rückzahlung erhalten.

Dererlei ziviler Ungehorsam hat bereits Mieteinnahmen aus dem Ausland steuerfrei gestellt… Früher musste man die versteuern, aber dann kann man auch die Ausgaben gegenrechnen. Und diese Quittungen zu überprüfen, hat die Steuerberhörde aufgegeben.

Nun müssten Hunderttausende Fahrer die Mitfahrgelegenheitsfahrten zu 30 ct pro km absetzen, und die Einnahmen gegenrechnen. Wetten, dass die Steuer auf einnahmen durch Mitfahrgelegenheiten SCHNELL verschwinden würde? Aber - Angst muss man trotzdem nicht haben. Bei Aufforderung kann man ja die entsprechende Steuererklärung gerne abgeben :slight_smile:

Die Grenze zum gewerblichen Fahrer, und damit zur Steuerpflicht, ist ohnehin längst scharf gezogen. Und mal ehrlich: gewerblicher Fahrer, getarnt als Mitfahrgelegenheit, hat noch GANZ andere Probleme, als die Steuer (s. auch Uber) :slight_smile:

Ich denke jeder der einen nachvollziehbaren Grund hat, z.B. der Student der jede Woche von Aachen nach Hamburg, von seinem Studienplatz nach Hause fährt und zurück, oder der LKW Fahrer mit seinen privat Fahrzeug von Hamburg nach Berlin, der Berufspendler oder diejenigen die eine Fernbeziehung mit 2 Meldeadressen führen, nicht als gewerbliche Anbieter eingestuft werden können und zwar egal wie oft sie fahren müssen.

Hier ist ganz einfach der Grund die Erklärung.

Bei einem Uber Fahrer hingegen dieser selbst der Grund des Angebotes ist und er somit ganz klar gewerblich handelt.

Ich bin nicht sicher, wie diese Äußerung gemeint ist, weise aber vorsorglich darauf hin, dass die Frage der Versteuerung gem. § 22 Satz 2 Nr. 3 EStG mit “gewerblich” nichts zu tun hat.

Und mein zuvor gemachter Hinweis bezgl. “Erdnüsse” sollte in keinem Fall als Aufruf zur Steuerverkürzung - gleich in welchem Umfang - missverstanden werden, sondern eher darauf hinweisen, dass dieses Thema bislang in der Praxis keine Rolle spielt.

Regelmäßige Fahrer sind natürlich gehalten, ihre Fahrten zu dokumentieren und ihrer Steuerpflicht nachzukommen.

Und als letztes wäre es schön, wenn die Teilnehmer dieses Forums, die in diesem Themenbereich nicht ganz so bewandert sind, etwas vorsichtiger mit Behauptungen sind, die mit der Realität eher wenig zu tun haben! So ist die gemachte Aussage, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Ausland wären “steuerfrei gestellt”, natürlich falsch. Hier wurden offensichtlich die Abschaffung des Progressionsvorbehalts und die Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung ein wenig missverstanden. :wink:

ciao

volker

Ja. Mein Fehler.
EINNAHMEN MÜSSEN VERSTEUERT WERDEN, egal woher (auch Schenkungen ab einem gewissen Rahmen). Gewerblich ist da nix.

Was ich meinte, aber nicht so geschrieben habe: um bei der Personenbeförderung Gewinne zu erwirtschaften, muss eine recht gute Kalkulation und wirtschaftliches Handeln stattfinden. Binsenweisheit.
Wer diese Kalkulation erfolgreich umsetzt, und Gewinne erwirtschaftet, IST kein privater Anbieter von Mitfahrgelegenheiten mehr. Wie soll das selbst ein Pendler per Zufall schaffen?
 

Und mein zuvor gemachter Hinweis bezgl. “Erdnüsse” sollte in keinem Fall als Aufruf zur Steuerverkürzung - gleich in welchem Umfang - missverstanden werden, sondern eher darauf hinweisen, dass dieses Thema bislang in der Praxis keine Rolle spielt.

Mit Recht. Es käme nix bei rum.
 

Regelmäßige Fahrer sind natürlich gehalten, ihre Fahrten zu dokumentieren und ihrer Steuerpflicht nachzukommen.

Wobei selbst eine Regelmäßigkeit NICHTS an den tatsächlichen Kosten einer einzelnen Fahrt ändert. Regelmäßig nix verdient ist ebensowenig steuerpflichtig, wie unregelmäßig nix verdient :slight_smile:
 

Und als letztes wäre es schön, wenn die Teilnehmer dieses Forums, die in diesem Themenbereich nicht ganz so bewandert sind, etwas vorsichtiger mit Behauptungen sind, die mit der Realität eher wenig zu tun haben! So ist die gemachte Aussage, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Ausland wären “steuerfrei gestellt”, natürlich falsch. Hier wurden offensichtlich die Abschaffung des Progressionsvorbehalts und die Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung ein wenig missverstanden. :wink:

Ich vermiete eine Wohnung im Ausland (Budapest), die meiner Frau gehört. Das Finanzamt will nichts davon wissen, weil sie die Ausgaben für diese Wohnung auch nicht verarbeiten will (dies gilt grundsätzlich für alle privaten Vermietungen - anderweitig weiß ich nicht. Beim Verkauf der Wohnung gilt die Steuerpflicht - je nach Gewinn - wie in Deutschland auch).
Das ungarische Finanzamt verrechnet die Einnahmen aus der Vermietung mit den Ausgaben durch die Wohnungsmiete im Ausland. Damit ist ist meine Frau auch in Ungarn dick im Minus und auch dort steuerfrei. :slight_smile:
(In Deutschland: zusammen veranlagt)

Das ist der Punkt…

Es ist korrekt, dass die “Regelmäßigkeit” keine Rolle spielt, sondern nur die Höhe der jährlichen Einnahmen. Ob man also die 256 Euro mit einer Fahrt quer über den Kontinent oder mit 100 Fahrten in den Nachbarort erzielt, spielt in der Tat keine Rolle. Aber das mit dem “nix verdient” stimmt natürlich nicht. Du kannst abgesehen von den von mir o.g. Kosten keine weiteren Abzüge gewinnmindernd in Anrechnung bringen. Denn das Finanzamt geht ja zurecht davon aus , dass Du als privater Fahrer die Stecke sowieso fährst. Daher kannst Du nur für zusätzliche Umwege die 30 Cent pro einfachem Kilometer sowie die 2 Cent pro Mitfahrer und Kilometer abziehen. Sofern Du Deine Mitfahrer unterwegs mit Kaviarhäppchen fütterst, ist das Dein Privatvergnügen. :wink:

Aber letztlich sind wir uns wohl einig, dass die ganze Duiskussion eher akademischer Natur ist…

ciao

volker

Also dies ist wohl deine persönliche Einschätzung und sehr realitätsfremd. Man kann nämlich nicht davon ausgehen, dass Jemand sowieso fährt wenn er keine Mitfahrer hätte.

Ein Student z.B. würde dann nämlich evt. andere Angebote nutzen um günstiger ans Ziel zu kommen, oder zeitweise überhaupt nicht nach Hause fahren, sowie auch ich gut geplant im voraus mit Bus, Bahn (Bahncard oder Mitfahrt) oder Airline (Gutscheine, Angebote) billiger reisen könnte als mit meinem Fahrzeug, zumal ich auch am Zielort Zugriff auf ein Fahrzeug hätte.

Also hört sich zwar nett an deine Argumentation, doch ist diese weit ab vom tatsächlichen Weltgeschehen…

Im Übrigen hinkt deine Ausführung, da wie bereits schon beschrieben durch Mitfahrer die Betriebskosten zum Fahrzeug steigen, nämlich durch erhöhten Verschleiß und Gewicht, kleine Umwege und den daraus resultierenden Mehrverbrauch an Kraftstoff…  und dieses “mehr” kann schon im 2stelligen Eurobereich, bei einer Fahrt, die aus Hin- und Rückfahrt besteht, liegen! Bei meiner Route dies schon bei ca. 40 Euro an Mehrkosten gelegen hat (Leerfahrt gegenüber 4 Mitfahrer und vollem Kofferraum)

Und noch etwas… wenn in einem Angebot “Kaviarhäppchen” stehen würde um das Angebot attraktiver zu machen, so könnte man auch die Kaviarhäppchen steuerlich geltend machen.

Guido, du vermischst da Sachverhalte die man nur separat betrachten kann.

Der Volkerchen erläuterte ja nur wie das Finanzamt die Sache sieht.

Natürlich hast Du recht, mit dem was Du sagst, allerdings musst Du unterscheiden zwischen einer Privatperson

und einer gewerbetreibenden Person.

Die gewerbliche Person kann sogar das Kaviarhäppchen, Piccolo, Parkgebühren, Fahrzeugpflege etc. in Ansatz bringen.

Wenn Du also ein normaler Arbeitnehmer bist bleibt nur das was Volkerchen schreibt. :frowning:

Meine Ausführungen geben die Realität im deutschen Steuerrecht wieder und enthalten keinerlei “persönliche Einschätzungen”. Deine durch die Mitfahrer entstehenden erhöhten Betriebskosten kannst Du exakt so in Ansatz bringen, wie ich das erläutert habe! Und das sind bei den genannten vier Mitfahrern immerhin 8 Cent/km zuzgl. der 30 Cent/km für Umwege. Ob die Kaviarhäppchen in der Kalkulation dann zu finanzieren sind, darfst Du Dir gerne selbst ausrechnen - separat geltend machen kannst Du sie jedenfalls als privater Fahrer nicht.

Es steht Dir selbstverständlich frei, meine Angaben anzuzweifeln. Dann solltest Du Dir mal die Mühe machen und selber recherchieren oder Deinen Steuerberater befragen. Der wird Dir dann geduldig das erklären, was ich hier geschrieben habe. Immerhin wird der für seine Geduld - im Gegensatz zu mir - von Dir bezahlt.

ciao

volker

ich weiß nicht warum hier auf Pauschalen überhaupt geritten wird.

Diese Pauschalen sind doch unerheblich, also völlig peng, da es sich hier um Fahrgemeinschaften handelt.

Wir reden hier über Betriebskostenanteile und nicht von 2ct. oder 30ct. pro irgendwas.

Heißt also, wenn die Einnahme von Mitfahrenden die Betriebskosten einer Fahrt nicht übersteigen ist alles im grünen Bereich. Heißt demnach auch dass kein Gewinn vorliegt.

Ich denke nicht dass ich da zeitlich etwas verpasst habe. 

Wenn aber jemand auf seinen Arbeitsweg jemanden mitnimmt, und dieser besagte 30ct. bereits geltend macht, so könnte er natürlich diese Pauschale um 2ct erhöhen pro Mitfahrnase, aber müßte im Gegenzug alle zusätzlichen Einnahmen steuerlich angeben, sonst würde er sich ja zu Lasten der Steuerzahler einen Vorteil verschaffen.

Im aktuellen Finanztest gibt es einen ganz kleinen Beitrag zu diesem Thema. Bei kostenpflichtiger Mitnahme müssen die Einnahmen versteuert werden. Einkünfte sind nur bis 256€ im Jahr steuerfrei. Wenn der Verdienst das übersteigt muss versteuert werden.

Du sagtest  “kostenpflichtige Mitnahme”!

Bei mir gibt es das nicht, alles ist auf freiwilliger Basis. Einen Obolus weise ich allerdings nicht von der Hand :slight_smile:

Kannst Du den Artikel bitte verlinken? Ich habe nix gefunden… Oder gibt es gar keinen Link (nur Druck oder Paywall)? Mich würde interessieren, wie die das ausführen. Bei Steuern kann man ja IMMER die Ausgaben gegenrechnen. Mit 4 Mitfahrern (20 ct/km) muss man schon eine Mega-Möhre fahren, um auf eine Null-Summe zu kommen (oder alles selbst machen, was dann im Endeffekt auch eine Ausgabe ist…).

Mich fasziniert am meisten, dass Mieteinnahmen aus dem Ausland in Deutschland steuerfrei sind. Wenn das Auslamd auch noch die Miete, die der Vermieter selbst im Ausland zahlt, gegenrechnet, wird das eine richtig coole Einnahmequelle. :slight_smile:

Zu dem Thema Steuern bzw. Gewinn erzielen finde die AGBs von blabla unter Punkt 5.3 sehr gut formuliert und meines Wissens nach ist es zu 100% korrekt was dort steht.

Vor allem 2 Punkte daraus übersehen einige:

  • man darf nicht alle Kosten gegenrechnen sondern “nur” die beweglichen Kosten (siehe die AGBs für Beispiele)
  • einen Teil der Kosten muss man selbst tragen. Dieser Teil darf dann auch nicht gegengerechnet werden.
    Beispiel:
    • Kosten einer Fahrt 120,- Euro
    • 3 Mitfahrer (also 4 Personen insgesamt im Auto)
    • Wenn man jetzt von jedem Mitfahrer 40,- Euro verlangt, dann macht man 30 Euro Gewinn!
      Man darf nur 30,- Euro von jedem Mitfahrer verlangen, da man 30,- Euro selbst tragen muss
      (120 Euro geteilt durch 4 Personen = 30,- Euro pro Person)

Gruß Robert

Ich sehe das so, dass die Blablabla Abrechnungen in dieser Hinsicht besonders gefährlich sind.

Bei Mitnahme über die freien Mitfahrportale kann man gelassen bleiben.

Daher nehme ich über Blablöd max. 2 Leute mit (2x30=60EU, somit trage ich 60 Euro selber).

Kommen vom freien Portal noch zwei hinzu juckt das keinen. :wink:

Richtig, jedenfalls solange es noch Bargeld gibt.

Und wir sind wohl auf dem Weg, das Bargeld abzuschaffen. Wird aber (zum Glück?) noch etwas dauern.

Gruß Robert

Ich werde mich dagegen wehren und auch politisch die Partein bevorzugen die das Spielchen nicht mitmachen.

Aber warten wir mal ab.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit in Naturalien zu zahlen.

Z.B. kann man sich die Tankfüllung von den Mitfahrern bezahlen lassen.

Oder, “bring einen Kasten Bier mit”, wenn du mitfahren willst. :slight_smile:

Die politischen Parteien, die dieses Spiel nicht mitspielen, gibt es nicht. Sie könnten sich nicht finanzieren.

Aber ich werde mal meinen Steuerberater fragen.

Meine Einschätzung:

Basiswissen: die Kilometerpauschale für dienstliche Fahrten ist 30 ct/km - steuerfrei. Wenn ich also jemanden im Auftrag des Scheffs mit meinem Privatwagen von A nach B bringe, dann kann ich 30 ct/km “Kilometerpauschale” verlangen, steuerfrei und unbar. Eine Obergrenze gibt es nicht. (Ich war 2012 so blöd, und habe mein Auto über ca. 24.000 km zu diesem Preis verschleudert - macht über 7000 Oiro direkt auf das Konto - steuerfrei). Ein Gewerbe musste ich dafür nicht anmelden. FAKT!

Wenn ich nun Privat jemanden von A nach B bringe, und maximal 30 ct/km verlange, entbehrt es jeder Logik, dass es eine Obergrenze von Zweihundertpaarundwasweißich geben soll. Bei 5 ct/km (normal für Mitfahrgelegenheiten) müsste ich SECHS Leute einpacken, um immer noch innerhalb der Kilometerpauschale zu bleiben. In neinem 3er BMW wäre diese Zahl an Mitfahrern bei einer Polizeikontrolle eher spannend, als der Brief vom Finanzamt.

Und jetzt wird es lächerlich: der Mitfahrer beuftragt mich im Rahmen eines 450 EUR-Jobs, seine Schuhe zu putzen (müsste bei der Knappschaft gemeldet werden). Verabredungsort ist der Nordkap, Ausführungsort ist Timbuktu. Für einen 450 EUR Nebenjob fallen natürlich diverse Gebühren an, pauschale Steuern, BG-Beitrag… Aber die Ausführung und damit die Vertragsdauer ist 10 s. Bei 8,50 EUR Mindestlohn sind das aufgerundet 3 ct. Die Fahrt zum Einsatzort wird nicht als Arbeiszeit vergütet. Das ist zwar rechtswidrig, falls ich fahre, aber um zu meinem Recht zu kommen, müsste ich klagen. Dazu habe ich heute keine Zeit, ich muss nämlich noch ganz dringend nasepop… Ich bin zu beschäftigt. Aber mein Auftraggeber könnte auch fahren (mit meinem Auto), dann sind wir safe -keine Arbeitszeit für mich. In Timbuktu wische ich die Schuhe (bzw, ich tu nur so, der Scheff kontrolliert das ohnehin nicht).

Was ist nun passiert ist: Ich hatte einen Nebenjob, der Auftraggeber ist mit mir zu diesem Zweck nach Timbuktu gefahren, und hat mich dort neben 5000 EUR steuerfreier Kilometerpauschale auch noch für 3 ct Gesamtpreis schwarz arbeiten lassen. Betrug am Staat: unter einem Cent. Könnte man natürlich zur Anzeige bringen… Zum Monatsende vergisst er, meinen Lohn zu überweisen - und ich merke es auch nicht.

(dass Nordkap und Timbuktu nicht im Geltungsbreich deutscher Gesetze liegen, ignorieren wir bitte)

Meines Wissens ist es ausser der gelegentlichen Hartz-IV-Kürzung im Zusammenhang mit Mitfahren noch NIE Einer belästigt worden - warum wohl (*). Dass die Hartz IV-Kürzung rechtens gewesen sein soll, ist bestenfalls einer der vielen Mängel in der schlampigen Gesetzgebung (wie auch jetzt bei der “Ehe für alle”, als die Transgender “vergessen” wurden), die einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würden. Dass die Ehrlichen immer die dümmsten sind, sollte uns eher Sorgen machen - oder man verzichtet auf den Kotau vor dem Schwachsinn und macht sein eigenes Ding.

Zu (*): meiner Meinung nach soll ein Abschreckungszenario aufrechterhalten werden, um den Schutzgeldza… Parteispendenzahlenden Unternehmen und Verbänden mit Quasimonopolstellung (Flug, Bahn, Bus, Taxi…) das Geschäft zu sichern. Die Drohkulisse hat also in etwa die Standfestigkeit eines Kartenhauses… Wie man hier und bei Bla aber gut nachlesen kann: es gibt noch Leute, die zumindest nicht ausschließen, dass etwas dran sein könnte, und agieren etwas vorsichtiger.

Fazit: ich würde mich auf die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt zu diesem Thema so richtig freuen. Ich lege aber meine Hand dafür ins Feuer, dass die LIEBER nicht zucken werden. Umso theoretischer wird das Ganze, wenn ich nachzähle, und feststelle, dass ich demnächst die einzigen Mitfahrer dieses Jahr haben werde: div. Wasserkanister und ein Fahrradanhänger… Immerhin geben sie einen Hunni her, Abholung als Haustürservice zu 30 ct/km… Aber wir haben den Tag genutzt, zwei touristische Attraktionen am Abholungsort besucht. Da kamen die 30 ct/km nicht schlecht…

P.S., gerade nachgerechnet…

Inkl. Anmeldung bei der Minijobzentrale fallen 2 ct Beitrag an. Damit ist man vor der Steuer blitzsauber. Dienstlich veranlasste Fahrt, 30 ct/km steuerfrei, 2 ct an Minijobzentrale überweisen. Voila - Steuerpflicht geht in Ablage P.

So ein Schwachsinn - Steuer auf Mitfahrgelegenheiten…

dies ist aber nicht richtig gedeutet:

siehe hierzu Punkt 5.1 der AGB. Hier wird ausdrücklich von Betriebskosten gesprochen!

Betriebskosten sind beweglichen Kosten für;

Treibstoff, Öl und Abnutzung der Reifen. Öl+Filterwechsel, Bremsscheiben u. Beläge u. sonstige Verschleißteile, Waschstraße u. Staubsauger, jährliche Klimainspektion etc…

Mitfahrergebühren, Abschreibung, KFZ-Steuer, Automobilclub Beitrag, KFZ Versicherungen etc. sowie Motor- u. Getriebeschäden sind jedoch feste Kosten. Letztere weil diese in Abschreibung gefasst werden.

Wobei das Problem Mitfahrergebühren momentan kein Thema mehr ist, da diese Fahrtanbieter nicht betreffen. 

Man sieht also, dass es mehr Kosten gibt als nur die reinen Tankkosten, wie die von dir angebrachten 120,- Euro.

Wo habe ich denn geschrieben, dass die 120,- Euro nur Tankkosten sind?

Abgesehen davon werden die Kosten für Reifen, Bremsscheiben, Waschstraße usw…, die genau durch und für diese eine Fahrt entstehen, sehr gering sein.

Sollte es wirklich mal zu einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt kommen, dann frage ich mich, wie man diese Kostenanteile belegen und ausrechnen kann.