Mitfahrgelegenheit und Steuer

Schwierige Diskussion mit der Steuerpflicht. Es sind immerhin Einnahmen, die man erzielt. Oft wird http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__1.html zitiert, was unnütz ist. Nur weil keine gewerbliche Personenbeförderung vorliegt, heißt das ja nicht, dass die Einkünfte nicht trotzdem steuerpflichtig sind.

Zumindest eines erscheint mir etwas klarer: Als Pendler kann man 0.30 Euro pro km absetzen. Das sieht auf dem ersten Blick natürlich nach Steuerbetrug oder sowas aus, wenn man auch noch von den Mitfahrern Geld erhält. Aber: wenn man dem Urteil Az. VI R 29/12 des Bundesfinanzhofes folgt, entsteht der Aufwand ja auch, wenn die Fahrt völlig kostenlos war. Die Pendlerpauschale oder die Anrechnung bei Wochenendpendlern dient ja nicht der Deckung von Kosten, sondern als Entschädigung für den Aufwand, den man hat. Und der Aufwand bleibt ja gleich. Ob die tatsächlichen Kosten nun höher oder niedriger liegen, durch die Mitnahme von Mitfahrern, ist in meiner Interpretation dieses Urteils völlig egal.

Das heißt jedoch nicht, dass man die Einnahmen nicht doch angeben muss.

Die Frage, ob die online-Zahlung steuerliche Nachteile bringt, kam ein paar Threads weiter oben aber auf. Sonst hast du natürlich recht.

Zumindest ist ohne Bargeldzahlung alles schön nachvollziehbar. Und das ist in Bezug auf Steuer sicher ein Nachteil.
Gruß Robert

http://www.gevestor.de/details/so-kann-man-bei-fahrgemeinschaften-den-fiskus-beteiligen-764576.html

Das ist mal gut zusammengetragen.

Grüße,

MVP
 

Vor allem, wenn das „Einnahmen“ sind, die versteuert werden müssen, dann stzt man die Fahrtkostenbeteiligung gleich 30% höher an (je nach Steuerlast). Und schon wird es gewerblich, weil nicht die Spritkosten abgefragt wurden, sondern „Gewinn“ erzielt wurde. Das Gewerbliche zieht den ganzen Rattenschwanz nach sich, mit Medizincheck, jährlich TÜV, extra Versicherung, P-Schein und Wertverlust des eigenen fahrzeuges wegen „Sondernutzung“. Harzer können 150 EUR „einnehmen“, und verlieren danach ihre Sozialhilfe in dem Maße, indem ihnen gezahlt wird.

Da stimmt doch was nicht!

Flohmärkte werden übrigens NULL besteuert. Und es gibt Profis, die Ware einkaufen und wöchentlich feilbieten. Teilweise leben sie sehr gut davon, insbesondere, wenn sie außerdem noch Rente oder ALG I/II kassieren.

Wenn mir das Finanzamt mit Einnahmen aus Mitfahrgelegenheiten schräg kommt, dann werde ich mir aber Dinge einfallen lassen, die sie wochenlang beschäftigen werden. Je Ding… ich kann auch Renitent sein… Notfalls melde ich die Zucht von toten Küken an, oder ich frage nach, wie ich die Blüten meines Goldregens korrekt versteuern kann (und lege Widerspruch gegen den Bescheid ein) usw… Wenn ICH für die Mitfahrer-Gelder Steuern zahlen muss, dann werde ich mehr Ärger machen, als der Gewinn, den ich für das Finanzamt erwirtschafte - wert ist.

:smiley: :smiley: :D  Genial.

Im Ernst, wenn die Spritbeteiligung eine Einnahme im Sinne der Verteuerung sein soll, dann kann ich ALLE Leerfahrten entsprechend als Verluste gegenrechnen. Dann kriege ich noch was aus der Steuer raus. Ich muss mir nur die Mühe machen, jede Fahrt zu inserieren, inkl zum Bäcker. Einnahmen aus irgendwelchen „Geschäftstätigkeiten“ ohne gegenzurechnenden Ausgaben/Werbungskosten/Verlusten gibt es nämlich nicht. Man muss nur die steuermindernden Punkte ebenfalls geltend machen, wenn man der Willkür des Finanzamtes entkommen will. Eine Sch… Papierarbeit.

Im Ernst?

Das sollte doch ein Witz sein, oder?

Da hast Du Null Chance!

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Sehe ich genau so.

Ansonsten wäre das eine „geniale Geschäftsidee“:

  • Fahrten anbieten und falls sich keiner meldet das Finanzamt zahlen lassen. Gleichzeitig wäre das Mitnehmen von Personen keine „Gefälligkeit“ mehr, sondern ein Gewerbe mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

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Profis werden bestimmt auch bei Flohmärkten Steuer zahlen müssen. Wieso sollte es dort eine Ausnahme geben?

gruß robert

Wirklich geniale Idee !

Natürlich sind Flohmarkt-Einnahmen (bzw. natürlich nur die Gewinne daraus) nur zu versteuern, wenn man das gewerbsmäßig macht. Wenn man 4 Mal im Jahr auf den Flohmarkt die abgetragenen Kindersachen verkauft, muss man das mit Sicherheit nicht versteuern.

Grüße,
MVP
 

Hallo,

das Anbieten von Mitfahrgelegenheiten ist in den seltesten fällen Steuerpflichtig und die Finanzämter werden euch eher selten dafür beheligen. Generell sind Einnahmen lediglich steuerpflichtig wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist und eine Regelmäßigkeit nachweisbar ist. Das ist bei Mitfahrgelegenheiten meist nicht der Fall bzw kann entsprechend gestaltet werden.

Sollte das Finanzamt anfragen sollte man sich zuerst auf die beiden obengenannten Argumente berufen und wenn das Finanzamt das nicht akzeptiert ist der Gang zum Steuerberater oder befreundeten Steuerfachangestellten o.ä, äußerst zu empfehlen, da es dann sehr stark auf den Einzelfall ankommt.

Gruß Mahciaty

(Im bereich Steuern tätig)

Müssen und tatsächlich tun sind halt zwei paar Schuhe.

Fakt ist: zumindest ICH fahre nicht in Abhängigkeit von Mitfahrern. Insofern fahre ich nicht geschäftsmäßig, sondern „ohnehin“ (das aber regelmäßig). Wenn sich jetzt jedesmal Mitfahrer melden würden, und ich das Auto voll habe - mein „Glück“. Wenn nicht - mein „Pech“.

Meinung: Wenn ich für „Glück“ Steuern zahlen muss, setze ich „Pech“ von den steuern ab. Zum „Glück“ musste ich noch keine Steuern auf Mitfahrgelegenheiten zahlen :slight_smile:

Ich hätte aber kein Problem damit, dies mit dem Finanzamt auszudiskutieren. Interessehalber frage ich mal meinen Steuerberater, aber erst, wenn er meine Unterlagen von 2014 hat. Da wartet er nun seit vier Wochen schon drauf, peinliche Rückfragen will ich mal nicht „riskieren“ :frowning: Also - wenn ich das Ergebnis hier im Forum poste, habe ich meine steuerunterlagen 2014 abgegeben :  :smiley:

Wenn ich Glück habe, dann mache ich mit Aktien Gewinne, aber zum Glück habe ich jetzt deinen Beitrag gelesen und muß nie wieder den Gewinn versteuern.

@ all

Es ging dabei allein um Berufspendler.

Wenn ich als Berufspendler die Kostenpauschale geltend mache, bin ich verpflichtet, auch Einnahmen für diese Fahrten anzugeben.

Ich kenne da einen speziellen Fall… :ph34r:

Nehmen wir mal an, ich fahre mit meinem 7-Sitzer aus beruflichen Gründen wöchentlich von A nach B.

Die Strecke beträgt 300 km, und ich fahre dies etwa 45x im Jahr.

Das entspricht 13.500 km.

Bei 30 ct pro km sind dies 4.050 €, die mir vom Finanzamt für Fahrtkostenaufwendungen erstattet werden.

Gleichzeitig jedoch habe ich auf beiden Strecken jeweils 3-6 Mitfahrer, die mir 15 € pro Person zahlen…

das wären 90-180 € pro Wochenende, also 4.050 - 8.100 € im Jahr…

Gebe ich diese Einnahmen bei der Steuererklärung nicht an, habe ich zwischen 8.100 und 16.200 €, die mir für die Kosten meines Autos zur Verfügung.

stehen. 

Nicht so schlecht, oder ???

Da kommt es natürlich gar nicht gut, wenn die Einnahmen von Mitfahrern nachvollziehbar sind wie es bei BBC ist.

Deshalb MUSS man auf dieses System schimpfen (und möglichst gleichzeitig auf die mit den Briefkastenfirmen in Panama oder anderswo).

@  zzz

Und wieder kommst du mit Beispielen, die dermaßen an den Haaren herbei gezogen sind…sei gern mal mit dieser Angelegenheit renitent beim Finanzamt.

Und berichte dann mal…

Als Pseudo-Gewerblicher hättest du übrigens auf keinem der Mitfahrportale etwas zu suchen…das ist für PRIVATE Mitfahrten !

Da würdest du dir den Ast absägen, auf dem du sitzt.

Und woher kämen sonst deine Mitfahrer, wenn nicht über ein Mitfahrportal ?

Allein FB wird da wohl nicht viel bringen…

Wochenendheimfahrer ist auch „Berufspendler“ in diesem Sinne…?

Bis Februar bin ich zwischen zwei Wohnsitzen hin- und her gependelt. Ab Februar bin ich zwischen Immobilie und Wohnort hin und her gependelt. Die „Einnahmen“ waren definitiv unterhalb der Freigrenze an Einkünften, die pro Jahr um die 800 EUR herum sein dürften…

Mangels Interesse auf meiner Strecke (max. knapp über 10 Klicks, schon immer) habe ich auch nicht viele Mitfahrer zu „befürchten“.

Das mit der Verrechnung der Einnahmen klingt logisch, aber die Einnahmen decken die Kosten des Fahrzeugs immer noch nicht. Man hat ja auch die Wahl, die realen Kosten des Fahrzeuges (mit Nachweis) abzusetzen (zumindest als Selbständiger - bei Angestellten weiß ich es nicht, denn als Angestellter habe ich immer Pauschalen abgesetzt). Die „Not“, knapp 1200 km Wochenendfahrten zu produzieren, habe ich erst seit letztem Frühjahr. Ich kann einen Wertverlust von 12.000 EUR für das Fahrzeug und Betriebskosten in Höhe von ca. 5000 - 6000 EUR nachweisen, sowie Spritkosten für 100.000 km = ca. 10.000 EUR. Jetzt setze ich Einnahmen von… Sagen wir mal auf allen Fahrten ausverkaufte Bude an (10 ct/km - zwei Plätze, weil meine Frau immer mitfuhr, waren immer nur zwei Plätze verfügbar). Dann wäre der Sprit genullt, aber die restlichen Kosten wären immer noch offen. Witzig kommt noch hinzu, dass meine Frau und ich zusammen veranlagt sind - also doppelte Pendlerpauschale? LOL? Ich zahle nie wieder Steuern :slight_smile:

Bitte nicht am Obigen rumzicken - das mit einer Frau war nur ein Gedankenspiel von mir, ohne jeglichem Wissenshintergrund.

Und wie gesagt - Mitfahrer kann ich an einer Hand abzählen (besser als nichts - aber ich denke mal, so ca. 400-800 EUR dürften rein gekommen sein…)

Die Anderen, die mehr Mitfahrer haben, brauchen definitiv einen Steuerberater, falls sich das Finanzamt meldet. Bei ALG I/II wird es dann auch nicht einfach. Die Kostenseite des Autos sollte aber im nicht gewerblichen Bereich höher sein als die Einnahme, und damit - ich weiß es nicht, aber ich hoffe es - steuerlich trotzdem absetzbar sein… Immerhin ist die Steuererstattung eine „Pauschale“ - und keine Abrechnung.

Apropos Steuererstattung - Du kriegst die Aufwendungen nicht erstattet, Du kriegst nur die Steuer auf 30 ct EInnahmen je km erstattet. Bei mir sind es also keine keine 10 ct pro km, die erstattet werden. Geringverdiener mit ca. 12.000 EUR/Jahr brutto schauen in die Röhre: die kriegen NICHTS zurück (weil sie nach der Steuererklärung ohnehin ihre gesamte Steuer wiederkriegen: ~9000 steuerfrei + ~ 2000 [oder waren es 100?] Werbungskostenpauschale + Aufwendungen für Altersvorsorge und Gesundheit, also die ca. 1500 EUR Krankenkassenbeiträge, ~250 EUR Pflegeversicherung und evtl. äh… 800 EUR? Riesterzeuchs).

Ernsthaft: wie verrechnen Geringverdiener ihre Einnahmen mit der Pendlerpauschale? Und wie sieht die Steuergerechtigkeit gegenüber Höchststeuersatz-Zahlern aus? Oder ist da gar keine Steuergerechtigkeit gewollt… Naja,. meinerseits ist auch Obiges nur Spekulation.

Was mich selbst angeht, werde ich den Steuerberater fragen. Die Antwort kann ich ja gerne posten.

Bei 45 Fahrten a 300Km, so entspricht dies bei einer Hin- u. Rückfahrt genau 27.000Km.

Beim Finanzamt kann man jedoch nur den Weg zur Dienststelle steuerlich geltend machen, was dann heißt, dass man nur 13.500Km zu 30ct/Km, also 4.050,- Euro ansetzen kann. Die Rückerstattung vom Finanzamt bemisst sich meines Wissens jedoch nur vom persönlichen Steuersatz aus der Spitze. Angenommen dieser wäre 25%, und alle Pauschalbeträge wären ausgeschöpft, so wäre hier maximal eine ungefähre Rückerstattung von 1.013,- Euro möglich.

Bei also einer z.B. 1.013,- Euro Steuerrückerstattung und 8.100,- Euro Mitfahrerentgelt, also gesamt 9.113,- Euro Gesamtertrag stehen aber 27.000 Fahr Km gegenüber.

Wir reden also hier von 33,75ct/km.  

Gerade du also Versicherungsvollprofi müsstest die ADAC Kostencheck Liste kennen.

Und aus dieser Liste ziehe ich mir mal den Dacia Lodgy raus, der mit 33,40ct/Km angegeben ist, weil ich annehme, dass in deinem Beispiel ein deutsches Wertprodukt herangezogen wurde welches erheblich kostenintensiver ist. Normal liegt aber der Satz bei 7 Sitzer Fahrzeuge normal weit über 70ct/km. Also wäre noch sehr viel Luft nach oben vorhanden.

Ich komme da dann zum Ergebnis, dass dein Beispiel ganz unproblematisch in einer Steuererklärung angegeben werden kann, und zwar ohne Angst etwas Illegales gemacht zu haben, und auch ohne Angst, dass man Steuern dadurch weniger erstattet bekommt :wink:

als geneigter leser fragt man sich, was das dich oder irgendwen anders überhaupt angeht.

jeder ist immer noch für sich selbst verantwortlich…

und das ist in meinen augen der „ganz spezielle fall“, der allein für sein handeln ganz im speziellen und höchstselbst ganz alleine für sich vor dem gesetz und für sich selbst verantwortlich ist.

akzeptiert man das, kann man sich eigentlich solche rechenbeispiele ersparen und muss sie auch nicht mit leicht denunziatorischem unterton in die öffentlichkeit bringen.

jm2c