Mitfahrgelegenheit und Steuer

Hier wird - mal wieder - einiges durcheinander geworfen! Was das Steuerrecht angeht: Die durch die von Mitfahrern eingenommenen Kostenbeteiligungen für _private_ Fahrten sind dann (vollständig) zu versteuern, wenn diese einen Betrag von 256 Euro/Jahr erreichen. In diesem Fall ist der Einkommensteuererklärung die Anlage SO beizufügen. Zur Berechnung dieses Betrags können keinerlei Kosten abgezogen werden, mit Ausnahme der bereits erwähnten 0,02 €/km und Mitfahrer, die als pauschale Werbungskosten geltend gemacht werden können. Zusätzlich kann man für Umwege, die abseits der eigentlichen Strecke liegen, 0,3 €/km abziehen, sofern das nicht in offensichtlich missbräuchlicher Weise geschieht. (Man kann also beispielsweise auf seiner Tour von Düsseldorf nach Köln keinen “Umweg” über Berlin machen.)

Eine Fahrt gilt als _privat_, wenn sie nicht zur Gewinnerzielung dient - und das ist genau dann gegeben, wenn die von den Mitfahrern eingenommenen Kostenbeteiligungen die für diese Fahrt anfallenden Betriebskosten nicht übersteigen! An der Stelle sind nur die Kosten heranzuziehen, die nicht entstanden wären, wenn die Fahrt nicht stattfinden würde. Also in erster Linie mal die Kraftstoffkosten und darüber hinaus die Peanuts wie anteiliger Ölverbrauch, Wischwasser, Reifenabrieb, Kilometerabhängige Wartungskosten, aber z.B. _nicht_ die jährliche Wartung der Klimaanlage oder Versicherungen, Steuern oder ähnliches).

Wer mit Gewinnerzielungsabsicht fährt, kann selbstverständlich sämtliche Kosten abziehen - so wie jeder Gewerbetreibende. Hat dann aber eben auch die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen.

ciao

volker

Sehr guter Beitrag!

Jetzt bin ich mal gespannt, welche “Argumente” zzz darauf wieder hat :wink:

Ich glaube gerade jetzt, wo zB bei BBC alles transparent und nachvollziehbar ist, kann man schon nachvollziehen wann und wie oft gefahren ist, und was das eigentliche Ziel war.

Bekanntlich gilt als eine Fahrt, die Hin- und Rückfahrt zusammen, und gerade hier ist es mit einer Vollbesetzung des Fahrzeug auf der gesamten Strecke sehr schwer, wenn man viele Zwischenziele hat, alle Fahrkilometer mit Mitfahrern zu besetzen.

Und die Kostenanteile werden entweder pauschalisiert angenommen oder mit Erfahrungswerten geschätzt.

Ich zu meinem Teil komme jedenfalls nicht mit den Mitfahrentgelten an meine Kosten ran, und zwar egal mit welchen Auto. Übel meist immer die Fahrten mit Leihfahrzeug, wo ich ausgerechnet fast keine Mitfahrer dann hatte. Wobei bei Leihfahrzeugen eine andere Kostenumlage gilt, nämlich die für Carsharing, wobei ja herfür extra ein Fahrzeug gemietet wird um die Fahrt für mehrere absolvieren zu können. 

Bei meinem Auto nutzt sich weiterhinab:
Die Kupplung, die Bremse,
Der Keilriehmen, sämtliche Kugellager, die Zylinderbuchsen,
Die kolbenringe, sogar mein Sitz nutzt sich ab, wenn durch jahrelange
Beanspruchung mit dem fetten Hintern
Der Bezug durchscheuert.
Wer oder was definiert hier technische Abnutzung, etwa der Finanzhintern? Ich lach mich schwach und mach ins Hös’chen :wink:

Ich bezweifle nicht die Existenz dieser Regelung, ich bezweifle die Durchsetzbarkeit.

Für meine Fahrt aus dem Allgäu nach Budapest über Linz bin ich nach Schaffhausen (ca. 60 km einfach) gefahren, um den Krempel abzuholen, und habe dafür die 0,3 EUR pro km berechnet und erhalten. Also nicht “mißbräuchlich”.

In der Bundesrepublik SOLLTE zudem noch gelten: “gleiches Recht für alle”. Die Unterscheidung “privat”, also steuerpflichtig ab 256 EUR vs. geschäftlich ist rechtlich in der letzten Instanz IMO nicht durchsetzbar - und GENAU deswegen gibt es (AFAIK) auch kein Beispiel für eine ERSTE Instanz. Das Finanzamt schätzt seine Grenzen in diesem Fall wohl realsitisch ein, und darauf will ich hinaus.

Die 256-EUR-“Grenze” würde sich nämlich als ein rechtlich untauglicher Versuch herausstellen, das schutzgeldzahlende Parteispenden zahlende Transportbusiness vor “geschäftsschädigenden”, privaten Fahrtvereinbarungen zu “schützen”.

Wie genau die 256 EUR-Grenze zustandekommt, sei auch mal dahingestellt, und was die private Fahrt von Wenigfahrern steuerlich anders aussehen lässt, als die private Fahrt von Vielfahrern.

Ich habe schon öfters erwähnt, das es ANALOG zu dieser Regelung eine andere Regelung gab, die gekippt wurde: Mieteinnahmen aus dem Ausland. Sie wurden ebenso knallhart besteuert, ohne die Ausgaben zu berücksichtigen (wie auch bei der Diskussion um Mitfahrten), bis jemand dagegen geklagt hat, und die Ausgaben gegengerechnet haben wollte. Dabei hat er RECHT bekommen (natürlich!), und als Reaktion darauf wurden die Mieteinnahmen aus dem Ausland steuerfrei gestellt, weil es einfach unmöglich ist, die Ausgaben im Ausland in Deutschland gegenzurechnen (Sprachbarriere - die Übersetzungskosten würden den Rahmen der Steuerpflicht in den meisten Fällen sprengen, die Anerkennung der Gültigkeit der Ausgaben ist zudem ein schier unmögliches Unterfangen - wie will man das auf tausende km Entfernung prüfen??? Beamte nach Timbuktu schicken?).

Im Fall von Mitfahren würde also der klagende Bürger WEITERE Kosten gegengerechnet haben WOLLEN, würde, davon bin ich zu 10% überzeugt, Recht kriegen (analog zur Mieteinnahme/Ausgabe) und der Staat würde nachrechnen, dass es sich nicht lohnt, im Fall privater Fahrgemeinschaften die Aufrechnung der Kosten gegenzuprüfen - die Anlage würde dann ersatzlos gestrichen.

Das Finanzamt hält aber still, das Abschreckungszenario hat Bestand, das Papier liegt als digitaler Müll (oder als Papiermüll) herum, und alle sind zufrieden: über die begrenzte Abschreckungswirkung  und über die Tatsache, dass das Papier immer noch existiert.

Hat sie JEMALS jemand so einen Wisch als Mitfahrtenanbieter ausgefüllt? Ich bezweifle das (außer vielleicht im letzten Stadium geistiger Umnachtung).

Die ist GANZ einfach zu definieren: real existierende Werkstattrechnungen (ohne Rücksicht auf Einzelheiten wie oben genannt). Daraus kann man die Kilometerkosten bis zum Stichtag centgenau festlegen (und Bruchteile von cent genau, wenn man erwartete Reparatur- und Wartungskosten mitberücksichtigt - z.B. ist KLAR, dass die Bremsen nach X km fällig sind, und wie viel das in etwa kosten WIRD). Je länger ein Auto in Deinem Besitz ist, umso weniger ändert sich durch eine einzelne Rechnung der Schnitt, wenn es nicht gerade in kompletter Motor- oder Getriebeschaden war…

Zudem kann niemand beurteilen, inwiefern Fahrten überhaupt stattfinden, wenn es keine Mitfahrer gibt. Bei mir kam es auch schon vor, dass ich die eine oder andere Fahrt deswegen verschoben habe, oder Tage gewählt habe, wenn es wahrscheinlicher ist, Mitfahrer zu finden (Bsp: “Bleibste nicht bis Montag in Budapest, weil am Sonntag eher Mitfahrer zurück wollen…”)

Ich finde es jedenfalls nach deutschem Steuerrecht LOGISCH, die wahren Kosten für eine mögliche Steuerpflicht gegenzurechnen. Es ist ja nicht so, dass für Dinge, die “sowieso” passieren, die Steuer Unterschiede macht zu Dingen, die für bestimmte, definierte Anlässe passieren.

Was ist mit Heu? Der liebe Gott lässt Heu sowieso wachsen, ob der Bauer nun mäht oder nicht. Wie unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Heu, der zwecks Verkauf gemäht wurde, und Heu, der gemäht wurde, weil die Wiese nicht verwalden soll, aber - nun ja - das Mähgut auch auf den Markt geschmissen wurde, bevor es verrottet?

Wie ich schreibe: die Unterscheidung gewerbliche (30 ct/km steuerfrei) und private Fahrt  (256 EUR pro Jahr steuerfrei) ist Schwachsinn, und würde bei einer gerichtlichen Klärung wohl krachend scheitern.

Sicherlich sind auch die Abnutzung der Bremse und der Kupplung kilometerabhängige Betriebskosten. Meine Aufzählung war ja keineswegs vollständig - die vorgenannten Dinge habe ich ja bewusst unter dem Begriff “Peanuts” subsumiert.

Und natürlich kann sich jeder nach eigenem Gusto schwach lachen - ich darf aber in dem Zusammenhang kurz auf die Humorlosigkeit der deutschen Finanzbehörden hinweisen. :rolleyes:

Wobei die Diskussion eher akademisch ist. Es gibt zwar diverse Fälle, wo Leuten wegen angeblich “privater” Verkäufe auf Ebay ans Bein gepinkelt wurde - aber von einem vergleichbaren Fall wegen nicht angegebener Einnahmen aus privaten Mitfahrgelegenheiten habe ich noch nie gehört.

ciao

volker

GENAU das.

Und… bei “Privatverkäufen” hast Du echt keine Ausgaben zum gegenrechnen… Die eBay-Gebühren wurden mit Sicherheit im vollen Umfang berücksichtigt. Und es ist auch nicht die STEUER, die hier größere Probleme macht, sondern eher das Wettbewerbsrecht (Impressumspflicht, Gewährleistung, Gewerbeanmeldung usw.).

Meine Frau schafft echt schönes Kunsthandwerk. Wir verkaufen aber nichts online, aus eben diesen Grund. Vom Reingewinn her würde sie locker unter einigen Hundert EUR pro Monat bleiben (steuerlich leicht abzuhaken). Die Problematik, die das Gewerbliche mit zieht - die wollen wir uns nicht antun.

Nein, ich kann das leider nicht verlinken. Es handelt sich dabei lediglich um einen kleinen Absatz, der im aktuellen Septemberheft zu finden ist. In der Spalte ging es insgesamt um ca. 3-4 (Neu)Regelungen beim Thema Steuerrecht. Ich habe den Absatz recht treffend dargelegt, Urteile oder weitere Ausführungen gab es nicht. Ich habe dies aber zum Anlass genommen, den Sachverhalt ebenfalls einer Steuerberaterin zur Prüfung weiterzuleiten. Sollte dem so sein, so werde ich in Zukunft deutlich kleinere Autos (2-Sitzer) anmieten und keine Mitfahrplätze mehr anbieten. Gesetzgeber und Finanzämter sind leider oft humorlos, aber wollen natürlich gleichzeitig eine Reduzierung des PKW-Verkehrs etc.

Lass Dich doch nicht von denen verarschen. :slight_smile:

Naja, die Erkenntnis, dass Einnahmen grundsätzlich zu versteuern sind, ist jetzt ja keine besonders neue. Das liegt vermutlich daran, dass auch Herr Schäuble keinen Dukatenesel besitzt, der zur Finanzierung von Straßenbau, Schulen, Krankenhäusern, Sozialleistungen, etc. herangezogen werden kann.

Wer abhängig beschäftigt ist und von seinem Arbeitgeber eine Bonuszahlung über 256 Euro erhält, versteuert die ja auch. Und zahlt sogar noch Sozialabgaben davon. Natürlich kann er auch auf den Bonus verzichten…

ciao

volker

Immer NACH Aufrechnung der Kosten!

Beim Mitfahren soll das Beiblatt suggerieren, dass die Kosten nicht gegengerechnet werden dürfen.

Ich bin abhängig beschäftigt und zahle Steuern, indem das Unternehmen monatlich mein ganzes Geld an Schäuble schickt. Privat habe ich ein Haus gekauft, und renoviert zwecks Vermietung.

Folge: ich kriege fast 100% meiner Steuern aus abhängiger Beschäftigung zurück. Schäuble hat mal eben eine hohe fünfstellige Summe an Steuern (Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer usw.) von mir erhalten, darüber hinaus habe ich gutes Geld für Material und Handwerksdienstleistungen in die Wirtschaft gepumpt, wovon wiederum andere Menschen ihre Steuern gezahlt haben.

Dafür kriege ich eine fünfstellige Summe wieder zurück, was meine Investitionen um ca.  30% vergünstigt - finde ich fair (bzw. warte ich drauf seit April 2017 - das Finanzamt kann langsam sein, wenn es zahlen muss).

Wir haben also eine Aufrechnung der Steuerpflicht gegen steuerlich relevante Ausgaben.

Beim Mitfahren soll das ausgehebelt sein? Das auch noch wirksam? Nie im Leben.

Meine 256 EUR vom Arbeitgeber versteuere ich gerne. Wenn ich aber nur EINE Fahrt zur komplett vermieteten Immobilie durchführe (600 km einfach), sind diese 256 EUR bereits steuerfrei. Ich könnte also gerne “eine Million EUR” (na ja, so in etwa…) für Mitfahrten generieren, und das lutschige Formular ausfüllen, und ich bleibe trotzdem steuerfrei, wenn ich dafür mein Haus ein wenig renoviere, oder einfach nur oft genug zum Haus fahre, um mich dort  umzusehen (gerne täglich 2x).

ABER - wenn ich diesen Unsinn NICHT mache, sondern lediglich Ausgaben für das Fahrzeug habe, mit dem ich Mitfahrer mitnehme, darf ich NICHTS mit der Steuer verrechnen?

Wie gesagt - die Diskussion ist akademisch, denn die vom Finanzamt WISSEN, dass die mit dieser Regelung im Ernstfall nicht “durchkommen” - und wohl deswegen ziehen die nie los, um irgendwelche Leute mit diesem Thema zu belästigen.

Welche Kosten? Das Finanzamt akzeptiert bereits pauschal 0,02 €/km pro Mitfahrer, das sind weit mehr als irgendwelche echten “Kosten”, die dadurch entstehen würden, dass im Auto statt einer nun plötzlich 2-5 Leute mitfahren. Und wenn Du wegen einzelner Mitfahrer Umwege fährst, die Du alleine nicht fahren müsstest, kannst Du die wie oben mehrfach erwähnt ja _zusätzlich_ abziehen.

ciao

volker

Wie erwähnt - alle Kosten, die steuerlich abrechenbar sind. Ich kann meine Einahmen aus Mitfahrten auch mit Aktienverlusten verrechnen (wenn ich Welche hätte).

Was zählt ist “Einkommen” vs. steuerlich zu berücksichtigenden Ausgaben.

Und wie wir schon festgestellt haben: die Diskussion ist ohnehin “akademisch”. Es ist interessant zu wissen, was das Finazamt für Phantasien gegenüber Mitfahrtenanbietern hat. Es ist aber auch lustig festzustellen, dass diese Phantasien niemals in der Realität ankommen werden.

In den 90-ern haben meine Einnahmen die Summe von 900 DM pro Jahr SICHER überschritten. Zu MfG-Hochzeiten ist dies wahrscheinlich ebenfalls vorgekommen.

Derzeit ist Flaute. Ich sollte mal in meiner Steuerklärung das Formular abgeben, und 256 EUR Verlust für 2016 anmelden, weil Bla und FG nix vermittelt haben. LOL?

Gut daß Blablubb mit dem Buchungs- und Bewertungssystem dem Finanzamt die Arbeit abnimmt, jede einzelne Fahrt nachzuweisen. smilie_denk_14.gif

Da sie mich dort nicht finden verfolge ich die Diskussion relativ entspannt. smilie_denk_45.gif

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Darum geht es doch gar nicht. Du hast durch die Mitfahrer 256 Euro (oder mehr) _zusätzliches_ Einkommen! Das tangiert überhaupt nicht den Rest Deiner Steuererklärung oder Deine ansonsten steuermindern geltend gemachten Ausgaben. Nur _diesen_ Einnahmen aus Mitfahrgelegenheiten kannst Du eben keine _zusätzlichen_ Ausgaben steuermindernd gegenüber stellen - abgesehen vom oben von mir bereits genannten.

Veräußerungsverluste aus dem Verkauf von Aktien kannst Du natürlich geltend machen und mit Deinen Spekulationsgewinnen verrechnen oder - falls keine angefallen sind - auf das Folgejahr fortschreiben. Aber das hat doch mit Deinen Einnahmen aus Mitfahrgelegenheiten nicht das geringste zu tun.

ciao

volker

also ich hätte eine jährliche Klimainspektion in die beweglichen Kosten gesetzt, da eine Klimaanlage als eine wartungsfreie Anlage gilt und auch nicht im Inspektionsheft aufgeführt wird. Es wird höchstens Sichtkontrolle gefordert.

Bei separat verbauten Klimaanlagen findet man im Garantieheft erst die Maßgabe von einer Inspektion alle 2Jahre. Die meisten jedoch haben werksseitig verbaute Anlagen.

Diese 2 Jahre wierden nun meist auch so empfohlen und gilt auch nur für Normalfahrer.

Vielfahrer hingegen sollten auf 1jährige Kontrolle setzen, da das Fahrzeug öfters bzw. länger in Betrieb steht und demnach der Kompressor öfters in Benutzung steht wo das Klimamittel unter Druck entweichen kann.

Ich hatte mal einen Klimaanlagen schaden, der aber auf Rechnung von BOSCH Aachen ging. Damals hatte man mir ein Inspektionsintervall von 3Jahre angesagt und nach 2,5Jahre war Anlage kaputt. Im Garantieheft stand 2Jahre. Dies habe ich aber nicht gelesen. Da der BOSCH Meister sich aber an die 3Jahre Ansage erinnert hatte und dies so bestätigte, wurden auch alle Kosten von BOSCH Aachen übernommen. Damals empfand man es schon als sinnvoll an jedes Jahr eine Kontrolle vornehmen zu lassen, gerade als Vielfahrer. Von dort an, habe ich immer geguckt eine Klimainspektion nach 1Jahr oder wenig später machen zu lassen.

So wie auch dieses Jahr, nach 1Jahr u 3 Monate. Die Klimaleistung war nicht mehr komplett vorhanden. Doppelter Steinschlag im Kondensator der erst Jan.16 verbaut wurde. Dies war nun Glück im Unglück, da der Kompressor nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde. Für mich also nur jährlich.

Wobei bei Steinschlag im Kondensator eine solche Reparatur zu den beweglichen Kosten zählt, und einer Fahrt zugeordnet werden könnte, sofern man es auch kann. 

Wartungskosten kannst Du dann umlegen, wenn sie zumindest teilweise nicht durch Zeitablauf sondern nach Kilometerleistung entstehen. Also die typischen Inspektionen, bei denen gefordert wird, sie nach 20.000 km _oder_ nach einem Jahr durchzuführen, je nach dem was eher eintritt. Der Anteil der Wartungskosten, der durch eine Kilometerleistung von mehr als 20.000 km/a früher fällig wird, ist anteilig umlegbar - die jährlich ohnehin stattfindende Wartung hingegen nicht. Wenn man das mal detailliert auf den Kilometer umlegt, kommt man ziemlich schnell auf das bereits von mir gesagt: Erdnüsse!

ciao

volker

Um es einfach zu sagen, so ist es ein Unterschied wenn jemand auf einer Dienstreise jemand mitnimmt, oder jemand auf privaten Wege zum Oktoberfest nach München Mitfahrer mitnimmt. 

Hier sollte schon getrennt gerechnet werden.

Wieso sollte das ein Unterschied sein? (Mal unterstellt, dass der Fahrer in beiden Fällen die Kostenbeteiligung einsackt.)

ciao

volker