Die Methode, dass man bei mifahrgelegenheit.de eine Fahrt einstellt und dabei das Buchungssystem durch Angabe eines niedrig angesetzten Preises untergräbt und zudem auf eine andere Seite hinweist, halte ich persönlich für höchst bedenklich - aus folgendem Grund:
Das Ansetzen eines niedrigeren Preises mit dem Ziel, die Mitfahrgelegenheit um ihre Vermittlungsgebühr zu bringen, ist Betrug. Dieses Verhalten erfüllt den Straftatbestand des Betruges. Im Strafgesetzbuch steht unter Paragraph 263 Absatz eins folgendes:
„(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Man muss also zwei Dinge erfüllen, um einen Betrug im strafrechtlichen Sinne zu begehen: 1.) Man muss sich selbst einen Vermögensvorteil verschaffen und 2.) Man muss einen Dritten um Vermögen (Ansprüche) bringen.
Genau das beides ist bei diesem Inserierverhalten lupenrein gegeben. Dazu braucht man kein Jurist sein, um das zu erkennen.
Beispiel: Wenn man etwas tut, woraus man selbst keinen Vermögensvorteil erlangt, aber ein anderer um seine Ansprüche geprellt wird, gibt es noch eine Türe, durch die man durch kann. Oder wenn man sich einen Vermögensvorteil verschafft, aber kein Dritter geschädigt wird, gibt es ebenfalls noch Argumentationsmöglichkeit. Aber auch in diesen Fällen kann man sich sicher sein, belangt zu werden. Hier aber ist es so, dass man eindeutig sich einen Vermögensvorteil (ersparte Gebühren) zum Schaden eines Dritten (Mfg.de) verschafft. Und jeder der das so handhabt, muss wissen, dass die MFG ganz leicht gegen diese Fälle durchgreifen kann.
Die brauchen nur diese Inserate herausfiltern, einen Strafantrag stellen (dazu können sie sich ein Formblatt basteln), mit den Kontaktdaten aus dem Inserat anreichern und an die für den Inserenten zuständige Staatsanwaltschaft schicken. Und schon gibt es einen Strafbefehl oder eine Verhandlung.Und ich sage Euch eines: Der Paragraph 263 ist für Staatsanwälte eine ganz ganz leichte Übung…das ist für den Staatsanwalt ungefähr so schwierig, wie für einen Mathematiker, der 5 und 5 zusammen rechnen soll. Will damit sagen: Es geht schneller als ihr schauen könnt.
Ich würde deshalb zu einem solchen Verhalten nicht raten.
Das nächste ist: Wenn die mfg.de sich schlau anstellt, dann rufen sie am besten noch bei so einem Inserenten an (z.B. ein Mitarbeiter) und der gibt sich als Mitfahrer aus. Wenn der dann gesagt bekommt, die Fahrt kostet nicht 3, sondern 20 €, dann wird der als Zeuge im Strafantrag erwähnt…dann ist wirklich Ende im Gelände. Aus der Nummer kommt man dann nicht mehr heraus.
Ähnlich problematisch sehe ich das übrigens auch, wenn man die Fahrt ins Ausland verlängert. Nur ist es hier dann so, dass man hier schlecht einen Betrug nachweisen kann, weil ja niemand weiß, von wo nach wo die Fahrt wirklich ging.
Ich traue der mfg jedenfalls zu, dass sie irgendwann durchgreifen wird und genau die Leute herausfischen wird, die dieses Inserierverhalten an den Tag legen. ( Siehe die Klage vor dem Landgericht Mannheim gegen Sven Domroes). Das wird genau dann der Fall sein, wenn sich die mfg nicht mehr in der Testphase ihres Zwangsbuchungssystems sieht…genau dann werden die gegen „missliebige“ und querulantische Inserenten durchgreifen.
Wenn man der mfg also beikommen will, dann nicht so, sondern durch Mundpropaganda für fahrgemeinschaft.de und für konsequentes Nichtinserieren auf mfg.de
Gruß Matze