Wer inseriert eigentlich jetzt noch bei mitfahrgelegenheit?

@ JRK

Es ist vollkommen egal was einsgestellt ist, das Netz hat ein ewiges Gedächtnis und wird Dich bis zum jüngsten Gericht verfolgen, falls Du nicht sorgfältig mit Deinen Daten umgehst. Im Zweifel zahlen deine Erben die nacherhobenen Steuern aus diesen Fahrten via BS-MFG.

Liebe fahrgemeinschaft, bleibt stark!

@matze

Und was hat das mit meinen 7-8 Fahrten pro Jahr zu tun die meiner Meinung nach nicht steuerpflichtig sein werden?

Klar sagt mir das alles was was du da schreibst und aufgrund von nem Kleingewerbe was ich selbst hatte und meine Eltern ein normales Gewerbe weiß ich natürlich dass einem aus allem ein Strick gedreht werden kann. Ich hab das aber wie gesagt nur auf mich bezogen :slight_smile:

Mal zurück zu der eigentlichen Frage.

Auch ich habe noch über die AndroidApp inseriert (derzeit noch ohne Angabe einer Bankverbindung möglich). Jedoch wird bei mir als Zahlungsart „Online vor Fahrt“ eingeblendet. Aber das Inserat steht. Somit kann ich noch viele User die es noch nicht ganz mitbekommen haben auf mein Inserat bei fahrgemeinschaft.de verweisen. Meine Tel. steht auch im Text, wenn auch verschlüsselt aber trotzdem leicht erkennbar. Ich fahre nächstes WE von Mü nach Berlin und normalerweise gingen die Plätze gut weg, bis jetzt habe ich aber noch keine einzige Anfrage erhalten. Obwohl ich bei 4 Plattformen inseriert habe. 

Und nein verarmt bin ich nicht, jedoch möchte ich auch ungern die 200 € Spritkosten alleine tragen! Reißt nämlich nen Loch in meine Kasse bzw. ich könnte ohne Fahrt meine Freundin nicht sehen!

Sorry, aber für diese Info braucht man keinen Steuerberater. Das kann man überall nachlesen.

Die Frage ist: 

WAS IST nachhaltig und WANN erzielt man einen Gewinn.

Nachhaltig:

10 Fahrten pro Jahr würde ich persönlich für nachhaltig halten. Das über mehr als ein Jahr ist gewiss nachhaltig.

Gewinn:

  • wer eine berufliche Fahrt tätigt, hat die KFZ-Kosten zum Teil schon bei der Steuer geltend gemacht.

Generell: Der Zweck der Fahrt ist ja nicht einen Mitfahrer mitzunehmen. Nein, man fährt die Strecke ja sowieso. (ok, Ausnahmen sind denkbar).

Die Kosten dafür gehen zum Großteil auf einen privaten Zweck. Deswegen kann man einen Großteil der Kosten nicht den Mitfahrern zuordnen.

Die Einnahmen durch die Mitfahrer könnten zum größten Teil als Gewinn angesehen werden.

Im Gegensatz: Ein Aldi-Buss fährt einzig und allein um Menschen zu befördern. Deswegen können die Kosten dafür auch direkt angerechnet werden.

Und übrigens: Ob die Fernbusse überhaupt Gewinn machen, ist gar nicht sicher. Und dennoch sind die gewerblich.

(Es ist ja auch nur die Gewinnabsicht massgeblich).

Am Anfang ist es normal, dass die Kosten höher als die Einnahmen sind.

Ich sehe noch 2 andere schlimmere Gefahren:

FERNBUSSE:

Sie könnten die privaten Fahrtanbieter als lästige Konkurrenz sehen.

Als gewerbliche unterliegen sie strengeren Auflagen, die ein privater einfach missachten kann.

Abmahnungen sind da schnell verschickt.

Und das wird gemacht ob berechtigt oder nicht. Die damit verbundene Arbeit ist sehr lästig.

VERSICHERUNGEN:

Wenn die Versicherung spitz bekommt, dass bei einem Unfallverursacher Mitfahrer im Auto saßen, werden sie einfach behaupten, dass das eine gewerbliche Fahrt war.

Und sie werden den Fahrer in Regress nehmen, denn dafür ist er nicht versichert.

Denen ist es egal ob richtig oder nicht. Sie werden es einfach behaupten!

Ich selbst halte das alles für unwahrscheinlich. ABER

Das alles halte ich für wahrscheinlicher, wenn die Fahrten über das MFG-Buchungssystem transparent werden !

(wieviel Steuer-CDs gab es bisher?)

Und wieder kann ich eines meiner Lieblingszitate anbringen:

„Zwei Dinge sind sicher: der Tod und die Steuer“

von Benjamin Franklin

Berichtigung:

Nicht:

Das alles halte ich für wahrscheinlicher, wenn die Fahrten über das MFG-Buchungssystem transparent werden !

sondern:

Das alles halte ich für wahrscheinlicher, wenn die Fahrten über das MFG-Zahlungssystem transparent werden !

Lev lück, macht Üch eens kloar, die Steuer wird bei MFG via Buchungssystem eines Tages kommen und die Gewinnerzielungsabsicht wird einfach unterstellt, selbst wenn wir mit unserem gesunden Menschenverstad wissen, daß gar kein Gewinn möglich ist. Denn die Fahrten sind nach den AGB-Bedingungen dort eindeutig zu einem, steuerpflichtigen Beförderungsvertrag mutiert und Ihr, die über dieses BS die Fahrten Euch von MFg habt vermitteln lassen, seid Kleinunternehmer im Beförderungsgewerbe geworden. Mehr als 3 vermittelte Fahrten reichen, um Euch Nachltigkeit nachzuweisen. Es ist vollkommen egl, wie Ihr das selbst sehn möchtet, die AGB sind dafür entscheident.

Nichts mehr mit privater Gefälligkeitsfahrt und möglicherweise auch nichts mit Gegenbrechnung Eurer Kosten, sondern 1: 1 Aufrechnung der Einnahmen als umsatzsteuerpflichtig und einkommenssteuerpflichtig. Ihr Könnt Euch drehen und winden wie ihr möchtet, um die Zahlung kommt Ihr dann nicht mehr herum. Es ist Eure Sache, wenn Ihr dieses Risiko in Kauf nehmen möchtet, nur jammert hinterher nicht.

Ich habe alle meine Fahrten bei MFG sicherheitshalber gelöscht. Jedoch nicht nur wegen des Risikos der möglichen Steuer, was der Hauptgrund ist, somdern auch weil ich diesen dreisten Verein durch meine Fahrtinserate nicht mehr unterstützen will. Schließlich bringt jeder Klick eines potentiellen Fahrtinteressenten denen Einnahmen durch Werbung. Die beste Methode ist, diese Seite einfach ignorieren. Die Mitfahrer werden uns Fahrer da finden, wo wir unsere Fahrten für sie passend einstellen, im Zweifel also genau auf dieser Seite. Es bringt auch nichts , wenn wir uns auf vielen Portalen verteilen, weil dann der Eindruck entstehn könnte, hier läuft auch nichts.

Bleibst einfach nur solidarisch, einig und stark!

Könntest du das auf die Facebookseite von mfg.de schreiben? Also auch das mit der Versicherung und der Abmahnungsgefahr durch Fernbusbetreiber?

Interessant die Diskussion um die Steuern usw.

Ich nutze eine Plattform um Leute zu finden die günstig von A nach B kommen wollen. Die finden sich und alle teilen sich die Spritkosten. Wieso ist dies eine Einnahme für den Fahrer ? Wenn ich einen Taxitarif nehme, dann ja. Aber bei 5€ pro 100 km ? Also ich muss immer noch was dazulegen, um den Tank wieder voll zu bekommen. Was ist eigentlich wenn nicht ich, sondern einer der Mitfahrer fährt, weil ich müde bin von der Arbeit… Er nutzt dann ja mein Auto.

In Zukunft steht eben kein Fahrpreis mehr in den Anzeigen. Und dann soll mir mal irgendein Amt sagen was ich bekommen habe.  Was die Leute dann geben ist Trinkgeld. Und wer will mir sagen wie hoch das war??

Leute Leute Leute,

mit dem Thema „Besteuerung“ eurer Einnahmen, seit doch mal realistisch:

Ihr schließt mit den Mitfahrern laut den AGBs einen Beförderungsvertrag. Dieser beruht auf dem

Personenbeförderungsgesetz (Deutschland)

Dort steht eindeutig drin:

Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt.

Wenn ihr 300km fahrt. und mit einem vollen Auto (3 Mitfahrer) unterwegs seit, habt ihr Einnahmen zwischen 45EUR und 60EUR.

Kosten tut euch das Auto laut Finanzamt 0,30EUR pro km, also für eine 300km Fahrt kostet euch die Strecke 90EUR.

D.h. ???

Ihr macht immer Verlust, und ihr entzieht euch somit dem Personenbeförderungsgesetz völlig legal.

PS: Diese Regelung betrifft euch auf allen Mitfahr-Portalen.

Unterscheidet bitte die Fahrten, die ihr über ein Portal selbst organisiert, wie das bisher im alten Sinne von MFG und anderen fahrgemeinschaften a´la  schwarzes Brett organisiert wurden und und auch weiterhin werden, sowie dem neuen Buchungssystem bei Mitfahrgelegenheit.de, welche  neuerdings dem Fahrer aufs Auge gedrückt werden sollen. Denn nur diese Fahrten via BS/MFG sind in dieser Dikussion gemeint, die einer Gefahr der nachträglichen Besteuerung unterliegen.

Die Fahrten hier und auf den andern „schwarzen Brettern“ sind in der Regel steuerfreie Privatfahrten mit Kostenteilung und ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Anders dagegen die über das MFG-Buchungssystem laufenden Fahrten. Dort haben die Macher Ihre AGB derart zu Ungunsten der Fahrer verändert, daß diese ahnungslos zum Fuhrunternehmer mutieren, indem sie sich durch die MFG einen rechtsverbindlichen Vertrag zur Durchführung einer Beförderung eines Mitfahrers vermitteln lassen. Damit werden alle möglichen steuerlichen Pflichten ausgelöst, selbst wenn der Fahrer immer noch im guten Glauben handelt und in seiner Ahnungslosigkeit an eine private Gefälligkeitsfahrt denkt. Das FA wird das allerdings im Zweifel nicht die Bohne interessieren. Die Fahrt unterliegt auf jeden Fall der Umsatzsteuer. Je nach Einzelfall kann auch noch die Einnahme als zusätzlich zu versteuerndes Einkommen betrachtet werden und eventuell noch Gewerbesteuerpflicht ausgelöst werden. Ggf. liegt auch ein Verstoß gegen das Personen-Beförderungsgesetz vor, da es dann ja keine Privatfahrten mehr sind. Jeder der dort seine Fahrten über das BAS durchführt und mehr als 3 Fahrten hat, betreibt das „Geschäft“ nachhaltig. Ihm wird dann automatisch Gewinnerziehlungsabsicht unterstellt, sollte er da ins Visier des zuständigen Finanzames gelangen.

Fraglich ist, ob die Fahrzeugkosten in der Konstruktion mit einem privaten Fahrzeug überhaupt als fiktive Fahrzeugkosten anerkannt werden, vermutlich eher nicht. Wer sich dennoch drauf einlassen möchte, viel Vergnügen innerhalb der nächsten Jahre! Denn es kann dauern, bis carpooling eine BP hat und die Kontrollmitteilungen des prüfenden FA, so sie nicht von MFG automatisch dem FA zugespielt werden, beim örtlichen FA ankommen. Nachversteuerungen sind dann bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich.

Liebe fahrgemeinschaft, bleibt solidarisch einig und stark!

@das-markus

Pure Gesetzestexte kann man nicht interpretieren.

 Juristen besorgen sich erst teure Sekundärliteratur / Kommentare über die Gesetze und aktuelle Urteile.

Was heisst z.B. Betriebskosten? Wie errechne man die?

In Gesetz A steht: Menschen unter 1,70 m müssen keine Steuern zahlen.

In Gesetz B steht: Menschen mit Glatze    müssen keine Steuern zahlen.

In Gesetz C steht: Menschen schwerer als 85kg müssen Steuern zahlen.

Du bist 1,65 m, und hast eine Glatze und behauptest. „Ich muss keine Steuern zahlen“.

Dabei wiegst du 86kg und kanntest Gesetz C  nicht.

;) 

Nur Beispiele, nicht persönlich nehmen :wink:

Grüße

Ich kann eure Argumente nachvollziehen und stehe voll und ganz auf eure Seite.

Wir gehen auch einen mündlichen Vertrag zwischen Fahrer und Mitfahrer ein. Dieser ist eben nicht so leicht nachweisbar.

Die meisten hier sind ja keine Berufsfahrer, und betreiben dies auch nicht kommerziell, sondern der Sinn dieser Portale liegt darin, die eigenen Kosten des PKWs in grenzen zu halten. Es bleibt eben Schadenbegrenzung, und man kann theoretisch einfach keinen Gewinn einfahren. (außer man hat einen alten T3 Bus den man bis oben hin voll stopft mit Mitfahrern)

Daher sehe ich das etwas gelassen. Das freiwillige Buchungssystem war OK, nur hat es kaum jemand genutzt, da die meisten Mitfahrer ihre Fahrt spontan und rel. kurzfristig gebucht haben. Das hat auch reibungslos funktioniert. Aber was jetzt abläuft ist einfach nur eine Ausschlachtung der Fahrer, und somit auch der Mitfahrer, denn es ist logisch dass man diese Provision am Ende auf den Mitfahrern umlegen will.

Freunde der Fahrgemeinschaft,

ich inseriere auch noch bei der MFG, allerdings allem voran immer im Anzeigentext mit folgendem Text:

***********Achtung**************
Wechsle wegen der neuen MFG-Abzocke zu www.fahrgemeinschaft.de - das Inserat ist dort auch einzusehen und es ist für alle Nutzer -Fahrer und Mitfahrer super einfach und absoult kostenlos!
Einfach mal reinschauen - die kostenlose Alternative.
***********************************
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bis jetzt habe ich alle inserierten Fahrten komplett ausgebucht. Aus Neugier habe ich natürlich auch immer bei meinen Mitfahrer nachgefragt woher Sie das Inserat haben und siehe da, der Hinweisetext hat seine Wirkung getan. Außerdem habe ich den Preis den man bei MFG angeben muss auf den geringsten Betrag gestellt - sollte dann doch mal wer über MFG buchen und sich nicht davon abbringen lassen würde ich dann natürlich am Tel. auf den regulären Preis hinweisen. In diesem Worstcase müsste ich „nur“ wenige Cent Gebühren bezahlen. Mal davon abgesehen dass mir es auch nicht schmeckt meine Kontodaten dort anzugeben. Aber, das ist auch nur noch eine Lösung auf Zeit, dann heißt es auch für mich hasta la vista MFG. Solange mache ich dort noch Werbung für die gute Fahrgemeinschaft.

Schönes Wochenende beisammen!

So mache ich es derzeit auch. Ich verweise in meinem MFG.de-Inserat auf Fahrgemeinschaft.de. Wer aber unbedingt das Buchungssystem nutzen will, zahlt halt 31 € statt 28 €.

Mal schauen wie viele sich melden werden… Hatte eigtl. nie Probleme das Auto voll zu bekommen. 

Die Methode, dass man bei mifahrgelegenheit.de eine Fahrt einstellt und dabei das Buchungssystem durch Angabe eines niedrig angesetzten Preises untergräbt und zudem auf eine andere Seite hinweist, halte ich persönlich für höchst bedenklich - aus folgendem Grund:

Das Ansetzen eines niedrigeren Preises mit dem Ziel, die Mitfahrgelegenheit um ihre Vermittlungsgebühr zu bringen, ist Betrug. Dieses Verhalten erfüllt den Straftatbestand des Betruges. Im Strafgesetzbuch steht unter Paragraph 263 Absatz eins folgendes:

„(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Man muss also zwei Dinge erfüllen, um einen Betrug im strafrechtlichen Sinne zu begehen: 1.) Man muss sich selbst einen Vermögensvorteil verschaffen und 2.) Man muss einen Dritten um Vermögen (Ansprüche) bringen.

Genau das beides ist bei diesem Inserierverhalten lupenrein gegeben. Dazu braucht man kein Jurist sein, um das zu erkennen.

Beispiel: Wenn man etwas tut, woraus man selbst keinen Vermögensvorteil erlangt, aber ein anderer um seine Ansprüche geprellt wird, gibt es noch eine Türe, durch die man durch kann. Oder wenn man sich einen Vermögensvorteil verschafft, aber kein Dritter geschädigt wird, gibt es ebenfalls noch Argumentationsmöglichkeit. Aber auch in diesen Fällen kann man sich sicher sein, belangt zu werden. Hier aber ist es so, dass man eindeutig sich einen Vermögensvorteil (ersparte Gebühren) zum Schaden eines Dritten (Mfg.de) verschafft. Und jeder der das so handhabt, muss wissen, dass die MFG ganz leicht gegen diese Fälle durchgreifen kann.

Die brauchen nur diese Inserate herausfiltern, einen Strafantrag stellen (dazu können sie sich ein Formblatt basteln), mit den Kontaktdaten aus dem Inserat anreichern und an die für den Inserenten zuständige Staatsanwaltschaft schicken. Und schon gibt es einen Strafbefehl oder eine Verhandlung.Und ich sage Euch eines: Der Paragraph 263 ist für Staatsanwälte eine ganz ganz leichte Übung…das ist für den Staatsanwalt ungefähr so schwierig, wie für einen Mathematiker, der 5 und 5 zusammen rechnen soll. Will damit sagen: Es geht schneller als ihr schauen könnt.

Ich würde deshalb zu einem solchen Verhalten nicht raten.

Das nächste ist: Wenn die mfg.de sich schlau anstellt, dann rufen sie am besten noch bei so einem Inserenten an (z.B. ein Mitarbeiter) und der gibt sich als Mitfahrer aus. Wenn der dann gesagt bekommt, die Fahrt kostet nicht 3, sondern 20 €, dann wird der als Zeuge im Strafantrag erwähnt…dann ist wirklich Ende im Gelände. Aus der Nummer kommt man dann nicht mehr heraus.

Ähnlich problematisch sehe ich das übrigens auch, wenn man die Fahrt ins Ausland verlängert. Nur ist es hier dann so, dass man hier schlecht einen Betrug nachweisen kann, weil ja niemand weiß, von wo nach wo die Fahrt wirklich ging.

Ich traue der mfg jedenfalls zu, dass sie irgendwann durchgreifen wird und genau die Leute herausfischen wird, die dieses Inserierverhalten an den Tag legen. ( Siehe die Klage vor dem Landgericht Mannheim gegen Sven Domroes). Das wird genau dann der Fall sein, wenn sich die mfg nicht mehr in der Testphase ihres Zwangsbuchungssystems sieht…genau dann werden die gegen „missliebige“ und querulantische Inserenten durchgreifen.

Wenn man der mfg also beikommen will, dann nicht so, sondern durch Mundpropaganda für fahrgemeinschaft.de und für konsequentes Nichtinserieren auf mfg.de

Gruß Matze

Und dann wollen die mich wegen 3 € verklagen???  :ph34r: Das Gericht möchte ich sehen welches das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit einstellt! :huh:

Ich hätte schon jetzt jedes 2. WE Kosten in Höhe von 200 € da ich nicht mehr welche mit nehmen kann bzw. sich keiner mehr meldet!

Mein Angebot an die Mitfahrer steht mir ja wohl noch frei! Entweder MFG.de mit Buchungssystem oder fahrgemeinschaft.de ohne! Ich kann das auch den Leuten am Tel. erklären. Ich wüsste nicht das es explizit verboten ist die Nr. ins Inserat zu stellen (wenn auch nur verschlüsselt möglich). 

Ob der Verweis auf fahrgemeinschaft.de da nun rein gehört bzw. sogar strafrechtliche Konsequenzen hätte… kein Plan?!

Sollen die mal die Fahrer verklagen. Von einem Shitstorm zum nächsten! :o

Dann wollen sie wirklich die privaten Mitfahrgelegenheiten gegen die Wand fahren und um ein paar Jahre zurück werfen. :angry:

Also, ich werde noch einen Weile bei mitfahrgelegenheiten.de inserieren und in dem Inserat auf fahrgemeinschaft.de hinweisen. Es gibt ja auch Mitfahrer, die nicht so häufig eine MFG nutzen, die haben das Drama möglicherweise noch gar nicht richtig mitbekommen.

Hier wäre nur die Frage wie lange diese Übergangsphase einzuschätzen ist?

Inzwischen ist es ja kein Geheimnis mehr, wie man seine Telefonnummer trotzdem im Inserat veröffentlichen kann.

Tut mir wirklich leid, aber durch das zunehmende Angebot der Fernbusse, haben sich leider meine Anzahl der Leerfahrten erhöht.

Die Wahrheit wird ans Licht gelangen, wenn mitfahrgelegenheiten.de in einem halben Jahr eine Zwischenbilanz zieht.

Ich wollte ja nur darauf hinweisen, dass die mfg.de strafrechtlich gegen diese Inserierpraxis vorgehen kann. Die Argumente, die Du vorbringst, werden keinen Staatsanwalt überzeugen. Die haben übrigens - gerade bei so kleinen Summen - das Instrument des Strafbefehls…Den gibt es genau dafür, weil man wegen 3 € eben nicht von amtswegen prozessieren will.

Und das Du nicht wusstest, was Du tust, wirst Du auch nicht überzeugend darlegen können, denn die AGB sind öffentlich einsehbar und Du voll geschäftsfähig.

Interessant wird es übrigens auch dann, wenn die mfg auf den Trichter kommt, zivilrechtlich gegen solche Inserate vorzugehen. Man kann darauf abstellen, dass der Hinweis auf fahrgemeinschaft.de geschäftsschädigend ist. Wie das dann quantifiziert wird, weiß ich nicht, aber man kann es sicher…wenn man will. Und ich traue denen das auch zu. Die Frage ist für mich nicht „ob“, sondern wann das geschieht.

Hallo Matze, sieh es doch mal von der anderen Seite:

Dein Gesetzestext lautete:

„(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ich formuliere den Gesetzestext mal um:

„(1)Wenn MFG (Carpooling) versucht, sich oder einem Dritten (Daimler AG, ect.) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, in dem er das Vermögen des Fahrers dadurch beschädigt, daß er durch Zwangsnutzung des Buchungssystems, mit den von MFG genannten Pseudovorteilen zu nutzen hat, wird mit einem Boykott seitens der Nutzern bestraft.“

Aber: wir leben in keinem fairen Land!

Machen wir es doch wie Mark Zuckerberg… erstmal rechtswidrig handeln, und später sich entschuldigen!

Schlagt hier nicht solche Wellen.

AGBs sind auf die Schnelle bei mfg nicht zu finden, sondern nur FAQ und da steht drin:

„Kontaktdaten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind aus Gründen der Datensicherheit und, um einen bestimmungsgemäßen Gebrauch des Buchungssystems zu gewährleisten, nicht in das Kommentarfeld einzutragen. Wir bitten Sie, Ihre Telefonnummer deshalb nur im dafür vorgesehenen Feld im Profilbereich einzutragen.“

Und da ist es wohl schon so, dass ich mit meinen eigenen persönlichen Daten rumasen kann wie es mir gefällt.

Einer Bitte muss man nicht unbedingt nachkommen. Das grenzt sie von einer Forderung ab.

Weiter heißt es:

„Über den Fahrpreis entscheidet der Fahrer. Wie hoch ist dieser gewöhnlich?“

Tja, und wenn man lieber ungewöhnlich lebt?

Werbung findet mfg tatsächlich doof:

„Wenn Sie unsere Plattform gut finden und helfen möchten, unsere Seite in Ihrer Stadt bekannter zu machen, senden Sie einfach einen adressierten und frankierten Rückumschlag an folgende Adresse.“

Auf der anderen Seite sind aber Einträge im Gästebuch vorhanden, die auf fahrgemeinschaft.de oder drive2day.de verweisen. Also, kann es so schlimm nicht sein, wenn Konkurrenten auf der Homepage erwähnt werden, oder?

Nachtrag:

So jetzt hab ich die AGBs doch noch gefunden.

Auch interessant, dort ist die kommerzielle Nutzung extra erwähnt, verboten und definiert. Selbst versucht carpooling den Reibach zu machen, nutzt sein Portal entgegen den AGBs und weiter oben steht was von Beförderungsvertrag, was laut wikipedia eine besondere Form des Werkvertrags ist und eher im Bereich der Gewinnerzielungsabsicht anzusiedeln ist.

Bürgerliches Gesetzbuch sagt dazu in § 631 (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Die AGBs können doch gar nicht eingehalten werden, weil der Schwanz die Katze beißt.

Ich tippe mal darauf, dass die AGBs möglicherweise einer juristischen Prüfung nicht stand halten und dann schlicht ungültig sind.