Ja, dieser Passus ist mir auch lebhaft im Gedächtnis. Daraufhin habe ich sofort den Ablehnen-Button gedrückt und weg war ich bei MFG.
Im übrigen haben auch Personen berichtet, daß ihre Konten bei MFG wegen kritischer Kommentare im Gästebuch gelöscht wurden - desweiteren haben einige Gästebuch-Nutzer im Zeitraum April/Mai 2013 über das Verschwinden/Nichterscheinen ihrer Kommentare geklagt.
Das läßt sich natürlich alles leider nicht nachprüfen, denn was gelöscht wird, erscheint ja eben auch nicht. Und doch spricht alles für eine massive Zensur bei MFG. Meinungsäußerungen kann man auch per AGB nicht verbieten. Ob die bloße Erwähnung eines anderen Anbieters gleich Werbung ist (diese läßt sich verbieten), ist meines Erachtens fraglich. Wir reden hier auch ständig über MFG, aber viele tun dies gewiß nicht zu Werbezwecken.
Und ich selbst habe schon vor längerer Zeit hier im Forum meine großen Bedenken zu diesen AGBs geäußert:
Kritische Punkte wie ich finde:
das Angebot eines Fahrers ist verbindlich
nimmt ein Mitfahrer es an, kommt automatisch ein Vertrag (_Beförderungs_vertrag steht so wörtlich nicht in den AGBs) zwichen Fahrer und Mitfahrer zustande
Deswegen bin ich gar nicht so sicher, ob man als Fahrer seine Mitfahrer aussuchen kann. Es liest sich so, als ob man ein Busticket kauft.
Der Busunternehmer kann dann auch nicht einfach sagen: „Ach nee, dich nehme ich nicht mit“.
Wenn diese Bestimmungen in der Praxis vielleicht auch nicht viel bedeuten,
(weil kein Mitfahrer weiß, das er ein Vertrag geschlossen hat und die Leistung daraus verlangen kann)
ich finde das zu „heiss“.
ABER
das heisst noch lange nicht, dass der Fahrer eine illegale Personenbeförderung betreibt.
Also mit Uber kannst Du private Fahrgemeinschaften nicht vergleichen.
Auch nicht, wenn diese Fahrgemeinschaft über mfg und deren AGBs zustande gekommen ist.
Der grundlegende Unterschied bleibt:
Man nimmt jemanden auf einer geplanten Fahrt mit bekanntem Ziel mit und fährt eben nicht nur aus dem Grund, jemanden mitzunehem, der dann das Ziel vorgibt.
Mit dem Vergleich UBER - private Fahrgemeinschaften sehe ich es genau so.
Die Fahrer eines gebührenpflichtigen Portals mit dem „Beförderungsvertrag lt. AGB“ sehe ich als steuerpflichtige Subunternehmer. Das ist jedenfalls meine Auffassung und ich warte nicht darauf bis ein Gericht feststellt ob die kostenpflichtige Vermittlung von Personen über ein Portal als Gefälligkeit oder als steuerpflichtiges Nebengewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht gewertet wird.
Bei UBER sind die Gerichte dran und das Ende ist offen. :huh:
Dann alles Gute im neuen Job und viel Spaß im „neuen Leben“ ohne Mitfahrer. In 2 Jahren ist’s bei mir auch so weit.
Meine „Stammkunden“ verlangen schon im Scherz,daß ich dann einen Vertreter stellen muß.
selbstverständlich kann man jeden Mitfahrer, der bei mfg gebucht hat, auch wieder stornieren.
Hab das in der Anfangszeit der Gebühreneinführung gerne gemacht (und bin trotzdem gefahren). Kam nie eine Ermahnung von mfg.
Inzwischen seh ich das anders, leben und leben lassen, mfg bringt immer zuverlässig Mitfahrer.
Weiteres Positives von mfg :
App läuft super, der Mitfahrer - wenn er unterwegs zusteigt - kann sogar sehen, wo ich bin. Kann man aber abschalten.
inzwischen können Teilstrecken als frei gefunden werden, obwohl eine andere Teilstrecke belegt ist.
Beispiel: Fahre von Bremen über Hamburg nach Rostock, einer fährt bis Hamburg, den freien Platz ab Hamburg meldet das System als frei bis zur Ankunft in Hamburg. Hat mir schon sehr kurzfristig Mitfahrer eingebracht.
Ich sehe keinen Unterschied zwischen kostenpflichtiger und kostenfreier Vermittlung.
Ob jemand mit seinen Fahrten ein Gewerbe betreibt, wird sicher nicht daran fest gemacht, ob die Fahrten kostenpflichtig oder kostenfrei vermittelt wurden,
ob in den jeweiligen AGBs etwas von einem Vertrag steht oder nicht.
Das Problem bei mfg sehe ich nur in der Nachweisbarkeit jeder einzelnen Fahrt, die über dieses Portal vermittelt wurde.
Daß es möglich ist, zu stornieren und trotzdem zu fahren war auch nicht die Frage.
Es ging darum, daß in den AGB von MFG steht, daß zwischen Fahrer und Mitfahrer ein Beförderungsvertrag zustande kommt. Der gilt für beide Seiten. Fahrer und Mitfahrer haben Rechte aber auch Pflichten.
Klar, daß das in der Praxis kaum passieren wird aber die Möglichkeit gibt es, daß Mitfahrer auf Einhaltung des „Beförderungsvertrages“ klagen könnten.
Falls ich als Fahrer kurzfristig ausfalle, gibt es für die Mitfahrer ja sogar ne Versicherung für die Kosten der Reise, wenn andere Verkehrsmittel benutzt werden müssen. Kostenlos.
Also - warum sollte mich ein Mitfahrer verklagen ?
Ist aber eh ne seeeeeehr theoretische Diskussion.
Und hier auf FG gibts noch nicht mal Uhrzeiten für Zwischenziele
Gib mal „Fahrtausfallversicherung“ im Allgemeinen Gästebuch von MFG unter " Suche" ein. Da gibt es u.a. den Bericht eines betroffenen sitzengelassenen Mitfahrers.
Eine Mitnahmevereinbarung ist ein Vertrag und zwar unerheblich ob irgendwelche ABG´s oder auch keine zugrunde liegen würden! Jeder Fahrer könnte Mitfahrer auf Zahlung des Fahrpreises verklagen, wenn der Mitfahrer nicht erscheint und zwar egal von welchen Portal der Mitfahrer auch immer kommt… Ein Mitfahrer jedoch nur dann wenn eine Fahrt auch tatsächlich stattfindet.
Ich habe damals die neuen AGBs auch nicht akzeptiert. War daher seitdem weder anbietender noch nachfragender Weise auf MfG unterwegs. Und in letzter Zeit war ich tendenziell öfters als Mitfahrer unterwegs. Und ich habe immer via fahrtfinder eine Fahrt in einem kostenlosen Portal gefunden. Wenn ich selbst anbiete, dann über fg.de und blabla. Ich persönlich finde die Bewertungsmöglichkeit bei blabla gut…
ja, sie ist so gut, dass z.B. bei MFG abgelehnte sowas ausnutzen um dann bei blabla eine Bewertung abgeben zu können. Denn ich nehme nämlich nicht jeden mit bei MFG.
Aber zum Glück aber gibt es Sreenshots die man denen senden kann und solche Bewertungen werden dann dort selbstverständlich gelöscht.
Auch wenn Du „bitte“ sagst, muß etwas noch lange keine Bitte sein. Wenn Du hier Posts abgibst, mußt Du auch mit Kommentaren darauf rechnen, auch von Personen, die Du nicht magst. Du kannst diese Personen deinerseits ignorieren, aber ihn kaum den Mund verbieten.
Ich lese was Sven schreibt. Ich lese aber auch was Du schreibst, und Anmerkungen wie
@ mephistophelia:
Bist Du ihm gar schon hörig?
finde ich völlig daneben. Mir gegenüber hst Du Dich jedenfalls im Ton vergriffen.
Hat da vielleicht zu viel von Olaf schon auf Dich abgefärbt; oder bist Du wirklich so?
Er trifft den Ton eh nicht, weder bei Dir noch bei Anderen. Wobei, die Bierrunde von vorhin ist ihm wohl nicht bekommen. Mir schwant, es könnt auch das zweite Ich von Olaf sein… Von feinseligen Beiträgen abgesehn, kommt zur Sache rein gar nichts. Was mich betrifft, ich ignoriere sie beide in den meisten Fällen und in den letzten Tagen scheinen sie nur noch in Bierlaune zu sein.
Man kann die Buchungs Gebür bei der MfZ schon umgehen :ph34r: …
Wenn jemand mitfahren will, erhält er von der MfZ meine Nummer , kontaktiert mich und ich kann dann fonisch mitteilen, dass ich die Fahrt offiziell storniere (dann kommt keine Buchungs Gebür zu stande) - aber inoffiziell dem Mitfahrer mein OK gebe für die Mitreise :rolleyes:.