" Juristen sind uneins über Schadenersatzansprüche
Ob die Vereinbarung einer Mitfahrt rechtlich verbindlich ist, darüber streiten Juristen. Einige gehen davon aus, dass ein mündlicher Vertrag geschlossen wird, wenn Fahrer und Mitfahrer verbindlich eine gemeinsame Fahrt vereinbaren. Das bedeutet, dass Schadenersatz gefordert werden könnte, wenn eine Seite die Fahrt sehr kurzfristig absagt oder nicht erscheint. Aber selbst wenn rechtlich ein Schadenersatzanspruch bestünde, wäre es schwierig, ihn in der Praxis geltend zu machen. Die Ansprüche müssten vor Gericht eingeklagt werden und dafür wären der Name und die vollständige Anschrift des Fahrers oder Beifahrers nötig. Gerichtsurteile dazu sind bisher keine bekannt.
Andere Juristen betrachten die Verabredung rechtlich als Gefälligkeitsverhältnis, woraus sich keine Ansprüche ableiten ließen. Eine eindeutige Rechtsprechung fehlt.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/mitfahrgelegenheit/#ixzz45noBY5IY"
ICH gestalte meine Zusagen so, dass eine Verbindlichkeit und ein Vertragscharakter darin festgelegt sind.
ICH kann mir auch gut vorstellen, dass eine mögliche Rechtsprechung entsprechend verschieden ausfallen würde. Dass ein Telefonat mit dem Inhalt „Ey, ich will mitfahren“ und als Antwort „Yo, steig ein“ anders bewertet werden könnte, als eine Mail/SMS mit dem Inhalt „Hiermit buche ich verbindlich…“, ist durchaus vorstellbar.
Diejenigen, die eher einen Streit aus dem Thema machen, denn einen Gedankenaustausch, können mich natürlich ebenfalls gern haben ![]()