BlaBlaCar ab 2016 mit Buchungssystem , Onlinezahlung + Gebühren

Ich zahle selbstverständlich gerne selbst vieles per Kreditkarte oder anderweitig online - das ist sehr praktisch etc. .

Vielleicht hängt die Anti-Haltung damit zusammen, dass es bisher - auch selbst bei Bla - nicht nötig war, per Kreditkarte (auch wenn die leicht zu bekommen ist) oder Pay-Pal zu zahlen und die Fahrer fremde Privatpersonen sind, im Gegensatz zu Firmen, wie Ebay, Amazon … ? Manche junge oder übertrieben vorsichtige Mitfahrerinnen steigen heute bei manchen Allein-Fahrern einfach nicht ein (das ist mir noch zwar nicht passiert, denn ich fahre fast nie allein, habe das aber schon mehrmals während/vor einer Fahrt gehört), aber künftig (nach Einführung der Onlinezahlung) haben sie die Mitfahrt schon vollständig „bezahlt“ + Vermittlungsprovision… .

Ich selbst bin grundsätzlich für die Onlinezahlung. Wenn mein Wagen trotzdem weiterhin genau so voll wie bisher werden würde, wäre alles

bestens … . Wir werden es merken, wenn die Onlinezahlung und die Forderung der Vermittlungsprovision auch südlich von Berlin eingeführt sein werden.

Meinst du jetzt, dass zzz gleichzeitig supernovaberlin ist?? Oder hast du dich nur vertan??

Ich weiß dass Blaaa alle Daten von mir und allen Anderen hat. Ich habe sie denen immerhin selber gegeben.

Aber ich schrieb auch etwas ganz anderes: 

„Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Blaaa sogar mitbekommt von welchem Server du gerade Deine Nachrichten absendest.“

Das können andere Portalbetreiber warscheinlich auch.

Und wenn ein Anwalt aus geg. Anlass höflich um die Daten bittet, wird man ihm die bestimmt nicht verweigern. ;) 

@ stjantos

Nicht wundern…wer „duzen“ groß und mit tz schreibt, merkt auch nicht wen du hier permanent mit Sie ansprichst… :ph34r:

Mich jedenfalls nicht.

Ich bezweifle, das sich BBC zum Handlanger irgend eines Rechtsanwaltes machen würde.

Stichwort Datenschutz (Weitergabe persönlicher Daten an Dritte). 

Und wie denn nun ???

Erst waren es „viele“ deiner mehr als 500 Mitfahrer, nun sind es „mehr“ als 500.

Ich denke, du hast die gleiche Klientel vorwiegend jüngerer Mitfahrer, die sind mit Onlinezahlung aufgewachsen

und haben da weniger Scheu als ältere Leute.

Deswegen gehe ich davon aus, das da viele Lippenbekenntnisse dabei waren…wenn sie dann doch lieber Bus fahren,

zahlen sie auch überwiegend online.

Und ob Überweisung, Lastschriftermächtigung, PayPal, Visa an FlixbBus oder BBC, wo liegt der gravierende Unterschied ???

Haben denn deine Mitfahrer Ihre Abneigung begründet ?

Weil FG das in ihren AGBs stehen hat.

Über die öffentlichen und privaten Nachrichten über die App. Das geht doch vor der Buchung. Dein ursprünglicher Link war ja ein Beispiel dafür. Komfortabel ist das natürlich nicht.

" Juristen sind uneins über Schadenersatzansprüche 

Ob die Vereinbarung einer Mitfahrt rechtlich verbindlich ist, darüber streiten Juristen. Einige gehen davon aus, dass ein mündlicher Vertrag geschlossen wird, wenn Fahrer und Mitfahrer verbindlich eine gemeinsame Fahrt vereinbaren. Das bedeutet, dass Schadenersatz gefordert werden könnte, wenn eine Seite die Fahrt sehr kurzfristig absagt oder nicht erscheint. Aber selbst wenn rechtlich ein Schadenersatzanspruch bestünde, wäre es schwierig, ihn in der Praxis geltend zu machen. Die Ansprüche müssten vor Gericht eingeklagt werden und dafür wären der Name und die vollständige Anschrift des Fahrers oder Beifahrers nötig. Gerichtsurteile dazu sind bisher keine bekannt.

Andere Juristen betrachten die Verabredung rechtlich als Gefälligkeitsverhältnis, woraus sich keine Ansprüche ableiten ließen. Eine eindeutige Rechtsprechung fehlt.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/mitfahrgelegenheit/#ixzz45noBY5IY"

ICH gestalte meine Zusagen so, dass eine Verbindlichkeit und ein Vertragscharakter darin festgelegt sind.

ICH kann mir auch gut vorstellen, dass eine mögliche Rechtsprechung entsprechend verschieden ausfallen würde. Dass ein Telefonat mit dem Inhalt „Ey, ich will mitfahren“ und als Antwort „Yo, steig ein“ anders bewertet werden könnte, als eine Mail/SMS mit dem Inhalt „Hiermit buche ich verbindlich…“, ist durchaus vorstellbar.

Diejenigen, die eher einen Streit aus dem Thema machen, denn einen Gedankenaustausch, können mich natürlich ebenfalls gern haben :slight_smile:

Wie kommst Du darauf, dass ich denken könne, zzz und supernovaberlin seien ein und dieselbe Person.

Ich weiß nicht, welche Daten Bla von Mitfahrern hat, die zwar angemeldet sind, aber ansonsten stets neue  Prepaid -Telefonkarten mit ständig wechselnden Nummern haben. In Gebieten, in denen die Onlinezahlung bereits eingeführt ist, hat sich das vielleicht inzwischen geändert. Bei der Anmeldung in einem Portal kann man doch leicht irgendeine Adresse nennen - diese wird bestimmt nicht intensiv überprüft.

Außerdem gibt es überall Internetcafes (sogar völlig ohne jegliches Personal), wo man völlig anonym ist und lediglich z.B. 1 Stunde in einen Automaten bezahlt, E-Mails schreiben kann etc.  und wieder geht.

Jeder Anwalt, der sich mit Mandaten im Zusammenhang mit Mitfahrgelegenheiten befassen muss, weil er ansonsten zu wenig Mandanten hat, um zu überleben, tut mir wirklich leid.

Es wird womöglich solche Anwälte geben, die jedes noch so geringwertige Mandat - natürlich gegen Vorkasse , aber unabhängig vom Erfolg - übernehmen. Ich würde als privater Anwalt nur Mandate mit Streitwerten von über EUR 1.000,00 annehmen. Der Zeitaufwand wäre mir ansonsten viel zu hoch im Verhältnis zu den damit erzielbaren Honoraren. 

Ich bin mir aber außerdem nicht sicher , ob man - schon aufgrund diverser Bestimmungen des Datenschutzes - Anschriften von Personen herausgibt, nur, weil jemand ein höfliches Schreiben mit einem Anwaltsbriefkopf geschrieben hat und weil eine Person nicht an einem vereinbarten Treffpunkt erschienen ist und dafür womöglich sogar noch einen triftigen Grund hatte. Solche Gründe kann man auch immer leicht behaupten, aber beweisen … . Die meisten Nichterscheiner sind zudem meist plötzlich nicht mehr erreichbar - deshalb rufe ich meistens überhaupt nicht mal mehr zurück, sondern fahre fast immer schnell ab.

Theoretisch sind zwar größere Schäden im Zusammenhang mit Mitfahrgelegenheit konstruierbar, mich jedoch langweilt dieses Thema aber inzwischen zu sehr. 

Darum wird und kann sich gerne zzz kümmern, der das ja vielfach angekündigt hat.

Also ich arbeite bei einem Online-Shop Betreiber (allerdings nicht in der Rechts-Abteilung, die sitzt in Hamburg)

Soviel ich weiß sind unsere Online-Angebote per se verbindlich also kein IAO,  da bei den Angeboten immer auch eine Verfügbarkeit (noch x auf Lager, Lieferung innerhalb x Werktagen) steht.

Wir selbst schließen die Verbindlichkeit deswegen in den AGBs extra aus.

Mir schien das bei bla ähnlich zu sein, da man dort ja auch eine begrenzte Anzahl an Plätzen anbietet. So ist klar, dass sich das Angebot nur an bsw. 3 Mitfahrer richtet und nicht an die gesamte Allgemeinheit. 

Gruß robert 

Ich bin wegen 70 EUR im SCHUFA gelandet. Ich hatte eine Dienstleistung bestellt, vergessen abzusagen, da wurde gemahnt und Inkasso eingeschaltet - ich war allerdings von dem Ort schon weggezogen und habe die Briefe nicht erhalten (kein Nachsendeantrag, ich war Student und es war mir egal, wer mir geschrieben hat). Und ZACK war plötzlich mein Dispo weg und nix mehr Handyvertrag.

Das war mir eine Lehre.

Entsprechend übel könnte es auch für Mitfahrer kommen, wenn sie nicht zahlen. Es geht nicht um 5 EUR, es geht darum, andere nicht zu verarschen. Nicht um 5 EUR, und auch nicht um den Organisationsaufwand, die Anfahrt und die Wartezeit.

„Mir ist klar, dass zzz - mit seinen weit hergeholten „Rechts“-Beispielen - ungefährlich ist. Trotzdem verwende ich solchen, eher komischen Personen gegenüber, gerne die „Sie-Anrede“. Künftig werde ich auf die Äußerungen von zzz nicht mehr reagieren, ist mir zu langweilig und widerspüchlich.“

Deshalb komme ich darauf!!

Du hattest doch auf meinen Post geantwortet, oder?

„wenn ein Anwalt aus geg. Anlass höflich um die Daten bittet,“

Ein „gegebener Anlass“, im Zusammenhang mit einer juristischen Auseinandersetzung, dieser höflich formuliert (warum deiner Meinung nach sollte so etwas unhöflich formuliert werden?) hat zur Folge, dass die ladungsfähige Anschrift bzw. Daten dazu herausgegeben werden müssen. Das hat im Falle eines Rechtsstreites mit Datenschutz nichts mehr zu tun. ;) 

Das ist aber Wettbewerbsrecht. Ihr dürft Fehler machen - es dürfen nur nicht zu viele sein :slight_smile:

Die „Verbindlichkeit“ ergibt sich also aus dem Wettbewerbsrecht. Der Kunde hat keine Chance. Wenn Ihr aber lauter Dinge anbietet, die Ihr nicht habt, haben Wettbewerber phantastische Abmahnmöglichkeiten. Deswegen passt Ihr auch so auf.

@Robert:

Ein Angebot ist immer an eine bestimmte Person oder einen konkret bestimmbaren Personenkreis gerichtet - das ist bei einem Online-Shop meist nicht der Fall - wenn Du in eine BlaBla-Anzeige reinschreiben würdest, „…dieses Mitfart-Angebot richtet sich an Lieschen Müller, Milchstrasse 2 in 90815 Hintertupfingen, Geboren am 01.01.1970,…“  dann wäre das ggf. tatsächlich ein Angebot…

Wenn Dich das Thema interessiert - schau Dir mal den §145 ff BGB an

Und für eine kurze Zusammenfassung ist wie immer Wikipedia gut geeignet:

https://de.wikipedia.org/wiki/Angebot_%28Recht%29

Dass Ihr das in die AGB schreibt ist ja ok - nötig wäre das IMHO nicht - aber ich darf ja auch von einem „weißen Schimmel“ sprechen. :wink:

eine eBay-Auktion oder  Sofortkauf ist z.B. bindend ohne das sich das Angebot an eine bestimmte Person richtet. Damit ist Deine Aussage durch Deine Wortwahl „immer“ schon falsch.

Es reicht bei Weitem nicht aus Jahrzehnte alte Paragraphen aus einem Gesetz zu lesen. Dann bräuchten wir keine teuren Anwälte.

Dein angegebener Link hilft hier nicht weiter.

Gruß robert

 @zzz

ohne Worte…

Google mal Offerta ad incertas personas

Gruß robert

Für mich ist diese juristische Diskussion hiermit beendet. Ich erscheine stets in meinen Auto am vereinbarten Treffpunkt, bin zuverlässig und daran gewöhnt, dass andere das eben anders sehen und handhaben.

Das werde ich sowieso nicht ändern können.

Ich werde wegen solcher Bagatellen jedenfalls niemanden anzeigen, verklagen etc. . 

Andere dürfen selbstverständlich gerne tun, was sie wollen. Was geht das mich an ?

@ robert

Sehr gut gekontert !

Übrigens habe ich mir die AGB von BBC noch einmal angesehen. Dort schließen alle User einen „Nutzungsvertrag mit BBC“

Dieser wiederum beinhaltet, dass das Angebot verbindlich ist…wer es nicht glaubt: Nachlesen !

@ stjantos

„zzz“ meint, er bräuchte nur zum Gerichtsvollzieher marschieren und wie bei einem Kellner ordern…und schon sprintet der

11,50 € los…

er sollte es wirklich einmal ausprobieren.

Ich habe wegen einer Forderung einen GV beauftragt.

Dazu brauchte ich erst einmal einen Titel, der schon mehrere Monate dauerte.

Ich habe wenigstens die Anschrift des Schuldners.

„miera“ glaubt, ein Anwalt bekäme problemlos von einer Firma Auskunft über die persönlichen Daten der Firmenkunden…

das ginge vielleicht, wenn es eine Staatsanwaltschaft autorisiert oder selbst fordert.

Als ob ein Anwalt mehr Rechte hätte in solchen Dingen…er ist kein Beamter (Amtshilfeersuchen), sondern schlicht der rechtliche

Vertreter des Klägers.

Allerdings gibt es da noch einen kleinen Haken:

Da die Verfolgung einer solchen Bagatelle nicht im öffentlichen Interesse liegt, würde man auf den Privatklageweg verwiesen werden…

Ich freue mich immer wieder darüber, wie einfach die Welt doch ist…vor allem mit Basiswissen und ohne Erfahrung.

Stimmt, ich revidiere mich in diesem Punkt. Mit meinem „Scheinbuchungesversuch“ habe ich versucht, eine Fahrt zu buchen in einem Gebiet wo nur online-Zahlung möglich ist. Dort bekommt man nach einem Button, wo man die AGB von BBC anerkennen muß folgende Buttons angezeigt, die man jeweils mit „weiter“ bestätigen muß:

  • „Sie können sehen, wie viele Plätze noch verfügbar sind.“

  • „Fragen Sie nach, wenn Sie mehr Informationen benötigen.“

  • „Die Handynummer des Fahrers/der Fahrerin erhalten Sie nach der Reservierung.“

  • „Reservieren Sie ihren Platz indem Sie online bezahlen.“

Man kann also wohl vorher Fragen _ über das Nachrichtensystem _ an den Fahrer stellen. Sorry, mein Fehler.

Vor dem Bezahlen mit dem Fahrer telefonieren geht allerdings nicht. BBC weist darauf hin, daß die Nachrichten mehrere Minuten zeitversetzt übermittelt werden, womit man wohl die Übermittlung von Kontaktdaten verhindern will.

@all

Meinen Vorstellungen entspricht dieses Modell von BBC nicht. Welche Zukunft BBC oder die anderen Portale haben müssen die Fahrer durch ihr Verhalten selbst entscheiden.

Es sind halt die, die nicht lesen können, die keine Ahnung haben…

Der Gerichtsvollzieher macht alles, wofür Du ihn bezahlst (innerhalb der Menschenwürde). Wenn Du ihn bittest, Person X an der Adresse Y einen Brief zu übergeben, dann macht er das. Du kannst Deiner Mutter so ihre Geburtstagsblumen zukommen lassen.

Wichtig sind nur zwei Dinge:

  • DEIN Wille, dass die Sache PERSÖNLICH übergeben wird.

  • Du bezahlst das

Die Rechtsfolgen hiervon sind nahe Null. Allein, Du hast einen Nachweis, dass Dein Anliegen PERSÖNLICH zugestellt wurde.

Das ist viel wert.

Denn der Gerichtsvollzieher wird die Person suchen - wie ein Bluthund. Du hast ihn ja losgeschickt.

Und DU hast einen NACHWEIS über den INHALT dessen, was Du abgegeben hast.

Kosten: irgendwo zweistellig. In meinem Fall waren das 40 oder 60 EUR - ich weiß es nicht mehr genau. Bzw - WÄREN es gewesen.

Der Betreffende, Herr Dogan Kibaroglu, mittlerweile verurteilter Betrüger des ex-„Küchen Paradies“ in Fellbach, hat mir als EINZIGEN Geschädigten die Anzahlung für die bestellte und nicht gelieferte Küche zurückgezahlt. Die Anderen haben Anwälte eingeschaltet…

Von Mitfahrern habe ich in EINEM Fall das Geld gefordert, obwohl er nicht mitgefahren ist, und ich habe es bekommen (ohne juristische Schritte zu unternehmen).

Wer will, kann lachen, Anwälte bezahlen oder aufgeben. Ich kriege mein Geld, wenn ich dahinter bin. Wer keine Ahnung hat, widerspricht mir. :slight_smile: Wer meinen Vorschlägen folgt, hat die besten Chancen (sicher ist nichts).

So einfach ist das.

Es gibt übrigens eine Methode, an die ladungsfähige Adresse des Gegenübers zu kommen - ohne Anwalt (ganz legal).

So habe ich auch die privaten Adressen der Manager von TelDaFax gekriegt (allerdings kaum Geld zurück - war aber auch nicht mein Geld).

Den Trick schreibe ich aber nicht ins Forum :slight_smile: Die Info gebe ich nur ungern an die drei Forentrolle weiter…