BlaBlaCar ab 2016 mit Buchungssystem , Onlinezahlung + Gebühren

Ich persönlich kann soetwas nicht gutheißen, dass Fahrtanbieter in meinen Augen Mitfahrer zu einer offensichtlichen Straftat anstiften.

Hier: Fahrten die bereits gebucht worden sind einfach zu stornieren damit ein Mitfahrer Gebühren sparen kann und um sich ggf. durch Preisteilung der entfallenen Gebühren selbst zu bereichern.

Zu beachten wäre hier; §26 StGB Anstiftung, §265a StGB Erschleichung von Leistungen und §263 Betrug.

Einfach mal durchlesen und demnächst überlegen was man hier so von sich gibt was öffentlich jeder lesen kann.

Ich persönlich finde, dass wenn eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen wird, dass diese auch zu bezahlen ist!

Übrigens wenn jemand McDonald verteufelt, aber dort dennoch Hamburger bestellt weil BurgerKing schon geschlossen hat, so kann man auch nicht einfach hingehen und diese Hamburger dann einfach nicht bezahlen. 

Zu welcher „Straftat“ wird denn ein Mf „angestiftet“, wenn der Fahrer selbst offiziell die Fahrt storniert? Der Mf ist in dem Fall doch völlig passiv, wenn er den Vorschlag des Fahrers nur hört und ihn nicht selber macht (und wie sollte er selbst dann den Fahrer dazu zwingen, die Fahrt offiziell zu stornieren?). Und wer „bereichert“ sich durch welche „Preisteilung“ ohne die Gebühren? Es gibt von Seiten des Labervereins kein Verbot von Stornierungen von Fahrten/kann es ja auch rechtlich gar nicht geben. Und welche Leistungen werden „erschlichen“? Schließlich habe ich im Stornierungsfall als MF keine „Garantie“ mehr, daß der Fahrer tatsächlich kommt oder ich befördert werde, wie zumindest offiziell durch die Reservierung mittels der mitbezahlten Versicherung (unabhängig davon wie real diese Garantie in dem Fall tatsächlich ist). Die einzige „Leistung“ die dabei in Anspruch genommen wird, ist die Nutzung der Webseite/App, die aber auch nach wie vor bis auf den Buchungsvorgang für jeden frei zugänglich ist. Und wie will bla nachweisen, daß sich Fahrer und MF vor der Fahrt aufs offizielle Stornieren geeinigt haben und die Fahrt trotzdem stattfindet, wenn sie das über ihre Tel.nr tun? Da müsste ja dann bla jedem Stornierer ausnahmslos unterstellen, daß er allein aus diesem Grund die Fahrt storniert hat und provisorisch jeden verklagen und auf Herausgabe der Handykommunikation klagen…und zwar wegen einem Streitwert im Einzelfall von maximal 4-5,- € pro Person (also max. 20,-€ bei einem ausgebuchten normalen PKW) als entgangene Reservierungsgebühren/entstandener Schaden (die im übrigen ja eigentlich nur von den Mf zu zahlen sind). Dafür setzt ein Rechts- oder Staatsanwalt nicht mal ein Schreiben auf, geschweige denn, daß sowas überhaupt verfolgt werden würde, vorausgesetzt bla ist überhaupt bereit, für jeden solchen Fall einen Anwalt zu bezahlen, um diesen Betrag reinzuholen (wäre ganz schön irrwitzig). Solange die Fahrt nicht angetreten ist, sind auch offiziell noch keine Gebühren fällig, denn die sind ja an die Fahrt gekoppelt. Alternativ dazu könnten sie die Gebühr als Bearbeitungspauschale auch unabhängig von einem Fahrtangebot verlangen, um diese selbst geschaffenen Umgehungsmöglichkeiten zu verhindern, aber das können sie aus nachvollziehbaren Gründen nicht tun (sie haben ja letztlich noch keine Verfügungsgewalt über Fahrer und Fahrzeuge/Transportmittel, können dem Mf also keine fahrerunabhängige Beförderungsgarantie geben) bzw. trauen es sich (noch) nicht. Sie könnten auch eine Stornierungsgebühr für den Fahrer einführen (oder ihn ganz einfach im Stornierungsfall sperren) um das zu verhindern, aber da würden sie sich ja ins eigene Fleisch schneiden, da haben sie dann das Schicksal von mfg wohl doch noch vor Augen.

Der Fahrer kann in diesem Fall also ganz beruhigt sein und ist rechtlich auf sicherem Boden. Dagegen ist bla auf eher wackligem juristischen Boden: mal von den ganzen Betrugsmöglichkeiten von Seiten der Fahrer gg.über Mitfahrern durch das neue Buchungssystem abgesehen, könnte man sie auch wg. Diskriminierung/Ungleichbehandlung verklagen, weil es Mitgliedsländer gibt, in die/aus denen man ohne das Buchungssystem und Gebühren fahren kann und solche wo das nicht (mehr) gilt. Eine Nutzergruppe wird also im Vergleich zu einer anderen ungleich behandelt nur aufgrund der Herkunft bzw. des Aufenthalts und des Reisens in dem einen oder anderen EU-Mitgliedsland, ohne daß es hierfür einen systematischen, begründbaren Grund gibt.

Um in deinem Burgerbraterbeispiel zu bleiben, wäre der passende Vergleich für den Stornierungsfall eher der, daß ich zu BK gehe, mich in ihrem Laden umschaue, andere Rumstehende frage, ob wir uns nicht zusammen einen Burger bei der Konkurrenz teilen und dann beschließen dorthin zu gehen und den dann beim Mc zu kaufen und zu teilen. Dagegen könnte BK in dem Fall rechtlich überhaupt nichts machen, müssten vielleicht höchstens Eintrittsgelder verlangen, um sowas zu verhindern/einzuschränken (ich weiß, ziemlich fiktiv ;-))

Aus rechtlicher Sicht sehe ich auch keine Straftat. Jeder nutzt die Webseite innerhalb der AGB, und darüber hinaus auch außerhalb der AGB, weil Bla „Regeln“ hat, die einzuhalten sind, aber nirgendwo formuliert sind, sondern durch die Zensur durchgesetzt werden. Dem User bleibt nur „Try & Error“ um herauszufinden, welche „Regeln“ Bla noch ausser den AGB hat. Hier sehe ich eher die rechtlichen Bedenken.

Dass sich Bla überhaupt selbst an die eigenen AGB hält, ist stark anzuzweifeln. Sie haben scharf AGB-widrige „technische Fehler“ reinrassig arischer Natur, die sie erst „korrigieren“, wenn auf anderen Webseiten ein Shitstorm startet.

So gesehen ist aus Sicht des Fahrers a) inserieren, b ) sich brutal zensieren lassen, c) die Fahrrt stornieren und d) die Fahrt anderweitig organisieren streng BlAGB-konform, und damit rechtlich blitzsauber. Wären die Regeln, die Bla koloportiert, verletzt, würden die Zensurellas diese Methode schlussendlich unterbinden - da vertraue ich zu 100% drauf.

Zur Not beruft sich der Fahrer schlicht auf einen technischen Fehler. Kann ja jedem passieren.

Straftat. Ich lach mich schlapp.

Ich storniere die Fahrt und habe das Recht dazu nach AGB. Also tue ich das einfach, wenn ich ich das will. Der Mitfahrer hat keinen Einfluss darauf. Was ich ich dann mit den Mitfahrern privat vereinbare geht BlaBla Car absolut nichts an.

Die Mitfahrer nutzen den Service und bezahlen dafür eine Gebühr. Ich bin doch als Fahrer gar nicht gebührenpflichtig. Also ist mir das eigentlich völlig egal.

Aber nochmal: Ich fahre. Ich organisere. Ich habe das rechtliche Risiko der Fahrt. Ich mache grenzüberschreitende Fahrten und habe dazu noch das Risiko des Grenzübertritts mit fremden Personen im Auto. Dafür nehme ich eine Kostenbeteiligung was auch zulässig und nicht mal einkommenssteuerpflichtig ist. Nun kann gerne BlaBla Car entscheiden, wie sie den Geldfluss handhaben wollen, wenn ich deren System nutze. Ist aber nicht der Fall, denn es hat abschließend keine Mitfahrt über das Buchungssystem stattgefunden.

Ich werde jeden dazu anhalten (Fahrer / Mitfahrer) BlaBla Car so gut es geht zu boykottieren, damit sie recht früh in die Knie gehen. Mitfahren soll nicht kommerziell sein. Jedoch sollte man die Betreiber unterstützen wenn das System gut funktioniert. Für die Kosten, die für die Webseite und der Service anfallen. Aber mehr nicht.

@mfg_mario: Rechtlich ist Dein Vorgehen schon ein „Erschleichen von Leistungen“, da Du ja effektiv die kostenpflichtige Dienstleistung nutzt.

Ob es durchsetzbar ist und/oder durchgesetzt wird ist eine andere Sache - das ist die gleiche Situation wie bei der häufig und kontrovers diskutierten Gewerblichkeit von Fahrten nach § 1 (2) PBefG - auch da wird auf absehbare Zeit kaum jemand Klage erheben - illegal ist es trotzdem mehr als die reinen Betriebskosten(Benzin, Öl, Reifen,…) der betreffenden Fahrt zu verlangen.

Wo kein Kläger, da kein Richter!

Im übrigen habe ich das schon einigen Mitfahrern gehört, dass die Storniererei wieder los geht - da bist Du also nicht der Einzige!

zu 1) Anstiftung zu Erschleichung einer Dienstleistung oder auch Betrug…

Lese mal hier: § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und hier wird eine falsche Tatsache vorgespielt indem nur aus dem Grund storniert wird um einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Ja und sich ggf. auch selbst wenn man sich die gesparten bzw. hinterzogenen Gebühren sich z.B. dann teilt.

  1. Da irrst du dich gewaltig. Schon für Kleinstbeträge kann ein Staatsanwalt tätig werden. Kommt ganz auf die Straftat an und ob der Täter bereits sich sonst schonmal etwas zu schulden lassen gekommen hat.

  2. Der Fahrer ist hier in unserem Beispiel überhaupt nicht auf rechtlich sicheren Boden. Siehe zu 1)

  3. An den Haaren herbeigezogen. Dann könnte auch jeder Telefonkunde den billigsten Telekomtarif aus dem EU-Ausland für sich einklagen, oder polnische Versicherungstarife für seinen PKW. Mineralölkonzerne zur Abgabe des billigsten EU Tankstellenpreis zwingen.

Dich diskriminiert übrigens keiner, weil du hast die freie Wahl in das Land der EU zu ziehen wo es für dich am billigsten ist Mitfahrgelegenheiten kostenlos bei blablacar zu buchen. Dann kannst du ja wieder deinen Hauptsitz in das Land zu legen wo die KFZ Steuer dann billiger ist für dein Fahrzeug um danach dann wieder ins gelobte Land Deutschland zu kommen um von den Sozialleistungen provitieren zu können weil alle andere Lände ja so „Schei***“ sind.

Mache dir hier mal Gedanken über dein Rechtsverständnis, denn dieses liegt etwas weit weg von der Realität.

Ich jedenfalls reihe mich nicht bei den Stornierern ein. Stornierer haben für mich ganz einfach keine „Ei**“ in der Hose um das besagte Portal ganz einfach zu meiden. Einfach dort abmelden und fertig. Geht ganz einfach anstatt Vorteile nutzen zu wollen wofür man nicht bezahlen will…

neues aus meinem Spam-Ordner :stuck_out_tongue:

ja, genau da landen inzwischen die Mails von blablubb … ich schaue halt doch immer noch mal rein, ob sich da nich eine mail hin verirrt hat, die nicht da rein gehört.

jedenfalls trommeln die aktuell, daß man doch mitfahrten für das kommende verlängerte wochenende anmelden könnte … ich habe den eindruck, den fängt langsam an die muffe zu gehen.

hab übrigens letztes wochenende auch wieder eine vernünftige ausbuchung gehabt. spritpreis war weitestgehend gedeckt und ich hatte gute unterhaltung. all das ohne auch nur einen einzigen eintrag bei bbc. ich kann allen beteiligten nur empfehlen: think positive, das wird schon. bei mir zumindest funktioniert’s inzwischen wunderbar. vor allem habe ich aktuell kaum anfragen nach kleinen stückelstrecken, sondern verstärkt nach längeren mitfahrten. eine mitnahme für einen ebay-kauf war auch dabei.

die leute kamen aber gut gestreut, sowohl von fahrgemeinschaft.de als auch von mitfahren und bessermitfahren. nur flinc scheint irgendwie so gut wie gar nix brauchbares auszuwerfen. nichtsdestotrotz werde ich auch dort weiterhin die fahrten einstellen.

also, habt einfach den mut zu wechseln. etwas neues muß nicht immer schlecht sein. ich kann nur empfehlen auf bbc komplett zu pfeifen. meine mitfahrer tun das ebenfalls, ist denen genauso zu bescheuert wie mir.

so sehe ich dies auch… 

BBC wird hier mit Sicherheit keinen Verklagen. Sähe nicht so gut aus in der Presse wenn dort stünde; Mitfahrzentrale verklagt Mitfahrer -lach

Aber der einfachste Weg wäre dann, dass auffällige Fahrtanbieter dann gesperrt würden…

und das wäre auch der einfachste weg, bbc in die knie zu zwingen.

wenn jeder wieder wie früher storniert und jeder früher oder später gesperrt wird, ist die logische folge, dass die seite bald tot ist!

Aber der einfachste Weg wäre dann, dass auffällige Fahrtanbieter dann gesperrt würden…

Hallo Guido,

im oben besagten §§ sind die von mir hervorgehobenen Stichpunkte wichtig.

Das Eintragen einer Fahrt ist nicht rechtswidrig und löst auch keinen Irrtum aus. Der Staatsanwalt müsste in irgend einer Form nachweisen, dass durch den stornierenden Fahrer ein Irrtum ausgelöst oder unterhalten worden sei, irgendwie beweisen. Was hat Bla auf Grund des Eintrages getan oder tun müssen, was Bla sonst NICHT getan hätte, und wie genau ist Bla der Schaden entstanden? Ist der Fisch, der mit dem Köder wegschwimmt, und nicht am Angelhaken hängenbleibt (Angenommen, er kennt das Strafrecht und hat die AGB Anerkannt, dass er zum Angelsport NIEMALS einen Wurm beitragen muss), im RECHTLICHEN Sinne (StGB) ein Betrüger?

Wenn ich bei Bla eine Fahrt eintrage und denen parallel eine Mail schreibe „Hey, Zensurellas, ich werde die Fahrt kurz vor Fahrtantritt stornieren, und mit den buchenden Mitgliedern die Fahrt anderweitig vereinbaren!“ ist ein „Irrtum“ ausgeschlossen, aber wird dann mit meinem Inserat passieren? NICHTS. Wochen später kommt eine Mail mit der Einleitung, dass durch die Vielzahl der Anfragen die Antwort leider länger gedauert hat, mit der Bitte um Entschuldigen. Und dann wird eine Standardantwort drin stehen, wahrscheinlich darüber, welche Vorteile das Buchungssystem bietet.

Wenn wir schon beim Betrug sind, so hat Bla nachhaltig behauptet, dass für den FAHRER keine Gebühren kommen werden. Wie nennt man denn die Deckelung der Fahrpreise UNTERHALB des Durchschnitts VOR der Gebühreneinführung? Betrug? Tja - es IST Betrug… Die Fahrer hättet TATSÄCHLICH nie bei Bla inseriert, wenn Bla 2014-2015 geschrieben hätte: „Lieber Fahrer, wir werden Euch zwar keine Rechnung schicken, aber wir werden Gebühren für die Mitfahrer einführen. Damit wir konkurrenzfähig bleiben, werden wir Eure Preise auf 5 EUR/100 km deckeln, und zwar so, dass ihr nie im Leben auf 5 EUR/100 km Einnahmen kommen werdet. DREI EUR kassieren wir von FÜNF, ZWEI EUR lassen wir Euch als Spritbeteiligung übrig“, aber diese DREI EUR ziehen wir vom Mitfahrer ein!"

So etwas Perfides nennt man in der freien Natur Nassauer (Bla nutzt das Auto des Inserenten kostenlos, um beim Mitfahrer für etwas abzukassieren, was seitens Bla nie geleistet wird: für die Transportdienstleistung!)  oder vielleicht auch Parasit.

Wenn der stornierende Fahrer betrügen SOLLTE, dann untersuchen wir doch zuerst den Betrug (und den sehr begründet vermuteten „technischen Fehler“, AKA Klickbetrug) durch Bla.

Hier noch mal die AGB von Bla:

4.3. Fahrer und Mitfahrer entscheiden selbständig, ob und zu welchen Bedingungen eine Mitfahrt zustande kommt („Reservierung“). Der Fahrer kann BlaBlaCar über sein Nutzerkonto auf dem BlaBlaCar-Portal über eine Reservierung informieren und das Mitfahrangebot entsprechend aktualisieren.

Also 100% AGB-KOnform: Fahrer und MItfahrer entscheiden selbständig, dass sie unter der Bedingung zusammenfinden, dass der Fahrer storniert :slight_smile:

4.5. […] Die Webseite ist eine reine Kommunikations- und Interaktionsplattform für potenzielle Fahrer und Mitfahrer […] BlaBlaCar ermöglicht […] BlaBlaCar greift grundsätzlich nicht in Fahrten, Fahrtziele, Fahrzeitpunkte oder sonstige Bedingungen von Fahrten ein[Anm.: das ist glatt gelogen].  Eine Vereinbarung über die Mitfahrgelegenheit besteht alleine zwischen dem Fahrer und dem Mitfahrer. BlaBlaCar ist daher kein Vertragspartner bei den Transaktionen zwischen Mitgliedern und daher auch regelmäßig nicht verantwortlich für die Richtigkeit von bereitgestellten Angaben über Fahrer, Fahrten, Fahrzeuge und Mitfahrer und für die vereinbarungsgemäße Durchführung der Fahrt. BlaBlaCar ist kein Vertreter der Mitglieder und wird auch nicht als Vertreter handeln.Besondere Bedingungen zum Anbieten, zur Onlinereservierung, Onlinezahlung und Stornierung sowie zur Reservierungsgebühr von Fahrten mit Onlineabwicklung finden Sie unter Ziffer 7.

Also LUPENREIN: Bla hält sich nach den eigenen AGB aus den Vereinbarungen zwischen Fahrer und Mitfahrer raus. Selbst eine Sperrung des Kontos des stornierenden Fahrers wäre laut AGB unzulässig, weil Bla AUSDRÜCKLICH kein Vertragspartner für die Transaktionen zwischen Fahrer und Mitfahrer ist!

Und gelogen ist dieser Passus auch. In die „weiteren Bedingungen“ greift Bla MASSIV ein:

  • Fahrpreisgestaltung

  • Zusatzkosten bei Umwegen

  • Rabatte bei Stammkunden oder bei der Buchung mehrerer Plätze

  • bei Angaben von Zwischenstopps Verzicht auf Kostenbeteiligung: unmöglich

  • u.v.m.

Weiter geht es…

7.1. Was ist die Onlineabwicklung und wo ist sie verfügbar?

Vereinbarungen von Mitfahrten sowie deren Abwicklung und die Bezahlung erfolgen direkt zwischen Fahrer und Mitfahrer. Der Beitrag zu den Betriebskosten wird in der Regel bei Fahrtbeginn oder während der Mitfahrt an den Fahrer übergeben.

Daneben steht, sofern für eine Strecke verfügbar oder vorgegeben, ein Service zur Verfügung, über den Fahrer Fahrtangebote veröffentlichen, für die die Abwicklung der Reservierung (" Onlinereservierung ") und die Zahlung der Betriebskostenbeteiligung durch den Mitfahrer sowie ggf. einer Reservierungsgebühr („Onlinezahlung“) über das BlaBlaCar-Portal erfolgt (zusammen „Onlineabwicklung“). Dieser Service dient der Vereinfachung der Vereinbarung und Abwicklung von Mitfahrgelegenheiten zwischen Fahrer und Mitfahrer. 

Also, es steht ein SERVICE zur Verfügung. Nirgendwo steht, dass mit dem INserat auf Bla der „zur Verfügung“ stehende „Service“ verpflichtender Vertragsbestandteil wird.

7.4 Stornierungsservice, Stornierungsbedingungen

Für Fahrten mit Onlineabwicklung steht ein Stornierungsservice über die BlaBlaCar-Plattform zur Verfügung, der dazu dient, das Risiko der Nichtzahlung der Betriebskostenbeteiligung zu minimieren und die Abwicklung von Mitfahrgelegenheiten in Falle von Absagen oder Problemen zu vereinfachen und diese zuverlässiger zu gestalten [Anm.: ich sehr hierin eine unagemessene Benachteiligung der Mitfahrer. Die bräuchten auch ein Stück Rechtssicherheit, um mitgenommen zu werden…]

Fahrer und Mitfahrer erklären sich mit den folgenden Bedingungen für die Auszahlung der Betriebskostenbeteiligung an den Fahrer und der etwaigen Rückerstattung der Betriebskostenbeteiligung an den Mitfahrer sowie den Regelungen zu einer ggf. gezahlten Reservierungsgebühr einverstanden, die bei einer Stornierung von Onlinereservierungen Anwendung finden:

– Wenn die Stornierung einer Onlinereservierung durch den Fahrer erfolgt oder ansonsten die Mitfahrt des Mitfahrers aus durch den Fahrer zu vertretenden Gründen nicht möglich ist, wird die Betriebskostenbeteiligung und eine ggf. gezahlte Reservierungsgebühr, auf die BlaBlaCar in diesem Fall verzichtet, vollständig an den Mitfahrer zurückgezahlt.

Wunderbar geregelt - der Fahrer storniert - wann und wie er will laut AGB, und Bla VERZICHTET auf die Gebühr, die übrigens der Mitfahrer einzahlt (ich verwende ganz bewusst nicht den Begriff „bezahlt“).

Alles in allem ist Storno bei Bla laut AGB und laut Strafrecht nicht vergleichbar mit z.B. Schwarzfahren, was tatsächlich ein „Erschleichen von Leistungen“ ist. Das Fahrzeug hätte die Tür für eine nicht zahlenden „Kunden“ erst gar nicht geöffnet. Zudem ist die Bezahlung der Fahrt ein „Muss“ im Bus. Bei Bla ist das ein KANN.

Fazit: Fahrt anbieten und stornieren ist streng AGB-konform und damit nicht zu sanktionieren.

Last but not least, zu Deiner letzten Bemerkung: 100% agree, obwohl ich das vor meiner Abmeldung bei Bla anders gesehen habe.

Die ganze rechtliche Seite ist hier IMHO zu vernachlässigen, weil, wie gesagt, kaum jemand Klage erheben wird.

Allerdings bin ich mir sicher, dass BBC sich „Dauerstornierer“ nicht allzu lange anschauen wird - vor allem, solange es vereinzelte Personen sind. Damit schießen sie sich auch nicht „ins Knie“, denn der Unterschied zwischen einem der immer storniert und so den Umsatz schmälert und einem der nicht mehr da(weil gesperrt) ist, ist der, dass die MF für andere potentielle Fahrer übrig bleiben und nicht in die Fänge des „Abtrünnigen“ geraten…also doch sogar eher positiv für BBC.

Wenn alle (oder eine Mehrheit) stornieren sieht das Ganze natürlich anders aus…aber aktuell scheinen viele Fahrer keinen Willen zu haben zu wechseln, denn sie bezahlen die Gebühren ja nicht.

Eine Mitfahrerin (kam über FG.de) erzählte, dass ein Fahrer sie regelrecht zurrechtgestutzt hätte, als sie bei den anderen MF im Auto Werbung für andere Portale oder Fahrtfinder gemacht hat…wenn das eine verbreitete Einstellung ist, dann wird das mit dem BBC kippen eine zähe Sache

Defakto zahlt aber der Fahrer, da ihm seine Einnahmen geschmälert werden durch Bla. Am Sperren der Dauerstronierer ist letztlich MfG gescheitert und das weiß auch Bla natürlich. Sie müssen sich schon was anderes einfallen lassen, um die Fahrer bei der Stange zu halten. Schwarzfahren ist mit Strafe belegt, aber ein Betrug und damit ein Erschleichen liegt nur vor, wenn mir der Vorsatz nachgewiesen wird. Ich kann es immerhin vergessen haben. Auch beim Storno dürfte es schwierig werden, den Vorsatz nachzuweisen. Allerdings bei Dauerstorno kann das System zumindest davon ausgehen, dass sie keinen Verdienst an dem Fahrer machen, oder seinen Mitfahrern. Und somit einen Grund zum Ausschluss sehen. Ob dann immer die AGB verletzt wurden, ist ebenfalls so eine Frage, die man nachweisen müsste. Nämlich den Vorsatz.

Es ist so eine Sache mit dem Erschleichungsparagraphen, ein System, was jahrelang kostenlos war aufzukaufen und dann kostenpflichtig zu machen, ist Abzocke und dagegen gibt es leider keinen Erschleichungsparagraphen. Den Markt haben andere geschaffen, er ist schon da und wird hemmungslos missbraucht. Also Missbrauch. Jeder darf jedem andrehen, was er gerne möchte und ihn dabei übervorteilen. Das wird kaum geahndet und muss man sich bieten lassen. Es braucht nur BIO drauf stehen. Sogar adblocker werden verteufelt. Ich darf mich also nicht einmal schützen gegen derlei Zumutungen. Soweit kommts noch. Angesichts dieser Praxis, hält sich mein Verständnis für Leistungserschleichungsschäden in gewissen Grenzen.

Wie gesagt - da wird niemand klagen - auch wenn man einen Vorsatz bei Stornieren+Mitnehmen (ggf. sogar regelmäßig) vermutlich zumindest vermuten könnte…

Die Ausgangssituation bei MFG war ja etwas anders - die Fahrer sind geflohen, weil sie bezahlen mussten. Jetzt sind die MF die Leidtragenden und die können zumindest den Fahrern bei BBC die Alternativen näher bringen - wenn sie gleichzeitig konsequent bevorzugt über die Alternativen gehen, hat das sicher langfristig eine entsprechende Wirkung - wenn kein MF mehr bucht, sind auch die letzten uninformierten oder unwilligen Fahrer gezwungen sich umzuschauen…das ist etwas, was man den MF IMHO durchaus auch mal nahelegen kann bzw. sollte…

@Guido:

im Strafrecht gibt es das Statut der Geringfügigkeit eines Vergehens/„Verbrechens“, das Staatsanwaltschaften -gesetzlich oder durch richterliche Rechtsprechung geregelt- Spielraum gibt, ob sie in solchen Fällen tätig werden oder nicht und ab welchem Schaden sie tatsächlich tätig werden müssen (um zu verhindern, daß sie wegen Amtsmißbrauch/Untätigkeit/Strafvereitelung selbst verklagt werden). Freilich hätte man als Geschädigter dann theoretisch immer noch das Recht wg. 20,-€ vor Gericht ziehen und die Staatsanwaltschaft zu verklagen tätig zu werden, aber die Aussichten darauf damit Erfolg zu haben (außer vielleicht im Wiederholungsfall) sind nahe 0. Die Staatsanwaltschaft kann immer argumentieren, daß sie den „Betrug“ schlicht und ergreifend nicht beweisen können wird und der Ermittlungsaufwand den Streitwert um ein Vielfaches übersteigen würde ohne nennenswertes Ergebnis. Die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, Zwangsgelder gegenüber einem Beschuldigten auch ohne Gerichtsverfahren aufzuerlegen in solchen geringfügen Fällen, ist an die Bedingung gekoppelt, daß der Beschuldigte inflagranti beim Vergehen/„Verbrechen“ erwischt wird (wie z.B. beim Schwarzfahren), am „Besten“ von der Polizei selbst. Nur in dem Fall müsste sich der Beschuldigte dagegen juristisch zur Wehr setzen und liegt der Ball bei ihm. Sie können also juristisch gedeckt tatsächlich etwas Willkür walten lassen, ob sie jmd. bei geringfügigen Schadensereignissen tatsächlich verfolgen oder es einstellen (ob mit oder ohne Auflagen für den Beschuldigten). Dazu muß man auch in die Unterparagrafen in den jeweiligen Paragrafen des Strafgesetzbuches reinlesen/zitieren oder in die grundsätzlichen Bestimmungen zum Strafrecht und nicht nur den jeweils allerersten recht allgemein formulierten Artikel jeweils zu einem Delikt. Vieles davon steht auch in keinem Gesetz drin, sondern beruht auf Anwendung auf Grundlage höchstrichterlicher Urteile dazu oder anderer vergleichbarer Fälle, die bereits verhandelt wurden (um zu verhindern, daß ein Beschuldigter, der bei Vorliegen eines halbwegs identischen Sachverhalts anders verurteilt würde als ein anderer in einem früheren Fall und deswegen die Staatsanwaltschaft oder die Richter wegen Mißachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vor dem Gesetz bzw. wegen Befangenheit verklagen würde mit Aussicht auf Erfolg.)…Unabhngig davonl, ob es stimmen würde, daß die Stornierung einen Betrug darstellen würde, stimmt mein Rechtsverständnis mit der Verfassungsnorm/gültigen Rechtsnormen auch in der Theorie überein…Diesen rechtlich gesicherten Spielraum, den man Staatsanwaltschaften bei Ermittlungsentscheidungen zulässt, hat ja auch seinen guten Grund, daß man diese und die Gerichte nicht durch die geringfügigsten Nachbarschaftsstreitigkeiten/Diebstahldelikte etcpp. völlig überlastet und Hinz und Kunz die Gerichte durch nichtige Anlässe komplett blockieren und diese gar nicht mehr zur Bearbeitung der tatsächlich schwerwiegenden Fälle kommen. Z.T wurden dafür auch gesetzlich geregelt vorrichterliche Verfahren errichtet, um eine Streitbeilegung/Kompensation von Geschädigten zu erreichen ohne den ganzen juristischen Apparat dafür von vornherein in Bewegung setzen zu müssen, z.B. durch Mediationsverfahren.

Zur Rechtspraxis hatte ich schon genug dazu gesagt: kein zuständiger Staatsanwalt, der noch Karriere machen will, kann vor seinem Vorgesetzten verantworten, eine evtl. Tausend oder noch mehr € teure Ermittlung bei einem Streitwert von maximal 20,-€ durchzuführen (außer natürlich er hat dazu eine direkte Anordnung von seinem Vorgesetzten)…die Staatsanwaltschaft ist eine öffentliche Behörde und in dieser gilt wie in jeder anderen auch das Ökonomieprinzip, schließlich lebt der Justizapparat auch nicht im Schlaraffenland und wird von Steuermitteln finanziert und zudem gibt es im worst case auch den Straftatbestand der Verschwendung von öffentlichen Geldern.

Was ich argumentativ auch nicht verstanden habe: wieso sollten Fahrer und MF die Gebühr, die im Stornierungsfall nicht an bla geht, sich untereinander aufteilen? Das macht man doch nur, damit der MF diesen Gebührenanteil gar nicht zahlen muß, sondern nur den Nettopreis, den sich der Fahrer vorstellt. Würde der Fahrer im Stornierungsfall genauso viel verlangen wie mit dem Buchungssystem, worin läge der Sinn die Fahrt zu stornieren, also aus Sicht des MF bei so jmd. mitzufahren? Man würde genauso viel zahlen, hätte aber weniger Sicherheit, mitgenommen zu werden als wenn die Fahrt nicht storniert würde, macht doch keinen Sinn. Die Notwendigkeit der Hinterlegung von Bankdaten kann ich durch diesen Stornierungstrick ja damit nicht umgehen, würde also dafür allein nichts bringen.

Zur Frage, ob das alles die Tatbestände des Betrugs, Erschleichen von Leistungen etcpp. erfüllen würde, haben ich, der angesprochene Fahrer mfg_mario und in aller Ausführlichkeit mit Belegen aus den AGBs von bla selbst zzz (vielen Dank für die Mühe ;-)) genug gesagt, daß dem weder theoretisch noch praktisch der Fall ist. Da ist das Wesentliche gesagt.

Zum Punkt der Diskriminierung seitens bla hast Du natürlich Recht, war etwas ungenau meinerseits (aufgrund der Uhrzeit ;-)). Die Diskriminierung besteht vor allem darin, daß nach wie vor auf den selben Strecken ich als potentiell neuer Inserent offiziell nur über das Buchungssystem Fahrten eintragen kann (und meinen Fahrten und potentiellen MF damit Gebühren auferlegt werden), ich aber (gleiche Strecke und damit gleiches Land=identischer Rechtsraum, ggf. gleiche/ähnliche Zeit/Datum) nach wie vor evtl. mit Fahrern konkurriere, die über den selben Anbieter Fahrten OHNE Buchungssystem und damit ohne Gebührenpflicht und damit prinzipiell günstiger anbieten können. Das ist eindeutig eine Ungleichbehandlung/Diskriminierung (selbes Land=gleicher Rechtsraum) unabhängig davon, daß es daran liegt, ob diese Fahrer aus dem/ins Ausland fahren, wo es das Buchungssystem noch nicht gibt oder ob jmd. dafür die Übergangsregelung/Bestandsschutz von Alteintragungen für die Zukunft genutzt hat. Mit der Übergangsregelung oder gar technischen Fehlern allein könnte sich bla auch nicht rausreden, denn wie gesagt, auch bis vor kurzem tauchen immer wieder neu inserierte Fahrten bei bla auch nur innerhalb Deutschlands auf, die völlig frei sind/OHNE Online-Buchungszwang. Hatte ja auch danach gefragt, wie das jetzt noch geht, weil ich Dich so verstanden hatte, daß Du das wüsstest. Die einzige Möglichkeit, die ich dazu wahrgenommen habe, ist, daß man das dann tun kann (auch auf Fahrten die nur innerhalb Deutschlands stattfinden), wenn das eigene Profil im buchungsfreien Ausland angemeldet ist, aber bei einigen Profilen scheint das eben nicht der Fall zu sein. Wenn ich mich jetzt im buchungsfreien Ausland bei bla anmelden würde, obwohl ich dort meinen Wohnsitz nicht habe (zu dieser Angabe bin ich ja auch nicht verpflichtet bei bla), um vorerst weiterhin frei inserieren zu können, betrüge ich dann bla oder betrügt mich bla dann, wenn ich das nicht tun würde im Ggs. zu anderen? ;-) 

Mal davon ab, hab ich bei bla heute wieder was Neues entdeckt:

„BLA GOES FIFTY SHADES OF GREY“ :wink:

Heißt, neuerdings, vor ein paar Stunden ist mir aufgefallen, daß die Preise dort nur noch in schwarz oder in undefinierbar voneinander unterscheidbaren Grautönen angezeigt werden. Wahrscheinlich damit der Unbedarfte/Neuling nicht mehr auf den ersten Blick die z.T. noch deutlichen Preisunterschiede erkennt und durch Zufall mehr bei den teureren gebucht wird, wo bla mehr Gebühren abkassieren kann (ein anderer Sinn dafür, eine solche bisherige recht anschauliche Informationsquelle den Usern wieder wegzunehmen ist mir jedenfalls bisher noch nicht eingefallen…und ein Browserfehler meinerseits scheints auch nicht zu sein…vielleicht ist das aber auch nur mal wieder eine Zwischenstufe zu einer neuerlichen Änderung der Farbpalette dort, anscheinend haben die nichts besseres zu tun).

Zudem ist mir in letzter Zeit immer mehr aufgefallen, daß relativ viele MF in den öfftl. Dialogen, dem Fahrer einfach ihren vollen Namen bei Fakebook nennen, damit sie darüber Kontakt miteinander aufnehmen können und das ging in mehreren Fällen durch die ich gesehen habe. Ist das jetzt nun „Betrug“ wenn man sich über bla verabredet, bei fakebook miteinander Kontakt aufzunehmen? :wink: Wie blöd ist das denn: Tel.nr. darf/kann man nicht austauschen aber vollständige Fakebookprofilnamen mit weiteren Detailangaben zur Identifizierung schon? Wird immer aberwitziger dort…

Die Rechtslage wurde ja nun hier hinreichend analysiert. AGB erlaubt das stornieren und fertig. Also macht man das einfach. Es wird gar nichts erschlichen, denn die Dienstleistung ist für mich nicht gebührenpflichtig. Ich storniere ganz einfach eine Fahrt. Es wird ja auch der Grund genannt bei der Stornierung: Man hat sich mit dem Mitfahrer über die Stornierung geeinigt. Also. Was danach passiert ist nicht mehr die Sache von blabla car, da dies völlig ausserhalb deren Systems stattfindet.

Mir ginge es eigentlich nur ums Prinzip und nicht was verfolgt wird oder auch nicht.

Und mit Sicherheit ist es auch kein Betrug wenn du dich im Buchungsfreien Ausland anmeldest. Schließlich kannst du ja auch ein billiges Bahnticket in Österreich bei der ÖBB buchen und in Deutschland damit fahren.

Z.B. die Linie Innsbruck - Münster mit Aufenthalt in München…

Keiner kann dir hier verwehren nicht direkt in München einzusteigen. Vorteil: die Deutsche Bahn wäre an bestimmten Tagen teurer direkt ab München zu buchen. So aber bucht man ÖBB, steigt aber in Innsbruck nicht ein, dafür aber dann in München :wink:

Übrigens: das mit den grauen Farben sehe ich so, dass dies aus Diskriminierungsgründen erforderlich war. Mit den Farben wurden teilweise bessere und grössere Fahrzeuge nämlich in ein schlechtes Licht gestellt ggü. kleinen und billigen Nuckelpinnen, und das darf eigentlich auch nicht sein.

Sicherlich unterschreibe ich den Standpunkt, dass BBC eigentlich mehr dran interessiert sein muss an teureren Preisen, da hier mehr Gebühreneinnahme erzielt wird.

Fakt ist, dass besagte Stornierung nur aus den Gedanken entstanden ist um Gebühren zu umgehen. Weiteres brauche ich hier wohl nicht mehr hinzufügen. Für diejenige mit entsprechendem Rechtsverständnis reicht dies auch vollkommen aus. ENDE

@dixi: Nein, habe ich nicht. Ich hätte es aber als Zitat von Facebook kenntlich machen sollen. Ich bin dort über diese Aussage gestolpert und daher meine Frage, ob auch andere eine „Preisdeckelung“ bei xxx feststellen konnten.

Yep, hatte ich verstanden, nur fallen halt Rechtsempfinden und Rechtswirklichkeit/-ordnung nicht immer zusammen, da kann mans dabei bewenden lassen, hatte ich ja auch anderweitig geschrieben.

Das war ja auch nur eine rhetorische Frage meinerseits :wink:

Versteh da jetzt nicht, was die Farbe der Preise mit den jeweiligen Fahrzeugen zu tun haben soll? Oder meinst Du, daß die Fahrer „besserer“/größerer Fahrzeuge auf der selben Strecke immer mehr verlangt haben als die Fahrer kleinerer Fahrzeuge? Wenn so gemeint, habe ich diese Erfahrung nicht allgemein gemacht, Im Gegenteil: manche Fahrer kleiner Fahrzeuge verlangen mehr pro Kopf auf der gleichen Strecke, um so dafür zu kompensieren, daß sie vielleicht nicht genauso viele Leute pro Fahrt mitnehmen können aufgrund der begrenzten Sitzplätze im Vergleich zu größeren Fahrzeugen. Neuerdings ist ja das jeweilige Auto (sofern vom Fahrer angegeben) auch nicht mehr auf der Übersichtsseite zu sehen.