BlaBlaCar ab 2016 mit Buchungssystem , Onlinezahlung + Gebühren

Naja, die Häppchen… Ohne Hirn sind die nicht meine erste Wahl…

Ich hatte das auch kurz, vor ca 2 Wochen. War aber nur mit firefox so, wenn ich markiert hatte, dass ich die Logindaten speichern wollte. Bei chrome ging alles wie zuvor. Daher nahm ich an, dass es wohl eher etwas mit den cookies zu tun hatte. Habe die betreffenden cookies gelöscht und dann konnte ich mich auch wieder einloggen. In diesem Fall nicht zu Lasten von bla. Nach Update von firefox und Umstieg auf W10 ist das Problem nicht mehr aufgetreten.

Das ist eine Frage der Auslastung. Da von meinen vier Plätzen (mit mir) im Durschschnitt über 3.5 belegt sind, komme ich bei 6€/100Km auf gut den dreifachen Spritpreis.

Gruß Eike

Du bringst da einiges durcheinander. Das Umlegen der gesamten Kosten hat nun mal gar nichts mit Überschuß zu tun. Und dreifacher Spritpreis hört sich bei einem Diesel, der 5l braucht, schlimmer an, als es ist. Wer 10l Super rausbläst, hat ein besseres Verhältnis Sprit/Kosten, billiger für den Mitfahrer ist es dadurch nicht. Ich sehe jetzt nicht ein, warum ich eine Fahrt billiger anbieten soll, weil ich in einen Diesel investiert habe und neben der Anschaffung auch die höheren Unterhaltskosten trage. Du darfst das aber natürlich gerne machen :slight_smile:

Ok, dann mal Butter bei die Fische: Gegen welche „Regelungen, Gesetze und Verordnungen, die es im Zusammenhang mit Personenbeförderung gibt“ verstoße ich denn?

Gruß Eike

Zunächst sind ja erstmal alle Einnahmen, die du machst steuerrelevant… Das würde z. B. Auch für den Verkauf gebrauchter Gegenstände bei ebay gelten…

Dagegen kannst du deine Kosten halten… Das sind (aus steuerlicher Sicht) die Spritkosten, Reinigungskosten und andere mit der Fahrt in Zusammenhang stehende echte kosten(!)… Keine Kalkulatiorischen wie Abschreibung O. Ä.

kurz gesagt du darfst damit natürlich nicht dein Auto finanzieren und auch nicht die dir obliegenden Steuern und Abgaben, das darfst du dann machen wenn du ein Gewerbetreibender bist weil dann die Steuern und Abgaben ja der juristischen Personen zuzurechnen sind

Im Rahmen einer gewerbsmäßigen Personenbeförderung wird zudem ein Personenbeförderungsschein notwendig. Das Fahrzeug muss weiterhin jährlich zum TÜV und nicht mehr nur alle 2 Jahre, wie ein Privatwagen. Die Versicherung für das Fahrzeug sollte sich in dem Fall ebenfalls massiv ändern.

Was ich von Euch will, ist ein Gesetzestext, wo drinsteht, daß man nur den Spirt umlegen darf. Den gibt es sicher nicht. Gewinnerzielungsabsicht und damit überhaupt erst die Grundlage für Gewerbsmäßigkeit fällt erst an, wenn ich mehr erwirtschafte, als ich Kosten habe. Das ist aber bei maximal drei Mitfahrern und 6€ / 100 Km nicht möglich. Mit mir als viertem „Mitfahrer“ reichen die Einnahmen gerade so, die variablen Kosten (inklusive Abschreibung je Km) zu decken.

Für 18ct je Km bekommst Du keinen Passat bewegt. Ich denke das wissen wir auch alle und deswegen ist die Diskussion auch sinnlos. Mich nervt nur, wenn Leute was von irgendwelchen Gesetzen erzählen, ohne das nachweisen zu können.

Das ist ganz einfach - auch wenn es eigentlich nicht hier her gehört - liest Dir die §§ 1-4 des EStG mal durch - im Prinzip gilt das, was ich Dir gesagt habe - Einahmen/Einkünfte sind zu versteuern (Alle) außer eben die definierten Ausnahmen - Du musst also eher danach suchen, ob es dafür eine Ausnahme gibt und die findest Du u.a. in §3 - da steht nichts.

Zur Frage, ob es gewerblich ist: Das ist eben genau der Knackpunkt - Du muss keinen Gesamtgewinn machen um Gewerbetreibender zu sein - sonst wäre jedes Unternehmen keines, wenn es Verluste machen würde - wie Du schon sagt - Gewinnerziehlungs Absicht ist entscheidend - die ist regelmäßig dann gegeben, wenn die Einkünfte die Betriebskostenn übersteigen.

Konkret ist das auch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 1 Sachlicher Geltungsbereich geregelt.
Sollten also Deine Einkünfte die Betriebskosten übersteigen § 1-2.1., handelst Du i.S.d. PBefG gewerblich.

Was sind Betriebskosten?
das OLG Hamm (Beschluss vom 13. Januar 2009 · Az. 3 Ss OWi 885/08) meint dazu:

Betriebskosten sind die beweglichen Kosten, insbesondere Kosten für Treibstoff, Öl und Abnutzung der Reifen. Sie sind nicht identisch mit den Selbstkosten, die darüber hinaus auch die Kosten für das Vorhalten des Fahrzeugs (Steuern, Versicherung, Abschreibung etc.) beinhalten (Bindinger a.a.O. § 1 Rdn. 41).

Im Prinzip darfst Du also den gesamten(!) Treibstoff + eine Pauschale für Reinnigung(Krümel auf dem Rücksitz), Öl und Reifen ansetzen - aber je weniger Dein Auto verbraucht, desto geringer sind auch die Betriebskosten - Du darfst von Gesetzeswegen also NICHT das Gleiche verlangen wie der Typ mit dem DODGE RAM 2500 V8 HEMI !

Ich hoffe, das hat Dir weitergeholfen

Ergänzung: Das Gilt natürlich für die Gesamteinkünfte vs. der GesamtBetriebskosten DIESER spezifischen Fahrt!

Im Prinzip macht ihr es doch alle falsch! Ihr sagt als Bsp. ihr nehmt von eurem Mitfahrer 6,-€/100km oder von A nach B. Das heißt, ihr habt 12,- Kosten, denn ihr dürft ja nur die Hälfte auf den Mitfahrer abwälzen. Ok, nun kommt aber der Fehler den ihr hier anscheinend alle macht, denn normalerweise sollten die Kosten für alle Mitfahrer weniger werden, je mehr mitfahren, denn es sollen ja die Kosten auf alle „verteilt“ werden! Bei vier Personen incl. Fahrer zahlt nur noch jeder 3,-€, Ihr aber nehmt von jedem weiteren auch die 6,- und schon seit ihr in der Gewinnzone. Wenn ihr das nun auch noch regelmäßig macht (und das les ich hier ja aus den Beiträgen) wird es für das Finanzamt, evtl. auch Gewerbeaufsichtsamt, höchst interessant.

@Joker: Das mit dem „Nur die Hälfte auf dem Mitfahrer abwälzen“ stimmt so nicht! siehe meine obigen Ausführungen.

Nichtsdestotrotz höre ich hin und wieder von Mitfahrern, die auf Strecken von ca. 400km zu viert (plus Fahrer) im Auto gesessen haben und wo jeder 25€ bezahlt hat. Da käme mir als Finanzbeamten schon der Verdacht, dass das gewerblich sein könnte - selbst wenn der Golf vielleicht 10l Super und 1/2 Liter Öl auf der Strecke frisst…

Aber der Markt reguliert das auch teilweise - ich habe viele Mitfahrer die wieder kommen, weil ich einen angemessenen Preis verlange und sogar üblicherweise nur 2 Leute(max. jedoch 3) mitnehme - dann kann man sich hinten ausbreiten udn falls einer unter mittlerem Gepäck eine Vielzahl von großen Koffern versteht, kann man den trotzdem mitnehmen. Ich denke, dass Solche Einnahmenorientierten Fahrer ggf. auch irgendwann weniger Anfragen bekommen.

@ maxidriver

Sehr gut erläutert !

Bei den Betriebskosten ist im Prinzip alles außer Sprit vernachlässigenswert, denn auf eine Fahrt von z.B. 300 km

fällt kein erwähnenswerter Ölverbrauch oder Reifenverschleiß an, gemessen an der Gesamtlaufleistung, an.

Zu deinem Vergleich mit dem Dodge:

Bei BBC darf dieser nicht mehr verlangen als andere mit einem kleinen Auto.

@ joker

Vielen Dank, das endlich mal einer durchblickt und auch noch so nett ist, die Idioten aufzuklären…

Aber begriffsstutzig wie ich bin habe ich nicht verstanden, weshalb ich nur die Hälfte der Kosten auf die Mitfahrer „abwälzen“ darf.

Ebenso habe ich dich wohl richtig verstanden, das ich die Kostenbeteiligung erst bei Fahrtantritt festlegen kann, wenn gesichert ist, wie viele Mitfahrer auch tatsächlich mitfahren.

Ich habe bis zu 5 Plätze zu vergeben (Van), und ich könnte mir vorstellen, das ein Mitfahrer im Extremfall sehr dumm gucken würde, wenn die anderen 4 nicht erscheinen und ich ihm eröffne, das er nun deutlich mehr, nämlich die Hälfte der Betriebskosten zu zahlen hat…

Ebenso habe ich nicht verstanden, dass das Finanzamt davon ausgehen kann, das ein Auto immer voll belegt ist.

Das aber wäre erst einmal die Voraussetzung, um überhaupt an Gewinn zu denken bei einem normalen PKW.

Und wie bereits geschrieben: Selbst bei 6€/100 km wären dann bei einem Fahrer, für den sich das Finanzamt interessieren könnte, dessen SÄMTLICHE

Kosten (Anschaffung, Kredit, Wartung,Steuern, Versicherung etc.etc.) zu berücksichtigen.

Vielleicht solltest du mal beim Finanzamt nachfragen, warum die auch so blöd sind, sich um diese himmelschreiende Steuerhinterziehung nicht zu kümmern…

dagegen war der Hoeneß Uli doch Peanuts, oder ?

Am Besten forderst du sie ultimativ auf, endlich in diesem Sinne tätig zu werden…

andernfalls :DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE !!!

Und wie ebenfalls bereits geschrieben wurde: Dem Mitfahrer kann es Latte sein, ob ein Diesel (z.Z. 94 ct.) mit 5 ltr. oder ein Benziner (ca.1,20 €) ihn

von A nach B bringt.

Dafür zahlt nämlich der Dieselfahrer höhere Steuern und hat ein Auto, das teuerer in der Anschaffung ist !

Wer also macht hier etwas falsch ?

12.00 EUR Kosten auf was? 100 km? Das geht nie und nimmermehr! Ich habe auf 100 km Fahrzeugkosten i. H. v. 70 CHF, ca. 64 EUR!

Prinzipiell gebe ich dir Recht, man müsste die Bezinkosten fair aufteilen! Früher, zu Zeiten von mitfahrzentrale.de hatte ich das so gehandhabt:

1 Mitfahrer: Mitfahrer zahlt 50% der Benzinkosten, die restlichen Betriebskosten des Fahrzeugs und 50% der Benzinkosten trage ich selbst

2 Mitfahrer: Jeder Mitfahrer zahlt 33% der Benzinkosten, die restlichen Betriebskosten des Fahrzeugs und 34% der Benzinkosten trage ich selbst

3 Mitfahrer: Jeder Mitfahrer zahlt 25% der Benzinkosten, die restlichen Betriebskosten des Fahrzeugs und 25% der Benzinkosten trage ich selbst

Das fand ich am fairsten, die Mitfahrer aber „kompliziert“…

@supernovaberlin:

Ich denke auch, dass jemand, der 5-6 €/100km verlangt, erstmal in einem recht sicheren Bereich ist - auch eike dürfte damit wohl kaum wirklich Gewinn machen - wie die meisten hier, fahrt Ihr ja vermutlich auch nicht ständig (sinnlos) hin und her und nehmt Leute mit- eine Gewerbsmäßigkeit zu konstruieren dürfte da wohl schwer sein.

Nichtsdestotrotz würde ich allen, die das vielleicht anders machen raten, hier nicht zu laut zu tönen - wir stehen in gewisser Weise schon in Konkurrenz zu Wirtschaftsunternehmen, die das sicher teils gern anders sähen. Der Markt wird beobachtet - so viel kann ich sagen und ich bin mir sicher auch Foren wie dieses - also wenn einer hier tatsächlich (wie immer das gehen soll) in die Gewinnzohne kommt, soll er sich drüber ganz leise freuen :wink:

So ein Quatsch. Das wurde bereits vor Jahre im Gästebuch der MfG diskutiert. Dort sogar mit Nachweis der rechtlichen Lage. Aber jeden Tag steht jemand auf, der wieder Unwissenheit verbreitet… :rolleyes:

Leute, das mit den 12,- war jetzt ein Beispiel! Soll ich im Wiki nachschlagen und Euch erklären was ein Beispiel ist? Und wieso wusste ich von vornherein das jemand auf mein Beispiel anschlägt?

Und ja, rein theoretisch hätte man Pech gehabt wenn die anderen 4 nicht kommen und man nun alleine mit einem Co fahren musst, denn der kann genauso wenig dafür, aber da kann man sich ja einig werden, meist geht’s ja nur um ein paar Euro. Denn: gefahren wäre man ja so oder so, auch leer. Also macht man ja keinen Verlust, selbst dann nicht wenn man den einen umsonst mitfahren lässt. Einen Verlust hätte man ja nur wenn man Mehrkosten hätte, aber nicht wenn man sowieso von A nach B fährt, ob alleine oder nicht.

Wie gesagt, es geht um Kosten „teilen“ und wenn es nun 50,- von A nach B (für die, die den ersten Absatz nicht gelesen haben= Achtung: Beispiel!!!) sind und Du nun nen 8sitzer MB Vito hast, dann kannste halt nicht von jedem 25,- verlangen (kannste schon, ich weiß). Und machste das auch noch regelmäßig, dann bist in ner Grauzone, aber sowas von!

Nicht falsch verstehen, ich gönne jedem sein bisschen extra Taschengeld und eine angenehme Unterhaltung etcpp, ich wollte nur die eigentliche Idee nochmals verdeutlichen das die Kosten verteilt werden auf ALLE und nicht nur auf den ersten und jeder weitere zahlt den gleichen Preis, damit ich noch was extra habe, den DAS ist dann der Gewinn.

Ich selbst biete grundsätzlich nur einen Platz an (hab eh nur nen kleinen Swift) und über 90% meiner Fahrten bin ich alleine unterwegs. Hier lese ich aber immer wieder, das es darum geht das Auto voll zu packen und geheult wird wenn welche kurzfristig absagen/sich nicht mehr melden. Wisst ihr eigentlich nicht das ihr sowieso auch leer fahren würdet? Selbst wenn nur ein einziger erscheint ist es doch schon gut und selbst wenn der nicht erscheint, was solls. Ich warte max. 5min und telefoniere keinem hinterher. Wenn der/die nach 15 min anruft geh ich schon nicht mehr dran weil unterwegs (keine Freisprecheinrichtung), denn der.-/diejenige wusste ja schon 20min. vorher das es später wird und hätte bescheid geben können, dann warte ich meist auch noch.

Aber wir schweifen hier gerade mächtig ab, da könnte man besser nen eigenen Tröd für aufmachen!

+++ Joker +++

Man hat schon auch Kosten wegen der Mitfahrer! Nicht nur Telefonkosten, die halten sich meist in Grenzen, aber man fährt auch zum vereinbarten Abhol- und Bringort! Das ist für mich immer Umwege im zweistelligen Bereich und zeitlich ein Verlust von 1 Stunde oder mehr. Da ist es schon sehr ärgerlich, wenn man das für nur einen Mitfahrer macht und dann kommt der nicht…

…Genau - hier geht es ja um die Onlinebuchung und spätere Gebühren bei BBC sowie die damit verbundnen unglaublichen „Vereinfachungen“

@Karatekid: das Gästebuch und den dazugehörigen Eintrag kenne ich nicht. Und ich gebe nur das weiter was man mir glaubhaft gesagt hat. Bin weder vom Finanz.- noch Gewerbeaufsichtsamt.

Es wird halt nicht mehr geteilt, sondern ab dem zweiten Fahrgast kassiert, ist man im Plus (ja ich weiß, im Plus ist man so richtig nicht, aber ihr wisst was ich meine), so nach dem Motto „je mehr desto besser“ (für den eigenen Geldbeutel).

Ich kenne es von der Fliegerei: eine Zeitlang durfte man von einem Mitflieger gar nichts nehmen, nicht mal die Hälfte der Kerosinkosten, weil man ja teilt, also hab ich da ja schon Gewinn gemacht indem er mir ja was dafür gibt und ich somit weniger Kosten habe. Weniger Kosten gleich Gewinn. Es sei denn ich biete Rundflüge an, dann darf ich ja offiziell Geld nehmen, aber dann bin ich ja schon im gewerbsmäßigen Bereich und muss eh Steuern zahlen (bevor einer fragt: ich biete keine an, kann aber vermitteln wenn jemand ab Hangelar nen Schnupperflug/Rundflug machen möchte).

So, und nun wieder zum Thema Blabla…