BlaBlaCar ab 2016 mit Buchungssystem , Onlinezahlung + Gebühren

@ maxidriver

Kannst du das mit dem Datenschutz und der Löschung nach 6 Monaten genauer belegen ?

Wo genau steht das ?

Es gibt Aufbewahrungsfristen, die meines Wissens bis zu 30 Jahren dauern.

@ zzz

PayPal braucht man ohnehin ???

Ich habe dort kein Konto und lebe immer noch.

@ gsnienhagen

Die Karawane ist schon bei Einführung des Buchungssystems von MFG weiter gezogen…

ein paar hierhin, ein paar andere dorthin.

Trotzdem blieb MFG deutlicher Marktführer,bis BBC auftauchte.

Mal sehen, vielleicht ist ja Uber der neue Nachfolger.

Gibt es keinen Nachfolger, wird BBC der Platzhirsch bleiben.

Oder kann sich jemand ernsthaft dieses oder ein anderes Portal als Marktführer vorstellen ?

Im übrigen:

Im Moment geht es BBC nach eigener Aussage noch gar nicht darum, Einnahmen zu generieren geschweige denn Gewinn, analog zu den Fernbussen.

Erst einmal geht es darum sich am Markt zu etablieren und bekannter zu werden.

Das haben sie dank ihrer Werbung sehr gut geschafft.

Alles weitere ist reine Spekulation und wird sehr oft hier vom Wunschdenken überlagert.

Ich denke, das sowohl BBC als auch die Fernbusse von Leuten geführt werden, die cleverer sind als die Hobby-Betriebswirtschaftler hier.

Die wären, wenn sie so viel Ahnung hätten wie sie von sich selbst glauben, keine kleinen Angestellten sondern selbst Inhaber oder leitende Angestellte großer Firmen.

Daher gebe ich persönlich einen Rattenfurz auf solche Aussagen.

BBC hat europaweit gezeigt, das sie erfolgreich agieren.

Ob es in Deutschland funktioniert…siehe oben, zeigt die Zukunft.

@ „Ghandi“

Du fährst seit 40 Jahren und hast es jetzt schon hierher geschafft ?

Gratulation, nach 3 Jahren Existenz dieses Portals.

Wie ging das System noch mal zu deiner Studentenzeit ?

Erst gab es nur ein schwarzes Brett, dann Mitfahrzentralen, die GEGEN GEBÜHR Mitfahrten vermittelt haben.

Dies scheinst du vergessen zu haben.

Gebühren hierfür sind so alt wie die Sache selbst.

Welche „ganz anderen Absichten“ vermutest du denn bei BBC ???

@supernovaberlin

Ich schränke ein: wenn man online bestellen möchte, keine Rechnung (z.B. Baur), Kreditkartenzahlung (z.B. Flüge), oder Bankeinzug (extrem selten) angeboten ist, und man trotzdem die Sicherheit nutzen möchte, im Konfliktfall das Geld zurückzukriegen. PayPal ist die HÄUFIGSTE Zahlungsmethode mit Absicherung für den Käufer.

Man KANN aber auch auf die günstigsten Angebote, Zeitersparnis (mit PayPal geht die Ware meist am nächsten Tag raus) und Sicherheit verzichten, und online nur konsumieren, was per Rechnung zugesandt wird :smiley:

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Ich hätte ja theoretisch auch nichts gegen die Onlinezahlung von BlaBla. PayPal als OPTION wäre für mich vollkommen akzeptabel. PayPal als Zwang ist nicht akzeptabel (ich wäre auch darüber nicht froh, wenn ich zwangsweise mit Vanileeis gefüttert würde - obwohl ich es mag!). Obwohl MIR die Onlinezahlung überhaupt keine Kopfschmerzen bereitet, weil MIR schnurzegal ist, wann das Geld zu mir kommt, und wie, liegen objektive Fakten vor, weswegen die Beschränkung auf PayPal graundfalsch ist:

  • die Akzeptanz bei den Mitfahrern ist deutlich unter 100% (vielleicht 30%?)

  • die Akzeptanz bei den Fahrern ist deutlich unter 100% (vielleicht auch so in der Größenordnung?)

Wobei diese 30% Fahrer wohl nur zu 1% in die gleiche Richtung fahren wollen, wie die 30% Mitfahrer mit PayPal-Akzeptanz - und da liegt der Hase im Pfeffer: wir inserieren bei dem Laden und kriegen doch keine Mitfahrer mehr.

Wir brauchen eine Fahrergewerkschaft :slight_smile:

Wir müssten - gut kopiert ist besser als schlecht selbstgemacht - eine Lizenz ohne rechtlicher Relevanz erfinden: die fahrgemeinschaftslizenz!

Was könnte die „Lizenz“ für Mitfahrer bieten:

  • für den Mitfahrer geprüfte Personalien

  • Selbstverpflichtung des Fahrers:

* zu einem verkehrssicheren Fahrzeug

* Zuverlässigkeit

* zu Preisen, die unterhalb der rechtlichen Grauzone zur gewerblichen Fahrgastbeförderung bleiben

* zur sicheren Erreichbarkeit für Mitfahrer (Antwort binnen 24 h)

  • evtl. die Lizenz in Gold: Nachweis eines Fahrer-Sicherheitstrainings alle 4 Jahre? (Empfehle ich ohnehin jedem - ich habe aber bisher „nur“ 2 Trainings in 20 Jahren gemacht…)

Was bietet diese Lizenz für Fahrer:

  • die „Lizenz“ lockt Fahrer an, denn sie ist ist ein „Besserstellungsmerkmal“.

  • die „Mitgliedschaft“ in einem „Verein“, in dem die Kommunikation untereinander sichergestellt ist (für die, die wollen - die nicht wollen, „brauchen“ diese „Lizenz“ auch nicht), und solche Auswüchse, wie BlaBla organisiert boykottiert werden können.

  • einen an sich wertloser Zettel, der den Fahrer gegenüber dem Mitfahrer als zuverlässig „nachweist“, und dadurch einen Besserstellungsmerkmal gegenüber Bla-Fahrer darstellt.

Das Ganze kann es nicht kostenlos geben - einen kleinen zweistelligen Betrag müsste man dafür zahlen. Organisiert von fahrgemeinschaft.de wären das drei Fliegen mit einer Klappe:

  1. Der Jahresbeitrag der „Lizenz“ trägt die Webseite,

  2. die Ausgabe der Lizenz könnte Fahrer „anlocken“ - weg von Bla.

Eins muss uns Fahrern klar sein: wenn wir Vermittlungen wollen, und einfach nur warten, dass uns Dritte die Mitfahrer einfach aus Menschenliebe vermitteln, kommen wir in solche Situationen, wie Bla sie uns bietet.

Es führt KEIN Weg dran vorbei, dass wir uns an den Kosten eines Vermittlungsportals beteiligen!

Vor allem dann, wenn wir das Portal nach unseren Vorstellung gestalten wollen.

fahrgemeinschaft.de ist ein gutes Portal. Auch, wenn sich die Zusammenarbeit mehr als mager darstellt, und sich der ADAC sein Image mehr als ramponiert hat - hier gibt es perfekte ausgangspositionen:

  • einen Betreiber mit extrem viel guten Willen

  • enen finanziell und nachrichtentechnisch potenten Partner (der seine Potenz in diesem Punkt komplett versteckt)

  • eine Fahrercommunity, mit der man schon mal etwas anfangen kann

Wichtig wäre:

  1. sich die Rechte an einer solchen Lizenz europaweit zu sichern (finanzielle Vorleistung)

  2. Marketing dafür betreiben - billig online und viral (nicht im TV).

OK - ich höre jetzt auf zu träumen und gehe Skifahren. Man findet mich im Moment in Filzmoos (üben). Danach mal sehen (wohl Sportgastein - Skischaukel um Schladming - Flachau - Zauchensee - Obertauern, in dieser Reihenfolge)

@supernovaberlin:

Selber nachschlagen ist nicht so Dein Ding oder?

Die 6 Monate sind in bestimmten (hier denkbaren) Fällen eine maximalzeit - in Wirklichkeit sind die Daten im vorliegenden Fall sofort zu löschen

Begründung (und da fasse ich mich kürzestmöglich, da man darüber auch einnen Mehrseitigen Aufsatz m. Rechtsgutachten verfassen könnte):

Grundlage des Datenschutzes in Deutschland ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - soviel sollte selbst bei Dir bekannt sein!

Die Legaldefinitionen zum DS und pers.bez. Daten findest Du (wie üblich) in den ersten Paragraphen des Gesetzteswerkes - das spar ich mir jetzt - die sind auch für einen Laien gut verständlich.

Weiter- gemäß Â§ 35 Abs. 2 Nr. 1 BDSG(Bei nicht öff. Stellen/Unternehmen) sind personenbezogene Daten stets zu löschen, wenn deren Aufbewahrung unzulässig ist.

Wir müssen also nicht danach suchen, ob die Aufbewahrung verboten ist - das ist sie grundsätzlich - es sei denn es gibt eine Pflicht zur Aufbewahrung!

Also: Zulässig ist die Aufbewahrung, wenn die Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist diese Regelung geht somit der grundsätzlichen Pflicht zur sofortigen Löschung nicht mehr benötigter personenbezogener Daten vor und verdrängen insoweit die (allgemeineren) Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

In diesen Fällen schreibt das BDSG im Regelfall aber zumindest eine Sperrung der Daten vor - dazu lasse ich micht hier aber nicht aus
Beispiele für gesetzliche Aufbewahrungspflichten sind:
• Handelsrechtliche Vorschriften (v.a. § 257 HGB) für empfangene Handelsbriefe sowie Wiedergabe gesendeter Handelsbriefe - dazu gehören auch entsprechende E-Mails (6 Jahre). Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Konzernlageberichte (10 Jahre). …
• Steuerrechtliche Vorschriften (v.a. § 147 AO) für alle rechnungslegungsrelevante Unterlagen (6 bis 10 Jahre).
• Fachspezifische Vorschriften z.B. im medizinischen Bereich für Röntgenunterlagen (§ 28 RöntgVO (30 Jahre))

Letztlich kann man stark vereinfacht sagen, wenn die Daten nicht mehr gebraucht werden - also keine dem definierten Geschäftszweck mehr dienen, müssen Sie gelöscht werden - das gilt natürlich innsbesondere dann, wenn die betroffene Person die Löschung verlangt.

Dieses Verlangen liegt bei der Löschung eines Profiles bei BBC vor - da keine finanziell hinterlegten Geschäftsabläufe im Bezug auf die angebotenen Fahrten vorhanden sind entfallen die naheliegensten Gründe für die Aufbewahrung der Daten - auch sonst gibt es keinerlei Gründe persönliche Daten von Personen, die sich verabschiedet haben zu behalten, es sei denn, BBC gilt als Telekommunnikationsanbieter (Stichwort) - aber selbst dann dürften nur die IP-Adressen, Sendezeiten (für Nachrichten) u.s.w. aufbewahrt werden - und das auch nur längstenns 10 Wochen - also nicht mal 3 Monate. Die 6 Monate sind, nach aktueller Rechntslage, auf jeden Fall schon zu viel.

Du kannst mir gern die Stelle nennen, die es BBC erlauben würde, die Daten zu speichern, würde mich wundern, wenn Du eine findest - und wie gesagt - wenn es nicht explizit erlaubt ist…

@zzz: Das mit der Lizenz ist gut! Sehr durchdacht!

Und der Herausgeber kann sich seine Nase vergolden lassen - denn kostenlos kann sowas natürlich nicht sein! Sicher können wir auch noch den TÜVpeking gewinnen, uns sein Sigel zu geben oder?

*G*

Du kannst davon ausgehen, dass insbesonder Uber und evtl. auch Bla-aa sich über so etwas Gedanken gemacht haben.

Gerade Uber kommt ein Ferntaximodell bestimmt gelegen. :angry: :angry: :angry: :angry:

Dann wird es für freie Mitfahrten schwieriger, denn solche Modelle beinhalten wiederum gesetzliche Regelungen und Betreiberschutz.

Hat zur Folge, dass wir keinen mehr mitnehmen dürften, ausser vielleicht Tramper am Straßenrand.

Momentan sehe ich die Entwicklung noch gelassen und bin positiver Dinge. :rolleyes:

Naja, Lizenz ist etwas übertrieben… Aber eine Clubcard oder so etwas wäre ja nicht verkehrt - nicht nur virtiuell („geprüftes ADAC-Mitglied“), sondern auch „zum anfassen“.

Maxi/Supernova: Kurz zu den Fragen:

  1. Warum erst jetzt in diesem Portal? (ich nehme an, du meinst das Forum, fgm ist mir sehr wohl bekannt). War und ist eine reine Zeitfrage, hab viel zu tun. Allerdings bin ich motiviert, Stellung zu beziehen, wenn diverse Auto- und anderer Konzerne mit einer in Zeiten des Netzes kostenfrei möglichen Sache noch mehr Profit machen wollen. Daher mein Posting.

  2. In dem Zusammenhang: Ich kenne auch die „früheren“ Mitfahrzentralen, die auch eine Gebühr verlangten. Die haben schon damals Leute abgeschreckt, auch wenn einsichtig ist, dass (damals gab es kein Internet) ein Raum angemietet werden musste, der bezahlt werden wollte usw., ebenso Schreibkram, Telefonkosten usw. Damals wurde aber auch nicht mit Daten nach heutigem Sinne gehandelt, damals mussten die Leute live hingehen und waren somit authentisch usw. Also eine ganz andere Ausgangssituation. Heute gibt es das Netz. Gut, ein Webauftritt muss auch bezahlt werden. Es wird mir aber angesichts der Tatsache, dass schon vor der Gebührenidee kostenlose Mitfahr-Seiten existierten, niemand erzählen, dass das Unsummen kosten soll und eine Gebühr rechtfertigen würde! Wie ich oben schon schrieb, ist es vollkommen unnötig, etliche Userdaten wie Bild, Automarke, Handynummer usw. abzugreifen, um angeblich „besseren“ Service und „Vertrauen“ schaffen zu wollen. Aus meiner Sicht ist der wahre Grund: Datensammelwut und - siehe Interview des BBC-Chefs - Userspuren - u. a. wohl ganz im Sinne des um sich greifenden Kontrollwahns - zurückverfolgen zu können. Das ist ein absolutes NO GO! Man kann auf die Idee kommen, dass BBC und seinerzeit auch MFG die Daten bereithalten, um sie an andere Konzerne oder gar Behörden weitergeben zu können! Und dass diese die Daten nicht nur bei Straftaten nutzen, ist spätestens seit Snowden bekannt.

  3. Es waren definitiv mehr als sechs Monate Zeitunterschied.

@ zzz

Deine Idee finde ich klasse, nur sehe ich nicht die Möglichkeit, diese umsetzen.

@ maxidriver

Ich gehe davon aus, das auch Firmen die Rechtslage bekannt ist, vielleicht sogar besser als dir oder mir.

In meiner z.B. findet man auch Daten von längst gelöschten Verträgen, auch mit persönlichen Daten.

Dies ist auch nötig und sicher rechtskonform.

Stell dir mal vor, ein fauler Kunde versucht erneut einen Vertrag dort abzuschließen, wo er früher schon mal den Beitrag oder Kaufpreis schuldig geblieben ist…

So etwas KANN man nur speichern, damit es u.U. abrufbar ist.

Auch z.B. bei der Schufa bleiben Daten länger als 6 Monate gespeichert, und die haben gar keinen Bezug zum Schuldner.

Das wäre dann wohl auch illegal, und (noch) hat es keiner gemerkt.

Ebenso könnten, und das ist nicht theoretisch, nachträglich Leistungen fällig sein durch geänderte Gesetze (ein Beispiel aus dem Bankgewerbe die Kreditkosten bzw. Vorfälligkeitsentschädigung).

Was wirst du oder ghandi nun mit diesem Wissen des Rechtsbruchs machen ???

Klagst du nun auf Unterlassung ???

Besser : Fragt mal dazu bei BBC selbst nach.

Ach, da fällt mir noch ein Beispiel ein, das jeder Fahrer hier wohl kennt:

Obwohl ich mittlerweile ein ganz anderes Auto fahre, bekomme ich immer noch Schreiben meines früheren Händlers mit Einladungen oder Angeboten.

Die haben auch Konto, Kontaktdaten, Anschrift und sämtliche Unterlagen zu früheren Reparaturen oder Wartungen ?

Illegal ?

Mir sch…egal :slight_smile:

Übrigens:

Auch ich (und wie mir bekannt auch viele andere Fahrer) speichern Name und Telefonnummer von Mitfahrern, die sie versetzt haben oder aus

anderen Gründen nicht noch mal mitfahren sollen.

Verstoße ich damit auch gegen den Datenschutz ?

@supernovaberlin

Es gibt aber einen KLITZEKLEINEN Unterschied zwischen Deinen früheren Händlern, Dir selbst, wenn Du Nummern speicherst, und den anderen Beispielen. Es ist richtig, dass ein Vertragsverhältnis vereinbart wurde, und die Daten berechtigt gespeichert werden/wurden - auch die Daten der Mitfahrer.

Es ist geltende Rechtslage, dass zwischen fahrer und Beifahrer ein rechtsverbindlicher Vertrag zustandekommen muss, um die Mitfahrt zu organisieren (ebenso, wenn der mittelgut aussehende Mann zu Valentinstag seiner bezaubernden Angebeteten eine Rose schenkt - es kommt ein Vertrag nach BGB zustande), entsprechend dürfen die Daten auch gespeichert werden, weil ein vertragsverhältnis besteht.

In allen Fällen, die Du aufgezählt hast, vertraut der Datenspeichernde darauf, dass das Vertragsverhältnis immer noch besteht, denn  niemand hat die Löschung der Daten verlangt.

Wenn aber ein Fahrer die Daten bei Bla löscht, VERLANGT er die Auflösung des Vertragsverhältnisses, UND die Löschung der Daten.

AGB Bla 2.1: „Für die aktive Teilnahme auf dem BlaBlaCar-Portal müssen Sie einen Nutzungsvertrag abschließen.“

AGB Bla 8.: „Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von Seiten der Mitglieder mit sofortiger Wirkung durch Löschung des Mitgliedskontos ordentlich gekündigt werden. […]“

Und zur Datenschutzerklärung von Bla:

  1. „Personenbezogene Daten werden von uns nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder Sie zuvor eingewilligt haben.“

Bei einer Löschung des Accounts entfällt die Einwilligung - bleibt noch die Frage, ob eine rechtsvorschrift vorliegt, die die Speicherung erlaubt.

Und zu Punkt 6:

„Wenn Sie Fragen zu der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch BlaBlaCar haben, erteilen wir Ihnen gerne jederzeit unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Bitte senden Sie Ihre Nachricht an support+de (at) blablacar.com […]“

Im Falle einer Kontolöschung sollte man genau das tun.

Hinzuzufügen sei noch, dass Webinterfaces und der Datenschutz so eine Sache sind. Möglicherweise liegen Kopien einzelner Daten in einer Webdatenbank vor, während die Daten beim Unternehmen selbst gelöscht sind. Dies ist ein Verstoß gegen den Datenschutz, auch Vorsatz liegt insofern vor, als dass nicht ausreichend auf die Qualität des Angebotes geachtet wird - kann aber passieren. In dem Fall hilft eine Beschwerde mehr als eine Klage - und eine Information an die Verbraucherzentrale. Die werden klagen, wenn sich die Beschwerden häufen.

Übrigens fällt mir auf:

„4.3. Fahrer und Mitfahrer entscheiden selbständig, ob und zu welchen Bedingungen eine Mitfahrt zustande kommt (“ Reservierung „). Der Fahrer kann BlaBlaCar über sein Nutzerkonto auf dem BlaBlaCar-Portal über eine Reservierung informieren und das Mitfahrangebot entsprechend aktualisieren.“

Bla verstößt regelmäßig gegen diesen Punkt der AGB, indem Einträge in der Fahrtbeschreibung wegzensiert werden, dass z.B. der Fahrpreis fällig wird, wenn der Mitfahrer nicht erscheint oder kurzfristig absagt (und auch andere Sachen werden wegzensiert, die auf die Zuverlässigkeit und Sauberkeit der Mitfahrer abzielen).

@supernova:

Eigentlich hatte ich ja nur ghandi angesprochen, bevor Du das „Gespräch“ gekapert hast, Dinge unterstellst und einfach mal ein paar Annahmen aus dem reichhaltigen Repertoire Deiner fest gefügten Meinungen triffst.

Wenn Ich Dir Gesetzestexte zur Lektüre vorschlage bist Du nicht bereit auch nur eine Sekunde da hineinzuschauen sondern argumentierst stattdessen weiter in der Art  „…das kann nicht sein - machen schließlich viele/alle Leute so…“.

 

Das ist ja wohl sichtbar keine Begründung! Dass gerade in Sachen DS nicht alles so läuft, wie es ideal/gesetzeskonform wäre ist klar - das gilt auch nicht nur für diesen Bereich - wäre auch blöd - dann hätten wir einen ganzen Haufen arbeitsloser Juristen!

 

Dein Beispiel mit dem Autohändler ist recht gut - meiner legt mir z.B. ein mal im Jahr einen Zettel vor, wo ich der werblichen Nutzung (und somit Speicherung) meiner Daten zustimmen soll - was ich nie tue - aber damit handelt er richtig. Meine Daten müsste er aber auch sonst nicht sofort automatisch löschen (nur sperren) warum? Ganz einfach - es gibt einen Grund - nämlich z.B. Rückrufaktionen. Würde ich verlangen, dass er die Daten löscht, so müsste er dies tun, dann müsste in Sicherheitsrelevanten Fällen das KfBA mich anschreiben - und so geschieht das auch in der Realität. Wenn Dich jemand anschreibt, mit dem Du keinerlei geschäftliche Kontakte mehr hast, kannst Du ihm sagen, dass Du die Löschung der Daten verlangst - er muss das tun und ein seriöses Unternehmen wird dies auch tun.

 

Schlecht ist Dein Beispiel mit der SCHUFA - denn Die dort hinterlegten Daten stammen von anderen Wirtschaftsteilnehmern, denen Du die zentrale Hinterlegung der Daten explizit gestattet hast. Ist der Grund für die Hinterlegung obsolet, dürfen die Daten auch nicht mehr gespeichert werden. Seriöse Anbieter zeigen das der SCHUFA an und diese löscht die Daten - manchmal muss man da selbst ran, aber auch das ist problemlos, wenn man das Ende des Hinterlegungsgrundes nachweisen kann.

 

Zu den vielen Fällen in denen das nicht so klappt wie gedacht: Du kannst wie gesagt jederzeit verlangen, dass die Daten gelöscht werden, wenn der Geschäftsgrund weggefallen ist. Der Kunde der den Kaufpreis schuldig bleibt ist ein gutes Beispiel für einen noch immer schwebenden Geschäftsgrund - daher ist er ja auch noch etwas SCHULDIG.

Im übrigen gibt es ein paar Leute, die recht gut davon leben, dass es die Verstöße gibt und dass viele Firmen selbst nach Aufforderung ihrer Pflicht nicht nachkommen - man kann an der Stelle kostenpflichtig abmahnen und aufgrund der recht eindeutigen Rechtslage bekommt man auch recht - meist kommt es noch nicht mal zum Verfahren, weil die Unterlassungserklärung abgegeben wird und da diese gleichzeitig ein Titel ist, fließt eben auch Geld.

 

Bei BBC ist mit der Löschung des Profiles nicht nur der Grund weggefallen sondern es wurde sogar aktiv die Löschung der Daten verlangt - finanzielle oder sonstige Pflichten gibt es derzeit noch nicht - das ändert sich natürlich mit der Einführung einer Gebühr!

 

So und jetzt beenden wir mal dieses, hier unpassende, Thema - wenn Dich das Thema wirklich interessiert und Du nicht nur Dein Halbwissen/Deine Meinung ausbreiten möchtest, beschäftige Dich damit, mach Dich mit der Normenpyramide in Deutschland vertraut und lies die Gesetzestexte. Für mich ist das hier abgeschlossen!

@zzz: Danke!

@ maxidriver

Wenn dir nur der Angesprochene antworten soll, sende eine persönliche Nachricht an diesen.

Dies ist ein öffentliches Forum, oder ?

Und was soll das denn: „Jetzt beenden WIR dieses Thema“… in wessen Namen schwingst du dich auf, hier etwas zu beenden ?

Niemand zwingt dich, dazu zu lesen oder zu schreiben.

@ zzz

Zum Punkt 4.3:

Ich habe mal selbst dazu nachgeschlagen (das kann ich durchaus), und finde dazu in den AGB von BBC den Punkt 6.2, der die Löschung von unzulässigen Fahrtinhalten beinhaltet.

Interessant ist insofern auch der letzte Satz in 2.4

Zum Datenschutz:

Natürlich bin ich kein Experte zu diesem Thema, aber bitte, wer ist das wirklich, wenn sich sogar Juristen dazu argumentativ die Köpfe einschlagen ?

Deshalb habe ich auch mit Absicht gefragt und nicht festgestellt.

Wie heißt es : Nobody is perfect.

Ich kenne nur 2 Ausnahmen von dieser Regel:

  1. Mein Boss, dem gebe ich Recht.

  2. Meine letzte Ex-Frau, die  hat immer Recht (nach ihr wurde Google benannt…).

@ all

Wird nun dieser erkannte Rechtsbruch von irgend jemandem hier verfolgt ???

Hat sich mal jemand, vielleicht der Betroffene, die Mühe gemacht, von BBC selbst eine Stellungnahme dazu zu bekommen ?

…P.S.: wir sind alle Datenschweine.

  1. TATSÄCHLICH speichern wir (ich auf jeden Fall) die Nummern von „Interessenten“, die wir nicht (mehr) mitnehmen wollen. Sozusagen als private Mitfahr-SCHUFA… Immerhin haben wir ein berechtigtes Interesse hierzu… Und die Spitze der Sauerei: wir teilen das dem Betreffenden NIEMALS mit - allerdings geben wir ihm auch keine Gelegenheit zu fragen, oder die Löschung der Daten einzufordern. Ein Profi-Arsch wird natürlich die Löschung von sich aus fordern. Kann er ja - und ich werde ihn anlügen. Wenn er mir nicht glaubt, muss er den Klageweg einschlagen. Und da scheitert er :slight_smile: Da bin und bleibe ich ein Datenschwein.

  2. Alle Smartphoneuser, die WhatsApp, Viber, Facebook und oder Ähnliches, oder noch schlimmer, „kostenlose“ Apps nutzen, die Zugriff auf das Telefonbuch wollen/kriegen, sind Datenschweine, weil sie ALLE ihre Kontakte UNGEHEMMT in die Welt pusten, ohne Rücksicht auf Datenschutz oder was mit diesen Daten geschieht. Ein glaklarer Verauensbruch im Verwandten-, Freundes-, und Bekanntenkreis. Ich bekenne mich auch hier zu 100% so mies zu sein, wie alle anderen. Warum… Ich habe mich lange dagegen gewehrt, aber ALLE Smartphonebsitzer tun das. Also kann ICH dem System nicht mehr mit neuen Daten dienen - ALLE Daten, die ich gespeichert habe, sind schon weltweit verteilt. Also ist meine Beteiligung an der Datenschweinerei nicht mehr der Rede wert - und da habe ich nachgeben. Eine Lösung kann nur politisch sein - der Zugriff von Apps auf gespeicherte Daten muss schlicht verboten sein, es sei denn, der Anwender hat explizit zugestimmt. Dann muss man eben die Leute, mit denen man über die Apps kommuniziert, manuell eintragen - aber das wäre der datenschutztechnisch korrekte Weg.

Insofern ist der gesamte „Datenschutz“ de facto obsolet. Dejure kann man den Datenschutz durchaus noch verwenden, um unliebsamen Unternehmen Ärger zu bereiten.

Nur ist eben die Festlegung von Mitfahrbedingungen laut AGB zulässig und nicht unzulässig - und damit dürfen die laut eigenen AGB auch nicht wegzensiert werden.

Ansonsten: dass Du lesen kannst, habe zumindest ich noch nocht bezweifelt. Und ein Forum soll ja eine Kommunikationsplattform sein, unter anderem auch, um sein Horizont zu erweitern. Etwas nicht zuwissen, nicht zu verstehen oder mißverstanden zu haben ist keine „Sünde.“ Ich halte jeenfalls nichts davon, Forenteilnehmer „anzugreifen“, weil sie etwas „vermeintlich“ nicht wissen, oder wiel sie andere Meinungen haben.

Zur Perfektion: ich habe vollstes Verständnis dafür, dass noch nicht alle soweit sein können, wie ich :wink:

@ zzz

Ja, das rede ich mir auch gern eine…

Ich habe mir den Nutzungsvertrag von BBC noch einmal angesehen.

Dort steht sinngemäß, das für BBC nicht das deutsche sondern das französische Datenschutzgesetz gilt.

Kann es vielleicht sein, das dies für andere Bereiche so ist, z.B. was den bargeldlosen Zahlungsverkehr betrifft ???

GS hat da ja ein Problem genannt, das bei BBC keine Bargeldzahlung möglich ist.

Dabei legt er wohl deutsche Bestimmungen zugrunde, die bei BBC vielleicht gar nicht greifen, weil der ganze Laden französischem Recht unterliegt ???

@all (besonders wer neu auf diese Seite gestoßen ist)

Ich benutze seit 2,5 Jahren erfolgreich die hier im Profil angebotene Ignotierfunktion. Dadurch werden Beiträge von Nutzern nicht angezeigt von denen ich bereits vor dem Lesen weiß, daß ich sie nicht lesen will.

http://www.dontfeedthetroll.de/was-ist-ein-troll.html

@admin

Danke für das Verschieben einiger Beiträge. 1klatschen.gif beer.gif

Viele, die es auch verdient hätten, stehen aber noch drin.

Es gibt viele AGB, in denen ungültige Passagen stehen. So ist zum Beispiel der Verweis auf das französische Datenschutzrecht geradezu lächerlich. Denn DANN berufe ich mich mal auf die Scharia, wenn ich Bla gegenübertrete :smiley: