@andi
Wenn ich eine Fahrt absage, und nicht nachweisen kann, dass die Absage außerhalb meines Einflussbereiches lag (z.B. schwere Krankheit), sehe ich mich in einer ganz schwachen Position, wenn mich ein Mitfahrer auf die Differenz des Fahrpreises zu einem anderen Anbieter verklagen sollte. Zum Glück ist Reisen insgesamt nicht mehr so teuer wie früher.
Auto kaputt ist aber keine Entschuldigung - dafür gibt es Mietwagen. Den Mietwagen würde ich selbst dann nehmen, wenn ich keinen Mitfahrer habe. Dies gilt zumindest für mich.
Wie ich bei einem Posting zuvor schrieb, kann ich mich natürlich auch blöd anstellen (in einem einzigen Fall habe ich mein Auto nicht gefunden, und habe drei Stunden verspätung produziert - drei Stunden nur deswegen, weil ich vom Freund der Mitfahrerin auch noch abgeholt wurde!). Ich habe da für die mittelmäßige Bewertung, die ich bei MfG gekriegt habe, volles Verständnis. Aber von den drei Stunden habe ihc der jungen Dame zumindest Eine wieder zurückgegeben - ich habe sie am Zielort heimgefahren. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich überhaupt Geld verlangt habe… So im nachhinein wäre es nicht typisch für mich, für so eine Aktion geld zu verlangen (zumal ihr Freund mich ja auch noch herumkutschiert hat). Sogesehen stehe ich zu meiner Verantwortung.
Was den Linienverkehr angeht hast Du Recht. Was den Charterverkehr angeht kann die Fahrt jederzeit mit einem vorgeschobenen Grund locker ausfallen - insbesondere, wenn dieser Grund in den AGB steht. Das Geld muss zurückgezahlt werden, das ist klar, aber der Ausfall der Mitfahrt könnte sogesehen persönliches Pech sein. Dies ist aber nur eine Vermutung meinerseits.
Ansonsten . gleiches Recht für alle bedeutet nicht, gleiche Sorgen für alle. Ein Milliönär- Falschparker oder Raser finanziert sein Hobby leichter, als ein Mindestlohnjobber mit Familie, der ein Schild übersehen hat, aber für Schnellfahren oder Falschparken zahlen muss… Sogesehen könnte es für Fahrer und Mitfahrer gleichermaßen die völlige Unverbindlichkeit einer Buchung gelten. Wenn ich ein Herz hätte, würde der Mitfahrer vielleicht Leid tund, wenn in Stress käme, weil der Fahrer ihn versetzt hat. Verbindlichkeit - und Unverbindlichkeit - entweder 100% gegenseitig, oder es gibt keine Verbindlichkeit, ebenfalls gegenseitig.
Wer einseitige Unverbindlichkeit sucht, muss woanders als bei Mitfahrgelegenheiten mit mir suchen.
Was die Kollateralschäden angeht, könntest Du Recht haben - sofern man „Geldverluste“ als Kolletaralschaden definiert. Sofern man „Sich mit Idioten abgeben“ als Kollateralschaden ansieht, sind rigorose Mitfahrbedingungen eine sehr wirksame Vermeidungsstrategie.
Ich fahre, wenn ich eine Fahrt einsetze, egal was passiert. Ausnahmen:
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Höhere Macht (Zielort wurde überschwemmt. Am Zielort ist das, wofür ich hinfahre, überraschend verschwunden, z.B. die Firma)
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meine Krankheit oder Krankheit des Fahrtgrundes.
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ich schreibe in die Fahrtbedingung hinein, dass ich mir nicht sicher bin, ob die Fahrt stattfindet, und schreibe eine Frist hinein, bis wann ich es weiss. Mitfahrer dürfen solange ausdrücklich umbuchen, ohne böses Blut. Bisher haben aber alle Fahrten, die ich mit Vorbehalt eingetragen habe, tatsächlich stattgefunden.