_ "Di 18.03.2014 22:02 Uhr Gernot G. _
@Florian: wozu salvatorische Klauseln doch gut sind.
Übrigens heißt es im nächsten Absatz, Zitat AGB 14.4 „Auch die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sowie etwaige Vertragslücken können carpooling zur Veränderung der AGB berechtigen, wenn dies dazu führt, dass Schwierigkeiten bei der Durchführung des Nutzungsvertrages auftreten“
Na, dann soll carpooling die AGB mal so ändern, dass Schwierigkeiten auftreten.
_ Di 18.03.2014 21:22 Uhr Florian A. _
@Gernot: Da die AGB-gerechte Umsetzung deinerseits technisch (abgesehen von der Beschreibung im Inseratstext) nicht möglich ist, entfällt solang der Passus. Dank salvatorischer Klausel bleibt der Rest der AGB allerdings davon unberührt. Leider.
_ Di 18.03.2014 20:57 Uhr Gernot G. _
Der nächste BUG:
„Straßengenaue Ortsangabe“: ich habe gerade meine Angebote kontrolliert. Obwohl die Eingabe schon einmal über die Google-Adresse erfolgte, war diese nicht mehr gültig. Also noch einmal auf den Google-Ort geklickt, jetzt ist die Straße/Bhf da. Dafür steht das Angebot jetzt zweimal zur Wahl.
Carpooling hat also mal wieder die Software erneuert und informiert die Fahrer nicht. Oder haben sie wieder mal die Auswirkungen der Softwareänderung nicht an bestehenden Angeboten getestet?
_ Di 18.03.2014 20:32 Uhr Gernot G. _
@ Johannes:
„Ortsgenaue Adresseingabe“ geht nach meiner Erfahrung folgendermaßen: man gehe vor, wie bei der google-Suche: Straßennamen/Bahnhof, gefolgt vom Ort. Die eigenen Treffpunkte oder Bushaltestellen, kann man (bei meinem letzten Versuch) nicht auswählen, diesen BUG hatte ich lange vorher reportet, doch …
Gab es schon Mitfahrer, die nach AGB 3.1 unbedingt irgendwo abgeholt werden wollten, da nur der Ort selber genannt war, und keine genaue Adresse o.ä…
Gelten eigentlich AGB, wenn softwareseitig eine Forderung nicht implementiert wurde? Oder anders gesagt: wer haftet, wenn carpooling einerseits dem Fahrer gebietet, seine Abfahrt Straßen-/Haltestellengenau zu benennen oder aber den Mitfahrer an einem von diesem gewählten Ort abzuholen, andererseits aber diese Forderung softwareseitig nicht implementiert. Zahlt carpooling das TaxI?.
Ach ja, Zitat AGB 3.1 „Gibt der Fahrer keinen konkreten Treffpunkt (eine konkrete Angabe ist z. B. Stadt, Straße und Hausnummer oder der Name einer konkreten Bushaltestelle in einem Ort) für die Abfahrt an, erfasst das Angebot eine Abholung des Mitfahrers in dem vom Fahrer angegebenen Gebiet.“
_ Di 18.03.2014 19:42 Uhr Norbert G. _
_Hallo Mark, Deine Berechnung ist ja okay. Ich selbst gucke aber nur sehr selten nach Mitfahrgelegenheiten, habe gelegentlich auch schon erfolgreich Mitfahrten angeboten. Enttäuscht wurde ich bisher nicht.
Ich fahre jetzt mit der Bahn von HH nach Dresden, zahle dafür mit Bahncard 25 ca. 117 € einschließlich Platzreservierungen für die Hin- und Rückfahrt, wenn ich heute noch buche.
Ich wäre mit meinem eigenen Pkw gefahren, hätte auch Mitfahrten angeboten, wenn ich nicht mit 2 x 15 € für den Parkplatz in der Tiefgarage am Neumarkt rechnen müsste. Außerdem ist eine Bahnfahrt grundsätzlich sowieso bequemer und auch billiger, wenn man die für den Pkw für die ca. 1000 km tatsächlich enstehenden Betriebskosten berücksichtigt…:)))_
_ Di 18.03.2014 19:24 Uhr Johannes G. _
Hallo, kann mir jemand sagen, wie erreiche ich, dass in der Suchliste der Treffpunkt unter der Stadt erscheint.
_ Di 18.03.2014 16:18 Uhr Mark L. _
@Norbert:
Ein Tipp vom Küchenpsychologen: Der Standardpreis für eine 300km Bahnfahrt dürfte bei ca 70 EUR liegen, bei MFG kriegst du diese Transportleistung für 15 EUR. Pro Fahrt sparst Du also 55 EUR.
Nach 10 Fahrten hast du 550 EUR gespart und wenn dich bei der 11. Fahrt jemand versetzt, steigst Du entspannt in den nächsten Zug, zahlst 70 EUR und hast immer noch 480 EUR gespart.
Und wenn du dann in der Bahn sitzt, verschwendest Du keinen Gedanken an irgendeinen Versicherungs-Makler-Schwengel, sondern genießt die Aussicht.
_ Di 18.03.2014 15:33 Uhr Florian A. _
_Dann hast du leider falsche Informationen bekommen. Unter §4 Ziffer 1 a des Schutzbriefes heißt es: „Wir recherchieren, falls eine alternative Reisegelegenheit benötigt wird, in Abstimmung mit Ihnen die für eine Ersatzfahrt verfügbaren, jeweils günstigsten Reisemöglichkeiten für eine Ersatzfahrt, die binnen 24 Stunden nach der ursprünglich gebuchten Fahrt angetreten werden kann.“
Nachzulesen unter http://www.mitfahrgelegenheit.de/new-tos#insurance
Überspitzt heißt das: Notfalls trittst du erst morgen die Fahrt an, vielleicht sogar im Viehtransporter.
Viel Spaß dabei. (Es sei dazu gesagt, dass es nicht so kommen MUSS, je nach Strecke und Wochentag kann es aber zu einiger Verzögerung kommen)_
_ Di 18.03.2014 13:01 Uhr Norbert G. _
_Danke, danke für all die freundlichen Kommentare. Ich habe wegen der Problematik die angebotene Hotline angerufen.
Mir wurde gesagt, dass ggfls. nach einer Alternative gesucht werde. So müsse ich notfalls auch einen Fernbus benutzen, wenn einer innerhalb einer zumutbaren Zeit zur Verfügung stehe. So sei z.B. eine Wartezeit von 4 Stunden unzumutbar.
Meine eigene Feststellung dazu: In meinem Falle - von Hamburg nach Dresden - würden genug Busse zur Verfügung stehen. Somit könnte ich natürlich auch von vornherein mit einem Bus fahren.
Es sei nicht richtig, dass ich unter Umständen bis zu 24 Stunden auf eine Ersatzbeförderung warten müsse._
_ Di 18.03.2014 11:36 Uhr Christian K. _
@ Norbert: Ja diese Prozedur kenne ich auch als Mitfahrer, weiss nicht was ich davon halten soll - Gehören ja immer zwei dazu. Ich bin selbst als Fahrer oft unterwegs, ich werde diese System nicht anwenden. Sollten MiftahrerInnen zum wiederholten Male mit mir fahren wollen und bei mir eine Fahrt anfragen, überlasse ich es Ihnen ob sie die Fahrt ofiziell buchen oder nicht.
_ Di 18.03.2014 08:35 Uhr Florian A. _
_@Norbert: Wenn dir diese „Versicherung“ so wichtig ist, dann bestehe beim nächsten Fahrer einfach darauf, dass die Buchung bestehen bleibt. Einen anderen Weg wird es nicht geben. Auch wirst du kaum Erfahrungen mit dieser Versicherung hier zu lesen bekommen. Denn erstens dürfte die so gut wie nie einspringen und zweitens ist das Gästebuch seit 2012/2013(?) für Neuzugänge gesperrt. Alles, was du hier liest, stammt von „alten Hasen“.
Was die alternativen Plattformen angeht, kann ich dir (jedenfalls nicht hier im GB) weiterhelfen, da die Zensur um sich schlägt. Du kannst mir jedoch eine Mail zukommen lassen. In meinem Profil dürfte mein voller Name erkennbar sein. Du schreibst erst meinen Vornamen, dann einen Punkt, dann meinen Nachnamen gefolgt von einem @ sowie einem gmx.net.
Über diesen Kanal kann ich dir dann so einiges zukommen lassen.
Bezüglich des Einspringens der Versicherung: Du musst erst einmal mindestens 15 (oder mittlerweile sogar 30?) Minuten vor Ort warten und versuchen den Fahrer zu kontaktieren. Klappt das nicht, rufst du einen der Makler an (dafür müsstest du dir aber deren Telefonnummer abgespeichert haben), der dann Zeit hat, dir eine Fahrt rauszusuchen, die innerhalb der nächsten 24h startet(!). Die Kosten, die die mit dem ursprünglichen Fahrer vereinbarten Geldern übersteigen, übernimmt die Versicherung mit bis zu 100€.
Es gibt aber Einschränkungen: So darfst du dich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht mehr als dreimal stehen lassen. Dann zahlt diese „Versicherung“ nämlich auch nicht mehr.
Und jetzt sei bitte ehrlich zu dir selbst: Ist dir DAS wirklich die Gebühr wert? Wenigfahrer werden davon kaum was merken. Ich als Wochenpendler selbst mit meiner vergleichsweise kurzer Strecke von 250km je Tour müsste im Jahr runde 400€ berappen, bzw. diese von meinen MF eintreiben._
_ Di 18.03.2014 08:15 Uhr Norbert G. _
_Zu meiner Frage nach anderen Plattformen: Inzwischen habe ich sie bereits selbst gefunden. Interessant für mich, dass mancher hier und woanders gleichzeitig inseriert.
Bleibt noch meine weitere Frage offen. Bist Du sicher, dass die Versicherung auch nicht zahlt, wenn der Fahrer ganz kurzfristig ausfällt auf Grund einer Panne oder eines Unfalls - auf dem Weg zum Treffpunkt ? Das könnte er doch ggfls. nachträglich nachweisen ?"_