Schwierige Diskussion mit der Steuerpflicht. Es sind immerhin Einnahmen, die man erzielt. Oft wird http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__1.html zitiert, was unnütz ist. Nur weil keine gewerbliche Personenbeförderung vorliegt, heißt das ja nicht, dass die Einkünfte nicht trotzdem steuerpflichtig sind.
Zumindest eines erscheint mir etwas klarer: Als Pendler kann man 0.30 Euro pro km absetzen. Das sieht auf dem ersten Blick natürlich nach Steuerbetrug oder sowas aus, wenn man auch noch von den Mitfahrern Geld erhält. Aber: wenn man dem Urteil Az. VI R 29/12 des Bundesfinanzhofes folgt, entsteht der Aufwand ja auch, wenn die Fahrt völlig kostenlos war. Die Pendlerpauschale oder die Anrechnung bei Wochenendpendlern dient ja nicht der Deckung von Kosten, sondern als Entschädigung für den Aufwand, den man hat. Und der Aufwand bleibt ja gleich. Ob die tatsächlichen Kosten nun höher oder niedriger liegen, durch die Mitnahme von Mitfahrern, ist in meiner Interpretation dieses Urteils völlig egal.
Das heißt jedoch nicht, dass man die Einnahmen nicht doch angeben muss.