Nichtkommer, Abzocker, Raser, ... und sonstige

@ wienfahrer

also ich weiß ja nicht wie du Irrational definierst, jedenfalls hat Unvernunft wohl eher nichts mit Fragen zu tun.

Du kennst doch das Sprichwort; Es gibt keine dumme Fragen, sondern nur dumme Antworten. 

Dies einmal zu deinem angesprochenem Irrational.

Und ausserdem ich dir Fragen gestellt habe und keineswegs Antworten gegeben habe.

Das trifft auch weitestgehend auf Schweizer zu, was Du da über die Ösis sagst. In den 11 Monaten, die ich in die Schweiz unterwegs war, hatte ich nur einen echten Schweizer MF, der allerdings aufgrund langjähriger Tätigkeit in D hochdeutsch gesprochen hat.

Na und nun warten mir mal ab wer berichtet, dass fast kein Belgier von Aachen nach Brüssel mitfährt :wink:

Letzten Montag habe ich 4 Mitfahrer auf einmal verloren. Rief ein Mädchen mit einwandfreien Englisch an. „4 Plätze Salzburg Frankfurt“.

Eine halbe Stunde später ein SMS „Stört es, dass wir alle syrische Pässe haben und keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland“

 

Das klingt sehr gut und schön!

Vor 2 Wochen hatte ich Calella über Freiburg, Frankfurt nach Kassel im Angebot.

5 wollten ab Calella mitfahren.

3 sind gekommen: 1 Deutscher, 1 Marockaner, 1 Spanier

Die statistische Zusammensetzung passt.

Die Unzuverlässigkeit der 2 Nichterscheiner passt auch, ist wie bisher fast Durchschnitt  bei Bla-aa.

Erwähnenswerte Eckpunkte Deiner Meldung:

  • 28.12.2016 + 10:30 Uhr

  • Start Leipzig, Ziel Bayreuth

  • Jörg J…

  • Fahrer

  • Telefonnummer 01728760…

  • email leipsek@g…

  • Grund der Meldung
     … Fahrer ist nicht erschienen, Handy war aus. Finde ich absolut assi.

 … Fahrt wurde vorher telefonisch abgesprochen und musste sogar nochmals via SMS bestätigt werden.

Ich bin ab etwa 1980 bis etwa 1995 gelegentlich Mitfahrer gewesen, ohne mich heute noch daran erinnern zu können, bei welchen Zentralen ich damals gebucht habe.

Meine Fahrer/innen damals waren alle sowohl zuverlässig als auch nette Gesprächspartner. Probleme wegen Rauchpausen gab es auch nie und wegen des Geldes schon garnicht.

In einem Fall war der ursprünglich geplante Endpunkt wegen Stauverzögerungen etwas ungünstig und die Dame bot an, mich aufpreisfrei zum Bahnhof (war damals Augsburg) zu bringen.

Fand ich nett und ich habe sie noch zu einem Käffchen eingeladen.

Letztes Jahr habe ich u.a. über bbc (nur von dort bekam ich Rückmeldungen!) je 3 freie Plätze Wien - Braunschweig  sowie Rückfahrt angeboten.

Zwei Mitfahrer habe ich abgelehnt …

  • (angeblicher) Syrer wollte für seine Frau und 6 Monate alte Tochter „buchen“ … Kontakt in grausigem Englisch … Bauchgefühl wegen der damals aktuellen Schlepperproblematik negativ, Ablehnung erfolgte allerdings mit der Begründung, dass ich generell keine Kleinkinder mitnehmen würde.
  • Kontakt von einem jüngeren Mann der „hey Bruda“-Kategorie, mehrere nervige Mails mit nicht zuzuordnenden Ein- und Ausstiegsorten, nach der letzten mit konkreten Angaben wollte ich mir das gerade über Google heraussuchen, da kam 15 Minuten später „hey, Alder, was is? Fahren oder nicht?“ ---- Meine Antwort dürfte klar sein.   :wink:

Drei Anfragen von potentiellen Mitfahrerinnen (1 × hin, 2 × rück), deren Mitgliedsnamen in kyrillischen Buchstaben erschien und den ich erst mal über den Google-Translator geschickt habe … alle englisch (sogar recht gutes!) und alle wollten sofortige Zusagen. Nach Rückfragen gab es dann keine Antworten mehr von den Ladies.

Letztendlich hatte ich für die Hinfahrt einen Mitfahrer bis Leipzig, der sehr angenehm war. Hat auch eine positive Bewertung hinterlassen.

Für die Rückfahrt hatte eine junge Frau für sich und ihren Freund ab Leipzig sowie ein junger Mann ab Dresden gebucht. Obwohl ich ausdrücklich darum gebeten hatte, pünktlich am Ort zu sein, habe ich „sicherheitshalber“ 5 Minuiten vor Termin eine SMS an die Dame geschickt mit genauem Standort auf dem P+R-Parkplatz und Kennzeichen … Rück-SMS „wird etwas später“.  Waren dann 25 Minuten und ich hatte etwas Zeitdruck zu dem vereinbarten Treff in Dresden für den letzten Mitfahrer, der allerdings volles Verständnis hatte. Die Dame war dann auch manchmal etwas „schwierig“, und auf der Fahrt kam sie dann auf einmal mit der Wunsch nach einem anderen Ausstiegsort (ich hätte dafür quer durch Wien fahren müssen), und zwar Hütteldorf statt Heiligenstadt. Als ich ihr dann sagte, dass sie für die Umwegfahrt (hätte mich insgesamt rund eine Stunde gekostet) etwas drauflegen müsste, war sie maulig. Der andere Mitfahrer sagte ihr dann, dass die Strecke problemlos mit der U-Bahn zu fahren wäre. Hat sie akzeptiert. Bewertung gab es übrigens nur von dem Mitfahrer ab Dresden, der auch der angenehmste Mitfahrer war.

Zum Thema „Wann wird bezahlt?“:

Als Fahrer nehme ich das Spritgeld grundsätzlich vor Fahrtbeginn in Empfang. Dann kann es nicht zu Missverständnissen, Nachverhandlungen oder Geldwechselschwierigkeiten kommen. Für erfahrene Mitfahrer ist es auch selbstverständlich, das Geld passend dabei zu haben. Ich halte das auch für legitim, da das Risiko für den Fahrer, über’s Ohr gehauen zu werden, erheblich höher ist als für den Mitfahrer: Für einen unehrlichen Mitfahrer wäre es ohne Vorkasse ein Leichtes, sich am Zielort einfach ohne zu bezahlen aus dem Staub zu machen. Ein Fahrer hat hingegen keinen ersichtlichen Grund, einen Mitfahrer, der in seinem Auto sitzt, nicht bis zum Zielort mitzunehmen und ihn z.B. an irgendeiner Raststätte auszusetzen. 

 zumal dies ja strafbar wäre… selbst wenn er nicht bezahlt hätte…

Welchen Straftatbestand sollte dies erfüllen?

Direkt strafbar wäre das womöglich nicht - sicher aber zivilrechtlich angreifbar, sofern der/die Ausgesetzte beweisen kann, welche Vereinbarung zwischen Fahrer und Mitfahrer bestanden hat.

Selbstverständlich ist - wie in allen Fällen - das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Es kann einem Fahrer sicher nicht zugemutet werden, jemanden weiter zu befördern, nachdem ein oder mehrere Mitfahrer seinen/ihren Mageninhalt in seinem Wagen entleert hat/haben, weil dieser/diese sich während der Fahrt alkoholisierte/n.

In so einem - relativ theoretischen Falle - würde ich sicher die Polizei informieren.

Ich hatte auf einer längeren Fahrt schon mal zwei Universitätsabsolventinnen auf der Rückbank sitzen, die ich sogar an der Uni abgeholt hatte, wo sie unmittelbar, direkt vor der Abfahrt, ihre letzte Prüfung absolviert hatten und hinter mir mehrere Flaschen Sekt leerten, zunächst ohne großartig durch Lärm aufzufallen. Als sie sich am Ende übergaben, waren wir glücklicherweise gerade in Köln angekommen, aber das war insgesamt etwas heikel.  

Neben mir saß zum Glück ein Mitfahrer, mit dem ich mich über sehr interessante Gesprächsthemen unterhalten konnte und der notfalls als möglicher, unbeteiligter Zeuge in Frage gekommen wäre, aber Gott sei Dank … .

Wenn mich vielleicht jemand während der Fahrt bedrohen oder massiv beleidigen würde, hätte ich sicher wenig Skrupel, ihn/sie aber womöglich auch aufzufordern, sofort auszusteigen, Die rechtlichen Konsequenzen würde ich dann tragen. Alles wäre eine Frage des Beweises. So etwas wäre zwar theoretisch denkbar, ist mir jedoch noch nicht passiert. Aber, wer weiß, was auf meinen heutigen Fahrten geschieht?  

Eine der Komponenten, die bereits Amazon groß gemacht hat, war ein vertrauenswürdiges Bewertungssystem der Produkte. Gleiches gilt für booking.com.
ich glaube, wenn fahrgemeinschaft auf ein solches Werkzeug verzichtet, nimmt es sich die Chance, eine echte Alternative zu bla zu werden. Wäre jetzt schade drum.

Ein Bewertungssystem kostet aber. Das kann sich die Firma Fahrgemeinschaft GmbH angeblich nicht leisten, obwohl niemand weiß, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses Unternehmens tatsächlich sind. Der Geschäftsführer wird sich natürlich hüten, darüber etwas zu veröffentlichen. 

Ein Bewertungssystem erfordert aber einige Klimmzüge, die bei kostenpflichtigen Portalen kein Problem sind.

In erster Linie eine Datenbank- und Verknüpfungssache …

  • Angebot
  • Gesuch
  • Vereinbarung über Mitfahrt / Mitnahme
  • ggf. Storno
  • Bewertung

Wenn das ein Unternehmen macht, das für die Vermittlungen kassiert, wäre es keine Aktion, einen der Kundenbetreuer bei Missbrauch des Bewertungssystems einzuschalten.

Dieser Kundenbetreuer (w/m) wäre ja „ohnehin da“, um anderweitige Anfragen oder Probleme zu bearbeiten.

Abgesehen vom Forum, in dem ja (vermutlich kostenlose, auf keinen Fall aber 24/7) Mitarbeiter moderieren und administrieren, geht dieses System keineswegs als „one-man-band“.

Und ohne Vermittlungsgebühren stellt sich die Frage, woher die Kohle kommen soll …

Strafrechtlich fiele mir da kein „passender“ Paragraf des StGB ein.

Zivilrechtlich wird es aber schon relevant. Auch eine mündliche (telefonische) Vereinbarung über wechselseitige Leistungen (Mitnahme vs. Kostenbeitrag).erfüllt die Voraussetzungen eines Vetrages. Und da meistens schriftlich (Mail / SMS) die Sache fixiert wird, ist es noch einfacher oder schwieriger, je nach Standpunkt.

Und da heutzutage so ziemlich jede(r) eine Rechtsschutzversicherung hat, würde sich für „Prozesshanseln“ eine Spielwiese eröffnen, natürlich inclusive geldfressender Aktivitäten der Mietmäuler Rechtsanwälte.

In Frage kämen Nötigung oder Betrug, evtl. Unterschlagung (Spritgeld). Zumindest würde ich hier den Ansatz für eine Anzeige sehen. Was ein Staatsanwalt bzw. ein Gericht daraus macht (irgendwas zwischen totlachen und lebenslänglich für den Verurteilten), ist wie auf hoher See - in Gottes Hand.

Wenn Du sagst „entweder Du zahlst jetzt, oder ich setz Dich raus“, könnte man mit viel Mühe eine Nötigung daraus konstruieren.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

§ 240
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter1.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Öb sich ein Staatsanwalt aber gerne vorm Amtsrichter mit so einer Sache zum Horst macht?

https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Ich zitiere hier nur Abs. 1:

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Passt ja gleich doppelt nicht, da die Einforderung einer vereinbarten Kostenbeteiligung keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil darstellt und eine bereits angetretene Mitfahrt ist ja keine Tatsachenvorspiegelung etc.

Und wie Du auf Unterschlagung kommst, kriege ich nicht auf die Reihe.

Lies mal selbst: https://dejure.org/gesetze/StGB/246.html

Das ist doch alles eine Frage des  Beweises. Schön wäre, wenn man einen unbeteiligten Zeugen zu benennen in der Lage wäre, der präzise bestätigen kann, was tatsächlich (am Telefon) vereinbart wurde und nicht unbedingt ein/e Familienmitglied/Freund(in) ist.

Außer bei den BBC-Angeboten habe ich jedoch nie eine schriftliche Aufzeichnung der telefonisch entgegengenommenen Anmeldungen. Irgendwelche SMS oder E-Mails zu verschicken (oder sogar vertragsartige Dokumente, wie Herr " zzz"), ist mir viel zu aufwändig. Ich biete hier keine Immobilie (Villa etc.) an, sondern nur Mitfahrgelegenheiten.

Auch beantworte ich äußerst selten irgendwelche schriftlichen Fragen auf der BBC-Homepage.

Konflikte entstehen nur bei Sonderwünschen oder unpräzisen Fahrtbeschreibungen. Wenn jemand dort ein- und aussteigt, wo es in der Fahrtbeschreibung steht, und sich während der Fahrt „normal“ benimmt, so wie das in 99,9 % aller Mitfahrgelegenheiten der Fall ist, wird weder eine Rechtsschutzversicherung noch ein Anwalt benötigt.

Wer sich als Fahrer eben unbedingt auf Sonderwünsche einlässt, was weder die Bahn noch die Fahrer der Fernbusse tun, ist selbst Schuld.

Juristen können aus jedem Paragraphen alles machen. Manchmal reicht dazu ein Absatz, manchmal bedarf es einer Doktorarbeit, aber am Ende ist jedes Ergebnis zu jedem Paragraphen möglich.

Von diesem Ausgangspunkt:

Nötigung: wie Du geschrieben hast.
Betrug: Geld kassieren, aber nicht am vereinbarten Ziel abliefern
Unterschlagung: Fahrgeld kassiert, (mündlichen) Vertrag nicht eingehalten

Das sind so Dinge, die ich mir vorstellen kann… Am Ende können es auch andere Dinge sein - oder gar nix.

Gefühlt ist es aber nicht in Ordnung, Mitfahrer mitten auf dem Weg stehenzulassen. Zivilrechtlich könnte daraus durchaus ein Schuh werden.