Ich habe nur darauf gewartet, dass der sich juristische Vollprofi, Herr „zzz“ , zu diesem ihn immer interessierenden Thema äußert, so wie er in der Vergangenheit bereits sehr oft, sein enormes „Fachwissen“ auf diesem Gebiet kundgetan hat. Er schreibt zwar oft und gern, dass er kaum noch Mitfahrer hat, woran selbstverständlich BBC Schuld ist, dafür verfügt er aber über umfangreiche Erfahrungen in allen Bereichen.
Als Anbieter eine Mitfahrgelegenheit hat man zwar mit den jeweiligen Mitfahrern Vereinbarungen getroffen, sie gegen die Zahlung eines bestimmten Betrages zu einem angegebenen Ziel zu befördern. Als Fahrer und Besitzer eines Pkw, ist man allerdings nicht verpflichtet, sich jede beliebige, womöglich beleidigende Äußerung dieser „Vertragspartner“ gefallen zu lassen.
Deshalb habe ich vor vielen Jahren einmal 2 Personen in Berlin wieder aussteigen lassen und selbstverständlich den bei der Abfahrt gezahlten Betrag in bar zurückerstattet. Die mir daraufhin erteilte negative Bewertung wurde damals seitens mitfahrgelegenheit.de unmittelbar gelöscht, nachdem ich den Vorgang dort geschildert hatte.
Auch wenn ich mit allen Mitfahrern jeweils entsprechende Vereinbarungen getroffen habe, bleibt die Mitfahrgelegenheit eine Gefälligkeit , wenn auch gegen Bezahlung, die ich nicht jedem - egal, was er mir antut - und in jedem Falle unbegrenzt gewähren muss. Auch dann nicht, wenn die Fahrt durch BBC vermittelt wurde, oder?
Entscheidend dürfte - jenseits aller Paragraphen - neben dem Grund, womöglich auch der Ort sein, an dem man jemanden auffordert, sein persönliches Eigentum (Pkw) wieder zu verlassen. Es ist sicher ein Unterschied, ob das am Bahnhof in einer Großstadt oder irgendwo nach Mitternacht auf einem Parkplatz an der Autobahn bei
Minus 20 Grad Celsius geschieht.
Ich bin als Privatmann kein Taxifahrer, der eine gewisse „Beförderungspflicht“ hat. Und selbst der muss sich nicht alles gefallen lassen, wenn auch sicher mehr als ich, oder?