Presseartikel zur 11% Abzocke bei MFG, "Zur Kasse, bitte!"

Leider nicht ein Hinweis auf fahrgemeinschaft.de. Sieht so aus, als wenn die von carpooling vorgefertigte Pressemitteilungen verbreiten. Fahrgemeinschaft sollte da bei allen gegensteuern und auf die eigenen Vorzüge verweisen.

Meeeiiiin Reden! Was erwähnt wird, bzw. wer-drive2day und mitfahrzentrale…Die Medien sind eben zum Kotzen und manipuliert…*WÜRG*

blog.17vier.de:

http://blog.17vier.de/2013/04/03/mitfahrgelegenheit-de-fuhrt-gebuhren-ein-und-macht-die-rudelfahrten-teurer/

@bremse99

Meine Antwort bezieht sich auf obiges Zitat:

Es ist echt löblich, dass es noch Leute wie dich gibt, die offensichtlich noch nicht ganz „moralisch verfallen“ sind. Sollte ich dem FA die Einnahmen (KEINE Gewinne!!!) melden? Vielleicht hast du ja Recht. Aber wer macht das? Und vor allem, wenn es mit mehr Aufwand als Nutzen für in diesem Falle den Fahrer verbunden ist… .

Man könnte hier eine Grundatzdiskussion führen zu Steuergerechtigkeit: ich kann es nur all zu gut nachvollziehen, wenn in Zeiten der Inflation (Lebenskostensteigerung ohne adäquate Erhöhung der Löhne), Privatisierung von Gemeingut und somit der Umleitung gemeinschaftlicher Gelder und Werte in private Kanäle (Lehmann und Co.) die Leute auch solche Wege gehen. Zumal ich wirklich denke, dass viele diesen kleinen Zuschuss zu den Spritkosten echt benötigen, um ihr Leben zu bestreiten. Ich denke die wenigsten verdienen wirklich Geld damit, auch wenn ich weiß, dass einige das tun. Aber wie viele sind das?

Und nicht zu vergessen: wenn ich MFG.de nutze, trete ich jetzt mit der AGB-Änderung als Transportunternehmen auf. Vielleicht müsste ich da noch entsprechende Versicherungen oder ähnliches abschließen, was weiß ich. Sicher entdeckt auch die Versicherungsbranche hier noch ihre Verdienstmöglichkeit … ;). Durch das verbindliche Buchungssystem können alle Daten problemlos ans FA übermittelt werden. Und ich vermute, dass das FA bei einer Prüfung von MFG.de und der entsprechenden Sichtung der Fahrerzahl da natürlich nachfragen wird. Wie schon gesagt: Neben dem Aufwand der Organiserei und dafür, dass ich mich zeitlich binde mit den Mitfahrern ist das neben den Ausgaben, die ich für mein KFZ habe, für mich nicht attraktiv… .

Und was die Leute ja offensichtlich checken: das hier eine echt gute Idee (sozial + ökologisch) dem „schnöden Mammon“ geopfert wurde. Ich habe wie gesagt nichts gegen Geld verdienen, aber so???

Ja MFG.de verfolgt m.E. eine aggressive Marketing-Strategie. Jeder, der schon mal Pressearbeit gemacht hat, weiß dass die Journalisten immer weniger Zeit haben, Mitteilungen zu recherchieren. Wenn sie gut aufbereitet sind, werden sie oft 1:1 übernommen … .

Nö, darum geht es mir überhaupt nicht, sondern - ich wiederhole mich - ausschließlich darum, dass manche Leute sich lautstark über Abzocke beschweren, selbst aber kein Problem hätten den Staat abzuzocken. Es ging mir nicht um Moral, sondern um Doppelmoral. Ich kann mich auch nicht über Schwarzarbeit beschweren, wenn ich selber schwarzarbeite (da sagen die Leute dann auch meistens „ja aber bei mir ist das ja etwas ganz anderes“). Ich hoffe das ist jetzt angekommen.

Und nicht zu vergessen: wenn ich MFG.de nutze, trete ich jetzt mit der AGB-Änderung als Transportunternehmen auf. Vielleicht müsste ich da noch entsprechende Versicherungen oder ähnliches abschließen, was weiß ich.

Das ist Quatsch. Als Transportunternehmen trittst du nur dann auf, wenn du auf die Erzielung von Gewinn fährst. Wenn du dir die Fahrtkosten teilst brauchst du weder auf dem Weg zur Arbeit noch bei jeder anderen Fahrt eine Versicherung. Auch die Panikmache mit der Versteuerung, die momentan im Umlauf ist, ist ungeprüfte Propaganda, die man gerne aufnimmt um zu hetzen…gleichzeitig beschweren sich hier Leute über böse PR Strategen… 

Wie gesagt ich bin gegen die 11%, aber ich bin eben auch für Sachlichkeit.

@bremse99:

AGB MFG.de, Punkt 2, Absatz 2: „Das Angebot beinhaltet … die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten.Beförderungsverträge oder sonstige, eine Mitfahrt regelnde Verträge kommen …  zwischen dem jeweiligen Anbieter der Mitfahrgelegenheit (“ Fahrer") und dem das Angebot annehmenden Nutzer (" Mitfahrer") zustande." –> Nachzulesen unter: http://www.mitfahrgelegenheit.de/pages/tos, letzter Zugriff am 04.04.13

Das bedeutet es gilt das Beförderungsgesetz, nach dem ich als „Taxi-Unternehmen“ agiere (da MFG.de ja nur vermittelt) und sicher zu stellen habe, Fahrgast einschließlich Gepäck von A nach B zu transportieren - unabhängig von Gewinn oder NICHT-Gewinn.

–> Nachzulesen unter: http://books.google.de/books?id=44\_0fZoAoTYC&pg=PA30&lpg=PA30&dq=welche+konsequenzen+hat+ein+beförderungsvertrag?&source=bl&ots=jSWWHq\_yW1&sig=N13VzBOJIcp63lyoId7796sxEdg&hl=de&sa=X&ei=yF9dUY3cG8fcsgba9ICgBA&ved=0CDEQ6AEwAA#v=onepage&q=welche%20konsequenzen%20hat%20ein%20beförderungsvertrag%3F&f=false, letzter Zugriff am 04.04.13
 

Krass. Das ist mit Sicherheit kaum jemandem bewusst…

@Claudia

Bist du ein Beförderungunternehmen? Falls nein und gesetz dem Fall, dass du nicht mehr als 10% als deine Betriebskosten einstreichst, kannst du das Geschreibsel aus deinem zweiten Link auch nicht auf dich anwenden. Der Punkt ist Folgender: Was mfg.de in ihre AGB geschrieben hat und jetzt mit großem UIUIUI durch die Foren getragen stellt KEINE QUALITATIVE ÄNDERUNG zum Status quo da. Auch in der Vergangenheit kamen stets gültige Beförderungsverträge zustande, die sind also alles andere als neu. Der Unterschied: Es war nahezu unmöglich diese effektiv einzuklagen. Ändert aber nichts an der Existenz des Vertrages. 

Ich weiß nicht wo du deine Infos her hast, aber ich nehme an, du hast sie von irgendjemand anderen verlinkt bekommen. Ich empfehle dir mal weitere Meinungen einzubeziehen, dann wirst du schnell sehen, dass die Panikmache, die gerade stattfindet, alles andere als belastbar ist.

Ja, nach dem Beförderungsgesetz muss man als Transportunternehmen eine Genehmigung beantragen.

Die Frage, die sich dennoch stellt und die hier offensichtlich KEINER beantworten kann: welchen Satus habe ich denn mit den neuen AGB bei MFG.de??  MFG.de hat die AGB nicht ohne Grund geändert. Wenn alles so wie vorher im Sinne der Nachbarschaftshilfe und auf privater Basis bleibt und nur durch das Buchungssystem verbindlicher werden soll, hätte man doch die alten AGB so lassen können!!??!!

Panikmache hin oder her: für mich steht fest, dass ich kein böses Erwachen erleben will. Und MFG.de schon gar nicht eine Einzugsermächtigung für mein Konto gebe, dafür dass ich für wenig Geld Leute mitnehme … .

@ claudia

lass die MFG. einfach machen was sie wollen! bleibst de halt hier nach ner gewissen Anlaufzeit wird das hier auch funktionieren :wink:

Bei manchen hier kommt mir das so vor als würden sie von MFG bezahlt werden nach dem was sie schreiben :o

Hallo,

zur Unterstützung von claudia_leipzig :

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Auszug :

Allgemeine Vorschriften

§ 1

Sachlicher Geltungsbereich

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen

mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. …

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

1.  mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt

nicht übersteigt;

Will heissen, jeder Fahrer der die 11 % auf den Fahrpreis aufschlägt, unterliegt dem PBefG weil die mit den Bertriebskosten der Fahrt nichts zu tun haben.

Steueraspekt :

Ergänzung : auch hier Auszüge …

Steueraspekt :

Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 1Steuerpflicht

(1)1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind

unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

1.Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung

§ 2 Auszug :

Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen

  1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,                             kann auch sein das … ( Gewerbe wäre noch Klasse, da nur Erträge und nicht Einkünfte besteuert)

3.Einkünfte aus selbständiger Arbeit, falls alles nicht hilft das …

Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7)

§ 22 Arten der sonstigen Einkünft … endlos …

Dies sind nur die Auszüge aus den Gesetzten, dazu gibt es Kommentare ohne Ende, Anweisungen vom BMF und Spruchrecht von Gerichten.

Ich kann nur wiederholen, was ich in anderem Zusammenhang geschrieben habe, die Sache bei MFG.de ist so komplex, dass die persönliche Situation jedes Fahrers anders sein kann.

Vielleicht bezieht noch jemand Sozialleistungen oder Unterhalt - ob die bei Carpool nachgewiesenen Einahmen auf das Eine oder Andere angerechnet werden könnte - kann sich jeder mündige Bürger vielleicht selbst erkundigen.

Als Finanzmann mit jahrzehntelangen Erfahrungen maße ich mir nicht an, annäherrnd ein abschließendes Urteil zu der Komplexität der Probleme zu geben.

Jedes Schaf was mit einer Herde mitläuft, sollte allerdings hinter her nicht jammern, wenn es geschoren im Regen steht.

Also für jeden der das Konzept von MGF.de toll findet - viel Spass in der Zukunft.

Mein Konto gelöscht - aber vielleicht habe ich ja keine Ahnung.

Viele Grüße Bernd

P.S. mal erkundigen nach nebenberuflichen selbständigen Kraftfahrern (mit eigenem Fahrzeug) - das gibt es auch noch …

Ohje, da wird schon gemutmaßt, dass man von mfg.de bezahlt wird, wenn man mal ein wenig das Halbwissen hinterfragt, dass im Orkus herumturnt…sorry, aber paranoider geht es wohl nicht. Ich hab mich selbst gestern bei mfg.de abgemeldet und bei drei anderen Börsen angemeldet… man man man. Einfach mal meine Beiträge lesen, worum es mir ging.

@Otto

Als Finanzmann mit jahrzehntelangen Erfahrungen maße ich mir nicht an, annäherrnd ein abschließendes Urteil zu der Komplexität der Probleme zu geben.

Klingt gut… dann schreibst du aber sowas:

„Will heissen, jeder Fahrer der die 11 % auf den Fahrpreis aufschlägt, unterliegt dem PBefG weil die mit den Bertriebskosten der Fahrt nichts zu tun haben.“

Der Durchschnittspreis liegt im Regelfall unter den Betriebskosten. Die Betriebskosten für einen Wagen der Mittelklasse liegt bei 30-50ct pro km, da muss man schon ziemlich hohe Preise verlangen um drüber zu liegen.

Aber ich habe keine Lust hier den Advocatus diaboli zu spielen. Mir ging es darum, dass ich hier einige pauschale Reaktionen genauso unanständig finde wie das Verhalten von mfg.de, aber manchmal hat´s halt echt keinen Sinn. Hauptsache man ist selbst einer von den Guten…

@bremse 99

Guten Morgen,

ich finde das Thema schon spannend - ohne jemanden etwas unterstellen zu wollen. Es ist überhaupt keine Frage von gut und böse.

Aber - mit Sicherheit wird nicht jeder Fahrer die Fahrt mit Deinem Mittelklassewagen machen - wenn ein Fahrer ein Auto fährt 10 Jahre alt 300.000 km gelaufen - Schwacke Wert 1.000,00 € - da kommst Du mit Sicherheit nicht auf Deine Kilometerkosten.

Das Auto kann trotzdem technisch einwandfrei sein.

Aber das allein habe ich nicht gemeint - die Vermittlungsgebühr sind definitiv keine Betriebskosten des Autos. Das streben nach Gewinn kann schon das Problem sein, nirgendwo steht, dass es ausschließlich darum geht, das Du die Gewinne realisierst. 

Hier transferierst du den Gewinn - 11% Aufschlag - an den Vermittler.

Ach so - falls bei dem Zwangsbuchungssystem überhaupt „Vermittler“. Es gibt im Transportgewerbe (auch bei Personenbeförderung ) so etwas wie Frachtführer. Fast jeder Frachtführer hat in seinen AGB s zu stehen, dass er für die Leistungen seiner Erfüllungsgehilfen ( Fahrer als Subunternehmer) nicht haftet.

Wenn sich jetzt noch einer fragt, warum die internationalen Fahrten nicht dem Zwangsbuchungsbuchungssystem unterliegen, der kann ja :

1.das EU Umsatzsteuerrecht mal lesen oder

2.unter internationale Vereinbarungen über Beförderungsverträge auf Straßen, nachschauen

Da erklärt sich manches. Die Nummer war den Juristen von Carpool bisher wohl doch zu heiß.

Falls das allen noch nicht reicht - Autoradio sicherheitshalber ausbauen - vielleicht kommt noch die GEZ mit der neuen Gebührenordnung bei gewerblicher Nutzung auch noch auf blöde Ideen.

Aber bremse99 - wie ich oben schon geschrieben habe - vielleicht habe ich auch überhaupt keine Ahnung, deshalb rate ich jedem Fahrer, der über das Zwangsbuchungssystem buchen möchte - steht jedem frei - wird deshalb kein schlechter Mensch - sich steuerliche und juristische Beratung einzuholen, die ich auch mit meinen Ausführungen hier nicht geben will.

Mit Sicherheit kann ein Volljurist zu der AGB Thematik MFG.de promovieren.

Ich bewege mich in diesem Forum ausschließlich auf der Basis Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Hart finde ich, dass MFG.de die Fahrer nicht wenigstens ein klein bischen über die Fallstricke Ihrer neuen AGB s aufklärt.

Einen schönen Tag wünscht Bernd

Guten morgen,

ich gebe otto01 Recht. Das Thema scheint sehr komplex und auch sehr abhängig von der indiviudellen Situation jedes einzelnen, wie viel und ob und was er bei wem noch zahlen muss. Da muss jeder selbst für sich schauen, wie er damit umgeht. Ich denke eben viele haben keine andere Wahl und nutzen weiterhin MFG.de, ohne die Folgen zu kennen.

Es entsteht der Eindruck, dass auf Kosten der Fahrer/ Mitfahrer Gewinn von carpooling (und deren Geschäftspartner) generiert wird. Und MFG.de seine Nutzer über die Folgen ganz gezielt im Unklaren lässt. Das Risiko wird an die Nutzer abgegeben und abkassiert. Das finde ich keine seriöse Geschäftspraktik.

Schönes WE euch allen und gute Fahrt mit oder ohne Mitfahrer(n). :slight_smile:

Leider verhalten sich viel zu viele User berechtigten Warnhinweisen hinsichtlich der durchaus ernst zu nehmenden Gefahr einer drohenden steuerlichen Veranlagung der BS-MFG gebuchten Fahrten gegenüber sehr ignorant. Dies konnte ich auf meine entsprechenden Hinweise im GB sowohl aus besserwisserischen Antworten im sterbenden Schwan als auch aus dortigen PM´s wiederholt wahrnehmen.

Also ich habe folgende Info von einem Steuerberater erhalten:

Also das Finanzamt stuft dich als Unternehmer (also umsatzsteuerpflichtig) ein, wenn du eine EINNAHME erzielungsabsicht hast, und du dein „Geschäft“ nachhaltig betreibst (im Gegensatz zu einem sporadischen Flohmarkt- oder ebay Verkäufer).
Ertragsteuerlich also Einkünfte aus Gewerbebetrieb) wird es erst relevant, wenn du eine GEWINN erzielungsabsicht hast!
Mein Fazit: es dürfte weder Umsatz- noch einkommensteuerpflichtig sein!

Ach und dazu käme noch, dass man gegen die zu zahlende unsatzsteuer die gezahlte Umsatzsteuer auf zb Benzin, Autokauf etc rechnen könnte.
Und gegen die Einnahmen können die Ausgaben wie Benzin, Abnutzung etc gegen gerechnet werden. Also würde nan aller Wahrscheinlichkeit nach regelmäßig umsatzsteuererstattungen erhalten und nur Verluste aus der Tätigkeit ziehen. Am Ende würde das Finanzamt noch drauf zahlen. Und das machen die nicht gerne :wink:
UND selbst wenn man gewinne machen sollte, dann bleiben diese bis zu einer Höhe von 512 € im Jahr steuerfrei!
Kurz um: die kosten wird das Finanzamt nicht tragen wollen und den Aufwand nicht betreiben wollen!

Ich habe die Anfrage aber auch an MFG selbst gestellt. Dort beschäftigt man sich seit ca. 24 Stunden damit und hat mir heute morgen geschrieben, dass ich zeitnah eine Antwort erhalte :wink: