@zzz:
Ich hatte mich auf den geldwerten Vorteil nur auf die Spendentätigkeit an sich bezogen und nicht auf die Einnahmen durch die Fahrt an sich (das ist ein ganz anderes bereits hinlänglich diskutiertes Thema ;-)) Solange dieser Vorteil unterhalb der gezahlten Spendensumme liegt (wäre dann ja auch keiner), wird das keinen jucken, solange er in Höhe der Spendensumme oder auch nur 1,-€ darüber liegt, kann es theoretisch problematisch werden, wenn man diese Summe von der Steuer absetzen will. Wenn Dir also Sven versprechen würde, daß er Dir (oder jedem anderen, der die Spende leistet) eine Umsatzbeteiligung oder irgendeine andere Leistung in Höhe der Spendensumme oder darüber hinaus (womöglich noch gestaffelt nach Höhe der Spendensumme) anbietet, wenn Du die Spende leistest und Du trotzdem diese Spende steuerlich geltend machen willst, wäre das ein einseitiger Vertrag zu Lasten Dritter (im einfachsten Fall immer zu Lasten des Steuerzahlers/Fiskus) und Du müsstest theoretisch mit Sanktionen in dem Fall rechnen. Realistisch ist das natürlich nicht, solang einer von euch beiden das nicht öffentlich ausposaunt oder ihr eine schriftliche Vereinbarung dazu habt, die dann öffentlich bekannt wird, solang also dies nicht nachgewiesen werden kann ;-). Das ist halt der Unterschied zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit Ob man die Zahlung noch steuerlich geltend machen kann, wenn man sie als Gebühren-/Beitragszahlung deklariert, hängt vom Gemeinnutzcharakter der Organisation ab, an die man diese Zahlung leistet und müsste mit den dadurch erzielten Einnahmen gegengerechnet werden.
Mövenpick hätte in dem von Dir beschriebenen Fall theoretisch durchaus „Ärger“ zu erwarten, wenn es glaubwürdige Zeugenaussagen zu dem „Deal“ gäbe oder gar ein schriftlicher Vertrag existiert und bekannt würde und zwar völlig unabhängig davon, ob sie die Parteispende steuerlich geltend machen wollen. Bestechung von Amtsträgern/Abgeordneten steht auch unabhängig davon unter Strafe. Freilich wird kein Lobbyist so blöd sein, sich so leicht dabei erwischen zu lassen (wiewohl es durchaus schon einige Verfahren aufgrund von Parteispendenskandalen ja gab), das Problem ist auch hier der zu erbringende Nachweis. Solange es keine nachweisbare Vereinbarung dazu gibt, ist das für die Interessengruppe lediglich eine Risikoinvestition und ob sie sich lohnt, hängt vor einer Wahl im Fall der FDP davon ab, ob sie überhaupt ins Parlament gewählt wird und darüber hinaus, ob sie eine Regierungsbeteiligung erreicht. Und selbst dann würde man w.lich nicht mal eine mündliche Vereinbarung nachweisen können, das läuft über stille Kommunikation/Signale mittels Taten ab. Die Gruppe lädt den Vorsitzenden und/oder andere wichtige Entscheidungsträger in der Partei vor der Wahl zu Vorträgen mit völlig überteuerten Honorarzahlungen ein, die, wenn versteuert, rechtlich einwandfrei wären und wenn dann die Gruppe eine entsprechende Summe an die Partei spendet, weiß der Vorsitzende/der Entscheider ganz genau, was er zu tun hat einmal in Amt und Wüden, wenn er sich diese Einladungen weiter erhalten will oder ggf. auf Aufsichtsratsposten (als Nebeneinkünfte zur Abgeordnetentätigkeit) oder auf eine „Anschlußverwendung“ bei dem Unternehmen nach der politischen Tätigkeit scharf ist. Dazu bedarf es keines einzigen dazu gewechselten Wortes, ein Politprofi weiß genau wie das geht ohne groß Aufsehen zu erregen. Da das ja alle Parteien mehr oder weniger ausgepägt machen, muß man im Normalfall auch nicht mit Denunziation/Anprangern von Seiten der Wettbewerber rechnen…
Davon ab ging es mir eigentlich nur darum, die hier unter manchen Forumisten herrschende Ansicht/Mentalität anzusprechen, eine Spende an FG nur dann leisten zu wollen, wenn man sich davon eine persönlich erwünschte Leistung zum Endzweck der Erzielung eigener (zusätzlicher) Einnahmen verspricht, das hat mit Spendentätigkeit im eigentlichen Sinn des Wortes nichts mehr zu tun (von der Steuerproblematik völlig abgesehen), that’s all.
Zum juristischen Vorgehen gg. ungerechtfertige negative Bewertungen: das bringt wenn überhaupt nur was mit einer Rechtsschutzversicherung, Anwalts- und Gerichtskosten im worst case zur Löschung einer einzelnen Bewertung stehen sonst im Normalfall in keinem Verhältnis zu dieser Bewertung (und im Falle einer neuerlichen hätte man dasselbe Problem von Neuem) und wer sich diese Kosten auch ohne Versicherung locker leisten kann, der ist nicht auf Mfgs angewiesen oder hätte die Zeit/Muße sie anzubieten. Das ist wohl auch mit ein Grund weshalb bla Bitten um Löschung ungerechtfertiger negativer Bewertung getrost ignorieren kann. Lediglich bei denunziatorischen/beleidigenden Bewertungen könnte man das mit Hilfe einer (Anzeige bei der) Staatsanwaltschaft kostengünstig beheben lassen.